gemeinde.montafon.biz

Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

ÜbersichtVandansSitzungsprotokolle

33. Gemeindevertretungssitzung vom 25. April 2024

Vandans · Protokolle Vandans · 16.05.2024

Der Browser zeigt das PDF hier nicht an – PDF öffnen.

Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.vandans.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … zu treffen. Beschluss: In seiner Einleitung erläutert der Vorsitzende das geplante Bauvorhaben im Detail und erin- nert daran, dass im Jahr 2023 die Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 683/5 im Ausmaß von ca. 650 m? „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet" von der …

Vergabe / Ausschreibung

  • … Besch & Partner, Feldkirch, angefordert worden sei. Sobald dieses vorliege, werde die Gemeindevertretung informiert bzw. eine Entscheidung über eine Auftragsvergabe treffen. Weiters informiert Stefan Steininger, dass am 07. Mai 2024 - 19.00 Uhr - ein Vortrag zum Thema „PV-Strom selbst produzieren, speichern und …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

Gescanntes Dokument: Der Text stammt aus der Texterkennung des Scanners/Kopierers und kann Erkennungsfehler enthalten (verdrehte Buchstaben, Unterschriften als Zeichensalat). Maßgeblich ist das PDF.

GEMEINDEAMT VANDANS

Verhandlungsschrift

aufgenommen am 25. April 2024 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Vandans anlässlich der
33. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.

Auf Grund der Einladung vom 18. April 2024 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil:

Liste „Gemeinsam für Vandans‘:

Bgm. Florian Küng, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Ing. Ste- fan Steininger MSC, DI (FH) Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Renate Neve, Helmut Robert Bitschnau, Manuela Konzett sowie Heinz Scheider und Paul Schoder als Ersatzmitglieder;

Liste „An frischa Loft — Parteiunabhängige Liste Vandans“:
Markus Pfefferkorn, Ralf Engelmann, Manuel Zint (ab 19.45 Uhr), Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer und Christoph Brunold;

Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen‘:
Hubert Thomma als Ersatzperson;

Entschuldigt: Vbgm. Ina Bezlanovits (GFV), Anita Kesselbacher (GFV), Stefan Köberle (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Mag.? Nadine Kasper;

Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt worden sind, beginnt der Vorsitzende mit der 33. Sitzung der Gemeindevertre- tung.

Vor Beginn der öffentlichen Sitzung gelobt Herr Hubert Thomma vor dem Bürgermeister, die Ver- fassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, seine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Vandans nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.

Um ca. 19.35 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden die Tagesordnung, um den Punkt 14. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt.

Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende

10.

11.

12.

13.

14.

Tagesordnung:

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 32. Sitzung der Gemeindevertretung am 14.
März 2024

Vorstellung „PIZ Montafon“ und Beschlussfassung über die Unterstützung der Gemeinde Vandans für das österreichische Umweltzeichen für Tourismusdestinationen

Kenntnisnahme über die Beratungen des e5-Team der Gemeinde Vandans vom 25. März 2024

Kenntnisnahme der Petition — für ein gemeinsames und ganzjährig nutzbares Schwimmbad im Montafon, gemäß $ 25 Gemeindegesetz

Beschlussfassung einer Kooperationsvereinbarung zur Betreuung bei Tageseltern mit der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH

Beschlussfassung einer Kooperationsvereinbarung zur Administration und Koordination im Kinderbetreuungsbereich mit den Gemeinden Vandans, Sankt Anton im Montafon und Bar- tholomäberg

Entscheidung zum Antrag von Herm Roman Tagwercher, Gandenglaweg 3, 6773 Vandans, vom 03. April 2024 um Zulassung von Ausnahmen von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung gemäß $ 35 Abs. 3 Raumplanungsgesetz für die Errichtung eines Mehr- familienhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Nr. 683/5, GB Vandans Beschlussfassung einer Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe Beschlussfassung einer Verordnung über die Erhebung einer Abgabe für Zweitwohnungen

Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Abgaben- und Gebührenverordnung für das Jahr 2024

Entscheidung zum Ankauf eines neuen Pritschenwagens für den Gemeindebauhof Vandans Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein

e Gesetz über eine Änderung des Kanalisationsgesetzes

e Gesetz über eine Änderung des Landesstromkostenzuschussgesetzes

e _ Gesetz über eine Änderung des Dienstrechtes der Landes- und Gemeindebediensteten — Sammelnovelle

e _Wahlrechtsänderungsgesetz 2024 - Sammelnovelle

Berichte und Allfälliges

Entscheidung zur Erhöhung der Sanierungskosten beim Wohnhaus „Kilga — Zwischenbach- straße 6“

2128
33, Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

Erledigung der Tagesordnung:

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 32. Sitzung der Gemeindevertretung am 14. März 2024

Beschlussvorlage:

Gemäß $ 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre- tung eine Verhandlungsschrift zu führen.

Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge- meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.

Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver- handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er- hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt.

Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindever- tretung am 14. März 2024 zu genehmigen.

Beschluss:
Gegen die Verhandlungsschrift über die 32. Sitzung der Gemeindevertretung vom 14. März

2024, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwen- dungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

2. Vorstellung „PIZ Montafon“ und Beschlussfassung über die Unterstützung der Ge- meinde Vandans für das österreichische Umweltzeichen für Tourismusdestinationen

Beschlussvorlage:

Frau Heidrun Stoiser und Frau Jessica Ganahl vom „PIZ Montafon“ werden das „PIZ Montafon
- progressiv innovativ zukunftsorientiert‘ und deren Arbeit in der Gemeindevertretungssitzung vorstellen, sowie über die Unterstützung der Montafoner Gemeinden für das österreichische Umweltzeichen für Tourismusdestinationen informieren.

Die Unterstützungserklärung hat nachstehenden Inhalt:

Die Montafoner Gemeinde Vandans bestätigt, dass sie das intensive Engagement im Bereich Nachhaltigkeit der Montafon Tourismus GmbH begrüßt.

Als Vertreter der Bürger:innen des Montafon fühlen wir uns der Förderung einer nachhaltigen touristischen Entwicklung in unserer wunderschönen Region in höchstem Maße verpflichtet.

Die Schönheit unsere Gegend und die einzigartigen Naturschätze, die sie beherbergt, sind ein kostbares Erbe. Diese gilt es für zukünftige Generationen zu bewahren und zu schützen.

Es ist unser Ziel, eine ausgewogene Balance zwischen dem Erhalt unserer Umwelt, der För- derung unseres kulturellen Erbes und der Schaffung von wirtschaftlichen Chancen, für unsere Gemeinde und ihre Bewohner:innen, zu schaffen.

3/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

Gemeinsam mit unseren Bürger:innen, den örtlichen Unternehmen sowie aller weiteren rele- vanten Akteuren und Akteurinnen werden wir weiterhin daran arbeiten, unseren Lebensraum Montafon als einen Ort des respekt- und verantwortungsvollen Tourismus zu etablieren. Die Aufklärung und der Einbezug der Bevölkerung in dieses große Thema der nachhaltigen Ent- wicklung ist uns wichtig und im Interesse der gesamten Gemeinde.

Als politisch gewählte Vertretungen der Gemeinde Vandans unterzeichnen wir dieses State- ment als Zeichen unserer Entschlossenheit zur Förderung einer nachhaltigen touristischen Entwicklung. Wir ebnen somit den Weg in die Zertifizierung mit dem ÖSTERREICHISCHEN
UMWELTZEICHEN FÜR DESTINATIONEN.

Es wird nun ersucht, die vorstehende Unterstützungserklärung zu beraten bzw. zu beschlie- Ren.

Beschluss:

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Jessica Ganahl - Nachhaltig- keitsmanagerin bei Montafon Tourismus & PIZ Leitung der Projektwerkstatt sowie Frau Heidrun Stoiser - Projektmanagerin in der Projektwerkstatt und dankt Beiden für ihr Kommen.

Jessica Ganahl und Heidrun Stoiser bedanken sich ebenfalls für die Gelegenheit das Projekt „Österreichisches Umweltzeichen im Tourismus“ durch PIZ Montafon persönlich vorstellen zu können.

Jessica Ganahl gibt einleitend zu verstehen, dass das PIZ aus einer kleinen leidenschaftlichen Gemeinschaft von Denkern, Machern und Träumern bestehe, wobei die einen eher kreativ, die anderen wissenschaftlich arbeiten. Ziel sei die Zukunft des Tourismus im Montafon nach- haltig zu gestalten. PIZ stehe für Progressiv, Innovativ und Zukunftsorientiert. Das PIZ Mon- tafon sei im Jahr 2021 von Montafon Tourismus ins Leben gerufen worden, um die nachhal- tige Entwicklung im Montafon voranzutreiben und das Montafon zu einer echten Modellregion für nachhaltigen Tourismus zu machen. Um das zu erreichen, stehe zum einen die nachhal- tige Bewusstseinsbildung (nachhaltiges Bewusstsein) im Fokus unseres Handelns. Dieses Bewusstsein soll auf drei Säulen der Nachhaltigkeit erzielt werden: Ökonomie, Ökologie und Soziales. Ihre Ansprache richte sich dabei in erster Linie an politische Entscheidungsträger:in- nen, touristische Anbieter:innen und Einheimische. Auf dem Weg zur Zielerreichung setze das PIZ Montafon auf verschiedene Arbeits- und Veranstaltungsformate sowie Nachhaltig- keitsprojekte (Nachhaltige Erlebnisse) und trage u.a. dazu bei, die gesamte Destination mit dem „Österreichischen Umweltzeichen“ zu zertifizieren (Nachhaltige Destination).

