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ÜbersichtVandansSitzungsprotokolle

31. Gemeindevertretungssitzung vom 01. Februar 2024

Vandans · Protokolle Vandans · 08.02.2024

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Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … und müsste noch diese Woche ein- gebaut werden, damit wieder nur der berechtigte Personenkreis diese Straße benützen kann. Markus Pfefferkorn: Die beiden Bausperren laufen Anfang März 2024 aus. Wie ist die wei- tere Vorgehensweise? Antwort des Bürgermeisters: Nachdem die Bausperren aufgrund der Erstellung eines Be- …
  • … wei- tere Vorgehensweise? Antwort des Bürgermeisters: Nachdem die Bausperren aufgrund der Erstellung eines Be- bauungsplanes erlassen worden sind und dieser Bebauungsplan im Vorentwurf derzeit beim Land zur Prüfung vorliegt, wird nun von der Aufsichtsbehörde (Land Vorarlberg) abgeklärt, welche Möglichkeiten bestehen …
  • … derzeit beim Land zur Prüfung vorliegt, wird nun von der Aufsichtsbehörde (Land Vorarlberg) abgeklärt, welche Möglichkeiten bestehen (Abänderung der Bausperre Ortszentrum, Neuerlassung, ...). Sobald ich die Antwort der Landesregierung erhalten habe, wird es voraussichtlich eine eigene Sitzung geben, damit wir keine …

Verkauf / Erwerb / Versteigerung

  • … treffen. Beschluss: Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für den Verkauf des Grundstückes Nr. 1115, GB Vandans, mit einer Fläche von 1.214 m? zum Preis von 2,00 pro Quadratmeter an Herrn Ar- min Wachter aus. Die aus dem Rechtsgeschäft …
  • … von 2,00 pro Quadratmeter an Herrn Ar- min Wachter aus. Die aus dem Rechtsgeschäft resultierenden Aufwendungen wie die Kosten für den Kaufver- trag, die Grunderwerbssteuer, die Kosten für die Eintragung im Grundbuch etc. sind zur Gänze vom Käufer zu tragen. . Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des …

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GEMEINDEAMT VANDANS

Verhandlungsschrift

aufgenommen am 01. Februar 2024 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Vandans anlässlich der 31. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.

Auf Grund der Einladung vom 25. Jänner 2024 nehmen an der auf heute, 18.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil:

Liste „Gemeinsam für Vandans‘:

Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Anita Kesselbacher, DI (FH) Mathias Rinderer, Lukas Sturm MBA, Renate Neve, Manuela Konzett sowie Dr. Winfried Brüser, Heinz Scheider und Paul Schoder als Ersatzmitglie- der;

Liste „An frischa Loft — Parteiunabhängige Liste Vandans‘:
Markus Pfefferkorn, Manuel Zint, Johannes Neher, Walter Stampfer, Christoph Brunold sowie Günther Fitsch und Petra Melmer Ersatzpersonen;

Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“:
Mag.? Nadine Kasper;

Entschuldigt: Ing. Stefan Steininger MSC (GFV), Arno Saxenhammer (GFV), Stefan Köberle (GFV), Daniel Ritter (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Helmut Robert Bitschnau (GFV), Ralf Engelmann (AFL) und Armin Wachter (AFL);

Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß

Der Bürgermeister eröffnet um 18.00 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt worden sind, beginnt der Vorsitzende mit der 31. Sitzung der Gemeindevertre- tung.

Um 18.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be- grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie den Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsit- zenden den Punkt 4. (Antrag der Caritas) von der Tagesordnung abzusetzen wird einstimmig zugestimmt. Begründet wird dies damit, dass die Entscheidung dieses Antrages aufgrund einer Änderung den Mitgliedern des Gemeindevorstandes obliege.

Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende

Tagesordnung:

N

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 30. Sitzung der Gemeindevertretung am 19.
Dezember 2023

Beschlussfassung einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die Grundstücke Nr. 1613 und Nr. 1614, KG 90109, Vandans

Beschlussfassung einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die Grundstücke Nr. 353/5, Nr. 450/5, Nr. 2229 und Nr. .192, KG 90109, Vandans

Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans vom 12. Jänner 2024 um Gewährung eines Stromkostenbeitrages für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2023

Entscheidung über den Kaufantrag von Herrn Armin Wachter, Vandans, vom 02. Jänner 2024 hinsichtlich des Erwerbes des Grundstückes Nr. 1115 der Gemeinde Vandans (Wald- fläche mit 1.214 m?), GB Vandans

Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein

. Gesetz über eine Änderung des Sittenpolizeigesetzes

Berichte und Allfälliges

Erledigung der Tagesordnung:

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 30. Sitzung der Gemeindevertretung

am 19. Dezember 2023

Beschlussvorlage:

Gemäß $ 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre- tung eine Verhandlungsschrift zu führen.

Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge- meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.

Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver- handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er- hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt.

Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 30. öffentliche Sitzung der Gemeindever- tretung am 19. Dezember 2023 zu genehmigen.

Beschluss:
Gegen die Verhandlungsschrift über die 30. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. De-

zember 2023, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwendungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

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31. Sitzung Gemeindevertretung vom 01. Februar 2024

2. Beschlussfassung einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die Grundstücke Nr. 1613 und Nr. 1614, KG 90109, Vandans

Beschlussvorlage:

In der Sitzung am 19. Dezember 2023 hat die Gemeindevertretung einstimmig den Entwurf zur Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit einer Mindestbaunutzungs- zahl von 25 für den gegenständlichen Bereich beschlossen.

Der Verordnungsentwurf sowie ein Erläuterungsbericht über die geplante Festlegung des Mindestmaßes der baulichen Nutzung wurden mittels der Kundmachung vom 20. Dezember 2023 auf dem Veröffentlichungsportai der Gemeinde Vandans veröffentlicht. Während der Zeit der Veröffentlichung, vom 21. Dezember 2023 bis 21. Jänner 2024, konnte jeder Gemein- debürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich das Mindestmaß der baulichen Nutzung bezieht, zum Entwurf schriftliche Änderungsvorschläge erstatten.

Zum Entwurf einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung ist kein Ände- rungsvorschlag im Gemeindeamt eingelangt.

Es wird nun ersucht, die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über das Mindestmaß der baulichen Nutzung samt Anlage und Erläuterungsbericht zu beschlie- Ren.

Beschluss:

Eingangs erinnert der Vorsitzende, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans in der Sitzung am 19. Dezember 2023 den Entwurf bzw. die Veröffentlichung eines Entwurfs einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die Grundstücke Nr. 1613 und Nr. 1614, KG 90109, Vandans, entsprechend der Planbeilage, mit der Planzahl: 031-2- 02/2023, beschlossen habe. Während der Zeit der Veröffentlichung vom 21. Dezember 2023 bis 21. Jänner 2024 konnte jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich das Mindestmaß der baulichen Nutzung bezieht, zum Entwurf schriftlich Änderungs- vorschläge erstatten. Es sind keine Änderungsvorschläge an die Gemeinde erstattet worden.

Allgemeine Vorbemerkung:

Die Gemeinde Vandans verfügt bisher über eine Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung, verordnet am 30.01.2020, welche maximale, tw. auch minimale Baunutzungs- zahlen und maximale, tw. auch minimale Geschoßzahlen festlegt. Für den von der Verordnung betroffenen Bereich ist kein Mindestmaß der baulichen Nutzung verordnet.

Situation:

Die zulässigen Bemessungszahlen orientieren sich an der bestehenden Siedlungsstruktur bzw. den bestehenden baulichen Dichten und verfolgen das Ziel einer verträglichen (Nach-)
Verdichtung des Siedlungsgebietes bzw. der Innenentwicklung sowie eine abnehmende bauliche Dichte von innen nach außen (d. h. höhere Dichte im Dorfzentrum, insbesondere an der Dorfstraße, und abnehmende Dichte hin zu den Wohngebieten). Die in der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung festgelegte minimale Baunutzungszahl, trägt generell zur effizienten Nutzung des Bodens bei.

