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34. Gemeindevertretungssitzung am 04. Juli 2024
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … April 2024 Vorstellung Variantenuntersuchung — Anbindung des Ortsteiles Vens an das höherrangige Straßennetz Beschlussfassung einer Verordnung über einen Bebauungsplan für das Siedlungsgebiet Entscheidung über die Zulässigkeit von geplanten Vorhaben bezüglich der Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des …
- … über die Zulässigkeit von geplanten Vorhaben bezüglich der Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum (Bausperre- Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß $ 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2023 gemäß & 78 Gemeindegesetz Beschlussfassung …
- … DI Dr. Christian Hamerle bedankt sich Bgm. Florian Küng bei diesem und wünscht ihm ein gutes Nachhauskommen. . Beschlussfassung einer Verordnung über einen Bebauungsplan für das Siedlungsge- biet Beschlussvorlage: Die Gemeinde Vandans verfügt bisher über eine Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung, verordnet am …
- … Hinblick auf die Geltungsbereiche ver- schiedener Festlegungen. Als Konsequenz wurden von der Gemeindevertretung am 07. März 2022 gemäß 8 37 Abs.1 RPG zwei Bausperren für die Bereiche Ortszentrum und Kern-/Randlage verordnet. Ziel der Bausperren war es, die Möglichkeiten für die Durchführung einer Grundlagenforschung …
Vergabe / Ausschreibung
- … Vens an das höher- rangige Straßennetz Beschiussvorlage: In der Sitzung am 19. Dezember 2019 hat sich die Gemeindevertretung Vandans unter ande- rem mit der Vergabe der Variantenuntersuchung betreffend „Anbindung des Ortsteiles Vens an das höherrangige Straßennetz“ auseinandergesetzt bzw. die Vergabe an das Ingenieur- …
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GEMEINDEAMT VANDANS
Verhandlungsschrift
aufgenommen am 04. Juli 2024 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Vandans anlässlich der 34.
öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 27. Juni 2024 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil:
Liste „Gemeinsam für Vandans“:
Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Ing.
Stefan Steininger MSC, Anita Kesselbacher DI (FH) Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Da- niel Ritter, Renate Neve, Helmut Robert Bitschnau, Manuela Konzett sowie Manfred Ammann, Heinz Scheider und Paul Schoder als Ersatzmitglieder;
Liste „An frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans“:
Markus Pfefferkorn, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer, Christoph Brunold und August Montibeller sowie Stephan Neugebauer als Ersatzpersonen;
Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen‘:
Nadine Mangeng als Ersatzperson;
Entschuldigt: Mag. Christian Egele (GFV), Stefan Köberle (GFV), Lukas Sturm MBA (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Ralf Engelmann (AFL), Manuel Zint (AFL)
und Mag.? Nadine Kasper (GRÜ);
Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß
Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt worden sind, beginnt der Vorsitzende mit der 34. Sitzung der Gemeindevertre- tung.
Vor Beginn der öffentlichen Sitzung gelobt Frau Nadine Mangeng vor dem Bürgermeister, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Vandans nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.
Um ca. 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie den Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Zur Behandlung steht somit folgende
Tagesordnung:
10.
11.
12.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 33. Sitzung der Gemeindevertretung am 25.
April 2024
Vorstellung Variantenuntersuchung — Anbindung des Ortsteiles Vens an das höherrangige Straßennetz
Beschlussfassung einer Verordnung über einen Bebauungsplan für das Siedlungsgebiet Entscheidung über die Zulässigkeit von geplanten Vorhaben bezüglich der Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum (Bausperre- Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß $ 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz
Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2023 gemäß & 78 Gemeindegesetz
Beschlussfassung über die Verwendung des Zweckzuschusses des Bundes zur Finanzie- rung einer Gebührenbremse, BGBl. | 123/2023
Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung der Gemeinde Vandans vom 22. Mai 2024
Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Bau der Gemeinde Vandans vom
23. Mai 2024, sowie Beschlussfassung der Empfehlungen
Kenntnisnahme über die Beratungen der Arbeitsgruppe Tourismus vom 20. Juni 2024
Entscheidung über die Verpachtung der Räumlichkeiten im OG, Haus 1 am Bildungscampus Vandans an die Familienzentrum Montafon gGmbH
Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend ein
Gesetz über eine Änderung des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
Gesetz über eine Änderung des Straßengesetzes
Verfassungsgesetz über eine Änderung des Verfassungsgesetzes über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein
Berichte und Allfälliges
Erledigung der Tagesordnung:
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 33. Sitzung der Gemeindevertretung am 25. April 2024
Beschlussvorlage:
Gemäß 8 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre- tung eine Verhandlungsschrift zu führen.
Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge- meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.
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34. Sitzung Gemeindevertretung vom 04. Juli 2024
Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver- handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er- hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt.
Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindever- tretung am 25. April 2024 zu genehmigen.
Beschluss:
Gegen die Verhandlungsschrift über die 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom 25. April
2024, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwen- dungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
. Vorstellung Variantenuntersuchung — Anbindung des Ortsteiles Vens an das höher- rangige Straßennetz
Beschiussvorlage:
In der Sitzung am 19. Dezember 2019 hat sich die Gemeindevertretung Vandans unter ande- rem mit der Vergabe der Variantenuntersuchung betreffend „Anbindung des Ortsteiles Vens an das höherrangige Straßennetz“ auseinandergesetzt bzw. die Vergabe an das Ingenieur- büro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung, DI Dr. Christian Hamerle, Landeck beschlossen.
Derzeit erfolgt die Haupterschließung des Ortsteils Vens über die südlich des Mustergielba- ches verlaufende L83 Vandanser Straße (Bahnhofstraße). Zudem ist dieser Ortsteil in der Mitte über die St. Antoner Straße, welche jedoch nur als Einbahn von der L188 in Richtung Vens befahren werden kann, erschlossen. Für einen eingeschränkten Personenkreis der nördlichsten Wohnobjekte des Ortsteils Vens besteht die Möglichkeit, mit Ausnahmegeneh- migungen der BH Bludenz, die Böschisstraße zu befahren.
