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ÜbersichtVandansSitzungsprotokolle

37. Sitzung der Gemeindevertretung am 14. November 2024

Vandans · Protokolle Vandans · 08.12.2024

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.vandans.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Vergabe / Ausschreibung

  • … die einhellige Meinung der Anwesenden, müsse jedoch für die Gemeindevertretung bindend sein. Alle Anwesenden sprechen sich in der Folge einstimmig für die Auftragsvergabe an das Büro Falch Raumplanung und Raumwirtschaft in 6500 Landeck, gemäß dem vorliegenden Honorarangebot vom 12. November 2O24 aus. Nachdem die Abrechnung …
  • … Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.400.000,00 Euro aus und genehmigen in diesen Zusammenhang die Auftragsvergabe an die Sparkasse Bludenz Bank AG mit folgenden Konditionen: Zinssatz: 3,373 o/o Aufschlag: Q,450 o/o lndikator: 6 Monats-EURIBOR Stichtag EURIBOR: 05.11.2024 …

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GemerNDEAMr VnlrDANS
Verhandlun(lsschrift
aufgenommen am 14. November 2024 im Sitzungssaaldes Gemeindeamtes Vandans anlässlich der 37. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.

Auf Grund der Einladung vom 07. November 2024 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil:
Liste ..Gemeinsam für Vandans":
Bgm. Florian Küng, Vbgm. lna Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Peter Scheider jun., Anita Kesselbacher, Dl (FH) Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Renate Neve, Helmut Robert Bitschnau sowie Heinz Scheider, Walter Bitschnau und Paul Schoder als Ersatzmitglieder;
Liste,,An frischaftoft -
Parteiunabhänqiqe Vandans"
Markus Pfefferkorn, Ralf Engelmann, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer sowie August Montibeller und Stephan Neugebauer als Ersatzmitglieder;
Liste ..Offene Liste Va und die Grünen"
Entschuldigt: Mag. Johannes Wachter (GFV), lng. Stefan Steininger MSc (GFV), Stefan Köberle (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Manuela Konzett (GFV),..Manuel Zint (AFL), Christoph Brunold (AFL) und Mag.' Nadine Kasper (GRU);
Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß
Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem die Fragen von Bürgermeister Florian Küng beantwortet worden sind, beginnt der Vorsitzende um 19.50 Uhr mit der 37. Sitzung der Gemeindevertretung.

Um 19.50 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Zur Behandlung steht somit folgende Taoesodnuno:

  • 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 36. Sitzung der Gemeindevertretung am
  • 17. Oktober 2024
  • 2. Präsentation Fahrplankonzept Landbus Montafon
  • 3. Vergabe einer Standortanalyse hinsichtlich der beabsichtigten Neuerrichtung eines Sicherheitszentrum Vandans
  • 4. Entscheidung zum Antrag der Bergrettung Vandans - St. Anton, vom 26. September 2024 um finanzielle Unterstützung für die Anschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges der Bergrettung
  • 5. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Finanzen der Gemeinde Vandans vom 24. Oklober 2024
  • 6. Beschlussfassung der Verordnung über die Abfuhr von Abfällen in der Gemeinde Vandans
  • 7. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2025
  • 8. Darlehensaufnahme für diverse lnvestitionen (Feuerwehr, Bildungscampus Vandans, WVA, ABA und PV-Anlagen) und Haushaltsausgleich
  • 9. Berichte und Allfälliges

Erledigunq der Taqesordnung:
1Genehmiouno der ndlunosschrift über die 36. Sitzuno derGemeindevertretuno am 17. Oktober 2024 Beschlussvorlaqe:
Gemäß $ 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Verhandlungsschrift zu führen.

Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.

Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

Es wird ersucht, die Verhandluhgsschrift über die 36. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 17 . Oktober 2024 zu genehmigen.

Beschluss:
Gegen die Verhandlungsschrift über die 36. Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Oktober 2024, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwendungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

2. Präsentation Fahrplankonzept Landbus Montafon
Beschlussvorlaqe:
2l 22
37. SiEung Gemeindevertretung vom 14. November 2024

Der Landbus Montafon ist ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Montafon. Seit dem 1. Juni 2005 wird der Landbus Montafon vom Gemeindeverband Stand Montafon betrieben. Ziel ist es, eine bequeme und umweltfreundliche Mobilität für Bürger und Feriengäste zu bieten.