Begründung:
Bei Neuwidmungen von Bauflächen ist ein Mindestmaß der baulichen Nutzung gem. 8 31

RPG zu verordnen, sofern für die betroffenen Flächen keine Vereinbarung gem. $ 38a RPG (Raumplanungsvertrag, ProjektsicherungsvertragB mit dem Grundeigentümer ab- geschlossen wird.

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31. Sitzung Gemeindevertretung vom 01. Februar 2024

Unter der Annahme, dass die Bauflächenwidmung auf den Grundstücken Nr. 1613 und Nr.

1614, KG 90109, Vandans, neu ausgewiesen wird, muss somit eine solche Verordnung erlassen werden.

Zusammenfassung:
Aus städtebaulicher Sicht ist ein Mindestmaß der baulichen Nutzung für die Grundstücke Nr.

1613 und Nr. 1614, KG 90109, Vandans, in Form einer minimalen Baunutzungszahl von mindestens 25 festzulegen. Dies ist aus städtebaulichen und siedlungstechnischen Interessen, insbesondere auch zur Erreichung des Ziels der Siedlungsentwicklung nach innen, oder zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes erforderlich.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird die Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die Grundstücke Nr. 1613 und Nr. 1614, KG 90109, Vandans, entsprechend der Planbeilage mit der Planzahl: 031-2-02/2023 und der Erläuterungsbericht einstimmig beschlossen. Die Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die Grundstücke Nr. 1613 und Nr. 1614, KG Vandans sieht eine minimalen Baunutzungszahl von 25 vor.

. Beschlussfassung einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die Grundstücke Nr. 353/5, Nr. 450/5, Nr. 2229 und Nr. .192, KG 90109, Vandans

Beschlussvorlage:

In der Sitzung am 19. Dezember 2023 hat die Gemeindevertretung einstimmig den Entwurf zur Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit einer Mindestbaunutzungs- zahl von 25 für den gegenständlichen Bereich beschlossen.

Der Verordnungsentwurf sowie ein Erläuterungsbericht über die geplante Festlegung des Mindestmaßes der baulichen Nutzung wurden mittels der Kundmachung vom 20. Dezember 2023 auf dem Veröffentlichungsportal der Gemeinde Vandans veröffentlicht. Während der Zeit der Veröffentlichung, vom 21. Dezember 2023 bis 21. Jänner 2024, konnte jeder Gemein- debürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich das Mindestmaß der baulichen Nutzung bezieht, zum Entwurf schriftliche Änderungsvorschläge erstatten.

Zum Entwurf einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung ist kein Ände- rungsvorschlag im Gemeindeamt eingelangt.

Es wird nun ersucht, die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über das Mindestmaß der baulichen Nutzung samt Anlage und Erläuterungsbericht zu beschlie- Ren.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans hat in der Sitzung am 19. Dezember 2023 den Entwurf bzw. die Veröffentlichung eines Entwurfs einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für die Grundstücke Nr. 353/5, Nr. 450/5, Nr. 2229 und Nr. .192, KG 90109, Vandans, entsprechend der Planbeilage, mit der Planzahl: 031-2-03/2023, beschlos- sen. Während der Zeit der Veröffentlichung vom 21. Dezember 2023 bis 21. Jänner 2024 konnte jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich das Mindest- maß der baulichen Nutzung bezieht, zum Entwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.

Es sind keine Änderungsvorschläge an die Gemeinde erstattet worden.

Allgemeine Vorbemerkung:

31. Sitzung Gemeindevertretung vom 01. Februar 2024

Die Gemeinde Vandans verfügt bisher über eine Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung, verordnet am 30.01.2020, welche maximale, tw. auch minimale Baunutzungszahlen und maximale, tw. auch minimale Geschoßzahlen festlegt. Für den von der Verordnung be- troffenen Bereich ist kein Mindestmaß der baulichen Nutzung verordnet.

