Übersicht › Vandans › Sitzungsprotokolle
35. Sitzung der Gemeindevertretung am 26.09.2024
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.vandans.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Fundstellen
Vergabe / Ausschreibung
- … hat. ln diesem Zuge seien auch weitere Angebote eingeholt worden, zudem habe es mit den einzelnen Firmen Begehungen gegeben. Schlussendlich werde der Billigstbieter den Zuschlag bekommen. Bezüglich der Haftungsfrage werde, sobald die Asphaltierungsarbeiten abgeschlossen worden sind, ganzjährig ein Hinweisschild zur …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
GeuetNDEAMr VnruDANs
Verhandlunosschrift
aufgenommen am 26. September 2024im Sitzungssaaldes Gemeindeamtes Vandans anlässlich der 35. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 19. September 2024 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil:
Liste,,Gemein für Vandans"
Bgm. Florian Küng, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheiderjun., lng. Stefan Steininger MSC, Anita Kesselbacher, Dl (FH) Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Daniel Ritter, Renate Neve, Helmut Robert Bitschnau sowie Manfred Ammann, Heinz Scheider und Walter Bitschnau als Ersatzmitglieder;
I icfa An fricnhqftnff
-
Parteiu
nahhänniaa I icfo \/anr{anc"
Markus Pfefferkorn, Manuel Zint (ab 19.55 Uhr- Punkt 3.), Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer, Christoph Brunold und August Montibeller als Ersatzmitglied;
Liste ..Offene Liste Vandans und die Grünen":
Mag." Nadine Kasper;
Entschuldigt: Vbgm. lna Bezlanovits (GFV), Stefan Köberle (GFV), Lukas Sturm MBA (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Manuela Konzett (GFV) und Ralf Engelmann (AFL);
Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß
Der Bürgermeister eröffnet um 19.35 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt worden sind, beginnt der Vorsitzende mit der 35. Sitzung der Gemeindevertretung.
Um ca. 19.35 Uhr eröffnet der Vorsi2ende die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Zur Behandlung steht somit folgende Taqesordnunq:
1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 34. Sitzung der Gemeindevertretung am 04.
Juli 2024
2. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses, Prüfung am 28. August 2024, gemäß $ 52 Abs. 4 Vorarlberger Gemeindegesetz
- 3. Entscheidung zum Antrag vom 18. September 2024 von der Wildbach- und Lawinenverbauyng - Forsttechnischer Dienst, Sektion Vorarlberg, Rheinstraße 3215,6900 Bregenz, um Übernahme des Finanzierungsbeitrages, sowie Genehmigung der Niederschrift zum Verbauu n gsprojekt M usterg iel bach Projekt 2024
- 4. Entscheidung zum Antrag vom 16. September 2024 von der Güterweggenossenschaft Vandans, Obmann Josef Maier, Rätikonstraße 15, 6773 Vandans, bezüglich der Aufbringung eines Asphaltbelages auf einem ersten Teilstück des Gütenveges Ganeu
- 5. Kenntnisnahme über die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur vom 16. September 2024
- 6. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend ein . Gesetz über eine Anderung des Spitalgesetzes r Gesetz über eine Anderung des Raumplanungsgesetzes . Gesetz über eine Anderung des Landesforstgesetzes . Gesetz über eine Anderung des Pflichtschulgesetzes Erlediqunq der Taqesordnunq :
- 1. Genehmiqunq der dlunosschrift über die 34. Sitzunq derGemeindevertretuno
- 7. Berichte und Allfälliges
am 04. Juli2024
Beschlussvorlaqe:
Gemäß g 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Verhandlungsschrift zu führen.
Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.
Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt, Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 34. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung amQ4. Juli2Q24 zu genehmigen.