Angestrebt werde die Erlangung des österreichischen Umweltzeichens für Tourismusregio- nen bis Ende 2024. Dieses Zertifikat setze einen Mindeststandard in den Bereichen Soziales, Umwelt und Wirtschaft voraus. Das Projekt involviere alle relevanten touristischen Akteure im Montafon, von Bergbahnen über Gemeinden bis hin zur Bevölkerung. Durch die Zertifizierung sollen herausragende Initiativen im Tal hervorgehoben und strukturiertes Nachhaltigkeitsma- nagement vorangetrieben werden. Das Montafon verfüge bereits über gute Ansätze in Kultur, Mobilität und Wirtschaft, jedoch gebe es Potenzial zur Verbesserung, insbesondere in den Bereichen des strukturellen Nachhaltigkeitsmanagements, des Klimaschutzes und der Bio- diversität. In diesem Prozess könne jede:r einen Beitrag leisten, und/um gemeinsam zukunfts- fit zu machen, umweltbewusster zu handeln und die einzigartige Schönheit unserer Region zu bewahren!

Nach dieser interessanten Präsentation bedankt sich Bgm. Fiorian Küng bei Frau Jessica Ganahl und Frau Heidrun Stoiser für die Vorstellung des PIZ.

Nach Beantwortung einiger grundsätzlichen Fragen, wird die Unterstützung durch die Ge- meinde Vandans für das österreichische Umweltzeichen für Tourismusdestinationen von allen

4128
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

Anwesenden befürwortet bzw. der Unterzeichnung der gegenständlichen Unterstützungser- klärung einstimmig zugestimmt.

. Kenntnisnahme über die Beratungen des e5-Team der Gemeinde Vandans vom 25.
März 2024

Beschlussvorlage:

In der Sitzung am 25. März 2024 haben sich die Mitglieder des e5-Team der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:

1. Genehmigung des Protokolls über die 10. Sitzung des e5-Team der Gemeinde Vandans am 18. Jänner 2024

2. Vorstellung Straßen-Wege-Konzept durch Alexander Fritz - Verkehrsingenieure

3. Fragen und Diskussion zum Straßen-Wege-Konzept

4. Berichte und Allfälliges

Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.
Es wird ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.

Kenntnisnahme:

Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Ing. Stefan Steininger MSc, als Vorsitzender des e5 Team, über den Inhalt der Beratungen des e5-Team am 25. März 2024.

Stefan Steininger informiert kurz über die Präsentation über das Straßen-Wege-Konzept durch Alexander Fritz und gibt in weiterer Folge zu verstehen, dass bereits ein Angebot für die Erstellung eines Straßen-Wege-Konzeptes bei den Verkehrsingenieuren Besch & Partner, Feldkirch, angefordert worden sei. Sobald dieses vorliege, werde die Gemeindevertretung informiert bzw. eine Entscheidung über eine Auftragsvergabe treffen.

Weiters informiert Stefan Steininger, dass am 07. Mai 2024 - 19.00 Uhr - ein Vortrag zum Thema „PV-Strom selbst produzieren, speichern und nutzen“ in der Rätikonhalle stattfinde.

Der Vortragende, nämlich Dieter Bischof vom Energieinstitut Vorarlberg werde über die ver- schiedensten Möglichkeiten dazu informieren.

Nach diesem Vortrag starte auch die Bürgerbeteiligungsaktion „Vandanser Sonnenkraftwerk Rätikon Ill”. Jeder Bürger habe die Möglichkeit mit einem Beitrag von 500,00 Euro bzw.

1.000,00 Euro für die Dauer von 10 Jahren ein oder zwei Photovoltaik Module (= 1 oder 2 Sonnenscheine) zu erwerben. Mit den laufenden Erträgen aus der Okostromproduktion wer- den an die Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Betriebsjahr jährlich 60,00 Euro in Form einer Einkaufsgutscheinkarte der WIMO oder jährlich 55,00 Euro in bar für die Dauer von 10 Jahren ausbezahlt.

Die Ausgabe der Sonnenscheine sei mit gesamt 400 Stück begrenzt und die Beteiligungsak- tion vom 07. Mai bis 07. Juni 2024 befristet. Die Interessensbekundungen können in dieser Zeit beim Gemeindeamt abgeholt werden bzw. können von der Homepage der Gemeinde Vandans heruntergeladen werden.

5/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

Abschließend gibt Stefan Steininger zu verstehen, dass er alle Anwesenden recht herzlich zu diesem Abend einladen möchte.

Nach den Erläuterungen durch Herrn Ing. Stefan Steininger MSc werden die Beratungen ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.

. Kenntnisnahme _der Petition - für ein gemeinsames und ganzjährig nutzbares Schwimmbad im Montafon, gemäß 8 25 Gemeindegesetz

Beschlussvorlage:

Gemäß 8 25 des Vorarlberger Gemeindegesetzes (1) ist jede Person berechtigt, an die Ge- meinde Petitionen zu richten. Es darf ihr daraus kein Nachteil erwachsen. (2) Petitionen müs- sen innerhalb von zwei Monaten beantwortet werden.

Mit Schreiben, eingelangt am 09. April 2024 sowie am 16. April 2024, sind von Ulrike Bit- schnau, Vandans sowie von Maria Behmann, Vandans, zwei gleichlautende Petitionen an die Gemeinde von Vandans gerichtet worden.

Petition, ich bitte Sie, in Gemeindevorstand und Gemeindevertretung den Bürgermeister zu beauftragen, in der Standessitzung für ein gemeinsames und ganzjährig nutzbares Schwimm- bad im Montafon zu entscheiden.

In der Beilage übermitteln wir diese beiden Petitionen im Original.

Es wird ersucht, die Petition zu behandeln bzw. zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:

Einleitend gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass die gegenständlichen gleichlautenden Petitionen mit der Einladung zur heutigen Sitzung allen Mitgliedern der Gemeindevertretung zugestellt worden seien. Aus diesem Grunde verzichte er auf eine detaillierte Verlesung.

In weiterer Folge gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass auch das Ergebnis der Erweite- rungsstudie „Weiterentwicklung der Bäderlandschaft im Tal“ von GMF am 09. April 2024 an die Gemeindevertretung weitergeleitet worden sei. Das grundsätzliche Handlungsvorgehen der zweiten Studie habe sich an Daten und Analysen der ersten Studie orientiert. Dort ge- troffene Empfehlungen seien vertieft und mit weiteren noch einmal aufgegriffen worden, um dem Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit und der Gestaltung eines Ganzjahresange- botes näher zu kommen.

Zusammenfassung der zugrunde gelegten Vorgehensweise durch GMF:

+ Teil-Erhalt der Bestandsbäder und Ergänzung um ein Ganzjahresangebot an einem der bestehenden Standorte;

° Erhalt des Schwimmbades Partenen, solange der technische Betrieb weiter möglich ist, dann kein Ersatzbau oder Sanierung;

*e Erhalt Mountain Beach Gaschurn als naturverbundener Standort mit Alleinstellungs-

charakter;

Rückbau und Schließung des Allwetterbad Aquarena Montafon St. Gallenkirch;

Erhalt Alpenbad Montafon Tschagguns als Standort neben TUI Blue Hotel;

Erhalt/Umbau/Rekonstruktion zu einem Ganzjahresbad Standort Vandans;

Gründung einer Betriebs GmbH im Sinne einer interkommunalen Zusammenarbeit;

6/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

Der Standort Vandans sei in dieser Bestandsanalyse der GMF aufgrund der guten Erreich- barkeit auch für Gäste und Besucher von außerhalb des Tals der optimale, um im Montafon ein Ganzjahresangebot kreiert worden. So werde im Rahmen dieser Studie der Standort Vandans genutzt, um hier die adäquate Gestaltung des Ganzjahresbades auch mittels einer aktualisierten Wirtschaftlichkeit zu betrachten.

In dieser Studie werde von einem Investitionsrahmen in Höhe von rund 35 Millionen Euro ausgegangen. Eine Gemeinde alleine, so Bgm. Florian Küng weiter, könne diese Summe nicht stemmen. Dieses Ganzjahresangebot müsse von der gesamten Region getragen wer- den und dazu benötige es von allen Montafoner Gemeinden positive Gemeindevertretungs- beschlüsse. Wenn eine Zustimmung erfolge, soll dieses Ganzjahresbad mit der Erhöhung der Gästetaxe finanziert werden. Weiters informiert der Vorsitzende, dass beim Val Blu Resort in Bludenz, das auch von GMF beraten werde, große Investitionen anstehen, auch diese gebe es zu berücksichtigen.

Mag. Christian Egele möchte in Erfahrung bringen, wie der weitere Fahrplan sei.

Bgm. Florian Küng gibt darauf zu verstehen, dass diese Thematik im Stand Montafon weiter- behandelt werde. In den kommenden Wochen soll ein gemeinsames Gespräch mit dem Bür- germeister der Stadt Bludenz und den Verantwortlichen des Val Blu Resort, Bludenz stattfin- den. Bis zum Herbst 2024 sollte das Ergebnis der GMF-Studie für das Val Blu vorliegend sein.

Persönlich könne er sich nicht vorstellen, dass im heurigen Jahr eine Entscheidung getroffen werde.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, werden die beiden gleichlautenden Petiti- onen „für ein gemeinsames und ganzjährig nutzbares Schwimmbad im Montafon“, gemäß $ 25 Gemeindegesetz von den Anwesenden zur Kenntnis genommen.

Beschlussfassung einer Kooperationsvereinbarung zur Betreuung bei Tageseltern mit der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH

Beschlussvorlage:

Kooperationsvereinbarung zur Betreuung bei Tageseltern

abgeschlossen zwischen der Gemeinde Vandans, Dorfstraße 26, 6773 Vandans, vertreten durch Bürgermeister Florian Küng, im Folgenden „Gemeinde“ genannt

und der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH, Reichsstraße 126, 6800 Feldkirch, vertreten durch Mag.a Angelika Hagspiel, Geschäftsführung, im Folgenden „Trägerin“ genannt.