Der Stand Montafon arbeitet derzeit an einem neuen Buskonzept, um den Landbus Montafon weiter zu verbessern. Dieses Konzept umfasst:
. Angebotsanalyse: Untersuchung des aktuellen Angebots und Netzwerks des Landbus- SES.

Zielbildentwicklung: Erstellung eines funktionalen Zielbildes mit verschiedenen Konzeptvarianten.

. Detailplanung: Ausarbeitung detaillierter Fahrpläne und Umsetzungsplanung.

Das neue Fahrplankonzept baut auf den Stärken des bestehenden Systems auf und bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Systematisierung des Fahrplanangebots, die Ausrichtung auf den REX-3O-Minuten-Knoten in Schruns, die Einführung einer schnellen Pendelexpresslinie sowie die Betriebszeitverlängerung und Angebotsausweitung auf verschiedenen Linien.

Diese Maßnahmen verbessern die Verknüpfung mit Bahnanschlüssen und optimieren das Angebot für Schüler und Pendler.

Herr Kai Brandl vom Verkehrsverbund Vorarlberg wird uns das neue Fahrplankonzept des Landbus Montafon sowie die Neuordnung der Ortsbuslinien Vandans-St. Anton-Schruns in der Gemeindevertretungssitzung vorstellen.
Kenntnisnahme:
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Mag. Bernhard Maier vom Stand Montafon sowie Harald Gorbach und Kai Brandl vom Vorarlberger Verkehrsverbund, bedankt sich bei den Herren für ihr Kommen und übergibt im Anschluss das Wort an die Vertreter des Stand Montafon und Verkehrsverbund Vorarlberg, um lnformationen über das neue Fahrplankonzept des Landbus Montafon zu erhalten.

Mag. Bernhard Maier bedankt sich in der Folge für die Einladung und für die Möglichkeit das neue Fahrplankonzept für den Landbus Montafon in diesem Gremium zu präsentieren. Weiters erinnert Mag. Maier, dass zwischen Schiene und Bus unterschieden werden müsse. Für den Landbus Montafon sei der Gemeindeverband - Stand Montafon zuständig. lm Jahr 2022 habe der Stand Montafon - gemeinsam mit den Vertretern des Verkehrsverbundes - ein Grobkonzept mit Verbesserungswünschen bei den Landbuslinien im Montafon gestartet. Er wolle das Wort an die Vertreter der VW, nämlich Herrn Kai Brandl und Herrn Harald Gorbach übergeben, um die Hintergründe, Problemstellungen, Verbesserungsansätze detailliert zu erhalten und um Fragen zu beantworten.

Die Grundlagen für die Anderung des Fahrplankonzeptes, so Kai Brandl in seiner Einleitung, seien die Anforderungen und Wünsche aus der Talschaft, z.B.'.

. Neuerschließungen und Umstrukturierungen, Schüler-, Pendler- und touristische Angebote ...
. Budget
a
Landesstrategische Planungsziele, z.B.:
. Sicherstellung eines Grundangebotes (=Stundentakt in Linieneinzugsgebieten mit > 500 Einwohnern)
3122
37. Si2ung Gemeindevertretung vom 14. November 2024
a

. Taktstrukturen auch in ländlich-peripheren Regionen
o Konse Quente Bahnerschließung
r VW-Planungsparadigmen und Entwicklungsziele, v.a.:
e Optimierung der Bahn-Bus Übergänge - im Fokus: schlanke REX-Anbindung (:30- Knoten in Schruns)
. Vermeidung von Taktbrüchen bzw. Grundtaktverschiebungen . Zielbild lntegraler Taktfahrplan lnfrastrukturelle Zwangspunkte, z. B. :
o Auslastung von Knotenpunkten, v.a. Schruns Bahnhof
. Befahrbarkeit von neuen Linienwegen
r Positionierung von neuen Haltepunkten bzw. Steigen, z.B. in Vandans oder beim Aktivpark a Weiters informieren die beiden Herren Kai Brandl und Harald Gorbach über die Planungsschwerpunkte:
o Systematisierung des Fahrplanangebotes und Ausrichtung des Grundtaktes auf den REX o Neuordnung der Ortsbuslinien Vandans - St. Anton - Schruns mit konsequenten Stundentakt und regelmäßigen Bahnanschluss o Einführung einer schnellen Pendlerexpress-Linie (Partenen - Vandans) mit Bahnanschluss in Kaltenbrunnen (ohne Schruns)
o Betriebszeitverlängerung auf den Linien 601, 640, 680 um eine Stunde o Stundenauftakt auf Linie 670 Schruns - Gargellen mit neuer Linienführung über Tschagguns r Ausrichtung der Linien 601 , 604 und 67 auf den Umsteigepunkt Tschagguns Bahnhof (statt Schruns)
. Optimierung Verknüpfung mit der Linie 260 (Kopssee/Galtür) auf der Bielerhöhe)
r Ergänzende Angebote im Schüler- und Pendlerverkehr
r Mittelfristig: Systematisierung Abend- und Nachtangebot (abhängig von Weiterentwicklung des Bahnangebots)
ln weiterer Folge werden die bestehenden Linien die Probleme und die erarbeiteten Vorschläge zur Verbesserung/Ansätze der Montafoner Landbus Linien im Detail präsentiert.

Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur durch die Vertreter des Verkehrsverbundes bedankt sich Bgm. Florian Küng für diese ausführliche Präsentation und gibt zu verstehen, dass dieser neue Fahrplan viele Vorteile und Verbesserungen für Vandans bzw.

für das Montafon mit sich bringe. Diese heutige Präsentation sei nur eine Vorabinfo gewesen.

Es gebe noch viel Arbeit, um die Details zu klären und die Feinabstimmung zu planen. Eine Umstellung erfolge frühestens ab der Wintersaison 2025126. Dieses verbesserte Angebot bedeute einen Mehraufirvand und daher auch höhere Kosten für die einzelnen Gemeinden. Genaue Zahlen gebe es aber dazu noch nicht.

Bgm. Florian Küng bedankt sich bei Harald Gorbach, Kai Brandl und Mag. Bernhard Maier für diese informative Präsentation.

Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur verabschiedet Bgm. Florian Küng die Herren um ca.20.35 Uhr.

3Veroabe einer Stan lvse hinsichtlich der beabsichtioten Neuerrichtuno eines Sicherheitszentrum Vandans 4122
37. SiEung Gemeindevertretung vom 14. November 2024

Beschlussvorlage:
ln der letzten Gemeindevertretungssitzung am 17 . Oktober 2024 wurde der Tagesordnungspunkt 4. ,,Entscheidung über die Erstellung eines Verkehrskonzeptes hinsichtlich der beabsichtigen Neuerrichtung eines Sicherheitszentrum Vandans am bestehenden Standort der Ortsfeuenrvehr behandelt und letztlich vertagt.

ln der gegenständlichen Sitzung gab es von einigen Gemeindevertretern Bedenken, und zwar was den bestehenden Standort bzw. dem beabsichtigten Neubau des Sicherheitszentrums am jetzigen Standort betrifft. Begründet wurde dies, dass keine ausreichenden Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden sind und zukünftiges Potenzialin eine andere Richtung am bestehenden Standort nicht genutzt werden könnte. Zudem könnten Nutzungskonflikte mit den Nachbarn, insbesondere aufgrund von Lärmbelästigungen auftreten. Die Nähe zum Bildungscampus Vandans und die damit verbundenen Verkehrsströme könnten zu weiteren Problemen führen.

Aufgrund der vorenrvähnten Bedenken wurde dieser Tagesordnungspunkt vertagt. Der Bürgermeister wurde beauftragt, ein Angebot für eine Standortanalyse einzuholen.

Zwischenzeitlich wurde mit dem lngenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung, Herrn Dipl. lng. Andreas Falch, Bruggfeldstraße 23, 6500 Landeck, Kontakt aufgenommen.

Bis kommenden Montag (1 1 .11.2024) soll ein entsprechendes Angebot vorliegend sein.

Es wird ersucht, über die Vergabe einer Standortanalyse hinsichtlich der beabsichtigten Neuerrichtung eines Sicherheitszentrum in Vandans einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:
Bgm. Florian Küng erinnert eingangs an die letzte Sitzung der Gemeindevertretung am 17.

Oktober 2024bei der die Erstellung eines Verkehrskonzeptes am bestehenden Standort vertagt worden sei, um zuerst eine Standortanalyse einzuholen, nachdem es zwei potenzielle Standorte für den Neubau eines Sicherheitszentrum gebe.

Am 12. November 2Q24 habe das Büro Falch Raumplanung - Raumwirtschaft, Landeck ein Honorarangebot für eine Standortanalyse ,,sicherheitszentrum Gemeinde Vandans" abgegeben. Dieses Honorarangebot umfasse eine Bestandsaufnahme und eine Bestandsanalyse.

