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ÜbersichtVandansSitzungsprotokolle

32. Gemeindevertretungssitzung vom 14. März 2024

Vandans · Protokolle Vandans · 13.04.2024

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Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … Jänner 2024 Kenntnisnahme über die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur vom 21. Februar 2024 Beschlussfassung des Entwurfs einer Verordnung über einen Bebauungsplan für das Sied- lungsgebiet Entscheidung über die Zulässigkeit von geplanten Vorhaben bezüglich der Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung …
  • … über die Zulässigkeit von geplanten Vorhaben bezüglich der Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum (Bausperre- Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß $ 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz Beschlussfassung einer Verordnung über das Kampieren außerhalb von Campingplätzen …
  • … des Veranstaltungsteam Kultur vom 21. Februar 2024 von den Anwesenden zur Kenntnis genommen. . Beschlussfassung des Entwurfs einer Verordnung über einen Bebauungsplan für das Siedlungsgebiet Beschlussvorlage: Die Gemeinde Vandans verfügt bisher über eine Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung, verordnet am …
  • … Hinblick auf die Geltungsbereiche ver- schiedener Festlegungen. Als Konsequenz wurden von der Gemeindevertretung am 07. März 2022 gemäß 8 37 Abs.1 RPG zwei Bausperren für die Bereiche Ortszentrum und Kern-/Randlage verordnet. Ziel der Bausperren war es, die Möglichkeiten für die Durchführung einer Grundlagenforschung …

Vergabe / Ausschreibung

  • … außerhalb von Campingplätzen Genehmigung einer Kostenerhöhung für den Umbau am Bildungscampus Vandans (Klein- kindbetreuung sowie Verbindungsbau) Auftragsvergabe für die Dachsanierung beim Wohnhaus „Kilga“, Zwischenbachstraße 6 Entscheidung zum Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg, Rhein- …
  • … für die erforderlichen Auftrags- vergaben bzw. notwendigen Beschlüsse der geplanten Baumaßnahmen weiterhin dem Gemeindevorstand zu überlassen. Auftragsvergabe für die Dachsanierung beim Wohnhaus „Kilga“ - Zwischenbachstraße Beschlussvorlage: Die Gemeinde Vandans ist seit dem Jahr 2016 Eigentümerin des …
  • … da bei der Anbringung der Halterung das Dach nicht durchbohrt werden müsse. Nachdem er diese vorliegenden Angebote verglichen habe, spreche er sich für die Vergabe der Spengler- und Dachdeckerarbeiten incl. Gerüstarbeiten & Abbrucharbeiten an die Firma Stemer Spenglerei und Dachdeckerei GmbH, Schruns, zum Preis von …
  • … Mehrwertsteuer für diese Sanierungsmaßnahmen. Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Anwesenden ein- stimmig für die Auftragsvergabe der Spengler- und Dachdeckerarbeiten incl. Gerüstarbeiten & Abbrucharbeiten an die Firma Stemer Spenglerei und Dachdeckerei GmbH, Schruns, zum Preis von …

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GEMEINDEAMT VANDANS

Verhandlungsschrift

aufgenommen am 14. März 2024 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Vandans anlässlich der
32. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.

Auf Grund der Einladung vom 07. März 2024 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil:

Liste „Gemeinsam für Vandans“:

Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Ing. Stefan Steininger MSC, DI (FH) Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Ferdinand Marent, Helmut Robert Bitschnau, Manuela Konzett sowie Heinz Scheider, Walter Bitschnau und Paul Schoder als Ersatzmitglieder;

Liste „An frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans':
Markus Pfefferkorn, Manuel Zint, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer, Christoph Brunold sowie Angelika Müller als Ersatzperson;

Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen‘:
Mag.? Nadine Kasper (anwesend bis 21.20 Uhr - TOP 7);

Entschuldigt: Anita Kesselbacher (GFV), Stefan Köberle (GFV), Renate Neve (GFV) und Ralf Engelmann (AFL);

Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt worden sind, beginnt der Vorsitzende mit der 32. Sitzung der Gemeindevertre- tung.

Um 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be- grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie den Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 31. Sitzung der Gemeindevertretung am 01.
Februar 2024

10.

11.

12.

13.

14.

Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft incl.

Jagd der Gemeinde Vandans vom 04. März 2024, sowie Beschlussfassung der Empfehlun- gen

Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Freizeit und Vereine der Ge- meinde Vandans vom 05. März 2024, sowie Beschlussfassung der Empfehlungen

Kenntnisnahme über die Beratungen des e5-Team der Gemeinde Vandans vom 18. Jänner 2024

Kenntnisnahme über die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur vom 21. Februar 2024

Beschlussfassung des Entwurfs einer Verordnung über einen Bebauungsplan für das Sied- lungsgebiet

Entscheidung über die Zulässigkeit von geplanten Vorhaben bezüglich der Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum (Bausperre- Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß $ 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz Beschlussfassung einer Verordnung über das Kampieren außerhalb von Campingplätzen

Genehmigung einer Kostenerhöhung für den Umbau am Bildungscampus Vandans (Klein- kindbetreuung sowie Verbindungsbau)

Auftragsvergabe für die Dachsanierung beim Wohnhaus „Kilga“, Zwischenbachstraße 6 Entscheidung zum Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg, Rhein- straße 32/5, 6900 Bregenz, um Genehmigung einer Kostenerhöhung für das Verbauungs- projekt „Rellsbach Projekt 2006“

Entscheidung zum Betrieb des Wanderbus Rellstal in der Sommersaison 2024 Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Zweitwohnungsabgabegesetzes und des Tourismusgeset-

zes - Sammelnovelle

Berichte und Allfälliges

Erledigung der Tagesordnung:

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 31. Sitzung der Gemeindevertretung am 01. Februar 2024

Beschlussvorlage:

Gemäß 8 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre- tung eine Verhandlungsschrift zu führen.

Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge- meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.

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Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver- handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er- hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt.

Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 31. öffentliche Sitzung der Gemeindever- tretung am 01. Februar 2024 zu genehmigen.

Beschluss:

Gegen die Verhandlungsschrift über die 31. Sitzung der Gemeindevertretung vom 01. Februar 2024, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwen- dungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft incl. Jaad der Gemeinde Vandans vom 04. März 2024, sowie Beschlussfassung _ der

Empfehlungen

Beschlussvorlage:

In der Sitzung am 04. März 2024 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft incl. Jagd der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinander- gesetzt:

1. Genehmigung des Protokolls über die 2. Sitzung des Ausschusses für Land- und Forst- wirtschaft incl. Jagd am 07. April 2022

2. Vorstellung Waldbewirtschaftungskonzept bzw. flächenwirtschaftliches Projekt der Wild- bach- und Lawinenverbauung und Empfehlung an die Gemeindevertretung zur Umset- zung

3. Holznutzung Gemeindewald „Mansaura und Planatsch“

4. Novellierung Landwirtschaftsförderung: Beratung der derzeit gültigen Förderrichtlinien sowie über die weiteren Schritte

5. Beratung bezüglich der Verpachtung von landwirtschaftlichen Liegenschaften (Schwimmbad und Fürstler) im Eigentum der Gemeinde

6. Information zur Genossenschaftsmetzgerei Montafon

7. Berichte und Allfälliges

Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.
Es wird ersucht,

a) die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen, und

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b) zu der Empfehlung des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft incl. Jagd zur Ausar- beitung eines Flächenwirtschaftlichen Projektes durch die Wildbach- und Lawinenverbau- ung für den Schutzwald in Vandans, eine Entscheidung zu treffen bzw. einen Beschluss zu fassen.

Kenntnisnahme/Beschluss:

Bgm. Florian Küng begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Förster der Wildbach- und Lawinenverbauung Herrn Alexander Stoiser, dankt diesem für sein Kommen und die Bereit- schaft das Waldbewirtschaftungskonzept bzw. flächenwirtschaftliches Projekt der Wildbach- und Lawinenverbauung persönlich vorzustellen und übergibt sodann das Wort an Alexander Stoiser.