1. Ausgangssituation

Per 01.01.2023 ist eine neue Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Vorarlberg, dem Gemeindeverband und der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH in Kraft getreten, in der die Rahmenbedingungen für die Betreuung der Tageseltern neu geregelt sind. Um die Zusam- menarbeit mit jenen Gemeinden zu regeln, die sich dafür entscheiden, ein Angebot durch Tageseltern zu unterstützen, wird zusätzlich eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH abgeschlossen.

2. Einleitung

7128
33, Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

Die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH ist mit ihren unterschiedlichen Betreuungsangeboten in ganz Vorarlberg tätig. Bereits seit 1993 wird die Kinderbetreuung bei Tageseltern organi- siert. In den letzten Jahren sind zahlreiche Kooperationen mit Gemeinden und Unternehmen im Bereich der Kleinkinderbetreuung sowie der Schülerbetreuung entstanden. Tageseltern sind ein ergänzendes Angebot zu bestehenden Kinderbetreuungsangeboten der Gemeinden.

Sie punkten vor allem in Bezug auf Flexibilität und können dadurch Gemeinden unterstützen, ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen. Die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Ta- gesvater findet in einem sogenannten Kindernest statt. Als Kindernest wird ein Ort bezeichnet, an dem eine Tagesmutter oder ein Tagesvater die Tageskinder betreut. Dafür stellt die Ta- gesmutter bzw. der Tagesvater das eigene Zuhause als Betreuungsort zur Verfügung.

3. Vertragsgegenstand

In der vorliegenden Vereinbarung wird die Zusammenarbeit der beiden Kooperationspartne- rinnen in der Gemeinde Vandans geregelt.

4. Aufgaben der Trägerin

Die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH erfüllt im Rahmen des KJH Auftrags folgende Auf- gaben:

e Die Suche und Auswahl von Tageseltern
e Die Vermittlung von Betreuungsplätzen

e Die Begleitung der Betreuungsverhältnisse
e Weiterbildung und Qualitätssicherung

5. Aufgaben der Gemeinde
Die Gemeinde übernimmt folgende Aufgaben:

Unterstützung bei der Tageselternsuche

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit

Zusammenarbeit bei der Vermittlung von Kindern

Finanzierung laut Kooperationsvereinbarung Land Vorarlberg, Gemeindeverband, Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH

e Unterstützung der Elterntarife bei Schulkindern

6. Regelung zur Aufnahme von Kindern
Bei freien Plätzen wird für die Aufnahme der Kinder folgende Reihung vereinbart:
e Aufnahme von Kindern von berufstätigen oder arbeitssuchenden Erziehungsberech- tigten der Gemeinde Aufnahme von Kindern nichtberufstätiger Erziehungsberechtigter aus der Gemeinde Aufnahme von Kindern anderer Gemeinden

7. Soziale Staffelung für Schulkinder (dieser Punkt wird individuell vereinbart)

Die Gemeinde übernimmt bei Mindestsicherung- oder Wohnbeihilfebezieher:innen 50 % des Elterntarifes.

8. Ausbildungskosten von Tageseltern (dieser Punkt wird individuell vereinbart)

Die Gemeinde beteiligt sich an den Ausbildungskosten ihrer Tageseltern.

8/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

9. Finanzierung

Die Finanzierung der Betreuung bei Tageseltern ist in der Kooperationsvereinbarung zwi- schen Land Vorarlberg, Gemeindeverband und Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH (gültig ab 01.01.2023) geregelt. Darin festgelegt ist die Förderung der anteiligen Personalkosten der Tageseltern durch das Land Vorarlberg sowie die Wohnsitzgemeinde des Kindes, wobei der Förderanteil der Gemeinde 25 % der Personalkosten beträgt.

Die Rechnungslegung erfolgt jeweils monatlich durch die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH.

10. Zusammenarbeit

Jährlich wird die Gemeinde in einem Evaluationsgespräch über die aktuelle Situation infor- miert.

11. Gültigkeit und Sonstiges

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede der Vertragspartnerinnen ist berechtigt, diese Vereinbarung durch schriftliche Kündigung per 31.12. auf Ende des Be- treuungsjahres (31.08.) zu kündigen. Änderungen bedürfen der Zustimmung beider Vertrags- partnerinnen und haben nur in schriftlicher Form Gültigkeit.

Es wird nun ersucht, die Kooperationsvereinbarung zur Betreuung bei Tageseltern mit der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH zu beraten bzw. zu beschließen.

Beschluss:

In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng, dass die vorliegende Kooperationsverein- barung zur Betreuung bei Tageseltern von der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbh ausgear- beitet worden sei.

Derzeit gebe es leider keine Tagesmutter in der Gemeinde Vandans. Aktuell werden drei Kin- der aus Vandans bei einer Tagesmutter in der Nachbargemeinde Schruns betreut. Grund- sätzlich könne er dieser Kooperationsvereinbarung zustimmen. Die beiden Punkte 7. und 8.

seien individuell zu vereinbaren und deshalb wolle er diese beiden Punkte beraten.

Nach einer eingehenden Beratung sprechen sich alle Anwesenden gegen eine soziale Staf- felung für Schulkinder (Punkt 7.) aus. Einer Beteiligung zu den Ausbildungskosten von Ta- geseltern soll ebenfalls aus der vorliegenden Vereinbarung gestrichen werden. Der Bürger- meister soll im Einzelfall prüfen bzw. entscheiden, ob ein Kostenbeitrag zu den Ausbildungs- kosten gewährt wird oder nicht.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig den Abschluss der vorliegenden Kooperationsvereinbarung zur Betreuung bei Tageseltern mit der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbh aus, jedoch ohne die Punkte 7. + 8.

. Beschlussfassung einer Kooperationsvereinbarung zur Administration und Koordina-

tion im Kinderbetreuungsbereich mit den Gemeinden Vandans, Sankt Anton im Mon- tafon und Bartholomäberg

Beschlussvorlage:

Kooperations- und Kostenteilungsvereinbarung

9/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

Die Gemeinden

Vandans, Dorfstraße 26, 6773 Vandans
vertreten durch Bürgermeister Florian Küng

Sankt Anton im Montafon, Montafonerstraße 64, 6771 St. Anton i. M.
vertreten durch Bürgermeister Helmut Pechhacker

Bartholomäberg, Luttweg 1, 6781 Bartholomäberg
vertreten durch Bürgermeister Martin Vallaster

vereinbaren vorbehaltlich der Beschlüsse der zuständigen Gremien wie folgt:
I. Präambel

Die vorgenannten Gemeinden beabsichtigen die Erledigung der administrativen und koordi- nativen Tätigkeiten im Kindergartenbereich gemeinschaftlich zu erledigen. Dafür stellt die Ge- meinde Vandans den weiteren Gemeinden Personalressourcen zur Verfügung. Die Personal- kosten werden von der Gemeinde Vandans anteilig gemäß dem vereinbarten Kostenteilungs- schlüssel (Punkt Il.) weiterverrechnet. Die Übernahme und Erledigung der anfallenden Auf- gaben hat im Einvernehmen unter Berücksichtigung der verfügbaren personellen Ressourcen der Gemeinde Vandans zu erfolgen.

Il. Kostenteilung und Verrechnung

Die Personalkosten sind unter den Gemeinden im Verhältnis der in den Gemeinden gemel- deten Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren aufzuteilen. Die Anzahl der Kinder ist jährlich mit Stichtag 1. September zu ermitteln.

Der anteilige Betrag errechnet sich aus dem vorgenannten Schlüssel unter Zugrundelegung des Dienstverhältnisses (Beschäftigungsausmaß, Modellstelle, Zulagen und Sonderzahlun- gen) der mit der Aufgabenerledigung betrauten Person/en. Das gilt unabhängig davon, wie viele Stunden konkret für die jeweilige Gemeinde erbracht wurden.

Die Rechnungslegung der anteiligen Kosten erfolgt zum 15. in den Monaten Dezember, März, Juni und September. Die Kosten sind binnen Monatsfrist ab Rechnungslegung fällig.

Ill. Beginn, Dauer und Auflösung

Die Kostentragungsregelung und Leistungserbringung beginnt nach allseitiger Unterfertigung dieser Vereinbarung und nach erfolgter schriftlicher Mitteilung der Gemeinde Vandans über den Beginn der Diensterbringung an die Gemeinden Sankt Anton und Bartholomäberg via E- Mail an die allgemeine Adresse der Gemeinden.

Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter Einhaltung einer 3- monatigen Frist durch schriftliche Kündigung (E-Mail, Brief) zu jedem Monatsletzten von jeder Gemeinde aufgelöst werden.

Es wird nun ersucht, die Kooperationsvereinbarung zur Administration und Koordination im Kinderbetreuungsbereich mit den Gemeinden Vandans, Sankt Anton im Montafon und Bar- tholomäberg zu beraten bzw. zu beschließen.

Beschluss:

10/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

Bgm. Florian Küng gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass sich sowohl die Betreuungs- zeiten als auch der administrative Aufwand im Bereich Kinderbetreuung stetig zugenommen habe. Aus diesem Grund gebe es bereits zwei Mitarbeiterinnen (Teilzeit) im Schulsekretariat und eine Mitarbeiterin im Kindergartensekretariat. Nachdem die Kinderbetreuung ein gemein- deübergreifendes Thema sei, soll nun eine neue Stelle in Vandans für die Erledigung der administrativen und koordinativen Tätigkeiten im Kindergartenbereich geschaffen werden.