Da die bestehende Hauptanbindung über die L83 Vandanser Straße mit einem mittleren Um- weg von ca. 2,5 km (Fahrzeit: ca. 4 min) für den Großteil der Einwohner des Ortsteils Vens verbunden ist und größere Baulandreserven der Gemeinde Vandans in diesem Ortsteil liegen, wurde eine Variantenuntersuchung zur besseren Anbindung in Auftrag gegeben.
Der Umfang der vorliegenden Variantenuntersuchung setzt sich aus nachfolgenden Punkten zusammen:
Grundlagenbeschaffung
Bestands- und Verkehrserhebung
Ausarbeitung von Varianten
Gegenüberstellung und Bewertung der Varianten
Besprechungen und Präsentationen
DI Dr. Christian Hamerle wird uns das Ergebnis der Variantenuntersuchung „Anbindung des Ortsteiles Vens an das höherrangige Straßennetz“ persönlich präsentieren und steht für Fra- gen zur Verfügung.
Kenntnisnahme:
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Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Verkehrsplaner DI Dr. Christian Hamerle und dankt diesem für sein Kommen. Er wolle nun diesem das Wort übergeben, um den Anwesenden das Ergebnis „Erschließung Vens - Variantenstudie 2024" vorzustellen.
DI Dr. Christian Hamerle bedankt sich in der Folge für die Einladung bzw. für die Gelegenheit die Variantenstudie für die Erschließung des Ortsteils Vens heute persönlich präsentieren zu können.
Anhand einer Power Point-Präsentation informiert DI Dr. Hamerle über den Verfahrensablauf und gibt zu verstehen, dass für diese Untersuchung folgende Aufgabenstellung zugrunde lag:
- Gemeindestraßennetz Vens überprüfen und beurteilen
- Zukünftiges Verkehrsaufkommen und Verkehrsentwicklung abschätzen
- Gemeindestraßennetz mit zukünftigem Verkehrsaufkommen überprüfen und beurtei len
- Möglichkeiten zur Verbesserung der Erschließung Vens
Dazu sei das bestehende Straßennetz genau analysiert, verschiedenste Querschnitts- und Verkehrszählungen vorgenommen worden. Bei dieser Überprüfung sei er zum Ergebnis ge- kommen, dass die bestehende Straßeninfrastruktur auch zukünftig ausreichend sei.
Folgende Erschließungsvarianten seien geprüft worden:
- Ausbau St. Antoner Straße
Ausbau Böschisstraße
- Zufahrt St. Anton — Vens
- Ausbau Auweg
Nach den vorliegenden Ergebnissen empfehle er
- den Ausbau der St. Antoner Straße,
- Tempo 30 km/h im gesamten Ortsgebiet,
- Optimierung und Ausbau Radweg Lorüns — Vandans (Bludenz — Vandans ca. 8 km, Fahrzeit ca. 25 min),
- FuR-/Radwegverbindung Vens — Radweg Ill (Mustergielbach);
Bgm. Florian Küng bedankt sich bei Herrn Christian Hamerle für seine Ausführungen bzw. für die informative Präsentation. In weiterer Folge gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass „große“ Lösungen viel Geld kosten und eine Umsetzung in den kommenden Jahren schwierig werde. Die Variantenuntersuchung bzw. das Ergebnis darüber, sei für die hinkünftige Ent- wicklung aber wichtig und müsse aus raumplanerischer Sicht berücksichtigt werden.
Nach Beantwortung einiger Fragen durch DI Dr. Christian Hamerle bedankt sich Bgm. Florian Küng bei diesem und wünscht ihm ein gutes Nachhauskommen.
. Beschlussfassung einer Verordnung über einen Bebauungsplan für das Siedlungsge- biet
Beschlussvorlage:
Die Gemeinde Vandans verfügt bisher über eine Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung, verordnet am 30.01.2020, welche maximale, teilweise auch minimale Baunutzungs- zahlen und maximale, teilweise auch minimale Geschoßzahlen festlegt. Ausnahmen der Ver- ordnung waren durch sogenannte „Bonusbestimmungen“ möglich. Einen Gesamtbebauungs-
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plan, der auch konkretere Festlegungen, die über das Maß der baulichen Nutzung hinausge- hen bzw. beinhaltet, liegt nicht vor.
Im Zuge der Erarbeitung eines Räumlichen Entwicklungsplanes gemäß 8 11 RPG wurde fest- gestellt, dass das besehende, angewendete Instrumentarium bzw. die bestehenden bauli- chen Vorgaben nicht ausreichend sind, um eine geordnete Siedlungsentwicklung sicherzu- stellen bzw. die Ziele gemäß Raumplanungsgesetz (RPG) umzusetzen bzw. sicherzustellen.
Auch zeigte sich in der Vergangenheit (z.B. durch die Häufung von Ausnahmen von der gel- tenden Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung), dass die geltenden Vorgaben dies- bezüglich zu überprüfen sind, insbesondere auch im Hinblick auf die Geltungsbereiche ver- schiedener Festlegungen.
Als Konsequenz wurden von der Gemeindevertretung am 07. März 2022 gemäß 8 37 Abs.1 RPG zwei Bausperren für die Bereiche Ortszentrum und Kern-/Randlage verordnet. Ziel der Bausperren war es, die Möglichkeiten für die Durchführung einer Grundlagenforschung si- cherzustellen und einen Bebauungsplan für das gesamte Siedlungsgebiet im Talboden zu erarbeiten und zu verordnen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans hat in der Sitzung am 14. März 2024 den Entwurf einer Verordnung über die Erlassung des Bebauungsplanes für das Siedlungsgebiet der Gemeinde Vandans, KG 90109, gemäß $ 28 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBI.Nr.
39/1996 idgF, beschlossen.
Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vom 22. Mai 2024 bis 20. Juni 2024 veröffentlicht ($ 32e des Gemeindegesetzes). Während der Zeit der Veröffentlichung konnte jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstü- cken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich An- derungsvorschläge erstatten.
Innert der Veröffentlichung sind zwei Änderungsvorschläge ergangen, welche vom Büro für Raum- und Landschaftsplanung stadtland aufgearbeitet bzw. teilweise im Bebauungsplan be- rücksichtigt wurden.
Es wird nun ersucht, die Verordnung über einen Bebauungsplan samt Verordnungstext, Plan- beilagen und Erläuterungsbericht zu beschließen.