In seiner Einleitung informiert Alexander Stoiser über den aktuellen Waldzustand in Vandans, dessen kritische Bereiche und die damit verbundenen Herausforderungen, für die langfristige Erhaltung der Schutzfunktionen des Waldes. Der Stand Montafon sei flächenmäßig der größte Waldbesitzer im Montafon und auch im Gemeindegebiet von Vandans. Der Waldzu- stand in Vandans sei keine Katastrophe, aber bedarf dennoch einer Verbesserung. Bereiche „Mutt‘, ‚Rellstal“, „Alpe Tschöppa" „Bleischtobel“ seien als Problemzonen einzustufen.

Die starke Holznutzung im Bereich „Venser Halda* ermögliche eine größere Angriffsfläche für Wind und Käfer, was die gesicherte Wiederbewaldung und die dahin hergehende Wiederher- stellung der Objektschutzfunktion des Waldes erschwere. Im Bereich „Mutt‘ seien die noch nicht ausreichend verwachsenen Lawinenverbauungen problematisch, und daher soll eine Bestandsumwandlung in Betracht gezogen werden.

In den Bereichen Alpe Tschöppa und Bleischtobel gebe es Geländebewegungen, wodurch zB bei Wetterextremen größere Geschiebemassen in den Rellsbach gelangen können und dadurch eine Überschwemmung in Vandans nicht auszuschließen sei. Eine gesunde Besto- ckung der sich in Bewegung befindlichen Hänge sei daher wegen des hohen Wasserspei- chervermögen bzw. Wasserhaushalt des Waldes zu empfehlen.

Weitere Gefährdungen in den Bereichen „Vensertobel“, „Mustergielbach“, „Rellsbach“ und andere Bereiche werden von Herrn Alexander Stoiser auf einer gekennzeichneten Karte ein- gehend erläutert und Lösungsvorschläge vorgestellt.

Ziel des Projektes sei es, die Schutzwirkung des Waldes zu verbessern bzw. die selbststän- dige Verbesserung des Waldes zu fördern. Ein Flächenwirtschaftliches Projekt (kurz: FWP)
umfasse in der Regel Waldbegründungs-, Waldpflege- und Waldbewirtschaftungsmaßnah- men bis hin zu jagdbetrieblichen Konzepten und Maßnahmen zur Forcierung der Naturver- jüngung. Bestandteil des Projektes sei auch die Errichtung notwendiger Erschließungen und unterstützender technischer sowie forstlicher Maßnahmen.

Bezüglich der geschätzten maximalen Kosten in Höhe von 5 bis 10 Mio. gebe es voraussicht- lich einen Finanzierungsschlüssel 60 % Bund, 20 % Land, 20 % Gemeinde. Da die Gemeinde Vandans zu den strukturschwächeren Gemeinden gehöre, sei mit einem Ausgleich vom Land auf 3 % bis 6 % Finanzierungsanteil zu rechnen.

Kosten für die Privateigentümer seien aufgrund der Erhaltung der Straßen erst nach Ab- schluss des Projektes zu tragen. Um Probleme zu vermeiden, müsse frühzeitig mit den Ei- gentümern Gespräche geführt werden und entsprechende Zustimmungen bzw. Verträge ab- geschlossen werden.

Weiters weist Alexander Stoiser hin, dass ein gesunder Wald ca.1.000 €/ha, eine Schutz- waldsanierung ca. 100.000 €/ha und eine technische Lawinenverbauung ca. 700.000 -

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1.000.000 €/ha koste. Daher würden seitens des Bundes Flächenwirtschaftliche Projekte wie- der stärker gefördert werden.

Bgm. Florian Küng weist nach diesen ausführlichen Erläuterungen auf die Wichtigkeit der Schutzfunktion des Waldes hin und der damit verbundenen Sicherheit für die Unterlieger bzw.

dem Wohngebiet von Vandans. Für diese Maßnahmen werde eine Laufzeit von circa 30 Jahre vorgesehen. Der Kostenaufwand für diese technischen Baumaßnahmen seien teuer, aber auf langfristige Sicht gesehen, sei die Summe überschaubar, vor allem wenn das Ergebnis be- trachtet werde.

Nach Beantwortung einiger Fragen zum gegenständlichen Waldbewirtschaftungskonzept bzw. flächenwirtschaftliches Projekt durch Herrn Alexander Stoiser, dankt der Vorsitzende Herrn Alexander Stoiser für diese detaillierten Ausführungen und verabschiedet diesen.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine baldige Umsetzung/Ausarbeitung des Waldbewirt- schaftungskonzeptes und bzw. für das flächenwirtschaftliche Projekt der Wildbach- und La- winenverbauung aus und stimmen den daraus resultierenden Kosten einstimmig zu.

Weiters informiert Bgm. Florian Küng über die weiteren Tagesordnungspunkte aus der Sit- zung am 04. März 2024. Nach der Beantwortung allgemeiner Fragen zu den Tagesordnungs- punkten, werden die Beratungen von den Anwesenden zur Kenntnis genommen.

. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Freizeit und Vereine der Ge- meinde Vandans vom 05. März 2024, sowie Beschlussfassung der Empfehlungen

Beschlussvorlage:

In der Sitzung am 05. März 2024 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Freizeit und Vereine der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:

1. Empfehlungen zu den Ansuchen der Ortsvereine um Gewährung von Fördermittel für das Jahr 2023

2. Berichte und Allfälliges

Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.
Es wird ersucht,

a) die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen,

b) zu den Empfehlungen des Ausschusses für Freizeit und Vereine zur Gewährung von Fördermitteln an die Ortsvereine für das Jahr 2023, und

c) zur Überarbeitung der Vereinsförderrichtline eine Entscheidung zu treffen bzw. einen Be- schluss zu fassen.

Beschluss:
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng gibt Peter Scheider, als Vorsitzender des Ausschusses

für Freizeit und Vereine in seinen Ausführungen zu verstehen, dass bis zum 31. Jänner 2024 insgesamt 21 Ansuchen auf Gewährung von Vereinsförderbeiträgen eingelangt seien. In der

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Sitzung am 05. März 2024 seien auf Grundlage, die im Jahre 2013 neu erarbeiteten Förder- richtlinien, von den Mitgliedern des Ausschusses für Freizeit und Vereine alle eingelangten Ansuchen beraten und diskutiert worden.

Letztendlich seien die Mitglieder des Ausschusses für Freizeit und Vereine einstimmig zu nachstehenden Empfehlungen gelangt:

Bienenzuchtverein Vandans

Grundförderung Euro 200,00
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023: Euro 200,00
Elternverein der Volksschule Vandans
Grundförderung Euro 400,00
Sachbezüge (indirekte Förderung) Euro 65,10
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023: Euro 465,10
Funkenzunft Vandans
Grundförderung Euro 600,00
Sachbezüge (indirekte Förderung) Euro 700,00
Sachbezüge/Sonderförderung Euro 480,00
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023: Euro 1.780,00
Harmoniemusik Vandans
Grundförderung Euro 500,00
Jugendförderung Euro 875,00
Sachbezüge (indirekte Förderung) Euro 3.050,00
Sonderförderung Euro 16.354,20
Sonderförderung (125 Jahr Jubiläum) Euro 1.000,00
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023: Euro 21.779,20
Kirchenchor Vandans
Grundförderung Euro 400,00
Sachbezüge (indirekte Förderung) Euro 430,00
Sonderförderung Euro 477,07
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023: Euro 1.307,07
Obst- und Gartenbauverein Vandans
Grundförderung Euro 400,00
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023: Euro 400,00
Österreichischer Bergrettungsdienst Ortsstelle Vandans
Grundförderung Euro 700,00
Sachbezüge (indirekte Förderung) Euro 1.160,00
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023: Euro 1.860,00
Pensionistenverband Ortsgruppe Vandans/St.Anton i.M.
Grundförderung Euro 200,00
Sachbezüge (indirekte Förderung) Euro 590,00
Sachbezüge (indirekte Förderung) Euro 28,00
Sonderförderung Euro 480,00
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023: Euro 1.298,00
Reparaturcafe Vandans
Grundförderung Euro 300,00
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023: Euro 300,00
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Schützengilde Montafon
Grundförderung