Beschluss
ln seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng, dass sich in der Verhandlungsschrift beim Tagesordnungspunkt 5./Seite 9 ,,Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2023" leiderzwei Fehlereingeschlichen haben und daherzwei Korrekturen beider,,Entnahme 2l 11
35. SiEung Gemeindevertretung vom 26. September 2024
von Haushaltsrücklagen/Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit" und auch beim ,,Vermögenshaushalt Endbestand 31.12.2023 - Passiva/lnvestitionszuschüsse" vorgenommen werden müssen:
Gesamthaushalt inklusive interne Vergütungen)
Ergebnishaushalt Finanzieru ngshaushalt
Erträge/Einzahlungen (Summe operative und
investive Gebarunq)
8.94'1.764,35 8.565.545,97
Auflrvendu ngen/Auszahlungen (Sum me operative und investive Gebarung)
10.395.856,23 9.084.738,74
Nettoerqebnis/Nettofinanzierunqssaldo - 1.454.091.88 - 519.192,77 Entnahme von Haushaltsrücklagen/Einzahlunqen aus der Finanzierunqstätigkeit 0,00 o€o Korrektur 1.400.000,00 Zuweisung von Haushaltsrücklagen/Auszahlunoen aus der Finanzierunqstätiqkeit 0,00 559.973,11 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen/Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung
- 1.454,091,88 320.834,12
Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen
Gebaruno - 143.169,27
Veränderunq an Liquiden Mitteln 177.664,85
Vermögenshaushalt End bestand 31.12.2023
Aktiva Passiva
(A) Lanqfristiqes Vermöqen € 39.079.682,08(C) Nettovermöqen € 21.385.695,51 (B) Kurzfristiges Vermögen € 723.865,21(D) lnvestitionszuschüsse € Korrektur € 8$93€97164 9.693.897,64 (E+F) Fremdmittel € 8.723.954,14 Summe Aktiva € 39.803.547,29Summe Passiva € 39.803.547,29 Unter Berücksichtigung der beiden oben angeführten Korrekturen genehmigen die Anwesenden die Verhandlungsschrift über die 34. Sitzung der Gemeindevertretung vom 04. Juli 2024.
2. Stellungnahme zum Bericht des Prüfunqsausschusses. Prüfung am 28. Ausust 2024 qemäß S 52 Abs. 4 Vorarlberqer Gemeindeqesetz Beschlussvorlaqe:
Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Vandans hat am 28. August 2024 gemäß $ 52 Gemeindegesetz eine Prüfung der Gebarung bzw. des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2023 vorgenommen.
Der hierüber verfasste Prüfbericht wurde von der Vorsitzenden Frau Mag." Nadine Kasper, persönlich am 19. September 2024 (vorab per E-Mail am 18. September 2024) im Gemeindeamt Vandans übergeben.
Zum Bericht des Prüfungsausschusses wird in dem angeschlossenen Schreiben vom 19.
September 2024 gemäß
S 52 Abs. 4 GG Stellung genommen.
Kenntnisnahme:
Die vom Bürgermeister verfasste Stellungnahme ist allen Damen und Herren der Gemeindevertretung mit der Einladung zur heutigen Sitzung am 19. September 2024 schrifllich ergangen. Auf eine Verlesung derselben wird daher verzichtet.
3l 11
35. SiEung Gemeindevertretung vom 26. September 2024
Wie der Stellungnahme entnommen werden kann, ist der Prüfung folgende Tagesordnung zugrunde gelegen:
Uberprüfung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2023
Berichte und Allfälliges
Mag." Nadine Kasper, als Vorsi2ende des Prüfungsausschusses, nimmt zu den einzelnen Bemerkungen des Bürgermeisters Stellung. Weiters gibt sie zu verstehen, dass noch Fragen zu diversen Belegen in der vorliegenden Stellungnahme nicht beantwortet worden seien.