Alle Anwesenden befürworten einstimmig den Abschluss der vorliegenden Kooperationsver- einbarung zur Administration und Koordination im Kinderbetreuungsbereich mit den Gemein- den St. Anton i.M. und Bartholomäberg.

. Entscheidung zum Antrag von Herrn Roman Tagwercher, Gandenglaweg 3, 6773 Vandans, vom 03. April 2024 um Zulassung von Ausnahmen von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung gemäß $ 35 Abs. 3 Raumplanungsgesetz für die Er- richtung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Nr. 683/5, GB Vandans

Beschlussvorlage:

Mit Schreiben vom 03. April 2024 ersucht Herr Roman Tagwercher, Gandenglaweg 3, 6773 Vandans, auf Grundlage der Pläne Nr. 2212/E02 vom 20. Februar 2024 um die Bewilligung von Ausnahmen von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung gemäß $ 35 Abs.

2 Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 39/1996 idgF. Begründet wird die Überschreitung der HGZ von 3 auf 3,5 mit dem offenen Raum im Dachgeschoss und der daraus resultierenden Ge- schosshöhe (> 3,6 m) nach BaubemessungsVO, sowie die Überschreitung der BNZ von 50 auf 58,5 resultiert aus der Tatsache, dass nicht das gesamte Baugrundstück als Baufläche ausgewiesen ist, sondern lediglich 652,4 m?. Bezogen auf die Gesamtfläche des Grundstücks (784,8 m?) würde die BNZ rechnerisch nur 48,36 betragen.

Das Grundstück Nr. 683/5 befindet sich gemäß der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in der Zone „Randlage“. Die maximale Baunutzungszahl ist in der Randlage mit 50 festgelegt sowie die maximale Höchstgeschosszahl ist mit 3 festgelegt.

Mit Schreiben vom 03. April 2024 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zu dem Antrag auf Zulassung von Ausnahmen von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung eine Stellungnahme abzugeben. Es ist lediglich eine positive Stellungnahme von der illwerkevkw AG am 16. April 2024 eingelangt.

Auszug aus dem $ 35 Abs. 2 Raumplanungsgesetz:

„Der Gemeindevorstand kann auf Antrag des Grundeigentümers mit Bescheid Ausnahmen von auf der Grundlage der $$ 28 und 31 bis 34a ergangenen Verordnungen bewilligen, wenn sie den Zielen der von den Ausnahmen betroffenen Verordnungen, den im $ 2 genannten Raumplanungszielen, einem Landesraumplan und dem räumlichen Entwicklungsplan nicht entgegenstehen. Die Bewilligung liegt im behördlichen Ermessen. Vor Erteilung der Bewilli- gung sind die Nachbarn ($ 2 Baugesetz) zu hören.“

Auszug aus dem $ 2 Abs. 2 und Abs. 3 Raumplanungsgesetz:

(2) Ziele der Raumplanung sind

111/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

a) die nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen, besonders für Wohnen, Wirtschaft und Arbeit, einschließlich der Sicherung von Flächen für die Land- wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der bodenabhängigen Lebensmittelerzeu- gung,

b) die Erhaltung der Vielfalt von Natur und Landschaft und der Schutz des Klimas,

c) der bestmögliche Ausgleich der sonstigen Anforderungen an das Gebiet.

(3) Bei der Planung sind insbesondere folgende weitere Ziele zu beachten:

a) Mit Grund und Boden ist haushälterisch umzugehen, insbesondere sind Bauflächen bo- densparend zu nutzen.

b) Die verschiedenen Möglichkeiten der Raumnutzung sind möglichst lange offen zu hal- ten.

c) Die natürlichen und naturnahen Landschaftsteile, die Freiräume für die Landwirtschaft und die Naherholung sowie die Trinkwasserreserven sollen erhalten bleiben.

d) Die Siedlungsgebiete sind bestmöglich vor Naturgefahren und den nachteiligen Aus-wir- kungen des Klimawandels zu schützen; die zum Schutz vor Naturgefahren und den nach- teiligen Auswirkungen des Klimawandels notwendigen Freiräume sollen erhalten bleiben.

e) Flächen mit wichtigen Rohstoffvorkommen sind von Nutzungen, die ihre Gewinnung ver- hindern oder erheblich erschweren, freizuhalten.

f) Die für die Land- und Forstwirtschaft besonders geeigneten Flächen dürfen für andere Zwecke nur verwendet werden, wenn dafür ein überwiegendes öffentliches Interesse be- steht.

9) Günstige Rahmenbedingungen für leistbares Wohnen sind anzustreben; die zur De- ckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs benötigten Flächen sollen nicht für Fe- rienwohnungen verwendet werden.

h) Die Siedlungsentwicklung hat nach innen zu erfolgen; die äußeren Siediungsränder sol- len nicht weiter ausgedehnt werden.

l) Die Ortskerne sind zu erhalten und in ihrer Funktion zu stärken.

)) Auf einen effizienten Einsatz von Energie ist zu achten und die nachhaltige Nutzung er- neuerbarer Energien sowie von Abwärme soll forciert werden.

k) Gebiete und Flächen für Wohnen, Wirtschaft, Arbeit, Freizeit, Einkauf und sonstige Nut- zungen sind einander so zuzuordnen, dass Belästigungen möglichst vermieden werden.

D Räumliche Strukturen, die eine umweltverträgliche Mobilität begünstigen, besonders für öffentlichen Verkehr, Fußgänger und Radfahrer, sind zu bevorzugen; Strukturen, die zu unnötigem motorisierten Individualverkehr führen, ist entgegenzuwirken.

m) Für Einrichtungen des Gemeinbedarfs sind geeignete Standorte festzulegen; die erfor- derlichen Flächen für notwendige Infrastruktureinrichtungen sind freizuhalten.“

Es wird ersucht, zu dem vorliegenden Antrag eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:

In seiner Einleitung erläutert der Vorsitzende das geplante Bauvorhaben im Detail und erin- nert daran, dass im Jahr 2023 die Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 683/5 im Ausmaß von ca. 650 m? „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet" von der Gemeindevertretung genehmigt worden sei. Dieser Antrag auf Änderung des Flächenwid- mungsplanes sei damit begründet worden, dass der Sohn des Antragsstellers ein Einfamili- enwohnhaus errichten wolle. Das Erteilen einer Baubewilligung setze eine entsprechende Flächenwidmung voraus. Das damalige geplante Einfamilienwohnhaus sollte außerhalb der Hochspannungs-Beschränkungszone errichtet werden. Da sich aber die Zufahrt und die Park- flächen im Beschränkungsbereich befanden, benötigte es auch für diese Flächen eine ent- sprechende Widmung. Das Grundstück Nr. 683/5 hat eine Gesamtfläche von rd. 785 m? und befindet sich gemäß der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in der Zone „Rand- lage“. Die maximale Baunutzungszahl in der Randlage ist mit 50 festgesetzt.

12/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

Im & 5 der rechtskräftigen Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung werden Bonus- bestimmungen angeführt:

Bei Einhaltung der Voraussetzungen gemäß li. a - lit. fist ein Bonus von 5 als Zuschlag zur maximalen Baunutzungszahl zu erteilen, wobei ein Zuschlag von insgesamt 15 nicht über- schritten werden darf.

a. Die erforderlichen KFZ-Abstellplätze werden überwiegend in Form von Tiefgaragen bzw. in das Gebäude integrierten Abstellplätze ausgeführt, wodurch eine höhere Quali- tät des Außenraumes erzielt wird.

b. Es werden Zufahrten zu Baugrundstücken von mehreren Bauwerbern gemeinsam er- richtet und damit befestigte Flächen verringert.

c. Es werden Grundflächen im erforderlichen Ausmaß zur Straßenverbreiterung abgetre- ten oder öffentliche Fuß- und/oder Radwegverbindungen auf dem Grund des Bauwer- bers er-richtetet und rechtlich gesichert.

d. Es werden private Grundflächen für öffentliche und halböffentliche Freiflächen zur Ge- staltung des Straßenraumes und/oder zur Schaffung zusammenhängender, siedlungs- gliedernder Grünzüge im Zusammenhang mit Fuß- und/oder Radwegverbindungen auf dem Grundstück des Bauwerbers zur Verfügung gestellt, wobei das Verhältnis dieser Flächen zur Gesamtfläche des Bauplatzes mindestens 5 % betragen muss.

e. Es erfolgt eine Einfamilienhausbebauung in verdichteter Bauweise oder eine Nachver- dichtung zur Schaffung zusätzlicher Wohnnutzfläche im Familienverband.

f. Im Hinblick auf Erzielung qualitätsvoller Bauprojekte wird im Zuge der Planung ein Ar- chitekturwettbewerb oder ein Gutachterverfahren gemäß Wettbewerbsordnung (WOA)
durchgeführt, wobei eine Vertretung der Gemeinde und ein Vertreter des Gestaltungs- bei-rates mit Stimmrecht in die Jury geladen werden muss.

Nach einer detaillierten Auseinandersetzung mit dem geplanten Bauvorhaben, sprechen sich in der Folge die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig

a) gegen eine Ausnahmegenehmigung von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung gemäß 8 35 Abs. 3 Raumplanungsgesetz betreffend der Baunutzungszahl von 50 auf 58,5 für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Nr. 683/5, GB Vandans, aus.

b) für eine Genehmigung der beantragten Ausnahme auf Grundlage der Einreichpläne Nr.

2212/E02 vom 20. Februar 2024 von 3 auf 3,5 Geschosse aus, nachdem sich diese Über- schreitung aufgrund der Öffnung des Dachstuhles ergibt.