Jugendförderung

Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023:

Seniorenbund Vorarlberg 50 Plus
Grundförderung

Sachbezüge (indirekte Förderung)
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023:

Sportclub Montafon Vandans
Grundförderung

Jugendförderung

Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung

Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023:

Sportkegelclub Illwerke
Grundförderung

Jugendförderung

Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023:

Taekwondo Verein Montafon
Grundförderung

Jugendförderung

Sonderförderung

Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023:

Trachtengruppe Vandans
Grundförderung

Jugendförderung

Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung

Sonderförderung (70 Jahre Jubiläum)
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023:

Union Tennisclub Vandans
Grundförderung

Jugendförderung

Sonderförderung

Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023:

Van Dancers Country-Linedance Vandans
Grundförderung

Sonderförderung

Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023:

Vandanser Kochlöffler
Grundförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023:

Vorarlberger Familienverband Vandans
Grundförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023:

Wintersportverein Vandans

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Euro 200,00
Euro 35,00
Euro 235,00
Euro 200,00
Euro 55,00
Euro 255,00
Euro 400,00

Euro 1.715,00
Euro 4.200,00
Euro 11.119,10
Euro 17.434,10

Euro 200,00
Euro 35,00
Euro 235,00

Euro 200,00
Euro 315,00
Euro 88,50
Euro 603,50
Euro 600,00
Euro 140,00
Euro 430,00

Euro 3.242,70
Euro __500,00
Euro 4.912,70

Euro 300,00
Euro 1.715,00
Euro 896,29
Euro 2.911,29

Euro 300,00
Euro 60,75
Euro 360,75
Euro 400,00
Euro 400,00
Euro 400,00
Euro 400,00

Grundförderung Euro 400,00

Jugendförderung Euro 1.050,00
Sonderförderung Euro 500,00
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023: Euro 1.950,00
EHC Aktivpark Montafon

Jugendförderung Euro 175,00
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2023: Euro 175,00

Weiters erläutert Peter Scheider die Beratungen betreffend die Änderungen bei den Vereins- förderrichtlinien.

Über Antrag von Bgm. Florian Küng werden sodann die Empfehlungen des Ausschusses für Freizeit und Vereine vom 05. März 2024 zur Gewährung von Fördermitteln an die Ortsvereine für das Jahr 2023 und die Änderung der Vereinsförderrichtlinien einstimmig zum Beschluss erhoben.

. Kenntnisnahme über die Beratungen des e5-Team der Gemeinde Vandans vom 18. Jän- ner 2024

Beschlussvorlage:

In der Sitzung am 18. Jänner 2024 haben sich die Mitglieder des e5-Team der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:

1. Genehmigung des Protokolls über die 9. Sitzung des e5-Team der Gemeinde Vandans am 14. Juni 2023

2. Statusbericht aktuelle & laufende Projekte, Rückblick Planungsworkshop (Anmerkungen, Ergänzungen)

3. Nachbesprechung Audit (Ergebnis, Potenziale, usw.)

4. Vorstellung des Projekts „österreichisches Umweltzeichen im Tourismus“ durch PIZ Mon- tafon

5. Berichte und Allfälliges

Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.
Es wird ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.

Kenntnisnahme:

Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Ing. Stefan Steininger MSc, als Vorsitzender des e5 Team, über den Inhalt der Beratungen des e5-Team am 18. Jänner 2024.

Weiters informiert Stefan Steininger, dass mit der Errichtung der beiden PV-Anlagen auf dem Dach des Gemeindeamtes sowie auf dem Haus 2 beim Bildungscampus in den kommenden Wochen gestartet werde. Wenn alles planmäßig ablaufe, seien die beiden PV-Anlagen noch vor der Sommerpause installiert und an das Stromnetz angeschlossen.

Abschließend gibt Stefan Steininger zu verstehen, dass in der nächsten e5-Teamsitzung am
25. März 2024 ein Straßen-Wege-Konzept von einem Verkehrsplaner vorgestellt werde.

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Nach den ausführlichen Erläuterungen durch Herm Ing. Stefan Steininger MSc werden die Beratungen ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.

. Kenntnisnahme über die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur vom 21. Februar 2024

Beschlussvorlage:

In der Sitzung am 21. Februar 2024 haben sich die Mitglieder des Veranstaltungsteam Kultur der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:

1. Rückblick auf die vergangenen Veranstaltungen

2. Konzert der Musikschule Montafon am 02. März 2024

3. Kabarett-Abend am 26. April 2024 mit Stefan Vögel „Fadagrad"

4. Berichte und Allfälliges

Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.

Es wird ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.

Kenntnisnahme:

Auf Ersuchen des Bürgermeisters bringt Heinz Scheider, als Vorsitzender des Veranstal- tungsteam Kultur, die am 21. Februar 2024 festgelegte Tagesordnung bzw. deren Beratun-

gen zur Kenntnis.

Ohne Wortmeldung werden die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur vom 21. Februar 2024 von den Anwesenden zur Kenntnis genommen.

. Beschlussfassung des Entwurfs einer Verordnung über einen Bebauungsplan für das Siedlungsgebiet

Beschlussvorlage:

Die Gemeinde Vandans verfügt bisher über eine Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung, verordnet am 30.01.2020, welche maximale, teilweise auch minimale Baunutzungs- zahlen und maximale, teilweise auch minimale Geschoßzahlen festlegt. Ausnahmen der Ver- ordnung waren durch sogenannte „Bonusbestimmungen“ möglich. Einen Gesamtbebauungs- plan, der auch konkretere Festlegungen, die über das Maß der baulichen Nutzung hinausge- hen, bzw. beinhaltet, liegt nicht vor.

Im Zuge der Erarbeitung eines Räumlichen Entwicklungsplanes gemäß 8 11 RPG wurde fest- gestellt, dass das besehende, angewendete Instrumentarium bzw. die bestehenden bauli- chen Vorgaben nicht ausreichend sind, um eine geordnete Siedlungsentwicklung sicherzu- stellen bzw. die Ziele gemäß Raumplanungsgesetz (RPG) umzusetzen bzw. sicherzustellen.

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Auch zeigte sich in der Vergangenheit (z.B. durch die Häufung von Ausnahmen von der gel- tenden Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung), dass die geltenden Vorgaben dies- bezüglich zu überprüfen sind, insbesondere auch im Hinblick auf die Geltungsbereiche ver- schiedener Festlegungen.

Als Konsequenz wurden von der Gemeindevertretung am 07. März 2022 gemäß 8 37 Abs.1 RPG zwei Bausperren für die Bereiche Ortszentrum und Kern-/Randlage verordnet. Ziel der Bausperren war es, die Möglichkeiten für die Durchführung einer Grundlagenforschung si- cherzustellen und einen Bebauungsplan für das gesamte Siediungsgebiet im Talboden zu erarbeiten und zu verordnen.

Es wird nun ersucht, den Entwurf einer Verordnung über einen Bebauungsplan samt Verord- nungstext, Planbeilagen und Erläuterungsbericht zu beschließen.

Beschluss:

In seiner Einleitung verweist der Vorsitzende, dass mit der Einladung zur heutigen Sitzung jedem Mitglied der Gemeindevertretung die vorliegenden Entwürfe, die Verordnung, der Ver- ordnungstext, die Planbeilagen zum Bebauungsplan für das Siediungsgebiet, sowie der Er- läuterungsbericht bereits übermittelt worden seien. Aus diesem Grunde verzichte er auf eine detaillierte Verlesung und bitte die Anwesenden um Wortmeldungen.