Auch die Antwort über die Werbemaßnahmen und deren Kosten von der Montafon Tourismus GmbH soll präzisiert werden.
ln seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass er die angeführten Bemerkungen bei der Belegprüfung nicht als Frage verstanden habe, sondern als Bemerkungen. Er werde aber die Bemerkungen bzw. die daraus abzuleitenden Fragen zur Belegprüfung in seiner Stellungnahme ergänzen. Eine Aufstellung der Ausgaben der Montafon Tourismus GmbH sei im Geschäftsbericht der MT nachzulesen. Wenn es gewünscht werde, könne der Geschäftsführer von der Montafon Tourismus GmbH zu einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung eingeladen werden, damit dieser die offenen Fragen persönlich beantworten könne.
Nachdem keine weiteren Fragen und keine Wortmeldungen erfolgen, wird die vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme zur Kenntnis genommen.
3. Entscheidunq zum vom 18. Seotember 2024 von der Wildbach- und Lawinen- sowie G schrift zum Verbauunosoroiekt-- M ustero ielbach Proiekt 2024"
Beschlussvorlaqe:
Am 03. Juli 2Q24 wurde der Wildbach- und Lawinenverbauung Forsttechnischer Dienst -Gebietsbauleitung Bludenz von Amtswegen mitgeteilt, dass sich oberhalb der ,,Schloßwandsperre - Mustergielbach" große Mengen an Geschiebe aufgebaut haben, wodurch sich die Wirkhöhe des linksufrigen Schutzdammes verkleinert hat. Da ein möglicher linksufriger Bachausbruch die Konsolidierungssperren gefährden könnte, wird um Projektausarbeitung bezüglich Ausbau bzw. Erhöhung linksufriger Schutzdamm, Materialeinbringung unterhalb Schlosswandsperre (fehlendes Geschiebe, was zu Unterspülungen bei Schutzbauwerken führen kann) und Geschiebeentnahme bzw. Ausformung des Bachbettes bei der ,,Schloßwandsperre" gebeten.
Am 19. September 2024sind die Projektunterlagen,,Mustergielbach Projekt2024", die Niederschrift Projektüberprüfung sowie ein Antrag vom 18. September 2024, um Genehmigung der Niederschrift und Übernahme des Finanzierungsbeitrages im Gemeindeamt Vandans eingelangt.
Das Projekt ,,Mustergielbach Projekt 2024 Gemeinde Vandans" wird mit Kosten in der Höhe von 190.000,00 Euro beziffert. Der Finanzierungsschlüssel teilt sich wie folgend auf:
Bund
Land Vorarlberg
Gemeinde Vandans
Land Vorarlberg als Straßenerhalter
o/o
o/o
o/o
o/o
4l 11
35. Si2ung Gemeindevertretung vom 26. September 2024
lllwerke vkw AG 6
o/o
Der lnteressentenbeitrag der Gemeinde Vandans beträgt somit 38.000,00 Euro Des Weiteren ersucht die Wildbach- und Lawinenverbauung für die Maßnahmen allfällig erforderlichen Grundstücke von der Gemeinde lastenfrei zur Verfügung zu stellen, sowie die Übernahme der lnstandhaltung und Pflege der fertig gestellten Maßnahmen seitens der Gemeinde.
Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag eine Entscheidung zu treffen.
Beschluss:
Bgm. Florian Küng erläutert anhand von Lageplänen die ausgearbeiteten Verbauungsmaßen seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung.
Armin Wachter gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er dem ausgearbeiteten Verbauungsprojekt "Mustergielbach Projekt 2024" in dieser Form nicht zustimmen könne. Zum einen liege seit Jahren von einem ortsansässigen Unternehmen ein bewilligter Bescheid zur Materialentnahme vor, der jedoch nie Material entnehmen konnte, da dies offensichtlich seitens der Gemeinde nicht eruvünscht worden sei und zum anderen gebe es große Mengen an Geschiebematerial westseitig (von Ziersch), dass beim vorliegenden Projekt gar nicht berücksichtigt worden sei. Die geplante Materialentnahme sei nur eine kurzfristige Maßnahme, sozusagen aufgeschoben, aber nicht behoben.
Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass im Bereich der ,,Schloßwandsperre - Mustergielbach" zwei Maßnahmen geplant seien, und zwar der Ausbau bzw. Erhöhung des linksufrigen Schutzdammes mit einer Materialeinbringung unterhalb der Schlosswandsperre und eine Geschiebeentnahme.
Walter Stampfer, schließt sich der Wortmeldung von Armin Wachter an. Auch für ihn sei es unverständlich, dass sich die Gemeinde nicht mehr für diesen ortsansässigen Unternehmer eingesetzt habe. Wenn ein Unternehmen bereits sei, kostenlos Material aus den Bächen zu entnehmen, sollte die Gemeinde unterstützend zur Seite stehen. Wenn er richtig informiert sei, sei es an einem geeigneten Lagerplatz gescheitert.
Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 21 : l stimme (Gegenstimme Armin Wachter) für die lnangriffnahme des vorliegenden Verbauungsprojektes ,,Mustergielbach Projekt 2024. aus und genehmigen die Übernahme eines lnteressentenbeitrages in Höhe von 20 7o, somit 38.000,00 Euro sowie die Verpflichtung, die lnstandhaltung und Pflege der fertig gestellten Maßnahmen zu übernehmen. Die finanziellen Aufirvendungen dafür sollen im Voranschlag 2025 berücksichtigt werden. Des Weiteren wird die Niederschrift zu diesem Verbauungsprojekt genehmigt.
4. Entscheidunq zum Antrag vom 16. September 2024 von der Güterweqqenossenschaft Vandans. Obmann Josef Maier. Rätikonstraße 15. 6773 Vandans. bezüqlich der Aufbrinouno eines Itbelaoes auf einem ersten Teilstück desGüterweoes Ganeu Beschlussvorlaoe Mit Antrag vom 16. September 2024 ersucht die Gütenrveggenossenschaft Vandans um folgende Beschlussfassung:
5111
35. SiEung Gemeindevertretung vom 26. September 2024
1 Die Gemeinde Vandans stimmt als Grundeigentümerin der Aufbringung eines Asphaltbelages auf einem ersten Teilstück des Güterweges Vandans - Ganeu ausdrücklich zu, wobei die gegenständlichen Asphaltierungsarbeiten von der Gütenveggenossenschaft Vandans - Ganeu in Auftrag gegeben werden.
2.Die Gemeinde Vandans überlässt der GWG Vandans - Ganeu zur Finanzierung des gegenständlichen Bauprojektes die auf dem Konto der GWG Vandans - Ganeu befindliche Rücklage (resultierend aus den Erhaltungsbeiträgen der Jahre 2020,2021,2022, 2023 und 2024) in Höhe von rund 30.000,00 Euro.
Außerdem wird die Gemeinde Vandans der GWG Vandans - Ganeu weiterhin die jährlichen Erhaltungsbeiträge (zuka 6.000,00 bis 7.000,00 Euro/Jahr) überlassen, bis das von der GWG aufgenommene Darlehen, das zur Finanzierung dieses gegenständlichen Bauprojektes aufgenommen werden muss, vollständig getilgt ist.
Der Bürgermeister der Gemeinde Vandans wird sich dafür einsetzen, dass sowohl von der WLV als auch vom Forstfonds des Standes Montafon Kostenbeiträge zu diesem gegenständlichen Bauprojekt geleistet werden. Zur lnformation: Von den VIW AG gibt es bereits eine Förderzusage über 15.000,00 Euro.