Beschluss:
in seiner Einleitung gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass mit der Einladung zur heutigen Sitzung jedem Mitglied der Gemeindevertretung die Verordnung, der Verordnungstext, die Planbeilagen zum Bebauungsplan für das Siedlungsgebiet, Erläuterungsbericht sowie die bei- den Stellungnahmen übermittelt worden seien. Bgm. Florian Küng erläutert die Verordnung samt den Beilagen und bringt auch die beiden eingelangten Stellungnahmen zur Kenntnis.
Diese beiden Stellungnahmen bzw. Änderungsvorschläge sind an das Büro Stadtland über- mittelt und entsprechend eingearbeitet worden.
Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur und Kenntnisnahme der eingelangten Änderungsvorschläge genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 22:
1 Gegenstimme
a) die Verordnung über einen Bebauungsplan für das Siediungsgebiet (AZ: 031-3-01/2023)
b) den Verordnungstext zum Bebauungsplan für das Siedlungsgebiet samt den Planbeila- gen2+3
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c) den Erläuterungsbericht zur Verordnung über den Bebauungsplan für das Siedlungsge- biet.
Armin Wachter gibt abschließend zu verstehen, dass der ausgearbeitete Bebauungsplan viel positive Aspekte beinhalte, allerdings könne er der Planabsicht betreffend Reduzierung der Parkflächen im Ortszentrum nicht zustimmen und deshalb seine Gegenstimme.
. Entscheidung über die Zulässigkeit von geplanten Vorhaben bezüglich der Verord- nung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszent-
rum (Bausperre-Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß $ 37 Abs. 2 Raumplanungs- gesetz
Beschlussvorlage:
In der 15. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 03. März 2022 hat die Gemeindevertretung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Bauge- schehens im Ortszentrum eine Bausperre-Verordnung gemäß $ 37 Raumplanungsgesetz er- lassen. In der 37. Sitzung des Gemeindevorstandes in der laufenden Funktionsperiode am
05. März 2024 hat der Gemeindevorstand gemäß $ 60 Abs. 3 GG, namens der Gemeinde- vertretung die Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum gemäß 8 37 Abs. 3 RPG um ein Jahr verlängert.
Zweck der Bausperre ist die Erlassung eines Bebauungsplanes. Gemäß 8 37 Abs. 2 RPG hat eine Bausperre die Wirkung, dass Baubewilligungen und Freigabebescheide nach dem Bau- gesetz, Bewilligungen nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung und Bewilligungen zur Teilung von Grundstücken gemäß $ 39 nur zulässig sind, wenn das geplan- te Vorhaben den Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigt.
In der heutigen Sitzung unter TOP 3. soll der Verordnung über einen Bebauungsplan für das Siedlungsgebiet beschlossen werden. Im Textteil (Anlage 1) des Verordnungsentwurf ($ 1- 9)
werden der Geltungsbereich, Maß der baulichen Nutzung, Art der Bebauung, Dachformen, Dachbegrünungen, Solar- und Photovoltaikanlagen, Freiraum, Einfriedungen, Stellplätze klar definiert.
Auf Grundlage dieser Verordnung ist die grundsätzliche Planungsabsicht der Gemeinde er- kennbar und Vorhaben die dem Zweck der Bausperre, die Erlassung eines Bebauungsplanes, nicht entgegenstehen sind gemäß $ 37 Abs. 2 zulässig.
Zum nachstehenden Bauvorhaben
. Stefan Wachter
Zubau mit Terrasse an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Nr. 80/5, GB
Vandans
ist von der Verordnungsgeberin eine Entscheidung zu treffen, ob dieses geplante Vorhaben den Zweck der Bausperre beeinträchtigt oder nicht.
Beschluss:
Bgm. Florian Küng erläutert den geplanten Zubau von Stefan Wachter im Detail.
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34. Sitzung Gemeindevertretung vom 04. Juli 2024
Nachdem der Bebauungsplan für das Siediungsgebiet in der heutigen Sitzung beschlossen worden und das geplante Bauvorhaben von Stefan Wachter dem Bebauungsplan nicht wider- spreche und in weiterer Folge auch nicht den Zweck der Bausperre beeinträchtigt, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für den Zubau mit Terrasse an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Nr. 80/5, GB Vandans, gemäß den Planunterlagen vom 02. Mai 2024 aus.
. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2023 gemäß & 78 Gemeindegesetz
Beschlussvorlage:
Gemäß $ 78 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG) hat der Bürgermeister den Rechnungsabschluss nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erstellen. Der Rechnungsabschluss ist jedem Gemeinde- vertreter rechtzeitig, mindestens aber eine Woche vor der Beschlussfassung in der Gemein- devertretung, zuzustellen. Die Gemeindevertretung hat den Rechnungsabschluss innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen, innerhalb derselben Frist ist der beschlossene Rechnungsabschluss der Landesregierung vom Bürgermeister zur Kenntnis zu bringen.
Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2023 konnte wieder einmal nicht fristgerecht zur Be- schlussfassung vorgelegt werden.
In der kommenden Woche wird der Rechnungsabschluss 2023 von den Mitgliedern des Prü- fungsausschusses geprüft. Der Prüfbericht dazu, wird im Anschluss an diese Prüfung von der Vorsitzenden erstellt und in der Gemeindevertretungssitzung im September 2024 (nach der Sommerpause) behandelt.
Heute am 27. Juni 2024 ist der Rechnungsabschluss jedem Gemeindevertreter in digitaler Form zugestellt worden. Die wesentlichen Abweichungen vom Voranschlag werden im An- hang begründet.
Es wird ersucht, den vorliegenden Rechnungsabschluss für das Jahr 2023 zu beschließen.
Beschluss:
In seiner Einleitung gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass es leider wiederum nicht möglich gewesen sei, den Rechnungsabschluss für das Jahr 2023 fristgerecht fertig zu erstellen. Er bedaure diesen Umstand sehr, zumal mit Gemeindekassier Wolfgang Brunold Vereinbarun- gen getroffen worden sind, die leider nicht eingehalten wurden.