Helmut-Robert Bitschnau gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass von den Mitgliedern des Ausschusses für Raumplanung, der Bauverwaltung und Vertretern des Büros „stadtland“
tolle Arbeit geleistet worden sei. Dieser Entwurf beinhaite eine Vielzahl von wichtigen Punk- ten. Die im $ 5 angeführte Dachbegrünung sehe er jedoch kritisch und plädiere für die Frei- willigkeit und nicht für eine Verpflichtung.

Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass diese Dachbegrünung ausführ- lich im Ausschuss für Raumplanung - gemeinsam mit Vertretern vom Büro stadtland - disku- tiert worden sei. Letztlich sei die Meinung vertreten worden, dass die Dachbegrünung klar im Bebauungsplan geregelt werden soll.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, genehmigen die Damen und Herren der Gemein- devertretung einstimmig folgende vorliegenden Entwürfe

a) die Verordnung über einen Bebauungsplan für das Siedlungsgebiet

b) den Verordnungstext samt den Planbeilagen 2 + 3

c) den Erläuterungsbericht zur Verordnung über den Bebauungsplan für das Siedlungsge- biet.

Abschließend informiert Bgm. Florian Küng, dass nach diesen Beschlussfassungen gem. $ 29 RPG die weitere Vorgehensweise:

(1) Der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf eines Bebauungsplanes samt all- gemein verständlichem Erläuterungsbericht ist mindestens vier Wochen auf dem Veröf- fentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen ($ 32e des Gemeindegesetzes). Weiters ist die Landesregierung von der Veröffentlichung zu verständigen. In der Veröffentlichung und der Verständigung ist auf die Möglichkeit zur Stellungnahme nach Abs. 2 hinzuwei- sen. Die Unterlassung der Verständigung hat auf die Wirksamkeit der Verordnung keinen Einfluss.

(2) Während der Zeit der Veröffentlichung kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich Ände- rungsvorschläge erstatten. Eingelangte Änderungsvorschläge und Äußerungen der Lan- desregierung sind der Gemeindevertretung vor der Beschlussfassung über den Bebau- ungsplan zur Kenntnis zu bringen.

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(3) Ein von der Gemeindevertretung beschlossener Bebauungsplan ist vor dessen Kundma- chung der Landesregierung samt dem Erläuterungsbericht, den Änderungsvorschlägen und den Stellungnahmen zu übermitteln. Der Bebauungsplan bedarf zu seiner Wirksam- keit der Genehmigung der Landesregierung.

(4) Die Landesregierung hat die Genehmigung zu versagen, wenn der Bebauungsplan
a) denim$ 2 genannten Zielen, einem Landesraumplan, dem räumlichen Entwicklungs-

plan oder dem Flächenwidmungsplan widerspricht oder sonst rechtswidrig ist,
b) überörtliche Interessen, insbesondere solche des Umweltschutzes und des Schutzes des Landschafts- und Ortsbildes, verletzt.

(5) Der Bebauungsplan ist durch Bescheid zu genehmigen, wenn kein Versagungsgrund nach Abs. 4 vorliegt. Wird der Gemeinde nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlan- gen des Bebauungsplanes bei der Landesregierung ein Versagungsbescheid zugestellt, so gilt die Genehmigung der Landesregierung mit Ablauf dieser Frist als erteilt. Der $ 21 Abs. 7 zweiter Satz gilt sinngemäß.

Die Veröffentlichung werde mit einer Bürgerinformation stattfinden. Jeder Bürger/Eigentümer, auf den sich dieser Bebauungsplan beziehe, werde die Gelegenheit für eine Stellungnahme eingeräumt. Alle eingelangten Stellungnahmen werden an das Büro stadtland übermittelt. So- bald diese durch das Büro stadtland eingearbeitet worden sind, soll die endgültige Beschluss- fassung durch die Gemeindevertretung erfolgen.

. Entscheidung über die Zulässigkeit von geplanten Vorhaben bezüglich der Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum (Bausperre-Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß $ 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz

Beschlussvorlage:

In der 15. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 03. März 2022 hat die Gemeindevertretung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Bauge- schehens im Ortszentrum eine Bausperre-Verordnung gemäß $ 37 Raumplanungsgesetz er- lassen. In der 37. Sitzung des Gemeindevorstandes in der laufenden Funktionsperiode am
05. März 2024 hat der Gemeindevorstand gemäß $ 60 Abs. 3 GG, namens der Gemeinde- vertretung die Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum gemäß 8 37 Abs. 3 RPG um ein Jahr verlängert.

Zweck der Bausperre ist die Erlassung eines Bebauungsplanes. Gemäß 8 37 Abs. 2 RPG hat eine Bausperre die Wirkung, dass Baubewilligungen und Freigabebescheide nach dem Bau- gesetz, Bewilligungen nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung und Bewilligungen zur Teilung von Grundstücken gemäß $& 39 nur zulässig sind, wenn das ge- plante Vorhaben den Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigt.

In der heutigen Sitzung unter TOP 6. soll der Entwurf einer Verordnung über einen Bebau- ungsplan für das Siedlungsgebiet beschlossen werden. Im Textteil (Anlage 1) des Verord- nungsentwurf (8 1- 9) werden der Geltungsbereich, Maß der baulichen Nutzung, Art der Be- bauung, Dachformen, Dachbegrünungen, Solar- und Photovoltaikanlagen, Freiraum, Einfrie- dungen, Stellplätze klar definiert.

Auf Grundlage dieses Entwurfes ist die grundsätzliche Planungsabsicht der Gemeinde er- kennbar und Vorhaben die dem Zweck der Bausperre, die Erlassung eines Bebauungsplanes, nicht entgegenstehen sind gemäß $ 37 Abs. 2 zulässig.

Zu nachstehenden Bauvorhaben

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e Martin Mangeng
Baurechtliche Nutzungsänderung und nachträgliche Bewilligung eines Carports auf dem Grundstück Nr. 80/4, GB Vandans

e _BM Gerhard Maier
Neubau eines Mehrzweckgebäudes auf dem Grundstück Nr. 109/8, GB Vandans

e Manuel Zint
Errichtung eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Nr. 353/9, GB Vandans

ist von der Verordnungsgeberin eine Entscheidung zu treffen, ob diese geplanten Vorhaben den Zweck der Bausperre beeinträchtigen oder nicht.

Beschluss:
Bgm. Florian Küng erläutert die drei vorliegenden Bauvorhaben im Detail.

Nachdem der Entwurf des Bebauungsplanes für das Siedlungsgebiet einstimmig beschlossen worden und somit die Planungsabsicht der Gemeinde Vandans zwischenzeitlich gut erkenn- bar sei, so der Vorsitzende weiters, könne seiner Meinung nach über die gegenständlichen Bauvorhaben - nach Prüfung durch die Bauverwaltung hinsichtlich der Planungsabsichten - Entscheidungen getroffen werden.

Nachdem die geplanten Bauvorhaben von

e Martin Mangeng - Baurechtliche Nutzungsänderung und nachträgliche Bewilligung eines Carports auf dem Grundstück Nr. 80/4,

e Gerhard Maier — Neubau eines Mehrzweckgebäudes auf dem Grundstück Nr. 109/8 und

e Manuel Zint - Errichtung eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf dem Grund- stück Nr. 353/9

nicht dem Entwurf des Bebauungsplanes widersprechen und in weiterer Folge auch nicht den Zweck der Bausperre beeinträchtigen, sprechen sich die Anwesenden einstimmig den oben angeführten drei Bauvorhaben stattzugeben.

Manuel Zint hat wegen Befangenheit zu seinem Bauvorhaben „Errichtung eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Nr. 353/9“ weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen.