Da der zugesagte Förderbeitrag (60 %) des Landes Vorarlberg erst im Frühjahr des Jahres 2Q26 zur Auszahlung an die GWG Vandans - Ganeu kommen wird, muss auch dieser von der GWG vorfinanziert werden. Für das diesbezügliche Darlehen wird die Gemeinde Vandans die Haftung übernehmen. Anmerkung: Eine 1. Tilgungsrate in Höhe von 70.000,00 Euro wird die GWG spätestens am 31 .3.2025leisten, eine 2. in Höhe von 150.000,00 Euro spätestens am 31 .3.2026. Das restlich aushaftende Darlehen (zirka 30.000,00 Euro + Zinsen) soll dann in zirka 7 gleichbleibenden Jahresraten getilgt werden.
Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag eine Entscheidung zu treffen Beschluss:
ln seiner Einleitung berichtet Bgm. Florian Küng über die von der Gütenruegegenossenschaft Vandans geplanten Asphaltierungsarbeiten. Die Unwetter im heurigen Frühjahr bzw. im laufenden Sommer hätten dem Güterweg Ganeu stark zugesetzt. Eine größere Sanierung sei daher unumgänglich. Nach einigen Gesprächen mit den Verantwortlichen der Güterweggenossenschaft Vandans - Ganeu habe man sich dafür ausgesprochen, einen ersten Teil des Gütenveges, und zwar von der,,Lende" bis zum Maisäß von ,,Adolf Neyer" mit einem Asphaltbelag zu versehen. ln der Vergangenheit sei auf dieser Weganlage ein Fräsasphalt aufgebracht worden. Dieser Fräsasphalt habe nur kurzfristig eine Verbesserung gebracht. Mit der geplanten Asphaltierung hätte die Gemeinde Vandans für längere Zeit geringe lnstandsetzungskosten und daher sei es auf längere Sicht gesehen, eine gute lnvestition, zumal vom Land Vorarlberg eine Förderzusage in Höhe von 60 % vorliege. Die Kosten für diese geplanten Asphaltierungsarbeiten trage schlussendlich die GWG Vandans-Ganeu quasi selbst.
Peter Scheider und auch Mag. Christian Egele sprechen sich ebenfalls für die geplanten Asphaltierungsarbeiten aus. Wie bereits vom Bürgermeister ausgeführt worden sei, habe die Gemeinde nach der Aufbringung eines Asphaltbelages für lange Zeit eine Ruhe. Ob es vom Land Vorarlberg zu einem späteren Zeitpunkt eine Förderzusage in Höhe von 60 7o gebe, sei auch fraglich.
Walter Stampfer bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass er diesem Antrag nicht zustimmen könne. Er sei bereits gegen die Aufbringung des Fräsasphaltes gewesen, nachdem sich diese Weganlage auf der Schattseite befinde. Eine Asphaltierung im gegenständlichen Bereich verschärfe die Situation im Winter massiv bzw. mache diese Weganlage im 6111
35. Sizung Gemeindevertretung vom 26. September 2024
Winter um ein Vielfaches gefährlicher, da es zu Vereisungen kommen könnte. Auf einer geschotterten Weganlage sei die Rutschgefahr im Winter viel geringer. Viele Bürgerinnen und Bürger würden diesen Weg als Wintenruandenrueg nutzen, aber auch als Schiroute werde diese Weganlage genutzt. Wenn ein Asphaltbelag aufgebracht werde, müssten seiner Meinung nach situationsbedingt gesalzen werden und auch etliche Leitblanken errichtet werden, um Unfälle zu vermeiden.
Mag." Nadine Kasper möchte in Erfahrung bringen, wer bei einem Unfall haftet. lst dies die Güterweggenossenschaft Vandans - Ganeu oder die Gemeinde Vandans.
Markus Pfefferkorn gibt zu verstehen, dass seiner Meinung nach die Gemeinde Vandans als Straßenerhalter hafte, solange keine Wintersperre verhängt worden sei. Zudem sei die Weganlage mit der geplanten Asphaltierung kein klassischer Güteruveg mehr.