Situation:

Die zulässigen Bemessungszahlen orientieren sich an der bestehenden Siedlungsstruktur bzw. den bestehenden baulichen Dichten und verfolgen das Ziel einer verträglichen (Nach-)
Verdichtung des Siedlungsgebietes bzw. der Innenentwicklung sowie eine abnehmende bau- liche Dichte von innen nach außen (d. h. höhere Dichte im Dorfzentrum, insbesondere an der Dorfstraße, und abnehmende Dichte hin zu den Wohngebieten). Die in der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung festgelegte minimale Baunutzungszahl, trägt generell zur effizienten Nutzung des Bodens bei.

Begründung:
Bei Neuwidmungen von Bauflächen ist ein Mindestmaß der baulichen Nutzung gem. $ 31

RPG zu verordnen, sofern für die betroffenen Flächen keine Vereinbarung gem. $ 38a RPG (Raumplanungsvertrag, Projektsicherungsvertrag) mit dem Grundeigentümer abgeschlossen wird.

Unter der Annahme, dass die Bauflächenwidmung auf den Grundstücken Nr. 353/5, Nr. 450/5, Nr. 2229 und Nr. .192, KG 90109, Vandans, neu ausgewiesen wird, muss somit eine solche Verordnung erlassen werden.

Zusammenfassung:
Aus städtebaulicher Sicht ist ein Mindestmaß der baulichen Nutzung für die Grundstücke Nr.

353/5, Nr. 450/5, Nr. 2229 und Nr. .192, KG 90109, Vandans, in Form einer minimalen Baunut- zungszahl von mindestens 25 festzulegen. Dies ist aus städtebaulichen und siediungstechni- schen Interessen, insbesondere auch zur Erreichung des Ziels der Siedlungsentwicklung nach innen, oder zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes erforderlich.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird die Verordnung über das Mindest- maß der baulichen Nutzung für die Grundstücke Nr. 353/5, Nr. 450/5, Nr. 2229 und Nr. .192, KG 90109, Vandans, entsprechend der Planbeilage mit der Planzahl: 031-2-03/2023 und der Erläuterungsbericht einstimmig beschlossen. Die Verordnung über das Mindestmaß der bau- lichen Nutzung für die Grundstücke Nr. 353/5, Nr. 450/5, Nr. 2229 und Nr. .192, KG Vandans sieht eine minimalen Baunutzungszahl von 25 vor.

. Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans vom 12. Jänner 2024 um Gewährung eines Stromkostenbeitrages für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2023

Beschlussvorlage:

Mit Schreiben vom 12. Jänner 2024 teilt das römisch-katholische Pfarramt Vandans mit, dass im Zeitraum 01. Oktober 2022 bis 30. September 2023 (= 365 Tage) in der Pfarrkirche insge- samt 21.842 kWh Strom verbraucht worden sind. Die Kosten dafür belaufen sich laut Rech- nung vom 31. Oktober 2023 auf 4.604,58 Euro.

Verbrauch 2022
23.707 kWh - 3.710,34 Euro
Verbrauch 2021
23.152 kWh - 3.721,10 Euro
Verbrauch 2020
22.643 kWh - 3.328,74 Euro
Verbrauch 2019
30.493 kWh - 4.341,58 Euro

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31. Sitzung Gemeindevertretung vom 01. Februar 2024

Seit „Uhrzeiten“ leistet die Gemeinde Vandans einen Kostenbeitrag zu den Stromkosten in der Pfarrkirche, und zwar in der Größenordnung von 50%.

Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag des römisch-katholischen Pfarramtes Vandans eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:

Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung für die Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages zu den Stromkosten in der Pfarrkirche im Zeitraum 01. Oktober 2022 bis 30. September 2023 aus und genehmigen in diesem Zusammenhang einen Stromkostenbeitrag in Höhe von 2.302,29 Euro.

. Entscheidung über den Kaufantrag von Herrn Armin Wachter, 6773 Vandans, vom 02.

Jänner 2024 hinsichtlich des Erwerbes des Grundstückes Nr. 1115 der Gemeinde Vandans (Waldfläche mit 1.214 m?), GB Vandans

Beschlussvorlage:

Mit E-Mail vom 02. Jänner 2024 teilt Herr Armin Wachter mit, dass er und sein Bruder Bertram gemeinsame Eigentümer der Nachbarliegenschaften, Grundstücke Nr. 1113, Nr. 1114 und Nr. 1087 (je GB Vandans) zum Grundstück Nr. 1115, im Eigentum der Gemeinde Vandans, sind.