Die Ablehnung der BNZ von 58,5 wird von den Anwesenden damit begründet, dass beim vorliegenden Bauvorhaben maximal ein Zuschlag von 5 Bonuspunkten (gemäß lit. a) erteilt

werden könnte. Für eine Ausnahmegenehmigung der BNZ von 58,5 gebe es keine Begrün- dung und widerspräche jedem Gleichheitsgrundsatz.

. Beschlussfassung einer Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe

Beschlussvorlage:

13/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

Aufgrund der Änderung des Zweitwohnungsabgabegesetzes und des Tourismusgesetzes ist eine Änderung der Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe erforderlich.

Verordnung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans
über die Einhebung einer Gästetaxe

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 25. April 2024 wird gemäß 8 13 Abs. 1 Tourismusgesetz, LGBI.Nr. 86/1997 i.d.g.F., verordnet:

Einhebung und Geltungsbereich

Die Gemeinde Vandans hebt zur Deckung ihres Aufwandes für tourismusfördernde Maßnah- men und Einrichtungen im ganzen Gemeindegebiet von Vandans ganzjährig eine Gästetaxe ein.

Abgabenschuldner

Abgabenpflichtig sind alle Gäste, die im Gemeindegebiet nächtigen und nicht gemäß 8 15 Tourismusgesetz oder $ 3 dieser Verordnung von der Abgabenpflicht befreit sind.

Befreiungen

Von der Abgabenpflicht sind befreit:

a) Gäste, die in Schutzhütten der Alpenvereine nächtigen.

b) Personen mit Behinderung ab einem Invaliditätsgrad von 70 %, sofern dies von ihnen unter Vorweis entsprechender Originalnachweise (gültiger Behindertenausweis usw.)
beantragt wird.

c) Personen, die als abgabenpflichtige Person bzw. als deren nahe Angehörige (8 16

Abs. 4 Raumplanungsgesetz) in einer Ferienwohnung ($ 16 Raumplanungsgesetz), die Teil eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes ist und für die aufgrund des $ 2 Abs. 5 Zweitwohnungsabgabegesetz iVm $ 2 Abs. 2 der Verordnung der Gemeinde Vandans über die Erhebung einer Zweitwohnungsabgabe eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Entrichtung einer Zweitwohnsitzabgabe besteht, im Rahmen der Ei- gennutzung nächtigen.

84a
Höhe der Gästetaxe

Die ziffernmäßige Höhe der Gästetaxe wird durch gesonderte Verordnung der Gemeindever- tretung festgesetzt.

Rechnungslegung

Der Unterkunftsgeber hat der Gemeinde über die Gästetaxe Rechnung zu legen und den in einem Kalendermonat eingehobenen Betrag bis spätestens 15. des darauffolgenden Monats an die Gemeinde abzuführen.

Inkrafttreten

14/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit dem Inkraft- treten dieser Verordnung tritt die bisher geltende Verordnung über die Einhebung einer Gäs- tetaxe (Taxordnung) vom 05. April 2022 außer Kraft.

Der Bürgermeister:
Florian Küng

Es wird nun ersucht, die Änderung der Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe zu beraten bzw. zu beschließen.

Beschluss:

Nach eingehender Erläuterung durch den Bürgermeister, sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für das Erlassen der nachstehenden Verord- nung aus:

Verordnung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans
über die Einhebung einer Gästetaxe

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 28. April 2024 wird gemäß $ 13 Abs. 1 Tourismusgesetz, LGBI.Nr. 86/1997 i.d.g.F., verordnet:

Einhebung und Geltungsbereich

Die Gemeinde Vandans hebt zur Deckung ihres Aufwandes für tourismusfördernde Maßnah- men und Einrichtungen im ganzen Gemeindegebiet von Vandans ganzjährig eine Gästetaxe ein.

Abgabenschuldner

Abgabenpflichtig sind alle Gäste, die im Gemeindegebiet nächtigen und nicht gemäß $ 15 Tourismusgesetz oder $ 3 dieser Verordnung von der Abgabenpflicht befreit sind.

Befreiungen
Von der Abgabenpflicht sind befreit:

a) Gäste, die in Schutzhütten der Alpenvereine nächtigen.

b) Personen mit Behinderung ab einem Invaliditätsgrad von 70 %, sofern dies von ihnen unter Vorweis entsprechender Originalnachweise (gültiger Behindertenausweis usw.) be- antragt wird.

c) Personen, die als abgabenpflichtige Person bzw. als deren nahe Angehörige (8 16 Abs.

4 Raumplanungsgesetz) in einer Ferienwohnung ($ 16 Raumplanungsgesetz), die Teil eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes ist und für die aufgrund des $ 2 Abs. 5 Zweit- wohnungsabgabegesetz iVm $ 2 Abs. 2 der Verordnung der Gemeinde Vandans über die Erhebung einer Zweitwohnungsabgabe eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Entrichtung einer Zweitwohnsitzabgabe besteht, im Rahmen der Eigennutzung nächti- gen.

Höhe der Gästetaxe

15/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

Die ziffernmäßige Höhe der Gästetaxe wird durch gesonderte Verordnung der Gemeindever- tretung festgesetzt.

Rechnungslegung

Der Unterkunftsgeber hat der Gemeinde über die Gästetaxe Rechnung zu legen und den in einem Kalendermonat eingehobenen Betrag bis spätestens 15. des darauffolgenden Monats an die Gemeinde abzuführen.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit dem Inkraft- treten dieser Verordnung tritt die bisher geltende Verordnung über die Einhebung einer Gäs- tetaxe (Taxordnung) vom 05. April 2022 außer Kraft.

Der Bürgermeister:
Florian Küng

. Beschlussfassung einer Verordnung über die Erhebung einer Abgabe für Zweitwoh- nungen

Beschlussvorlage:

Aufgrund der Änderung des Zweitwohnungsabgabegesetzes und des Tourismusgesetzes ist eine Änderung der Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe erforderlich.

Verordnung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans
über die Erhebung einer Abgabe für Zweitwohnungen

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 25. April 2024 gemäß dem Zweitwohnungsabgabegesetz, LGBI.Nr. 59/2023 i.d.g.F., verordnet:

Erhebung der Abgabe

Die Gemeinde Vandans erhebt eine Abgabe für Zweitwohnungen nach Maßgabe dieser Ver- ordnung.
Abgabengegenstand und Befreiungen

(1) Der Abgabe unterliegen Zweitwohnungen im Sinne des $ 2 Zweitwohnungsabgabege- setz.

(2) Ferienwohnungen (8 16 Raumplanungsgesetz), die Teil eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes sind, unterliegen nicht der Zweitwohnungsabgabe, wenn:

a) diese Wohnungen ausschließlich von der abgabepflichtigen Person oder deren na- hen Angehörigen (8 16 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes) benützt werden,

16 / 28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

b) die ortsübliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im betroffenen Gebiet, sofern solche der abgabepflichtigen Person gehören, rechtlich und tatsächlich gesi- chert ist, und

c) das Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäude und die auf allfälligen dazugehörigen land- wirtschaftlichen Flächen (lit b) befindlichen Wirtschaftsgebäude tatsächlich erhalten werden.

Höhe der Abgabe

(1) Die Abgabe beträgt jährlich je Quadratmeter der Geschossfläche abhängig vom prozen- tuellen Anteil der Wohnungen im Gemeindegebiet der Gemeinde Vandans für die keine Meldung als Hauptwohnsitz vorliegt:

a) bei mehr als 30 %: 18,50 Euro, Höchstbetrag je Wohnung von 2.775,00 Euro.

b) bei mehr als 15 %: 14,10 Euro, Höchstbetrag je Wohnung von 2.115,00 Euro.

c) bei bis zu 15 %: 8,20 Euro, Höchstbetrag je Wohnung von 1:230,00 Euro.

(2) Die Abgabe bei Wohnwagen beträgt für jedes Halbjahr der Aufstellung 127,40 Euro.

(3) Die Kategorisierung im Sinne der lit a bis c erfolgt jährlich durch die Vorarlberger Lan- desregierung und wird auf der Homepage des Landes Vorarlberg veröffentlicht.

(4) Die Beträge in Abs. 1 und 2 ändern sich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres in dem Ausmaß, in dem sich der Jahresdurchschnitt des von der Bundesanstalt Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 2020 (VPI 2020) des zweit- vorangegangenen Jahres gegenüber jenem des Jahres 2021 geändert hat.

Schlussbestimmungen

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit dem Inkraft- treten dieser Verordnung tritt die bisher geltende Verordnung über die Erhebung einer Zweit- wohnsitzabgabe vom 05. April 2022 außer Kraft.

Der Bürgermeister:
Florian Küng

Es wird nun ersucht, die Änderung der Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe zu beraten bzw. zu beschließen.

Beschluss:

Einleitend informiert der Bürgermeister, dass die gegenständliche Verordnung nach Rück- sprache mit der Aufsichtsbehörde im $ 3 gegenüber der Beschlussvorlage geändert worden sei und deshalb gebe es folgende Verordnung zu beraten bzw. zu beschließen:

Verordnung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans

17128
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

10.

über die Erhebung einer Abgabe für Zweitwohnungen

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 25. April 2024 gemäß dem Zweitwohnungsabgabegesetz, LGBI.Nr. 59/2023 i.d.g.F., verordnet:

Erhebung der Abgabe

Die Gemeinde Vandans erhebt eine Abgabe für Zweitwohnungen nach Maßgabe dieser Ver- ordnung.
Abgabengegenstand und Befreiungen

(1) Der Abgabe unterliegen Zweitwohnungen im Sinne des $ 2 Zweitwohnungsabgabege- setz.