Weiters informiert Bgm. Florian Küng, dass der vorliegende Rechnungsabschluss nicht von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses geprüft werden konnte, nachdem für den Prü- fungsausschuss bzw. für die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Frau Mag.? Nadine Kasper keine Möglichkeit bestanden habe, die Mitglieder des Prüfungsausschusses in einer angemessenen Frist einzuladen und in weiterer Folge den Rechnungsabschluss 2023 zu prü- fen, nachdem kein Terminvorschläge für eine fristgerechte Prüfung an Mag.? Nadine Kasper durch Gemeindekassier erfolgt sei. Nach einer gemeinsamen Aussprache im Beisein von Mag.* Nadine Kasper, Wolfgang Brunold und Eveline Breuß am vergangenen Freitag, wolle er ausdrücklich festhalten, dass der Vorsitzenden und den Mitgliedern des Prüfungsaus- schusses keine Schuld treffe.
Nachdem nun die Sommerpause bevorstehe und die nächste planmäßige Sitzung der Ge- meindevertretung am 26. September 2024 stattfinden werde, habe er (der Bürgermeister) mit
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der Gebarungskontrolle — Land Vorarlberg - Kontakt aufgenommen und die Situation darge- legt bzw. die weitere Vorgehensweise besprochen. Bei diesem Telefonat seien die gesetzli- chen Bestimmungen und anschließend das Prüfprozedere vom Prüfungsausschuss bespro- chen worden. Gemäß & 78 Vibg. Gemeindegesetz hat die Beschlussfassung des Rechnungs- abschlusses innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen. Auf- grund dieser Tatsache empfiehlt die Gebarungskontrolle um schnellstmögliche Beschlussfas- sung des Rechnungsabschlusses durch die Gemeindevertretung. Die Prüfung des Rech- nungsabschluss durch den Prüfungsausschuss gemäß & 52 Abs. 3 des V/Ibg. Gemeindege- setzes habe nicht zwingend vor der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zu ge- schehen, wäre aber sinnvoll und zweckmäßig. Die Prüfung des Rechnungsabschlusses um- fasse eine formale und eine inhaltliche Prüfung. Eine Kontrolle der Voranschlagsabweichun- gen werde empfohlen. Die vorerwähnte Empfehlung habe auch dazu geführt, dass dieser Tagesordnungspunkt heute behandelt werde und nicht auf eine außerordentliche Gemeinde- vertretungssitzung im August vertagt werden soll.
Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass heuer wieder dieselbe Si- tuation vorliege, wie im vergangenen Jahr bzw. wie in den Vorjahren. Der Rechnungsab- schluss 2022 sei auch nicht fristgerecht fertiggestellt worden. Der Prüfungsausschuss habe im Jahr 2022 erst zwei Tage vor der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung die Möglichkeit gehabt, den Rechnungsabschluss zu prüfen. Diesen Missstand könne und wolle seine Fraktion nicht mehr dulden und deshalb könne der vorliegende Rechnungsabschluss von seiner Fraktion heute nicht genehmigt werden.
Stephan Neugebauer zeigt sich ebenfalls verärgert über diese Vorgehensweise. Dies sei eine Frechheit gegenüber den Mitgliedern des Prüfungsausschusses. Im Gesetz sei klar geregelt, welche Fristen einzuhalten seien und dass dies im Verantwortungsbereich des Bürgermeis- ters liege.
Nadine Mangeng schließt sich ihren beiden Vorrednern an. Jedes Jahr dasselbe Prozedere.
Diese Vorgehensweise sei nicht in Ordnung und inakzeptabel.
Armin Wachter gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass das Management Informati- onssystem — laufendes Monitoring der Finanzen durch Mag. Edgar Palm gut gestartet habe.
Bedauerlicherweise habe die letzte Sitzung des Finanzausschusses im November 2023 statt- gefunden. Eine regelmäßige Überprüfung der Finanzlage sei bei dieser finanziellen Lage äu- Rerst wichtig.
Bgm. Florian Küng gibt darauf zu verstehen, dass er die Verärgerung grundsätzlich verstehen könne. Die gesetzliche Frist beziehe sich auf die Beschlussfassung durch die Gemeindever- tretung und gegenüber der Gebarungskontrolle - Land Vorarlberg. Wenn auch eine vorherige Prüfung des Rechnungsabschlusses zweckmäßig wäre, werde Wolfgang Brunold und in spä- terer Folge Mag. Edgar Palm versuchen, alle Fragen bezüglich Rechnungsabschluss 2023 auszuräumen.
Auf Ersuchen des Vorsitzenden erläutert Gemeindekassier Wolfgang Brunold einzelne Haus- haltsstellen und die Voranschlagsabweichungen.
Nadine Mangeng möchte in Erfahrung bringen, ob der Zweckzuschuss aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP 2020) vom Bund abgeholt worden sei.
Wolfgang Brunold bejaht dies in seiner Antwort und gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass insgesamt 278.000,00 Euro für die neue Fahrzeughalle der Ortsfeuerwehr, für den Um- bau der Kleinkinderbetreuung sowie ein geringer Anteil für die Abwasserbeseitigung bean- tragt und abgerechnet worden seien.
Nachdem Mag. Edgar Palm noch nicht anwesend ist, wird die Sitzung kurz unterbrochen.
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Nach Eintreffen (ca. 22.15 Uhr) von Mag. Edgar Palm übergibt der Vorsitzende sodann das Wort an Mag. Edgar Palm, damit dieser den Rechnungsabschluss für das Jahr 2023 in for- maler und rechtlicher Sicht sowie den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt im Detail erläu- tern könne.