. Beschlussfassung einer Verordnung über das Kampieren außerhalb von Campingplät- zen

Beschlussvorlage:

$ 14 Vorarlberger Campingplatzgesetz, Kampieren außerhalb von Campingplätzen:

(1) Die Aufstellung von Zelten, Wohnwagen und ähnlichen beweglichen Unterkünften außer- halb von Campingplätzen ist vom Bürgermeister mit Bescheid zu untersagen, wenn Inte- ressen der Sicherheit, der Gesundheit, des Schutzes der örtlichen Gemeinschaft, der Landwirtschaft, des Tourismus oder des Schutzes des Naturhaushaltes sowie des Land- schafts- und Ortsbildes gröblich verletzt werden.

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(2) Die Gemeindevertretung kann aus den in Abs. 1 genannten Gründen durch Verordnung bestimmen, dass Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte außerhalb von Campingplätzen nur an bestimmten Orten oder an bestimmten Orten nicht aufgestellt werden dürfen.

Seit Jahren erlebt der Campingurlaub einen Aufschwung. Die Urlauber machen sich mit ma- ximaler Flexibilität und Naturnähe mit Reisemobil, Wohnwagen oder Zelt auf den Weg. Spe- zielle Apps unterstützen die Reisenden beim „Wildcampen“ bzw. beim Übernachten abseits der offiziellen Campingplätze. Dieser Trend hat auch Vandans erreicht und man trifft so man- chen „Wildcamper“ auf vielen öffentlichen Parkplätzen (Rodunder See, Golmerbahn Park- platz, Kirchplatz, Parkplatz beim Bildungscampus usw.) an. Diese Plätze sind jedoch nicht für das Kampieren ausgelegt, da diese nicht über die nötige Infrastruktur (Müllentsorgung, Ab- wasserbeseitigung, Sanitäranlagen usw.) verfügen. Dieser Trend führt zu Problemen - keine ordentliche Müllentsorgung, Parkplatzbelegung uvm. Weiters wird von den „Wildcampern“
keine Gästetaxe abgeführt.

Nachdem die Gemeinde Vandans keine rechtliche Handhabe diesbezüglich hat, wird emp- fohlen eine Verordnung über das Kampieren außerhalb von Campingplätzen zu erlassen.

Entwurf:

Verordnung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans
über das Kampieren außerhalb von Campingplätzen

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 14.03.2024 wird gemäß 14 Abs. 2 Vbg. Campingplatzgesetz, LGBl. Nr. 34/1981, in der Fassung LGBI. Nr. 44/2013 und Nr.
24/2021, verordnet:

Im Gebiet der Gemeinde Vandans dürfen Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unter- künfte außerhalb von Campingplätzen nicht aufgestellt werden.

Davon ausgenommen sind nicht öffentlich zugängliche Liegenschaften, die in ihrem unmittel- baren Nahebereich über ausreichende und hygienisch einwandfreie, für die Bewohner der Unterkünfte frei zugängliche Sanitäranlagen verfügen. Dort dürfen solche Unterkünfte mit Zu- stimmung des Grundeigentümers für die Dauer von höchstens zwei Wochen aufgestellt wer- den, wenn eine geordnete Abfallentsorgung sichergestellt ist. Der Ablauf der Frist wird durch kurze Unterbrechung der Aufstellung nicht beeinflusst.

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Der Bürgermeister
Florian Küng

Es wird ersucht, die Erlassung einer Verordnung über Kampieren außerhalb von Camping- plätzen zu beraten bzw. zu beschließen.

Beschluss:

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In seiner Einleitung informiert der Vorsitzende über die Beweggründe, weshalb eine Verord- nung über das Kampieren außerhalb von Campingplätzen erlassen werden soll.

Die Zahl der Campingurlauber im Gemeindegebiet von Vandans nehme stetig zu. In „spezi- ellen‘ Apps seien auch einige Plätze in Vandans angeführt. Diverse Absteliplätze - ob dies bei den Rodunder Seen, auf dem Parkplatz bei der Golmerbahn, beim Kirchplatz, auf dem Parkplatz der Rätikonhalle beim Rätikonbad und viele weitere — werden von Jahr zu Jahr mehr genutzt. All diese Plätze seien jedoch nicht für das Kampieren ausgelegt, da diese nicht über die nötige Infrastruktur, wie beispielsweise eine ordentliche Müllentsorgung und Abwas- serbeseitigung sowie über Sanitäranlagen verfügen.

Seit Jahren sei das Thema illegale Müllentsorgung in den Auen, an Waldrändern ein zuneh- mendes Problem, auch die Entsorgung von Hausmüll in den öffentlichen Müllkübeln werde von Jahr zu Jahr mehr. Weiters befinden sich im Nahebereich von manchen Abstellplätzen sensible Uferschutzbereiche von Gewässern und Biotopflächen welche durch die „Camper“
gestört werden. Bei den Abstellplätzen gebe es keine Sanitäranlagen (Körperpflege und Not- durft), keine Feuerstellen und keine Aufenthaltsflächen für das Verweilen. Auch sei das Ab- lassen des Abwassers vom Wohnwagen in den Boden als kritisch zu beurteilen. Es komme auch zu Lärmemissionen für Menschen und Tieren durch die Camper.

Nachdem die Gemeinde Vandans auch eine Tourismusgemeinde sei, werde von diesen so- genannten „Wildcampern“ auch keine Gästetaxe abgeführt.

Helmut-Robert Bitschnau gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er eine solche Ver- ordnung grundsätzlich befürworte. Im $ 2 werde jedoch angeführt, dass eine Aufstellung mit Zustimmung von Grundeigentümer höchstens auf die Dauer von zwei Wochen möglich sei.

Dies bedeute, dass auch Zelte im privaten Garten nicht mehr als zwei Wochen aufgestellt werden dürfen. Diese Befristung könne er nicht mittragen.

Markus Pfefferkorn und Walter Bitschnau als Exekutivbedienstete, geben in ihren Wortmel- dungen zu bedenken, dass bei einem Verstoß gegen diese Verordnung nicht die Bundespo- lizei zuständig sei. Nachdem die Gemeinde Vandans keine eigene Sicherheitswache habe, soll rechtlich abgeklärt werden, wie bei einem Verstoß vorgegangen werden muss.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren mit 22 : 1 Stimme für die Erlassung dieser Verordnung über Kampieren außerhalb von Camping- plätzen aus.

. Genehmigung einer Kostenerhöhung für den Umbau am Bildungscampus Vandans (Kleinkindbetreuung sowie Verbindungsbau)

Beschlussvorlage:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 23. März 2023 wurde dem Gemeindevorstand die Kompetenz für die nötigen Entscheidungen abgetreten bzw. die Erlaubnis, die erforderlichen Gewerke für die geplanten Baumaßnahmen am Bildungscampus zu vergeben, ohne zusätz- liche Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung, bis zu einem Rahmen der Errich- tungskosten in Höhe von rund 1,36 Millionen Euro netto It. Errichtungskostenprognose.

Diese Woche fand eine Besprechung mit der Direktorin Eveline Stoiser, Peter Scheider und Heinz Fleisch vom Büro Fleisch & Loser und dem Bürgermeister statt. Laut Auskunft von Heinz Fleisch können die Errichtungskostenprognose nicht eingehalten werden, da sich der Projektumfang um die komplette Adaptierung der Brandmeldeanlage ausgeweitet hat.

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10.

Eine aktuelle Kostenprognose liegt uns derzeit nicht vor und wird bis spätestens zur Sitzung vorliegend sein.

Es wird ersucht, die Kostenerhöhung für den Umbau am Bildungscampus Vandans zu bera- ten bzw. zum Beschluss zu erheben.

Beschluss:

In seiner Einleitung erinnert Bgm. Florian Küng, dass seit September 2023 eine weitere Kin- derbetreuungseinrichtung im „Haus 1 - Dachgeschoss“ vom FAMON betrieben werde.