(2) Ferienwohnungen (8 16 Raumplanungsgesetz), die Teil eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes sind, unterliegen nicht der Zweitwohnungsabgabe, wenn:

a) diese Wohnungen ausschließlich von der abgabepflichtigen Person oder deren nahen Angehörigen ($ 16 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes) benützt werden,

b) die ortsübliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im betroffenen Gebiet, sofern solche der abgabepflichtigen Person gehören, rechtlich und tatsächlich gesi- chert ist, und

c) das Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäude und die auf allfälligen dazugehörigen land- A ealieien Flächen (lit b) befindlichen Wirtschaftsgebäude tatsächlich erhalten werden.

Höhe der Abgabe

(1) Die ziffernmäßige Höhe der Abgabe für Zweitwohnungen wird durch gesonderte Verord- nung der Gemeindevertretung festgesetzt.

Schlussbestimmungen

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit dem Inkraft- treten dieser Verordnung tritt die bisher geltende Verordnung über die Erhebung einer Zweit- wohnsitzabgabe vom 05. April 2022 außer Kraft.

Der Bürgermeister:
Florian Küng

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, genehmigen die Damen und Herren ein- stimmig die vorliegende Verordnung über die Erhebung einer Abgabe für Zweitwohnungen.

Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Abgaben- und Gebührenverordnung für das Jahr 2024

Beschlussvorlage

18/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 16. November 2023 wurden die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2024 beschlossen.

Nach Beschlussfassung wurde diese Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt.

Mit Schreiben vom 14. Februar 2024 informiert die Aufsichtsbehörde, dass Litera e) im Wi- derspruch zur Neufassung dem geltenden Zweitwohnungsabgabegesetz, LGBl. 592023 steht.

Aus diesem Grund wird die Abgaben- und Gebührenverordnung 2024 wie folgt geändert:
e) Zweitwohnungsabgabe: Kategorie b)
pro m? € 14,10
Höchstbetrag je Ferienwohnung € 2.115,00
Weiters gilt es folgende Gebühren neu festzulegen:

« Anpassung der monatlichen Kindergarten- und Kleinkinderbetreuungsgebühren für das Betreuungsjahr 2024/25 an die vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarife, sowie des Tarifes für die Mittagsausspeisung

« Festlegung der Gästetaxe ab 01. Mai 2025, sowie der Gästekartengebühr

Seit dem Jahr 2016/17 ist die Vorarlberger Landesregierung bemüht die Tarife zu vereinheit- lichen. Gemäß 8 4 Abs. 1 lit. a) der Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur sozialen Staffelung der Elterntarife in Kinderbetreuungseinrichtungen werden die Tarife des Tarifkorri- dors jährlich im September entsprechend dem Lebenserhaltungskostenindex angepasst.

Mit September 2024 werden die Tarife des Tarifkorridors um 7,8 Prozent erhöht (im Anhang die detaillierte Tarifübersicht).

Entsprechend diesen Beschlüssen der Vorarlberger Landesregierung sind die bestehenden Tarife entsprechend anzupassen.

Die Gemeindevertretung Vandans hat in der Sitzung vom 15. September 2022 die Zusatzver- einbarung „Sideletter“ zum Gesellschaftsvertrag der Montafon Tourismus GmbH für die Jahre 2023 bis 2027 beschlossen. Im „Sideletter‘ wurde vereinbart, dass eine Erhöhung der Gäste- taxe mindestens 10 Monate vor Inkrafttreten zu erfolgen hat. Die Gemeindevertretung Vandans hat den 01. Mai eines Jahres als Stichtag für eine allfällige Erhöhung festgesetzt.

Damit die Gastgeber und die Montafon Tourismus GmbH zeitgerecht in Kenntnis gesetzt wer- den können, ist spätestens am 01. Juli des Vorjahres die Gästetaxe festzulegen.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22. April 2021 ist der Bewerbung zur Freestyle Ski & Snowboard -— World Championship — Montafon 2027 zugestimmt worden. Für dieses Event hat die Gemeinde Vandans einen Kostenbeitrag von 48.803,00 Euro zu leisten. Dieser Beitrag soll in Form eines Aufschlages auf die Gästetaxe finanziert werden. Am 25. Mai 2022 erhielt das Montafon den Zuschlag für die Ausrichtung der FIS Freestyle Freeski und Snowboard Weltmeisterschaften 2027.

Es wird ersucht, dieser oben angeführten Änderung zuzustimmen und die Abgaben- und Ge- bührenverordnung für das Jahr 2024 neu zu beschließen.

Beschluss:

19/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

Einleitend gibt Bürgermeister Florian Küng zu verstehen, dass in der gegenständlichen Ver- ordnung ebenfalls nach Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde Änderungen gegenüber der Beschlussvorlage vorgenommen worden sind. Nachdem die Tarife - Elternbeiträge für Klein- kinderbetreuung mittlerweile sehr umfangreich seien und diese Elterntarife jährlich aufgrund der Vorgaben des Land Vorarlberg angepasst werden, sollen die Punkte q — s nicht mehr in der Abgaben- und Gebührenverordnung angeführt werden. Eine Änderung dieser Tarife soll entsprechend der Tarifvorgaben des Landes gesondert durch die Gemeindevertretung be- schlossen werden. Es gehe heute nachstehende Verordnung zu beraten bzw. zu beschlie- Ren:

Verordnung
der Gemeinde Vandans
über die Abgaben- und Gebühren für das Jahr 2024

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 25. April 2024 werden die in den jeweils geltenden Verordnungen über Steuern, Abgaben und Gebühren festgelegten Prozentsätze bzw. Beträge gemäß $ 17 Abs 1 und Abs 3Z 1, 2 und 4 des Finanzausgleichs- gesetzes 2017, BGBl I Nr. 116/2016 idgF, in Verbindung mit & 11 Abs 1 und $ 13 Abs 1 und 2 des Tourismusgesetzes, LGBl Nr. 86/1997 idgF, 8 1, 85 Abs 1 sowie $ 7 Abs 1 Zweitwoh- nungsabgabegesetz, LGBI. Nr. 59/2023 idgF, 88 16 bis 18 des Landes-Abfallwirtschaftsge- setzes, LGBI Nr. 1/2006 idgF, $ 28a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl I Nr. 102/2002 idgF, 8 12 Abs 1 des Kanalisationsgesetzes, LGBl Nr. 5/1989 idgF und 8 42 Abs 1 des Be- stattungsgesetzes, LGBI Nr. 58/1969 idgF, für das Kalenderjahr 2024 wie folgt geändert und festgesetzt:

a) Grundsteuer:

A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.H.
B für sonstige Grundstücke 500 v.H.

b) Vergnügungssteuer: 10 v.H.

Ortsansässige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Ver- gnügungssteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten.

c) Gästetaxe:

ab 01.05.2023 1,90
ab 01.05.2024 2,10
2,30

ab 01.05.2025
d) Tourismusbeitragssatz: 1,50 v.H.

e) Zweitwohnungsabgabe: Kategorie b)

pro m? € 15,31
Höchstbetrag je Wohnung € 2.296,89
Höchstbetrag je Wohnwagen 138,36

f) Hundesteuer:
Für den 1. Hund im Haushalt (sofern dieser über 3 Monate alt ist) € 71,00 für jeden weiteren Hund im Haushalt € 71,00

20/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

Befreit von der Hundesteuer sind Wachhunde, Blindenführerhunde, Hunde die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten wer- den, Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung, Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Lawinenhunde sowie Diensthunde der Polizei, sofern hierfür eine Bestätigung der zustän- digen Dienstbehörde vorgelegt werden kann.

Abfallbeseitigung:

Die Abfall-Grundgebühr wird wie folgt festgelegt:
Haushalts-Grundgebühr

Zuschlag pro Person (ab dem 18. Lebensjahr — Stichtag 30.09.) un- abhängig davon, ob Haupt- oder weiterer Wohnsitz

Für Ferienwohnungen, die als Zweitwohnsitz genutzt werden Restmüll wird nur in den dafür vorgesehenen Müllsäcken oder den entsprechenden Banderolen abgeführt. Die Restmüllsäcke (erhält- lich in Rollen mit jeweils 6 Säcken) und die Banderolen (erhältlich in 5er Einheiten) sowie die Bio-Müllsäcke (erhältlich in Rollen mit je- weils 10 Säcken) können im Gemeindeamt Vandans/Bürgerservice käuflich erworben werden.

Der Kaufpreis pro Müllsack/Banderole beträgt bei einem

Müllsack - Fassungsvermögen 201
Müllsack - Fassungsvermögen 40 |
Banderole -— Fassungsvermögen 601

Banderole — Fassungsvermögen 120 |
Banderole — Fassungsvermögen 240 |

Die Kosten pro Bio-Müllsack beträgt bei einem
Bio-Müllsack — Fassungsvermögen 8l
Bio-Müllsack — Fassungsvermögen 151

Die Kosten für die Entleerung von Biotonnen incl. Behälter und Be- hälter-service betragen je Entleerung:

Biotonne — Fassungsvermögen 801
Biotonne — Fassungsvermögen 1201
Biotonne — Fassungsvermögen 240 |

Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer für Gewer- bebetriebe betragen je Entleerung:

Container — Fassungsvermögen 660 |

Container — Fassungsvermögen 800 |

Container — Fassungsvermögen 1.000 |

Container — Fassungsvermögen 1.100 |

Gebühren auf dem Altstoffsammelzentrum (ASZ) Gafadura:
Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg

Bauschutt (rein + unrein), Asche udgl. pro kg
Entsorgung nur bis zu 1 m? möglich!