In weiterer Folge erläutert Mag. Edgar Palm den Rechnungsabschluss für das Jahr 2023:
Gesamthaushalt inklusive interne Vergütun- | Ergebnishaushalt | Finanzierungshaushalt | gen)
Erträge/Einzahlungen (Summe operative und 8.941.764,35 8.565.545,97
investive Gebarung)
Aufwendungen/Auszahlungen (Summe opera- 10.395.856,23 9.084.738,74
tive und investive Gebarung)
Nettoergebnis/Nettofinanzierungssaldo - 1.454.091,88 - 519.192,77
Entnahme von Haushaltsrücklagen/Einzahlun-
gen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 0,00
Zuweisung von Haushaltsrücklagen/Auszahlun-
gen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 559.973,11
Nettoergebnis nach Haushaltsrückla-
gen/Geldfluss aus der voranschlagswirksa- - 1.454,091,88 320.834,12
men Gebarung
Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen
Gebarung - 143.169,27
Veränderung an Liquiden Mitteln 177.664,85
Vermögenshaushait Endbestand 31.12.2023:
Aktiva Passiva
(A) Langfristiges Vermögen € 39.079.682,08 | (C) Nettovermögen € 21.385.695,51 (B) Kurzfristiges Vermögen € 723.865,21 | (D) Investitionszuschüsse € _8.693.897,64 (E+F) Fremdmittel € 8.723.954,14
Summe Aktiva € 39.803.547,29 | Summe Passiva € 39.803.547,29 Pro-Kopf-Verschuldung € 2.766,27 Gesamtverschuldung € 7.529.774,98
Nach dieser ausführlichen Darlegung durch Mag. Palm bedankt sich Bgm. Florian Küng bei diesem.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Anwesenden mit 15:8 Gegenstimmen für eine Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2023 gemäß 8 78 Gemeindegesetz aus.
Die Gegenstimmen werden - wie bereits erwähnt - mit der fehlenden Prüfung durch den Prü- fungsausschuss begründet und der Tatsache, dass eine fristgerechte Erstellung des Rech- nungsabschlusses, mit einem entsprechenden Prüfzeitraum für den Prüfungsausschuss, seit vielen Jahren nicht möglich gewesen sei.
Abschließend informiert Bgm. Florian Küng, dass mit Schreiben Zahl: IlIc-200.91-67 vom 07.
Juni 2024 die Landesregierung keine Einwendungen gemäß $ 74 GG gegen den Voranschlag für das Jahr 2024 erhebt. Dies umfasst jedoch weder eine Zusage der veranschlagten Be- darfszuweisungsmittel oder Landesförderungsmittel noch eine Genehmigung der budgetier- ten Darlehensaufnahmen oder sonstiger Rechtsgeschäfte laut den Bestimmungen des $ 91 GG. Über solche wird auf Antrag jeweils gesondert entschieden.
Zudem empfiehlt die Abt. Illc, die Anmerkungen hinsichtlich der finanziellen Lage der Ge- meinde Vandans der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen:
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Finanzlage
Vorbemerkungen der Abteilung Gebarungskontrolle (Illc):
Vor dem Hintergrund des Art. 13 (2) B-VG („Bund, Länder und Gemeinden haben bei ihrer Haushaltsführung die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes und nach- haltig geordnete Haushalte anzustreben (...)‘) weist die Abt. Illc einleitend auf folgende Punkte hin:
Die Rahmenbedingungen für das Haushaltsjahr 2024 sind sowohl im realen wie auch mone- tären Sektor für die Gebietskörperschaften besonders herausfordernd. Die Teuerung und die damit verbundenen steigenden Aufwendungen wirken sich ebenso maßgeblich auf die Erstel- lung und den Vollzug der Gemeindevoranschläge aus, wie die derzeit stagnierenden Ertrags- anteile. Das seit Mitte des Jahres 2022 stark angestiegene Zinsniveau führt zudem bei vielen Gemeinden zu erheblichen Mehrbelastungen beim laufenden Schuldendienst. Diese Ver- flechtung von — seitens der Gemeinden überwiegend nicht beeinflussbaren - Faktoren und Parametern hat wesentlichen Einfluss auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Spiel- räume der einzelnen Gemeinden und erfordert insbesondere für das Haushaltsjahr 2024 eine sehr hohe Haushaltsdisziplin.
Die nachfolgenden Ausführungen der Abt. Illc zum beschlossenen Voranschlag für das Jahr 2024 sind unter diesen Gesichtspunkten zu sehen.
Finanzdaten zum Voranschlag 2024
Der Ergebnishaushalt 2024 weist ein negatives Nettoergebnis in Höhe von 1,611 Mio. Euro aus, welches zu einem wesentlichen Teil auf die nicht finanzierungswirksamen Gebarungen (Aufwendungen abzüglich Erträge) in Höhe von 0,995 Mio. Euro zurückzuführen ist. Mittelfris- tig ist dennoch ein ausgeglichenes Nettoergebnis vor Rücklagen anzustreben.
Laut Finanzierungshaushalt ergibt sich in der operativen Gebarung bereits ein negativer Saldo in Höhe von 0,459 Mio. Euro. Der Geldfluss aus der investiven Gebarung ergibt einen Abgang von 0,481 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der budgetierten Darlehensaufnahme (1,425 Mio. Euro) zur Ausfinanzierung verschiedener Vorhaben sowie zum Erhalt der Liquidität und der Darlehenstilgungen (0,486 Mio Euro) ist der Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung ausgeglichen.
In der Berechnung der Finanzlage ergeben sich durch die Gegenüberstellung von Bruttoüber- schuss (laufende finanzierungswirksame Erträge abzüglich laufende Aufwendungen) und lau- fender Schuldendienst (Zins- und Tilgungsbelastung ohne einmalige Tilgungen) die „Frei ver- fügbaren Mittel“. Diese bestimmen als aussagekräftigste Kennzahl die Selbstfinanzierungkraft einer Gemeinde. Auf Basis des Voranschlags 2024 wurden für die Gemeinde Vandans fol- gende Werte ermittelt:
Finanzlageberechnung Euro
Laufende finanzierungswirksame Erträge 8.796.800
Laufende finanzierungswirksame Aufwendungen 8.526.100
Laufender finanzierungswirksamer Ergebnisüberschuss (Bruttoüberschuss) 270.700 Laufender Schuldendienst 780.600 Frei verfügbare Mittel (Nettoüberschuss) -509.900 Verschuldungsgrad 100%
Der auf Basis des Voranschlags 2024 ermittelte Bruttoüberschuss in Höhe von 0,271 Mio.
Euro reicht nicht aus, den laufenden Schuldendienst von 0,781 Mio. Euro zu bedienen. Für den Voranschlag 2024 wurde ein Verschuldungsgrad (Ausmaß mit welchem der laufende
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34. Sitzung Gemeindevertretung vom 04. Juli 2024
Schuldendienst den Bruttoüberschuss belastet) von 100 % errechnet, was einer Vollverschul- dung entspricht.