Laut der damaligen Errichtungskostenprognose von der Fleisch & Loser Bauprojektabwick- lung GmbH vom 06. Dezember 2022 seien die Kosten für die Umbaumaßnahmen auf 1.355.338,92 Euro netto errechnet worden. In diesen Kosten seien die Adaptierung der Räume zu einer Kleinkinderbetreuung im Dachgeschoss, der kleinkindergerechte Umbau der WC-Anlagen, die barrierefreie Erschließung von Haus 1 zu Haus 2 sowie die Außenanlage Kleinkinderspielplatz enthalten. Bei der Bauverhandlung sei vom Amtssachverständigen für Brandschutz eine umfangreiche Adaptierung der Brandmeldeanlage und Vernetzung mit der Brandmeldeanlage der Volksschule gefordert worden.

Das Büro Fleisch & Loser habe für diese Adaptierung der Brandmeldeanlage Angebote an- gefordert. Leider ende die Angebotsfrist erst morgen und daher seien die Angebote noch nicht vorliegend.

Laut Aussage von Herrn Heinz Fleisch würden sich die Kosten für den Umbau am Bil- dungscampus Vandans um rund 150.000,00 Euro erhöhen, der Großteil dieser Kostenerhö- hung sei der Erneuerung im Haus 1 und der Vernetzung mit der bestehenden Brandmelde- anlage im Haus 2 geschuldet.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, sprechen sich alle Anwesenden einstimmig

«e _fürdie Kostenerhöhung für den Umbau am Bildungscampus Vandans von ca. 150.000,00 Euro aus, sowie

e das Beschlussrecht gemäß 8 50 Abs. 3 Gemeindegesetz für die erforderlichen Auftrags- vergaben bzw. notwendigen Beschlüsse der geplanten Baumaßnahmen weiterhin dem Gemeindevorstand zu überlassen.

Auftragsvergabe für die Dachsanierung beim Wohnhaus „Kilga“ - Zwischenbachstraße

Beschlussvorlage:

Die Gemeinde Vandans ist seit dem Jahr 2016 Eigentümerin des Wohnhauses „Kilga*, Zwi- schenbachstraße 6.

Seit dem Tod von Otto Kilga im Jahr 2022 steht dieses Objekt leer.

Das bestehende Welleternitdach muss dringend erneuert werden, und zwar bevor dieses Wohnhaus vermietet werden kann.

Für diese Dachsanierung wurden mehrere Angebote angefordert. Da noch nicht alle Ange- bote eingelangt sind, können diese erst in der kommenden Sitzung präsentiert werden.

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Der Vorsitzende des Ausschusses für Bau hat dankenswerterweise die Projektabwicklung übernommen und wird uns die notwendigen Arbeiten bzw. die Angebote erläutern.

Beschluss:

In seiner Einleitung gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass Peter Scheider dankenswert- erweise auch dieses „Projekt übernommen habe und diverse Gespräche sowie Angebote für die Dachsanierung beim gemeindeeigenen Objekt „Wohnhaus Kilga“ eingeholt habe. Er wolle deshalb das Wort an Peter Scheider übergeben.

Peter Scheider gibt zu verstehen, dass jeweils nur zwei Angebote für die Spengler- und Dach- deckerarbeiten sowie Zimmermannsarbeiten eingelangt seien. Aufgrund der guten Auftrags- lage habe er einige Absagen hinnehmen müssen bzw. keine Antworten erhalten.

Die erhaltenen Angebote habe er im Detail geprüft. Er plädiere für Blechbahnen und keine Blechschindeln, da das Blechbahndach einen großen Vorteil bei einer eventuellen Errichtung einer PV-Anlage zu einem späteren Zeitpunkt habe, da bei der Anbringung der Halterung das Dach nicht durchbohrt werden müsse.

Nachdem er diese vorliegenden Angebote verglichen habe, spreche er sich für die Vergabe

der Spengler- und Dachdeckerarbeiten incl. Gerüstarbeiten & Abbrucharbeiten an die Firma Stemer Spenglerei und Dachdeckerei GmbH, Schruns, zum Preis von 34.678,39 (incl. 20% MWST) sowie

der Zimmermannarbeiten an die Firma R. Kieber Holzbau, Schruns, zum Preis von 33.594,50 (incl. 20 % MWST)

aus.

Weiters gibt Peter Scheider zu verstehen, dass die Gemeinde bestrebt sei, dieses Objekt ehestmöglich zu vermieten. Einige Arbeiten gebe es allerdings vor der Vermietung zu tätigen, und zwar verschiedenste Sanierungsarbeiten, Aus- und Aufräumarbeiten sowie die Erneue- rung der Küchenzeile. Der Gesamtaufwand betrage überschlagsmäßig zirka 100.000,00 Euro incl. Mehrwertsteuer für diese Sanierungsmaßnahmen.

Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Anwesenden ein- stimmig für die Auftragsvergabe

der Spengler- und Dachdeckerarbeiten incl. Gerüstarbeiten & Abbrucharbeiten an die Firma Stemer Spenglerei und Dachdeckerei GmbH, Schruns, zum Preis von 34.678,39 (incl. 20% MWST) sowie

der Zimmermannarbeiten an die Firma R. Kieber Holzbau, Schruns, zum Preis von 33.594,50 (incl. 20 % MWST)

aus.

Weiters genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung die erforderlichen Sa- nierungsmaßnahmen für das gemeindeeigene Objekt ‚Wohnhaus Kilga“ sowie die Anschaf- fung einer Küchenzeile bis zu einem Gesamtaufwand in Höhe von ca. 100.000,00 (brutto)
incl. der Dachsanierung.

Bgm. Florian Küng bedankt sich abschließend nochmals bei Peter Scheider für seinen ehren- amtlichen Einsatz, diese Aufsichten, die Einholung der Angebote, Vorort-Gespräche mit den Handwerkern benötige viel Zeit und Flexibilität.

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11.

12.

Entscheidung zum Antrag der Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Vorarlberg, Rheinstraße 32/5, 6900 Bregenz, um Genehmigung einer Kostenerhöhung für das Ver- bauungsprojekt „Rellsbach Projekt 2006“

Beschlussvorlage:

Mit Schreiben vom 27. Februar 2024 teilt die Wildbach- und Lawinenverbauung — Gebiets- bauleitung Bludenz mit, dass im Rahmen des Projekts „Rellsbach Projekt 2006“ mit einem Gesamtprojektumfang in Höhe von 3.800.00,00 Euro umfangreiche Maßnahmen durchge- führt worden sind, und zwar mit einem Finanzierungsschlüssel

60 % Bund

17 % Land Vorarlberg

10 % Land Vorarlberg als Straßenerhalter
13 % Gemeinde Vandans

Seitens der Gebietsbauleitung wurde zur gesamtheitlichen Verbesserung der Wildbachsicher- heit noch zusätzlich zu den bisherigen Ausgaben für die Fertigstellung eine Erhöhung des Projektranmens um 500.000,00 Euro beantragt.

Die zusätzlichen Mittel werden aus folgendem Grund benötigt:

Es ist geplant, das Projekt Rellsbach P 2006 in diesem Jahr technisch abzuschließen. Beab- sichtigt ist der Bau der Sperre bei hm 49,11 und die Sanierung der Sperre bei hm 50,08.

Durch die rapide Entwicklung des Baukostenindex seit 2006 bis heute, haben sich die Bau- kosten in den letzten Jahren deutlich erhöht. Der mittlere Baukostenindex über den ganzen Projektzeitraum gesehen, liegt laut Auswertung bei einer Erhöhung der Baukosten um ca. 60 %. Besonders in den Jahren seit 2017 bis heute hat sich dieser um ganze 30 % erhöht. Diese Jahre wirken sich direkt auf die erforderliche Kostenerhöhung aus.