211/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

[c)) amnmmadmhdh

naman

53,00
7,00

107,00

1,95
3,90
5,85
11,70
23,40

0,95
1,55

10,60
15,00
27,20

76,00
92,00
115,00
126,00

0,21

0,17

Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitor, Flachbildschirme)
Elektrogroß- und -kleingeräte

Elektroschrott (z.B. Autoradio, Boiler, Computerspiele, Durchlaufer- hitzer, Elektro-Installationsmaterial, gewerblich genutzte Geräte) pro

kg

Erdaushub, Steine, humusähnliches Material pro m?
Entsorgung nur bis zu 1 m? möglich!

Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen)

Kühlgeräte (Kühl- und Gefriergeräte)

Grünabfälle (Gras/Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub):

je Handwagen/Laubsack

je PKW-Kofferraum

je PKW Anhänger Standard (ca. 1m?)

je PKW Anhänger Standard mit Aufsätze (ca. 2 m?)

sonstige Transportfahrzeuge bzw. Großraumanhänger pro m?

Wurzelstöcke:

Durchmesser in cm des Wurzelstockes 00- 15cm= 40kg
Durchmesser in cm des Wurzelstockes 16- 25cm= 75kg
Durchmesser in cm des Wurzelstockes 26- 50cm= 250kg
Durchmesser in cm des Wurzelstockes 51- 80cm= 530 kg
Durchmesser in cm des Wurzelstockes 81-100 cm= 770kg

Reifen (Fahrrad) pro Stück
Reifen (PKW und Motorrad) mit und ohne Felge pro Stück
Reifen (LKW) ohne Felge pro kg

Sperrmüll/Baumüll pro kg
Abgabe ist nur in offenen Gebinden möglich!

Wasserbezugsgebühr:

Je Kubikmeter bezogenes Wasser

Zählermiete pro Wassermesser und Jahr

Pro ganzjährig gehaltener Großvieheinheit sind maximal 40 m?

Wasser kostenlos. (Voraussetzung: Der Antrag auf Gewährung von Freiwasser nach der gültigen Wassergebührenverordnung muss termingerecht beim Gemeindeamt eingebracht werden.)

Wasseranschlussbeitrag:

Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Gemeindewasserversorgung wird ein Wasseranschlussbeitrag er- hoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke.

Der Beitragssatz beträgt

221/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

aAnamam

Amdamda

mA

Kostenlos
Kostenlos

0,50

30,00
Kostenlos

Kostenlos

1,00
2,00
4,00
8,00
4,00

3,00
6,00
20,00
42,00
62,00

2,00
4,40
0,38

0,38

2,17
17,60

66,00

Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäu- den (z.B. Ställe) ermäßigt sich die Anschlussgebühr um 75 % als in- direkte Landwirtschaftsförderung.

k) Bauwasserpauschale: 5v.H.

Für Wasserentnahmestellen, die im Zusammenhang mit der Errich- tung eines Bauwerks lediglich vorübergehend, längstens jedoch auf die Dauer von zwei Jahren erstellt und nach Ablauf dieser Frist er- satzlos beseitigt werden, wird eine Bauwasserpauschale erhoben.

Diese wird einmalig mit 5 v.H. der Wasseranschlussgebühr, die für das zur Errichtung gelangende Bauwerk festgesetzt.

I) Kanalbenützungsgebühr:
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserver- € 3,30 brauch

m) Kanalerschließungsbeitrag:
Die Bewertungseinheit für die Berechnung des Erschließungsbeitra- ges beträgt 5 v.H. der in den Einzugsbereich fallenden Grund- stücksflächen (m?).
Der Beitragssatz beträgt € 66,00

n) Kanalanschlussbeitrag:
Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Abwasserbeseitigungsanlage wird ein Kanalanschlussbeitrag erho- ben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke.
Der Beitragssatz beträgt € 66,00

0) Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre):
Sondergrab Kategorie | (Erdgrab auf dem „alten“ Friedhof incl. So- € 544,00 zialgrab)
Sondergrab Kategorie Il (Urne in der Urnenwand) € 1.957,00 Sondergrab Kategorie Ill (Urne auf dem Urnenfriedhof südseitig) € 1.957,00

p) Totengräbergebühr:

Sondergrab Kategorie | (einfache Tiefe bis 1,70 m) € 598,00 Sondergrab Kategorie | (doppelte Tiefe bis 2,40 m) € 837,00 Für die Beisetzung einer Urne in einem Sondergrab Kategorie I! + Il € 54,00 Aus- und Einbau der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte zur Beschrif- € 239,00 tung

Gravur der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte: Per Buchstabe bzw. per € 23,90 Zahl

In sämtlichen vorstehenden Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten.

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abgaben- und Gebührenverordnung 2024 vom 27. Dezember 2023 außer Kraft.

231/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

11.

Der Bürgermeister
Florian Küng

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, genehmigen die Damen und Herren ein- stimmig die vorliegende Verordnung über die Abgaben- und Gebühren für das Jahr 2024.

Entscheidung zum Ankauf eines neuen Pritschenwagens für den Gemeindebauhof Vandans

Beschlussvorlage:

Der derzeit im Einsatz stehende Pritschenwagen Typ: Ford Pritsche 300 M im Gemeindebau- hof wurde im Jahr 2017 gebraucht gekauft - Erstzulassung 2010. Nachdem die anstehenden Reparaturen für diesen knapp 14 Jahre alten Pritschenwagen nicht mehr rentabel sind, wur- den amtsintern zwei Angebote für die Ersatzbeschaffung mit Elektroantrieb eingeholt:

Autohaus Gerster GmbH, Koblach:

Ford Transit 2024 E-Pritschenwagen Heckantrieb Trend L3H1 350 Leistung: 135 kW/184 PS, Batterie 68 kWh Sonderausstattung und Winterräder Gesamtfahrzeugpreis € 61.697,76 incl. MwSt.

Autohaus Walter Maier GesmbH & Co KG, Bürs:

E-Pritsche MAXUS eDeliver9 Fahrgestell L3 65kWh (kurzer Radstand)

Leistung: 70,00 kW/95 PS

incl. Sonderausstattung, Pritsche Aufbau L3

abzüglich Bonus und Rabatt Gesamtfahrzeugpreis € 72.235,00 inkl. MwSt.

E-Pritsche MAXUS eDeliver9 Fahrgestell L4 65kWh (langer Radstand)

Leistung: 70,00 kW/95 PS

incl. Sonderausstattung, Pritschen Aufbau L4

abzüglich Bonus und Rabatt Gesamtfahrzeugpreis € 74.335,20 inkl. MwSt.

Es wird ersucht, eine Entscheidung zur Ersatzbeschaffung eines Pritschenwagens zu treffen.

Beschluss:

Bgm. Florian Küng gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass es sich beim derzeit im Einsatz befindlichen Ford Pritschenwagen um ein Dieselfahrzeug mit 120 PS mit Schaltgetriebe, Erst- zulassung: 26. Juli 2010 und 130.626 Kilometer handle.

Das Fahrzeug werde hauptsächlich für Kurzstrecken, viel ‚stop and go“, für die Müllrunden und diverse Gütertransporte im Ortsgebiet von Vandans genutzt.

Der neue Pritschenwangen sollte folgende Anforderungen erfüllen:
. Ladefläche länger als 3,5 Meter (Marktstände),

. Anhängerkupplung für Hängerbetrieb,
. Führerscheinkategorie B,

24128
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

12.

° einfache Bedienung (Ferialer usw.),
. Einparkhilfe;

Weiters informiert der Vorsitzende über die Kosten gemäß den vorliegenden Angeboten, wo- bei bei allen Modellen eine Anhängerkupplung 700,00 Euro netto, ein Technologiepaket 1.200,00 Euro netto, ein Blitzer sowie Winterräder zum Preis von 3.049,14 Euro brutto, abzü- glich Bundes- und Landesförderung (8.000,00 Euro Bund und 2.500,00 Euro Land) für Elekt- rofahrzeuge, inkl. Go-e Charger beinhalten:

Anschaffungskosten Neufahrzeug:

Ford Pritsche 184 PS Elektro Automatik: 52.814,22 Euro brutto Ford Pritsche 165 PS Diesel Automatik: 52.763,22 Euro brutto Ford Pritsche 130 PS Diesel Schaltgetriebe: 46.710,60 Euro brutto Fiat Ducato 140 PS Diesel Schaltgetriebe: 46.602,25 Euro brutto

Betriebskosten Neufahrzeug:

Elektropritsche ca. 30 kWh/100 km 20 ct/kWh 6,00 Euro/100 km Dieselpritsche ca. 9,5 /100 km 1,75 Euro/| 16,60 Euro/100 km

Bei 100.000 km ist das Elektrofahrzeug um 10.600,00 Euro günstiger.

Anschaffungs- plus Betriebskosten 100.000 km Neufahrzeug:

Ford Pritsche 184 PS Elektro Automatik: 58.814,22 Euro
Ford Pritsche 165 PS Diesel Automatik: 69.363,22 Euro
Ford Pritsche 130 PS Diesel Schaltgetriebe: 63.310,60 Euro Fiat Ducato 140 PS Diesel Schaltgetriebe: 63.202,25 Euro Lieferzeiten: Elektrofahrzeug — Ende August bis Ende September 2024

Dieselpritsche — Dez. 2024 bis Anfang 2025

Nach dieser eingehenden Darlegung durch den Bürgermeister und Beantwortung einiger Fra- gen grundsätzlicher Natur, sprechen sich die Anwesenden letztlich mit 21 : 1 Gegenstimme für die Neuanschaffung eines Elektro-Pritschenwagens aus und genehmigen in diesem Zu- sammenhang den Ankauf eines Ford Transit Trend L3H1 350 E-Pritschenwagen, Heckan- trieb, 135 kW, 184 PS Elektro Automatik zum Preis von 52.261,85 (netto) bei Auto Gerster GmbH, 6850 Dornbirn, aus.