Armin Wachter möchte in Erfahrung bringen, ob noch weitere Angebote für diese Asphaltierungsarbeiten eingeholt worden sind.
ln seiner Antwort gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass die Güterweggenossenschaft Vandans - Ganeu die Projektausführung ausgearbeitet hat. ln diesem Zuge seien auch weitere Angebote eingeholt worden, zudem habe es mit den einzelnen Firmen Begehungen gegeben. Schlussendlich werde der Billigstbieter den Zuschlag bekommen. Bezüglich der Haftungsfrage werde, sobald die Asphaltierungsarbeiten abgeschlossen worden sind, ganzjährig ein Hinweisschild zur Aufstellung gelangen, und zwar mit dem Hinweis ,,Kein Winterdienst".
Weiters ändere sich durch die Asphaltierung der Wegecharakter nicht, es gebe genügend Beispiele im Land, wo auch Güterwege auf Alpen asphaltiert worden sind, zudem müsste der Gemeinde Vandans grobe Fahrlässigkeit in der Wegerhaltung/Sicherung nachgewiesen werden. Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen obliege auch jedem Benutzer eine Eigenverantwortung.
Mag." Nadine Kasper und Johannes Neher geben in ihren Wortmeldungen zu verstehen, dass die Haftung abgeklärt werden müsse.
Mag. Johannes Wachter gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass jede Haftung im Einzelfall geklärt werden müsse. Eine generelle Auskunft über die Haftung könne bzw. werde keine Behörde abgeben. Wie bereits vom Bürgermeister angesprochen worden sei, müsse eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Des Weiteren handle es sich um einen Gütenrueg mit einem eingeschränkten Benutzerkreis außerhalb des Siedlungsgebietes. Die Verkehrssicherungspflicht (Verkehrsbedürfnis und Zumutbarkeit entsprechender Maßnahmen)
sei bei einem Güterweg anders anzusetzen als wie bei einer Gemeindestraße im Ortsgebiet.
Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur sprechen sich mit 15 :7 Stimmen (Gegenstimmen Liste ,,An frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans") für eine antragsgemäße Erledigung (Punkt 1 - 4) aus und genehmigen in diesem Zusammenhang den Antrag vom 16. September 2024 der Güteruveggenossenschaft Vandans - Ganeu im vollem Umfang.
5. Kenntnisnahme über die Beratunqen des Veranstaltunqsteam Kulturvom 16. September 2024 Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 16. September 2Q24haben sich die Mitglieder des Veranstaltungsteam Kultur der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
7111
35. SiEung Gemeindevertretung vom 26. September 2024
- 1. Rückblick auf die vergangenen Veranstaltungen
- 2. Vorschau und Beratung für künftige Veranstaltungen
- 3. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung wird allen Gemeindevertretern noch zugestellt.
Es wird ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Heinz Scheider über den lnhalt der Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur am 16. September 2024. Das Protokoll dazu sei am 20.
September 2024 an die Mitglieder der Gemeindevertretung übermittelt worden.
Nach einer eingehenden Erläuterung durch Herrn Heinz Scheider werden die Beratungen ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.
6. Stellunqnahme zu den nicht drinqlichen Beschlüssen des Vorarlberqer Landtaqes be' treffend ein . Gesetz über eine Anderung des Spitalgesetzes . Gesetz über eine Anderung des Raumplanungsgesetzes . Gesetz über eine Anderung des Landesforstgesetzes . Gesetz über eine Anderung des Pflichtschulgesetzes Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 04. Juli 2024 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden.
Sofern zu einem der oben angeführten Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen.
Beschluss:
Nach einer Erläuterung der wesentlichen Anderungen durch Mag." Nadine Kasper sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen.
Helmut Robert Bitschnau gibt abschließend noch einen demokratiepolitischen lmpuls: ,,/ch spreche mich dafür aus, dass es zu jedem Gesefzesbesch/uss des Vorarlberger Landtages ieweits eine Votksabstimmung geben soll, wenn 2.500 Landesbürger ein solche verlangen.