Insgesamt wurden in den letzten 7 Baujahren 1.572.700,00 Euro verbaut. Berücksichtigt man die Preiserhöhungen alleine in diesem Zeitraum, ergeben sich daraus Mehrkosten von 471.810,00 Euro gegenüber dem ursprünglichen Kostenvoranschlag aus dem Jahr 2006.

Diese Umstände machen es erforderlich die Projektkosten, um ca. 13 % zu erhöhen, um die Verbauungsmaßnahmen abschließen zu können.

Die Wildbach- und Lawinenverbauung ersucht um die Genehmigung der Projektkostenerhö- hung um 500.000,00 Euro, wobei der Finanzierungsschlüssel gleichbleiben soll.

Die weitere Betreuung der Maßnahmen obliegt den Interessenten, wobei sie durch den Be- treuungsdienst der WLV übernommen werden kann.

Beschluss:
Nach Erläuterung durch den Vorsitzenden sprechen sich die Damen und Herren einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Er-

höhung des Projektranmens um 500.000,00 Euro zu den bisherigen Ausgaben für die Fertig- stellung des Verbauungsprojektes „Rellsbach Projekt 2006.

Entscheidung zum Betrieb des Wanderbus Rellstal in der Sommersaison 2024

Beschlussvorlage:

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Seit der Wandersaison 2022 wird der Wanderbus Rellstal vom Verkehrsunternehmen Wach- ter Autoreisen übernommen. Dazu wurde mit Wachter Autoreisen ein Verkehrsdienstvertrag auf 5 Jahre abgeschlossen. Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Das Verkehrsunternehmen Wachter Autoreisen, Vandans, besitzt die Konzession für die Linie 7 „‚Wanderbus Rellstal* und wäre wiederum bereit, den Wanderbus „Rellstal“ auch im kom- menden Sommer zu fahren.

Mit der illwerke vkw AG wurde im Jahr 2022 ein Leihvertrag auf 5 Jahre zwischen der Ge- meinde Vandans, als Entlehnerin, der illwerke vkw, als Verleiherin und Ing. Hannes Wachter abgeschlossen. In diesem Vertrag wurde vereinbart, dass die Fahrzeuge in den nächsten 5 Jahren unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, jedoch die mit der Benützung verbunde- nen Kosten (Treibstoff, Schmierflüssigkeit usw. sind von der Entlehnerin (Gemeinde) zu tra- gen. Zu den letztlich anfallenden Personalkosten wird die illwerke vkw AG einen Kostenbei- trag in Höhe von 25 % leisten.

Der Kauf von Fahrkarten und sonstigen Unkosten sind noch zu berücksichtigen.

Weiters wurden folgende Kostenbeiträge im Jahr 2023 geleistet:

Alpenverein Vorarlberg 2.000,00 Euro
Heinrich-Hueter-Hütte (Pächter) 1.000,00 Euro

Es wird ersucht, folgende Entscheidungen zu treffen:

  • a) ob der Wanderbus Rellstal in der Saison 2024 gefahren werden soll,
  • b) Festlegung der Betriebszeiten für die Sommersaison 2024,
  • c) Festlegung der Fahrpreise für die Sommersaison 2024;

Beschluss:

Bgm. Florian Küng erläutert kurz und bündig den amtsintern ausgearbeiteten Entwurf betref- fend die Betriebszeiten. Geplant sei den Wanderbus Rellstal ab 29. Juni bis 15. September 2024 und zwar wiederum 5 x täglich zu fahren. Nur einen Wochenendbetrieb (Samstag und Sonntag) soll es drei Wochenenden zuvor ab am 08. Juni und nach dem regulären Fahrbe- trieb ab 21. September geben. Er plädiere die Fahrzeiten wie im letzten Jahr beizubehalten und auch die Fahrpreise in der heurigen Wandersaison nicht anzuheben.

Sollte das Wetter Ende Mai/Anfang Juni bzw. Mitte Oktober außergewöhnlich schön sein, so wird der Bürgermeister ermächtigt, die Betriebszeiten/Wochenendbetrieb kurzfristig zu än- dern bzw. auszuweiten, ohne dass es einen neuerlichen Beschluss durch die Gemeindever- tretung benötige.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, sprechen sich alle Anwesenden ein- stimmig

a) für den Betrieb des Wanderbus Rellstal in der Sommersaison 2024 sowie die Übernahme der daraus resultierenden finanziellen Aufwendungen,

b) für das tägliche Fahren in der Zeit vom 29. Juni bis zum 15. September 2024 sowie für zusätzliche Wochenendfahrten am 08. + 09. Juni, 15. + 16. Juni, 22. + 23. Juni, 21. + 22.

September, 28. + 29. September sowie 05. + 06. Oktober 2024,

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13.

14.

c) die Fahrkartenpreise (Einzelfahrten) nicht zu erhöhen und genehmigen die Tarife für 2024: Normalpreis: 9,00 Euro, Spartarif: 7,00 Euro, Ermäßigter Kindertarif: 5,00 Euro,

d) für eine kostenlose Benützung für eine anwesende Begleitperson von Menschen mit Be- hinderung ab 70 % Invalidität,

aus.

Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betref- fend ein

e Gesetz über eine Änderung des Zweitwohnungsabgabegesetzes und des Touris- musgesetzes — Sammelnovelle

Beschlussvorlage:

Dieser Beschluss wurde vom Landtag am 31. Jänner 2024 für nicht dringlich erklärt. Er unter- liegt daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt wer- den.

Sofern zum oben angeführten Gesetz die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen.

Beschluss:
Nach einer Erläuterung der wesentlichen Änderungen durch den Vorstitzenden sprechen sich

alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diesen nicht dringli- chen Beschluss des Vorariberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen.

Berichte und Allfälliges

Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass

> die Mitglieder des Gemeindevorstandes namens der Gemeindevertretung am 06. März 2024 die Verordnung zur Erlassung einer Bausperre im Ortszentrum um ein Jahr verlän- gert haben. Ziel ist, diese Bausperre baldmöglichst aufzuheben, nachdem der Bebau- ungsplan endgültig beschlossen worden ist.

> am 05. Februar 2024 vom Amt der Vorarlberger Landesregierung ein Schreiben betref- fend Finanzierungsbeitrag für die Drogenberatungsstelle „Do it yourself für das Jahr 2024 eingelangt ist. In diesem Schreiben informiert die Landesregierung, dass der Verein aus dem Sozialfonds einen Förderbeitrag in Höhe von 573.810,00 Euro erhält. Von der Stadt Bludenz wird analog der bisherigen Förderpraxis ein Beitrag von 22.000,00 Euro erwartet. Von den Gemeinden des Bezirks Bludenz (ohne Stadt Bludenz) wird - wie in den Vorjahren - eine Förderung in Höhe von 26.900,00 Euro als notwendig erachtet. Auf die Gemeinde Vandans entfällt ein Finanzierungsanteil für das Jahr 2024 in Höhe von 1.470,02 Euro.