In diesem E-Mail vom 02. Jänner 2024 stellt Armin Wachter die Frage, ob seitens der Ge- meinde Vandans die Möglichkeit bestehe, das Grundstück Nr. 1115 im Ausmaß von 1.214 m?
(Watdfläche) käuflich zu erwerben.

Weiters führt er in seinem Schreiben an, dass die Grenzpunkte zwischen diesen Grundstü- cken in der Natur nicht mehr ersichtlich sind und eine Vermessung in keiner Relation zum Wert des Grundstückes Nr. 1115 stehe.

Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag des Herrn Armin Wachter eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:

Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für den Verkauf des Grundstückes Nr. 1115, GB Vandans, mit einer Fläche von 1.214 m? zum Preis von 2,00 pro Quadratmeter an Herrn Ar- min Wachter aus.

Die aus dem Rechtsgeschäft resultierenden Aufwendungen wie die Kosten für den Kaufver- trag, die Grunderwerbssteuer, die Kosten für die Eintragung im Grundbuch etc. sind zur Gänze vom Käufer zu tragen.

. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betref- fend ein Gesetz über eine Änderung des Sittenpolizeigesetzes

Beschlussvorlage:

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31. Sitzung Gemeindevertretung vom 01. Februar 2024

Dieser Beschluss wurde vom Landtag am 14. Dezember 2023 für nicht dringlich erklärt. Die- ser unterliegt daher dieser der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüs- sen gestellt werden.

Sofern zum oben angeführten Gesetz die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen.

Beschluss:

Nach einer Erläuterung der wesentlichen Änderungen durch Frau Mag.* Nadine Kasper spre- chen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diesen nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unter- ziehen.

. Berichte und Allfälliges

Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass

> sich die Gemeindevertretung in der Sitzung am 20. Dezember 2022 mehrheitlich für die Umsetzung einer Biomasse-Nahwärmeanlage für das Ortszentrum von Vandans mit der naturwärme-montafon biomasse-heizkraftwerk GmbH ausgesprochen und in diesem Zu- sammenhang den Abschluss entsprechender Wärmelieferverträge genehmigt hat. Zwi- schenzeitlich sind diese Anschluss- und Wärmelieferverträge ausgearbeitet worden und sollen in den kommenden Tagen unterzeichnet werden. Sollte Interesse zur Einsicht be- stehen, stelle ich diese gerne jedem Mitglied der Gemeindevertretung zur Verfügung.

> seitens der Montafoner Bürgermeister ein Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft Blu- denz ergangen ist, mit der Bitte um Prüfung einer generellen 50 km/h Geschwindigkeits- beschränkung auf einem Teilbereich der L188 zwischen St. Anton und Schruns. In erster Linie soll geprüft werden, welche Auswirkungen und Folgen eine Geschwindigkeitsredu- zierung hat.

> Vandans am 11. Oktober 2023 mit dem dritten ‚e“ ausgezeichnet worden ist. Die mögli- che Punktezahl beträgt 435 und die Gemeinde Vandans hat 224,2 Punkte erreicht, das einem Umsetzungsgrad von 53 % entspricht. In dem vorliegenden Audit Bericht 2023 werden die Stärken und Schwächen aufgezeigt. Die vorliegenden Auditberichte in Pa- pierform sind zur freien Entnahme.

> nach wie vor kein Pächter für den Alpengasthof Rellstal gefunden wurde. Diese Woche hat uns leider ein potenzieller Interessent definitiv abgesagt. Wir werden die Verpachtung neuerlich bewerben und ich bitte euch um Mundpropaganda, damit wir ehestmöglich ei- nen Pächter finden.

> sich die drei Gemeinden, Schruns, St. Gallenkirch und Gaschurn in einem Prozess be- züglich der Verlängerung der Montafonerbahn auseinandergesetzt haben. Dabei haben sie ein gemeinsames Zielbild zur Verlängerung der Montafonerbahn möglichst bis Parte- nen ausgearbeitet. Die Bahnverlängerung soll über den Bahnhof Schruns erfolgen.

Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen:

31. Sitzung Gemeindevertretung vom 01. Februar 2024

Markus Pfefferkorn: Die Schrankenanlage — Böschisstraße ist seit geraumer Zeit immer offen. Es gibt von den Anrainern einigen Unmut darüber, da das Verkehrsaufkommen stark zugenommen hat. Welchen Grund gibt es für die dauerhafte Öffnung?

Antwort des Bürgermeisters: Wir warten seit langer Zeit auf ein Ersatzteil für diese Schran- kenanlage. Zwischenzeitlich ist dieses geliefert worden und müsste noch diese Woche ein- gebaut werden, damit wieder nur der berechtigte Personenkreis diese Straße benützen kann.

Markus Pfefferkorn: Die beiden Bausperren laufen Anfang März 2024 aus. Wie ist die wei- tere Vorgehensweise?

Antwort des Bürgermeisters: Nachdem die Bausperren aufgrund der Erstellung eines Be- bauungsplanes erlassen worden sind und dieser Bebauungsplan im Vorentwurf derzeit beim Land zur Prüfung vorliegt, wird nun von der Aufsichtsbehörde (Land Vorarlberg) abgeklärt, welche Möglichkeiten bestehen (Abänderung der Bausperre Ortszentrum, Neuerlassung, ...). Sobald ich die Antwort der Landesregierung erhalten habe, wird es voraussichtlich eine eigene Sitzung geben, damit wir keine Zeit verlieren.

Johannes Wachter: Es besteht auch die Möglichkeit die Entscheidung dem Gemeindevor- stand wegen Dringlichkeit zu übertragen.

Markus Pfefferkorn: Ich möchte mich bei der Gemeinde Vandans und den Bauhofmitarbei- tern namens der Funkenzunft für die Unterstützung beim Faschingsumzug bedanken. Der Faschingsumzug am 21. Jänner 2024 war ein großer Erfolg mit 57 Gruppen, 1.700 Teilneh- mern und insgesamt ca. 6.000 Personen (Teilnehmer und Zuschauer), und schönem Weiter
- war alles perfekt.

Antwort des Bürgermeisters: Den Dank kann ich an die Funkenzunft und den vielen frei- willigen Helfern zurückgeben. Der Umzug wurde toll von Euch organisiert. Die Veranstaltung mit den vielen Teilnehmern, die Warm-up-Party am Vorabend beim Festplatz ist bei den Be- suchern bestens angekommen.

Mag. Nadine Kasper: Unser Reparaturcafe wird von der Bevölkerung sehr gut angenom- men. Zwischenzeitlich erhalten wir unzählige reparaturbedürftige Elektrogeräte und daher sind wir auf der Suche nach ehrenamtlichen Elektrikern. Wäre es möglich, dass wir eine Anzeige in den Amtlichen Mitteilung schalten könnten.

Antwort des Bürgermeisters: Es freut mich, dass dieses Reparturcafe so gut angenommen wird. Gerne können wir eine Anzeige in den Amtlichen Mitteilungen schalten. Bitte lass uns einen Text zukommen.

Walter Stampfer: Gibt es schon eine Entscheidung bezüglich einem neuen Ortsschild/Will- kommenstafel an der Bahnhofstraße?

Antwort des Bürgermeisters: Ja, es gibt interne Überlegungen/Vorstellungen bzw. einen Entwurf. Sobald wir diesen abgestimmt (Montafon Tourismus und politisches Gremium) ha- ben, werde ich darüber berichten.

Abschließend bedankt sich Bgm. Florian Küng bei der Gemeindevertretung für die zahlreiche Teil- nahme bzw. den tollen Empfang beim Feuerwehr-Gerätehaus beim gestrigen Eintreffen mit dem neuen Tanklöschfahrzeug.

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31. Sitzung Gemeindevertretung vom 01. Februar 2024

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 18.40 Uhr die Sitzung.

Für die Richtigkeit Der Vorsitzende:

ORT Ania Me

Evan Ani Florian Küng, Bgm.

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