Derzeit sind 10.000 lJnterschriften ertorderlich. Bei künftigen Änderungen der Bundes- oder Landesverfassung bin ich weiterhin klar dafür, dass bei 7'eder Änderung jeweils obligatorisch eine Volksabstimmung durchgeführt werden soll. lm Artikel 1 der Vorarlberger Landesvertassung steht unter Anderem, dass sich das Land zur direkten Demokratie in Form von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen bekennt und auch andere Formen der partizipativen Demokratie fördert. lch bin überzeugt davon, dass elne rechtliche Verbesserung genau dieses Bekenntnis stärken kann."
8111
35. Si2ung Gemeindevertretung vom 26. September 2024
7. Berichte und Allfälliqes
Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass
fend Verbindung von Haus 1 zu Haus 2 planmäßig vorangegangen sind und mit Beginn des neuen Schuljahres fast zur Gänze abgeschlossen werden konnten. Peter Scheider hat dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet. Peter Scheider war bis auf wenige Ausnahmen täglich auf der Baustelle, um diese mit allen Beteiligten zu koordinieren. Dafür möchte ich mich persönlich bei Peter, aber auch im Namen der Gemeinde Vandans bedanken. Dieser ehrenamtliche Einsatz von Peter Scheider ist alles andere als selbstverständlich.
Entwicklungsplan (REP) im Gemeindeamt eingelangt ist. Nun wird der Bevölkerung der Räumliche Entwicklungsplan im Entwurf vorgestellt und in weiterer Folge soll dieser Entwurf am 17. Oktober 2024 von der Gemeindevertretung beschlossen werden. Die öffentliche Präsentation findet am 1 0. Oktober 2024 in der Rätikonhalle um 19.30 Uhr statt. lch lade alle dazu ein. Das Auflageverfahren beginnt am 18. Oktober 2024.
diesem Geipräch hat mich der Pfarrer über den Zustand des Pfarrhauses, über Überlegungen dessen. Zukunft, über die geplante PV-Anlage auf dem Kirchdach und über weitere kirchliche Uberlegungen informiert.
Gemeindeamtes in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr stattfindet.
Bgm. Jürgen Kuster gewählt wurde.
Unter Punkt,,Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen:
Armin Wachter: Stimmt es, dass die Untere Venserstraße im kommenden Jahr wieder aufgerissen wird, um neue Leitungen zu verlegen?
Antwort des Bürgermeisters: Mir ist nichts bekannt. Es gab seitens der illwerke vkw AG die Überlegung im Zuge des Mittelspannungsausbau durch die MBS, gleichzeitig Lichtwellenleiter (LWL) mitzuverlegen. Leiderwar der Glasfaserausbau durch die illwerke vkw AG in diesem Abschnitt nicht möglich. Die illwerke vkw AG wird zukünftig auch in Vandans den Ausbau der Glasfaser-l nfrastruktu r i n Form von M itverleg ungsprojekten vorantreiben.
lng. Stefan Steininger: Diesbezüglich darf ich ausführen, dass im Zuge des Fernwärmeausbaues nach Vandans LWL Kabel mitverlegt werden.
Armin Wachter: Gibt es Neuigkeiten bezüglich der Beleuchtung am Fußballplatz.
Antwort des Bürgermeisters: Es fehlt noch Zahlenmaterial. Bis zur kommenden Sitzung des Finanzausschusses müsste dieses aber vorliegen, damit wir darüber beraten können.
Armin Wachter: Derzeit sind viele Bachbeete verwachsen. Nachdem wir hinkünftig vermehrt mit Unwetter bzw. Schlagwetter rechnen müssen, ist es umso wichtiger, dass sämtliche Bachläufe frei von Stauden sind.