Christoph Brunold gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass der Abwasserverband Mon- tafon eine eigene Fuhrparkwerkstatt betreibt. Viele Mitgliedsgemeinden des Abwasserver- bandes nutzen bereits dieses Werkstattangebot, da der Mechaniker-Stundensatz deutlich un- ter dem Stundensatz von einer Reparaturwerkstatt liege.

Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages be- treffend ein

* Gesetz über eine Änderung des Kanalisationsgesetzes
° Gesetz über eine Änderung des Landesstromkostenzuschussgesetzes

25/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

° Gesetz über eine Änderung des Dienstrechtes der Landes- und Gemeindebediens- teten - Sammelnovelle « Wahlrechtsänderungsgesetz 2024 - Sammelnovelle

Beschlussvorlage:

Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 06. März 2024 sowie am 10. April 2024 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindever- tretungsbeschlüssen gestellt werden.

Sofern zu einem der oben angeführten Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen.

Beschluss:

Nach einer Erläuterung der wesentlichen Änderungen durch den Vorsitzenden sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringli- chen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen.

13. Berichte und Allfälliges

Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass

> heute Vormittag eine Besichtigung der Flutlichtanlage beim Fußballplatz im Beisein von Vertretern der iliwerkevkw AG, des Obmannes des SCM Vandans nämlich Martin Schrei- ber, Thomas Ganahl sowie Peter Scheider und ihm als Bürgermeister stattgefunden hat.

Bei dieser Besichtigung hat die illwerkevkw AG darauf verwiesen, dass ein dringender Handlungsbedarf bei der bestehenden Flutlichtanlage besteht, da eine Leuchte im Hoch- spannungsbereich liegt und eigentlich die gesamte Flutlichtanlage ersetzt werden soll.

Bei diesem Lokalaugenschein wurde vereinbart, dass ein Projekt mit den Kosten ausge- arbeitet wird, dabei sollen verschiedene Varianten geprüft werden (z.B. Contracting). So- bald das Ergebnis vorliegt, werden wir eine Entscheidung in der Gemeindevertretung treffen, da dies der öffentliche Fußballplatz betrifft.

> die Ortsfeuerwehr Vandans beide Notstromaggregate erhalten hat. Im Zuge der neuen PV-Anlage beim Gemeindeamt wird auch ein neuer Stromverteilerkasten errichtet. Hin- künftig benötigen wir bei den Adventmärkten keinen prov. Stromanschluss über die Mon- tafonerbahn AG mehr und können den benötigten Strom bei diesen Veranstaltungen über den neuen Stromverteilerkasten versorgen und somit auch Kosten einsparen. Sollte die Leistung nicht reichen, könnte man zusätzlich mit dem Notstromaggregat aushelfen.

>» derzeit - gemeinsam mit dem Bauhofleiter, Herrn Wolfgang Bott - ein Katastrophen- schutzplan ausgearbeitet wird.

> mit Ende Jahr keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen auf Grund des Olkesseleinbauverbotsgesetz.

> ihm Frau Susanne Vonier am 09. April 2024 eine Verzichtserklärung auf die Funktion als Ersatzmitglied der Gemeindevertretung von der Fraktion „Offene Liste und die Grünen“
überreicht hat.

26/28
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

> vom Land Vorarlberg besondere Bedarfszuweisungen zu den geleisteten Interessenten- beiträgen für Wildbach- und Lawinenverbauungsvorhaben für die Projekte „Rellstach P 2006“, „Rellsbach Unterlauf P 2017“ sowie „SSS Glavadiel P 2022" überwiesen wurden.

Die Gemeinde Vandans hat letztlich einen Kostenanteil in Höhe von 3 % für diese Ver- bauungsprojekte geleistet.

> inder letzten Sitzung der Gemeindevertretung eine Verordnung über das Kampieren au- ßerhalb von Campingplätzen beschlossen wurde. In dieser Sitzung ist die Frage aufge- treten, wer bei Verstoß zuständig ist bzw. wie bei einem Verstoß vorgegangen werden muss. Nach telefonischer Rechtsauskunft mit der Gemeindeaufsicht — Bezirkshaupt- mannschaft Bludenz ist bei einer Verwaltungsübertretung nach 8 19 lit g Campingplatz- gesetz die Bezirkshauptmannschaft zuständig. Bei einem Verstoß ist seitens der Ge- meinde eine Anzeige an die BHBL - Strafabteilung zu stellen. Die Bundespolizei ist nur bei Gefahr hinzuzuziehen.

Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen:

Heinz Scheider: Morgenabend findet ein Kabarett in der Rätikonhalle statt. Unter dem Titel „Fadagrad“ wird Stefan Vögel und Anna Gross ein tolles Programm liefern. Organisiert wurde dieser Kabarettabend vom Arbeitsteam Kultur und als Vorsitzender lade ich alle Anwesenden herzlich dazu ein.

Armin Wachter: Ich habe gehört, dass die erste Bauverhandlung für den geplanten Schlacht- hof in St. Gallenkirch negativ verlaufen ist.

Antwort des Bürgermeisters: Ich kann dir dazu leider keine Auskunft geben, nachdem ich nicht im Detail in diesem Prozess involviert ist.

Armin Wachter: Stimmt es, dass die Montafonerbahn AG das Grundstück gegenüber vom Bahnhof Tschagguns gekauft hat?

Antwort des Bürgermeisters: Auch dazu kann ich Dir keine Auskunft geben. Dies Anfrage musst Du direkt an die Montafonerbahn AG richten.

Markus Pfefferkorn: Auf der Balzerstraße — bei der Dammilucke/Höhe Gemslespielplatz kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrzeuglenker und Fußgän- ger bzw. Kindern. Es wäre wichtig, diese Gefahrenquelle rasch zu beseitigen, bevor ein Unfall passiert.

Antwort des Bürgermeisters: Wir haben uns die Situation in diesem Bereich angesehen, ob die Anbringung eines Verkehrsspiegel abhelfen könnte. In diesem Bereich ist die Anbrin- gung eines Verkehrsspiegels nicht sinnvoll. Leider sind die Verkehrsteilnehmer oftmals viel zu schnell unterwegs. Gerade in diesem unübersichtlichen Bereich sollte die Geschwindigkeit den Gegebenheiten angepasst werden und wie gesetzlich vorgeschrieben gilt "Fahren auf Sicht". Wir werden mit dem Bauausschuss die Situation besprechen, um diese Gefahren- quelle schnellstmöglich zu beseitigen.

Peter Scheider: Eine rasche Abhilfe wäre eventuell die Errichtung eines Zaunes einige Meter entiang der Balzerstraße, und zwar direkt vom Damm Richtung Süden, somit könnten die Kinder an dieser unübersichtlichen Engstelle bei der Dammlucke nicht direkt auf die Straße springen.

Christoph Brunold: Gibt es schon eine neue Radweganbindung nach Lorüns?

27128
33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024

14.

Antwort des Bürgermeisters: Letzte Woche fand eine gemeinsame Sitzung mit den Bürger- meistern der Gemeinde St. Anton und Lorüns, sowie Vertretern des Landes statt. Dabei wurde von Büro Besch und Partner - Verkehrsingenieure, ein Rohentwurf der Machbarkeitsstudie Radweg Lorüns - St. Anton - Vandans - präsentiert. Es folgen nun weitere Gespräche mit den Nachbargemeinden, da noch einige Fragen offen sind.

Entscheidung zur Erhöhung der Sanierungskosten beim Wohnhaus „Kilga — Zwischen- bachstraße 6“

Beschlussvorlage:

In der letzten Sitzung am 14. März 2024 hat die Gemeindevertretung den erforderlichen Sa- nierungsmaßnahmen für das gemeindeeigene Objekt „Wohnhaus Kilga“ sowie die Anschaf- fung einer Küchenzeile bis zu einem Gesamtaufwand in Höhe von ca. 100.000,00 Euro (brut- to) incl. der Dachsanierung zugestimmt.

Nach Auskunft von Peter Scheider jun. sind diese Sanierungsarbeiten nun umfangreicher als angenommen. Neben den Aus- und Aufräumarbeiten, inkl. den Entsorgungskosten sowie der Erneuerung der Küchenzeile sind einige Fußböden zu erneuern, der Elektro-Verteilerkasten auf neuesten Stand zu bringen - inkl. Elektro-Check und die Räumlichkeiten auszumalen.

Diese Maßnahmen sind in der ehemaligen Berechnung nicht in diesem Umfang berücksichtigt worden bzw. ist nicht auszuschließen, dass die ein oder andere notwendige Sanierungsarbeit noch dazu kommt. Aus diesem Grund wird es zu einer Kostenerhöhung von ca. 25.000,00 Euro (brutto) kommen.

Es wird nun ersucht, den Gesamtkosten für die oben angeführten Sanierungsmaßnahmen beim Wohnhaus „Kilga“ — Zwischenbachstraße 6, in Höhe bis zu 125.000,00 Euro (incl.
MwSt.) zuzustimmen.

Beschluss:

Auf Ersuchen des Vorsitzenden erläutert Peter Scheider die geplanten Sanierungsarbeiten bzw. begründet die Kostenerhöhung.

Ohne weitere Wortmeldung genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung die Kostenerhöhung für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für das gemeindeeigene Ob- jekt „Wohnhaus Kilga* bis zu einem Gesamtaufwand in Höhe von ca. 125.000,00 incl. MwSt.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.45 Uhr die Sitzung.

Für die Richtigkeit Der Vorsitzende:
d igung: \
Eveline Breuß Florian Küng, Bgm.
28/28

33. Sitzung Gemeindevertretung vom 25. April 2024