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er letzte Woche ein Gespräch mit Frau Monika Mader geführt hat. In diesem Gespräch hat sich Frau Monika Mader für die erhaltenen 1.500,00 Euro aus dem Erlös des Advent- fenster 2023 persönlich bei der Gemeinde Vandans und dessen Verantwortlichen be- dankt. Diese Spende habe ihr ermöglicht, finanziell benachteiligte Kinder eine therapeu- tische Behandlung zukommen zu lassen und somit in ihrer Entwicklung zu unterstützen.

der Gemeinderat aus der Partnerstadt Heitersheim vom 14. bis 16. Juni 2024 einen Be- such in Vandans abstatten wird. Dabei ist ein gemeinsamer Besuch am Freitagabend zum Gmesmarkt, am Samstag eine Wanderung bzw. Besichtigungen geplant. Es wäre erfreulich, wenn einige der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sich daran beteiligen würden.

der Forstfond des Standes Montafon ein Forstwegeprojekt „Wegerschließung Tüftobel bis Rells“ bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eingereicht hat. Dieser Weg wäre auch eine lawinensichere Erschließung ins Rellstal und wenn alles planmäßig verläuft, könnte eventuell schon im Frühjahr 2025 mit dieser Wegeerrichtung begonnen werden.

für das Ganzjahresangebot Hallenbad eine Wirtschaftlichkeitsberechnung in Auftrag ge- geben wurde. Das Ergebnis dazu müsste im April vorliegen. Sobald diese Berechnung vorliegt, kann eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise getroffen werden.

im September 2023 eine Kindergarten Sekretariatsstelle zur administrativen Unterstüt- zung am Bildungscampus Vandans im Haus 1 eingerichtet wurde. Rebecca Kofler, als neue Mitarbeiterin, betreut insgesamt 3 Kindergärten (Bartholomäberg, St. Anton und Vandans). Seit Inkrafttreten des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz im Jahr 2023 ist eine Flut von neuen Aufgaben auf die Gemeinden hinzugekommen. In weiterer Folge ist angedacht, eine eigene Koordinationsstelle für die Kinderbetreuung von 0 — 14 Jahren einzurichten.

am Montag, dem 11. März 2024 eine Vorort-Besichtigung beim Clubheim des SCM Vandans stattgefunden hat. Alle Mitglieder der Gemeindevertretung sind dazu eingela- den worden. Martin Schreiber, als Obmann des Sport-Club Montafon hat bei dieser Be- sichtigung über die notwendigen Instandsetzungen am Clubheim informiert. Bei diesem Gespräch hat Obmann Martin Schreiber angefragt, ob es vorstellbar wäre, dass die Ge- meinde Vandans das Clubheim in das Eigentum der Gemeinde übernimmt. Mit diesem Thema wird sich die Gemeinde Vandans noch intensiv befassen müssen, aber ich möchte schon jetzt darauf aufmerksam machen, dass die Gemeinde nicht über die nöti- gen finanziellen Mittel verfügt und zum anderen es den Gleichheitsgrundsatz zu berück- sichtigen gilt.

gestern Abend die Verträge zum Anschluss an das Fernwärmenetz für die gemeindeei- genen Objekte unterzeichnet wurden.

am 12. März 2024 eine Filmpremiere bezüglich 100 Jahre Jubiläum illwerkevkw AG im IZM stattgefunden hat.

Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen:

Vbgm. Ina Bezlanovits: Nachdem Anita Kesselbacher, als Vorsitzende des Ausschusses für Soziales heute verhindert ist, möchte ich Euch informieren, dass gestern Abend ein Vortrag zum Thema „Demenz ohne Stress — geht das überhaupt?“ in der Rätikonhalle stattgefunden hat. Die Autorin, Theologin und Gerontologin Sabine Tschainer-Zangl hat mit ihrem großen Erfahrungsschatz in der Arbeit mit Demenzkranken den rund 100 Besuchern verdeutlicht, was

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Demenz mit Erkrankten macht und wie es sich anfühlen kann. Organisiert wurde die Veran- staltung in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Soziales im Rahmen des Caritas-Projek- tes „Guat alt wära im Muntafu“. Im Frühjahr ist ein Workshop zum Thema Demenz mit Sabine Tschainer-Zangl im Montafon geplant.

Armin Wachter: Ich bin der Meinung, dass die Gemeinde bei der Wildbach- und Lawinen- verbauung anfragen soll, ob es vorstellbar wäre, ein Teilstück (Grundstückstreifen) aus dem Grundstück Nr. 353/5 entlang der Josef-Henrich-Straße zu erwerben. Dieses Teilstück wäre eine interessante Fläche und müsste zu einem vernünftigen Preis zu bekommen sein.

Antwort des Bürgermeisters: Dieses Ansinnen hatte vor Jahren bereits Altbürgermeister Burkhard Wachter. Grundstückflächen von der Republik Österreich zu erwerben ist sehr schwierig, vorstellbar wäre eventuell im Tauschwege.

Ferdinand Marent: Auf dem Bauhofareal der Wildbach- und Lawinenverbauung wurden mo- natelang Akazienhölzer gelagert. Diese Hölzer wurden entfernt, gibt es dafür einen Grund?

Antwort des Bürgermeisters: An dieser Stelle wird in den kommenden Monaten ein Akti- onsraum Naturgefahren Montafon bzw. Mehrzweckgebäude von der Wildbach- und Lawinen- verbauung errichtet, deshalb wurden diese Hölzer entfernt.

Ferdinand Marent: Bei meiner Hotelbewertung wird immer wieder der fehlende Skibus bzw.

die schlechte öffentliche Busverbindung zur Golmerbahn kritisiert. Gibt es keine Möglichkeiten den Fahrplan in der kommenden Wintersaison neu zu organisieren? Ansonsten muss ich für meine Hotelgäste ein eigenes Angebot schaffen.

Antwort des Bürgermeisters: Der Ortsbus orientiert sich an das höherrangige Verkehrsnetz und das ist die Zuganbindnung der Montafonerbahn. Das Planungsbüro Kairos hat sich dazu schon viele Gedanken gemacht und versucht gemeinsam mit allen Akteuren den Fahrplan zu optimieren. Die Gesamtkosten für den OPNV im Montafon beträgt zwischenzeitlich 4 Millionen Euro.

Antwort von Vbgm. Ina Bezlanovits: In vergangenen ÖPNV-Sitzungen wurde die Thematik des Skibusses immer wieder angesprochen. Für einen zusätzlichen Skibus würden hohe Zu- satzkosten entstehen. Zudem hat die mbsbus GmbH weder die zusätzlichen Fahrzeuge noch das erforderliche Personal. Wichtig wäre, dass die Kritiken direkt an den Stand Montafon — Valentina Bolter weitergeleitet werden, damit diese Einwände bei der Fahrplanerstellung mit- einfließen können.

Markus Pfefferkorn: Die beiden Schulturnhallen werden von den verschiedensten Vereinen genutzt. Leider gibt es keine Duschmöglichkeiten vor Ort. Wäre es vorstellbar, dass die be- stehenden Duschen, saniert werden, damit diese wieder benutzt werden können.

Antwort des Bürgermeisters: Wir werden dies im Ausschuss für Bau besprechen.

Walter Stampfer: Nachdem der Bildungscampus an das Fernwärmenetz angeschlossen wird, muss der bestehende Gas Contracting Vertrag gekündigt werden. Wie hoch sind dies Kosten für diese vorzeitige Kündigung für den vorzeitigen Ausstieg?

Antwort des Bürgermeisters: Die vorzeitige Kündigung mit der VEG kostet die Gemeinde rund 180.000,00 Euro, damit geht aber auch die ganze Infrastruktur des Heizraumes ins Ge- meindeeigentum über.

Walter Stampfer: Die Situation beim Rellsbach ist optisch eine Katastrophe, gerade als Tou- rismusgemeinde sollte die Gemeinde dies nicht einfach so hinnehmen. Es sollte dringend

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seitens der Gemeinde Gespräche mit den Verantwortlichen der Wildbach- und Lawinenver- bauung geführt werden, damit diese Dämme umgehend begrünt werden.

Antwort des Bürgermeisters: Im Zuge des Verbauungsprojektes „Rellsbach Unterlauf‘ hat es zahlreiche Auflagen gegeben, auch seitens des Naturschutzes. Die Wildbach- und Lawi- nenverbauung hat dieses Projekt dementsprechend ausgeführt. Du kannst dein Anliegen gerne direkt bei Herrn Rochus Schertler, als Naturschutzbeauftragter der Bezirkshauptmann- schaft Bludenz, vorbringen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.45 Uhr die Sitzung.

Für die Richtigke Der Vorsitzende:

ertigung! .

Eveline Breuß Florian Küng, Bgm.

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