9111
35. SiEung Gemeindevertretung vom 26. September 2024
Antwort des Bürgermeisters: Da kann ich dir nur zustimmen und die Pflege der Bachläufe wird immer mehr zum Thema werden. Es gilt dabei aber zu unterscheiden, ob es sich um öffentliche Gewässer oder Gewässer auf Privatgrundstücken handelt. Bei privaten Gewässern bzw. Bächen wäre grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich.
Mag." Nadine Kasper: lch werde des Öfteren von Bürgern gefragt, aus welchem Grund es diese Bauarbeiten benötigt, wie lange diese dauern, etc. Wäre es möglich, und zwar auf einfache Weise, Hinweisschilder bei den jeweiligen Baustellen anzubringen, um die Bevölkerung vor Ort zu informieren?
Antwort des Bürgermeisters: Wir informieren die Bevölkerung über die Amtlichen Mitteilungen laufend über größere Bauarbeiten in Vandans. Gerne können wir aber amtsintern prüfen, mit welchen Aufwand entsprechende, aber auch ansprechende Hinweisschilder zu erstellen sind.
Walter Stampfer: Am Ortseingang in der Bahnhofstraße gibt es noch immer kein neues Willkommensschild. Wie ist diesbezüglich der Stand?
Antwort des Bürgermeisters: Ein neues Ortsschild ist derzeit noch in Ausarbeitung. Sobald das Muster fertig ist, werde ich darüber berichten bzw. die weitere Vorgehensweise besprechen.
Walter Stampfer: Bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft im März wurde über eine Novellierung der Landwirtschaftsförderung beraten. Leider ist seither nichts mehr passiert. Wann findet dazu die nächste Sitzung statt.
Antwort des Bürgermeisters: lch weiß, dass ich in diesem Punkt säumig bin. Leider kann ich im Moment auch nicht sagen, wann die nächste Sitzung stattfinden wird. lm Moment gelten die aktuellen Förderrichtlinien.
Peter Scheider: Am Kindergartengebäude stehen einige Sanierungsmaßnahmen am Flachdach inkl. Dämmung an und von der Leitung gibt es auch einige Wünsche wie die Erneuerung der Beleuchtung, die Beschattung und der Schallschutz in den oberen Gruppenräumen, sowie verschieden Malerarbeiten im Kindergarten. Für diese Maßnahmen sollten 250.000,00 Euro im Budget 2025 vorgesehen werden.
Antwort des Bürgermeisters: Auch diese Positionen werden in der kommenden Finanzausschusssitzung im Oktober beraten.
Peter Scheider: ln der heutigen Sitzung wurde dem Verbauungsprojekt Mustergielbach2O24 zugestimmt. Für mich auch äußerst wichtig, dass im Vensertobel entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. Meiner Meinung nach sollte das Vensertobel dringend geräumt werden und weitere Maßnahmen gesetzt werden, damit die unterliegenden Wohnhäuser geschützt sind.
Die Situation ist bedenklich, da seit längerer Zeit viel zu viel Geschiebematerial in diesem Bereich liegt. lch habe dem Bürgermeister bereits im Frühjahr Fotos zukommen lassen und ihn über die Situation informiert Antwort des Bürgermeisters: Nachdem ich diese lnformation erhalten habe, habe ich umgehend mit der Wildbach- und Lawinenverbauung Kontakt aufgenommen. Nach einem Ortsaugenschein im Frühjahr haben die Verantwortlichen der WLV keinen sofortigen Handlungsbedarf gesehen. Wir können aber gerne einen neuen Termin für einen Ortsaugenschein mit der Wildbach- und Lawinenverbauung vereinbaren, um die weiteren Schritte zu beraten.
10111
35. Sitzung Gemeindevertretung vom 26. September 2024
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.20 Uhr die Sitzung.
Der Vorsitzende:
/b
Eveline Florian Küng, Bgm
11111
35. SiEung Gemeindevertretung vom 26. September 2024