Die Finanzlage Ihrer Gemeinde ist, beurteilt auf der Basis der Voranschlagsansätze 2024, weiterhin äußerst angespannt. Die Abteilung Gebarungskontrolle (lllc) empfiehlt daher drin- gend, weitere Konsolidierungsmaßnahmen in die Wege zu leiten, um die Genehmigungsfä- higkeit Ihrer Vorhaben auch zukünftig zu gewährleisten (vgl. $ 91 Abs. 2 GG).
Die Höhe der Mittelverwendungen ist unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Sparsam- keit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit festzulegen (vgl. $ 73 Abs. 2 GG). Es sind jeden- falls alle Anstrengungen zu unternehmen, um die laufenden Aufwendungen einschließlich des Schuldendienstes wieder durch laufende Erträge bedecken zu können.
Die im Voranschlag geplanten Investitionen sind auf das unbedingt erforderliche Ausmaß zu beschränken. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Abt. Illc, bei Vorhaben mit größeren finanziellen Auswirkungen (bspw. Bauprojekte, kostenintensive Anschaffungen) bereits in der Projektvorplanungs-Phase mit der Aufsichtsbehörde Kontakt aufzunehmen. Hierdurch kann die Frage der grundsätzlichen Finanzierbarkeit sowie der im Zusammenhang stehenden Genehmigungsfähigkeit von Beschlüssen (vgl. $91 Abs. 1 GG) bereits frühzeitig eingeschätzt und etwaige unnötig entstehende Planungskosten durch allfällige, abschließend nicht finan- zierbare Vorhaben vermieden werden.
Wie bereits mehrfach mitgeteilt, sind im Abschnitt 9500 ausschließlich Darlehen zu budgetie- ren und zu verrechnen, welche nicht funktionell zugeordnet werden können (Haushaltsaus- gleich). Darlehensaufnahmen zur Finanzierung einzelner Vorhaben sind dem jeweiligen Ab- schnitt zuzuordnen und im Nachweis über die Investitionstätigkeit abzubilden. Die im Ab- schnitt 9500 budgetierte Darlehensaufnahme ist daher nur im zwingend erforderlichen Aus- maß zur Sicherstellung der Liquidität in Anspruch zu nehmen.
Die Abt. Illc empfiehlt zudem, die oben angeführten Anmerkungen hinsichtlich der finanziellen Lage Ihrer Gemeinde auch der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen.
Ohne weitere Wortmeldung wird das Schreiben vom Amt der Vorarlberger Landesregierung vom 07. Juni 2024 „Voranschlag für das Jahr 2024“ von den Mitgliedern der Gemeindevertre- tung Vandans zur Kenntnis genommen.
6. Beschlussfassung über die Verwendung des Zweckzuschusses des Bundes zur Fi- nanzierung einer Gebührenbremse, BGBi. I 123/2023
Beschlussvorlage:
Der Bund gewährt dem Land Vorarlberg im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von Euro 6.707.005,00 zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen (8 16 Abs. 1 Z 15 des Finanzaus- gleichgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 116/2016) für die Wasserversorgung, für die Abwasser- und Abfallbeseitigung im Jahr 2024 (erster Verteilungsvorgang).
Gemäß 8 2 des Bundesgesetzes über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse, BGBl. I 122/2023, hat die Vorarlberger Landesregierung eine Richtlinie hinsichtlich der Abwicklung erlassen.
Gemäß dieser Richtlinie hat die Gemeindevertretung darüber zu beschließen, ob die zu ver- teilenden Mittel für die Wasserversorgung und/oder für die Abwasserbeseitigung und/oder für die Abfallbeseitigung im Jahr 2024 verwendet werden.
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34. Sitzung Gemeindevertretung vom 04. Juli 2024
Der Gemeinde Vandans steht ein Zweckzuschuss in Höhe von Euro 46.125,00 zu, der an die Benützer der Gemeindeeinrichtungen entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung weiterzugeben ist.
Es wird ersucht, einen Beschluss zu fassen wie die Weitergabe des Zweckzuschusses an die Benützer bei der Gebührenberechnung in den Bereichen Wasserversorgung und/oder Ab- wasserbeseitigung und/oder Abfallbeseitigung zu erfolgen hat.
Beschluss:
In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng über die Empfehlung des Gemeindeverban- des, der sich dafür ausspreche, den Zuschuss zur Gänze im Bereich Abfallwirtschaft abzuwi- ckeln und je Person mit Hauptwohnsitz auszuzahlen. Diese Gebührenbremse soll automati- siert bei allen Kundinnen hinterlegt werden und im Zuge der Abfallgebührenvorschreibung 2024 soll diese Gutschrift berücksichtigt und auf der Rechnung dargestellt werden.
Dem Antrag des Vorsitzenden, die Gebührenbremse bei der Abfallgebührenvorschreibung 2024 je Person mit Hauptwohnsitz gutzuschreiben wird einstimmig zugestimmt.
. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Kin- der, Jugend und Bildung vom 22. Mai 2024
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 22. Mai 2024 hat sich der Ausschuss für Kinder, Jugend und Bildung der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
1. Genehmigung des Protokolls über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung am 19. April 2023
2. Jugendforum Montafon - Vorstellung der neuen Mitglieder
3. Neues von der Jugendkoordinatorin Elke Martin
4. Bericht und Updates vom JAM Montafon
5. Kurzberichte der Leitungen vom Bildungscampus und Schnäggahüsle
6. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.
Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Auf Ersuchen des Bürgermeisters bringt Vizebürgermeisterin Ina Bezlanovits, als Vorsitzen- des des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung, die am 22. Mai 2024 festgelegte Ta-
gesordnung bzw. deren Beratungen zur Kenntnis.
Ohne Wortmeldung werden die Beratungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung vom 22. Mai 2024 von den Anwesenden zur Kenntnis genommen.
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34. Sitzung Gemeindevertretung vom 04. Juli 2024
8. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Bau der Gemeinde Vandans vom 23. Mai 2024, sowie Beschlussfassung der Empfehlungen
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 23. Mai 2024 hat sich der Ausschuss für Bau der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Bau vom 10. Oktober 2022
2. Bildungscampus Vandans — Haus 2 - Besichtigung und Besprechung von verschie- denen Sanierungsmaßnahmen
3. Kindergarten Vandans - Besichtigung und Besprechung von verschiedenen Sanie- rungsmaßnahmen
4. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.
Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen sowie über die Empfehlungen einen Beschluss zu fassen.
Kenntnisnahme/Beschluss:
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng bringt Peter Scheider jun. als Vorsitzender des Aus- schusses für Bau, die am 23. Mai 2024 festgelegte Tagesordnung bzw. deren Beratungen zur Kenntnis.
Von den Ausschussmitgliedern sei die Empfehlung an die Gemeindevertretung abgegeben worden, die erforderlichen Malerarbeiten an der Decke im Flur - Haus 2 - OG durchzuführen und die Schranktüren in den vier Klassenzimmern am Bildungscampus - Haus 2 um ca.
10.000,00 Euro (incl. Mwst.) zu erneuern.
Weiters informiert Peter Scheider, dass die Angebote für die erforderlichen Sanierungsmaß- nahmen beim Kindergarten noch nicht vorliegen. Sobald alle Angebote eingelangt seien, werde er diese der Gemeindevertretung zur Kenntnis bringen, um eine Entscheidung zu tref- fen.
Nach diesen Ausführungen durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Bau befürworten die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig diese Empfehlungen und spre- chen sich in der Folge für die Erneuerung der Schranktüren in den vier Klassenzimmern in Höhe von insgesamt ca. 10.000,00 Euro incl. Mehrwertsteuer, sowie für die erforderlichen Malerarbeiten im Haus 2 aus.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, werden die weiteren Beratungen zur Kenntnis genommen.
9. Kenntnisnahme über die Beratungen der Arbeitsgruppe Tourismus vom 20. Juni 2024
Kenntnisnahme:
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34. Sitzung Gemeindevertretung vom 04. Juli 2024
10.
In der Sitzung am 20 Juni 2024 hat sich die Arbeitsgruppe für Tourismus der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
- 1. Genehmigung des Protokolls über die 5. Sitzung der Arbeitsgruppe für Tourismus am
- 27. März 2023
2. Nachhaltigkeit im Tourismus: Vor-Ort Besuch bei Fam. Rau (Valfontana) - Weg zum Österreichischen Umweltzeichen
3. Touristische Nachnutzung ehem. Seniorenheim Schmidt: Vorstellung Erkenntnisse aus Standortanalyse (Konzept Kohl & Partner)
- 4. Bericht Montafon Tourismus zum Stand aktueller Projekte
- 5. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung wird den Mitgliedern der Gemeindevertretung noch zuge- stellt.
Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Vbgm. Ina Bezlanovits, stellvertretend für Mag. Christian Egele, über den Inhalt der Beratungen der Arbeitsgruppe Tourismus am 20.
Juni 2024. Das Protokoll dazu sei am 10. Juli 2024 an die Mitglieder der Gemeindevertretung übermittelt worden.
Nach einer eingehenden Erläuterung durch Frau Ina Bezlanovits werden die Beratungen ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.
Entscheidung über die Verpachtung der Räumlichkeiten im OG, Haus 1 am Bildungs- campus Vandans an die Familienzentrum Montafon gGmbH
Beschlussvorlage
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Februar 2023 wurde der Beschluss für die Errichtung zweier neuer Kinderbetreuungsgruppen im bestehenden Bildungscampus Vandans, Haus 1, gefasst. Bereits im September 2023 wurde eine Kleinkindbetreuungs- gruppe durch das Familienzentrum Montafon in Betrieb genommen. Ab Herbst 2024 werden beide Gruppen in Betrieb gehen.
In der 3. Generalversammlung der Familienzentrum Montafon gGmbH am 08. November 2022 wurde grundsätzlich vereinbart, dass für Einrichtungen die von einer Gemeinde zur Ver- fügung gestellt werden ein m? Preis von 10,00 Euro bezahlt werden soll. In der 6. Generalver- sammlung der Familienzentrum Montafon gGmbH am 11. Juni 2024 wurde das Thema Ein- richtungen von den Gemeinden neuerlich behandelt. Im Zuge dieser Versammlung wurde von der Generalversammlung die Empfehlung an die Gemeinden formuliert, dass die Gemeinden für die Einrichtungen unbefristete Mietverträge (Kündigungsklausel beiderseits, 10 Monate Kündigungsfrist auf den 31. August eines Jahres) mit einem indexgesicherten Mietzins von 10,00 Euro pro m? erstellen.
Es wird ersucht, eine Entscheidung über die Verpachtung der Räumlichkeiten im OG, Haus 1 am Bildungscampus Vandans an die Familienzentrum Montafon gGmbH zu treffen.
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11.
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Beschluss:
Bgm Florian Küng informiert über die neue Kleinkindbetreuung im bestehenden Bildungscam- pus Vandans - Haus 1, welche über die Familienzentrum Montafon gGmbH betrieben werde.
Wie bereits in der Beschlussvorlage erwähnt, werde ab Herbst 2023 auch die zweite Kinder- gruppe ihren Betrieb aufnehmen.
Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich alle Anwesenden einstim- mig für den Abschluss eines unbefristeten Mietvertrages mit der Familienzentrum Montafon gGmbH für die Räumlichkeiten im Dachgeschoss — Haus 1 - am Bildungscampus Vandans aus und genehmigen in diesem Zusammenhang einen indexgesicherten Mietzins von 10,00 Euro pro m? (mit Kündigungsklausel beiderseits, 10 Monate Kündigungsfrist auf den 31. Au- gust eines Jahres).
Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages be- treffend ein
« Gesetz über eine Änderung des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
® _ Gesetz über eine Änderung des Straßengesetzes
° _ Verfassungsgesetz über eine Änderung des Verfassungsgesetzes über die Fest- stellung des Verlaufes der Landesgrenze gegenüber dem Fürstentum Liechten- stein
Beschlussvorlage:
Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 05. Juni 2024 für nicht dringlich erklärt. Sie unter- liegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt wer- den.
Sofern zu einem der oben angeführten Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen.
Beschluss:
Nach einer Erläuterung der wesentlichen Änderungen durch Bgm. Florian Küng sprechen sich
alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringli- chen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen.
Berichte und Allfälliges
Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass
> sich oberhalb der Schlosswandsperre — Mustergielbach eine große Menge an Geschiebe aufgebaut hat, wodurch sich die Wirkhöhe des linksufrigen Schutzdammes verkleinert.
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Da ein möglicher linksufriger Bachausbruch die Konsolidierungssperren gefährden könn- ten, habe ich bei der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bludenz ei- nen Antrag für eine diesbezügliche Projektausarbeitung gestellt.
> ein weiterer Projektantrag seitens der Gemeinde Vandans an die Wildbach- und Lawi- nenverbauung gestellt wurde, und zwar betreffend Bachbegradigung/-verlegung Rell- bach bei der Schoderbrücke, damit die Schutzfunktion des Rellsbachdammes in Richtung Innerbach erhalten bleibt.
> insgesamt 205 Sonnenscheine von 400 Stück bei der Sonnenschein-Aktion „PV-Anlage Rätikon Ill verkauft wurden. Sollte noch Interesse bestehen, gäbe es die Möglichkeit noch welche zu erwerben.
> mit E-Mail vom 28. Juni 2024 ein Schreiben von Martin Schreiber - Obmann des Sport- Club Montafon eingelangt ist. In diesem Schreiben informiert der Obmann ausführlich über die IST-Situation, und zwar was die erforderlichen Investitionen, die Betriebskosten, die Platzerhaltungskosten und die finanzielle Situation betrifft. In der Sache wird es noch weitere Gespräche geben. Der Bauausschuss in Kooperation mit dem SCM wird sich um die Erneuerung der Flutlichtanlage kümmern. Bei dieser Anlage handelt es sich um den öffentlichen Fußballplatz der Gemeinde.
> Ende Mai ein gemeinsames Gespräch mit dem Obmann der GWG Ganeu im Beisein von Burkhard Wachter und Peter Scheider stattgefunden hat. In diesem Gespräch wurde über eine eventuelle Teilasphaltierung im unteren Bereich des Güterweges informiert. Die Kosten dazu würden sich auf rund 230.000,00 Euro belaufen. Derzeit wird abgeklärt, wie und vom wem diese Teilasphaltierung finanziert werden könnte und welche Fördermittel es gibt.
> die Gemeinde Vandans im Mai 2024 mit dem European Energy Award in Silber ausge- zeichnet wurde.
Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen:
Armin Wachter: Aktuell gibt es in Vandans einige Flächen die in diesem Jahr noch nicht bewirtschaftet wurden. Jeder kann sich ein Bild machen, wie Flächen aussehen, wenn ein EU-Renaturierungsgesetz in Kraft tritt bzw. Flächen nicht mehr bewirtschaftet werden. Wei- ters haben mich getätigten Aussagen bzw. Absichten im Zuge der Überarbeitung der Richtli- nien für die Landwirtschaftsförderung und der Ausarbeitung von Pachtkriterien persönlich sehr getroffen. Unser größter ortsansässiger Bauer muss von Jahr zu Jahr mehr leisten und soll nun weniger Förderung oder keine Pachtflächen seitens der Gemeinde erhalten, dies zugunsten an „Hobbylandwirten“ oder auswärtigen Bauern gehen. Weiters bekomme ich aus anderen Gemeinden mitgeteilt, wie die zukünftige Landwirtschaftsförderung in Vandans ge- staltet wird. Eine Schwächung des letzten Vollerwerbsbauern zulasten von „Hobbylandwirten“
oder auswärtigen Bauern ist für mich unverständlich.
(Armin Wachter verlässt nach dieser Wortmeldung die Sitzung)
Antwort des Bürgermeisters: Armin muss meine getätigten Aussagen im Zuge der Überar- beitung der Richtlinien missverstanden haben bzw. sind diese falsch bei ihm angekommen.
Ich weiß nicht, von wem er diese Informationen bezüglich neuer Förderrichtlinien bekommen hat. Bis heute gibt es weder einen Entwurf noch eine Entscheidung. Die in der Arbeitsgrup- pensitzung getätigten Wünsche und Anregungen für die neue Richtlinie müssen erst aufge- arbeitet werden.
Walter Stampfer: Leider gibt es viele schlechte Aussagen/Gerüchte bzw. Informationen über diese Sitzung. Ich bin der Meinung, dass die Überarbeitung der Richtlinien schnellstmöglich
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in Angriff genommen und dazu baldmöglichst eine Arbeitsgruppensitzung einberufen werden sollte.
Antwort des Bürgermeisters: Ich werde versuchen baldmöglichst einen Entwurf auszuar- beiten, damit Ende August, Anfang September eine Arbeitsgruppensitzung einberufen wer- den kann.
Walter Stampfer: Die Arbeiten am Güterweg Ganeu durch die Firma Meier wurden alles an- dere als ordnungsgemäß durchgeführt. Die Entwässerungsrinnen wurden zu tief gesetzt und die durchgeführten Instandsetzungsarbeiten haben nicht lange gehalten. Mittlerweile gibt es schon wieder Gräben mit bis zu 15 cm. Ich würde für solche Ausführungen/Arbeiten nichts bezahlen.
Antwort des Bürgermeisters: Im Zuge der Instandsetzung nach einem Elementarschaden im Jahr 2022 wurde die Weganlage lediglich neu eingefräst und verdichtet. Weil keine Ent- wässerungsrinnen vorhanden waren, wurden nur die nötigsten Rinnen aufgrund der Kosten eingebaut. Es mag sein, dass die ein oder andere Rinne zu tief eingebaut wurde. Das Einfrä- sen bewirkt auch nicht, dass die Weganlage danach vor den Witterungseinflüssen geschützt ist.
Matthias Rinderer: Am kommenden Samstag findet ein Dämmerschoppen der Harmonie- musik Vandans auf dem Vorplatz beim Bildungscampus statt. Im Namen der HMV würden wir uns auf Euren Besuch freuen, zumal wir ein tolles Programm haben und auch ein Zelt, sollte es regnen.
Stephan Neugebauer: Es sollte zeitnah eine Sitzung des Finanzausschusses anberaumt werden. Wie bereits heute angesprochen, gibt es viele wichtige Aufgaben zu beraten.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 23.25 Uhr die Sitzung.
Für die Richtigkeit Der Vorsitzende:
Eveline Breuß Florian Küng, Bgm.
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