Dabei sollen örtliche Rahmenbedingungen der möglichen Standorte, das bauliche Umfeld und Ortsraumsituation, die Erschließungs- und Eigentumsstrukturen, die raumplanungsrechtlichen Voraussetzungen, die Potenziale, Stärken und Schwächen der Alternativstandorte geprüft werden. Weiters sollen die Standortanforderungen und die Alternativstandorte hinsichtlich ihrer Eignung bewertet werden.

Nach ein paar Fragen grundsätzlicher Natur wird diese Standortanalyse für das Sicherheitszentrum Vandans von den Anwesenden für wichtig und richtig angesehen, da dies die essenzielle Grundlage für den geplanten Neubau des Sicherheitszentrums sei. Das Ergebnis, so die einhellige Meinung der Anwesenden, müsse jedoch für die Gemeindevertretung bindend sein.

Alle Anwesenden sprechen sich in der Folge einstimmig für die Auftragsvergabe an das Büro Falch Raumplanung und Raumwirtschaft in 6500 Landeck, gemäß dem vorliegenden Honorarangebot vom 12. November 2O24 aus. Nachdem die Abrechnung dieser Standortanalyse nach tatsächlichem Zeitaufwand erfolgen wird, stimmen die Damen und Herren bis zu einer Summe in Höhe von 10.000,00 Euro zu. Dieser Beschluss wird an die Bedingung geknüpft, dass das Ergebnis für die Gemeindevertretung verbindlich ist.
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37. Si2ung Gemeindevertretung vom 14. November 2024

4. Entscheidunq zum Antrag der Berqrettunq Vandans - St. Anton vom 26. September 2024 um finanzielle Unterstützunq für die Anschaffuns eines neuen Einsatzfahrzeuqes der Bergrettung Beschlussvorlaqe:
Mit Schreiben vom 26. September 2024 ersucht der Österreichische Bergrettungsdienst - Ortsstelle Vandans, vertreten durch den Ortsstellenleiter Herr Laurens Burtscher um finanzielle Unterstützung für ein neues Einsatzfahrzeug der Bergrettung Vandans.

Das derzeitige Einsatzfahrzeug, ein Hyundai Starex sei in die Jahre gekommen. Massive Rostschäden, Beschaffung von Ersatzteilen und künftige Reparaturen würden den Marktwert übersteigen. Ob dieses Fahrzeug die anstehende TUV-Uberprüfung Ende des Jahres bestehe, sei auch fraglich.

Nach reiflicher Überlegung habe sich der Ausschuss der Ortsstelle Vandans daher entschlossen, ein neues Fahrzeug anzuschaffen. Die Wahl sei auf einen Mercedes Vito gefallen, der sich bei der Landesgeschäftsstelle sowie anderen Ortsstellen bestens bewährt habe. Für die volle Einsatztauglichkeit sei es notwendig, eine Sonderausstattung einzubauen und weitere Anpassungen vornehmen zu lassen.

Die verbleibenden Kosten für die Ortsstelle Vandans (nach Abzug von Blaulichtrabatt und Landesförderung) belaufen sich auf 38.189,00 Euro.

Ein Teil der verbleibenden Kosten werde durch den Verkauf des Hyundai und durch die Einnahmen vom Jubiläumsfest im Mai 2024sowie beim Klosamarkt gedeckt. Durch die Anschaffung des neuen Fahrzeuges wäre die Ortsstelle für die kommenden Jahre bestens gerüstet, um den wichtigen Rettungseinsätzen im Gemeindegebiet zuverlässig nachzukommen.

Es wird ersucht, den Antrag der Bergrettung Vandans vom 26. September 2Q24 zu beraten und eine Entscheidung über die Höhe der finanziellen Unterstützung zu treffen.

Beschluss:
Einleitend gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass er folgenden Aufteilungsschlüssel ausgearbeitet habe:
Gesamtkosten Einsatzfahrzeug ca 80.000,00 Euro
Förderanteil Gemeinden gesamt 1i3 26.666,00 Euro
Einsätze der Berqrettunqnach Gemeinden in den Jahren 2020 - 2024 in Prozent:
Gemeinde St. Anton 30
o/o
Gemeinde Vandans 70
o/o
Gewichtunq Einwohner nach Gemeinden Stand 01.01.2024
Gemeinde St. Anton i.M 2Q
o/o
Gemeinde Vandans 80%
Gewichtun Einwohner zu Einsätzen 50/50
Gemeinde St. Anton Anteil Finanzierung: 6.666,00 Euro =25oÄ Gemeinde Vandans Anteil Finanzierung: 20.000,00 Euro = 75 o/o Er wolle nun diesen ausgearbeiteten Finanzierungsschlüssel im Entwurf zur Diskussion stellen.
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37. Sizung Gemeindevertretung vom 14. November 2024

Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass dieser Antrag eingehend in seiner Fraktion beraten worden sei. Seine Fraktionsmitglieder wären auch bereit, die gesamten verbleibenden Kosten von rund 40.000,00 Euro zu fördern, nachdem die Bergrettung eine wichtige Rettungsorganisation sei.

Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass die Bergrettung Vandans - St.

Anton eine äußerst wichtige Rettungsorganisation sei. Er habe sich erlaubt, den ausgearbeiteten Finanzierungsvorschlag mit den Vertretern der Bergrettung und dem Bürgermeister der Gemeinde St. Anton vorab zu besprechen. Sowohl von der Bergrettung als auch von der Gemeinde St. Anton sei der ausgearbeitete Aufteilungsschlüssel bzw. die Finanzierungssummen begrüßt worden. Es gebe sicherlich noch öfters Gelegenheit die Bergrettung finanziell zu unterstützen.

Alle Anwesenden bringen nochmals zum Ausdruck, dass die Mitglieder der OBRD - Ortsstelle Vandans/St. Anton wertvolle und wichtige Aufgaben leisten und diese ehrenamtliche Tätigkeit verdiene größten Dank und Anerkennung.

Einstimmig sprechen sich die Damen und Herren für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für die Anschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges der Bergrettung Vandans - St.

Anton aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Gewährung eines Förderbeitrages in Höhe von 20.000,00 Euro.

Die Anwesenden sprechen sich abschließend dafür aus, diesen Finanzierungsschlüssel hinkünftig bei ähnlich lautenden Anträgen der Bergrettung anzuwenden.

5. Kenntnisnahme überdie Beratunoen des Ausschusses für Fi der Gemeinde Vandans vom - Oktober 2O24 Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 24. Oktober 2Q24haben sich die Mitglieder des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Finanzen mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:

  • 1. Genehmigung des Protokolls über die 6. Sitzung am 14. November 2023
  • 2. lnformationen durch Mag. Edgar Palm über die aktuelle Finanzlage, Monitoring und Finanzplanung
  • 3. Mittelfristige Finanzplanung: Beratung über die Budgetansätze auf den einzelnen Kostenstellen
  • 4. Beratung der Abgaben- und Gebührenverordnung für das Jahr 2025
  • 5. Berichte und Allfälliges

Das Protokoll über diese Sitzung wurde allen Gemeindevertretern bereits zugestellt.

Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Bgm. Florian Küng legt - ohne im Detail auf die einzelnen Punkte einzugehen - die in der Sitzung am 24. Oktober 2024 festgelegte Tagesordnungspunkte dar.
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37. Si2ung Gemeindevertretung vom 14. November 2024

Ohne Wortmeldungen werden die Beratungen des Ausschusses für Finanzen von den Anwesenden zur Kenntnis genommen.

6.Beschlussfassunq Verordnuno über die Abfuhr von in der Gemeinde Vandans {Abfall Beschlussvorlaoe:
Ab 01. Jänner 2025 ist die gemeinsame Sammlung von Kunststoff- und Metallverpackungen in ganz Österreich verpflichtend. Aus diesem Grund ist eine Anpassung der Abfallabfuhrverordnung erforderlich. Nachstehend der Verordnungsentwurf:
VERORDNUNG
über die Abfuhr von Abfällen in der Gemeinde Vandans
(Abfallabfu hrverordnu ng)
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 14. November 2024 wird gemäß SS 7 und 9 Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz (V-AWG), LGBI. Nr.

112006 i.d.g.F. und der dazu erlassenen Verordnungen der Vorarlberger Landesregierung, sowie der gg 28 und 28a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBI. I Nr.
1 0212002 i.d.g. F., verordnet:
lnhalt
1. Abschnitt
Allgemeines
S 1 Begriffe
S 2 Venvahrung, Bereitstellung und Abfuhr von Abfällen, Systemabfuhr, Abfuhrpflicht
2. Abschnitt:
Sammlung und Abfuhr der Siedlungsabfälle und Bioabfälle
S 3 Siedlungsabfälle
S 4 Bioabfälle
S 5 Aufstellung und Benülzung von Abfallbehälter
Abfuhrgebiet, Bereitstellung, Übernahmeorte, Sammelstellen für Siedlungsabfälle und Bioabfälle S 7 Abfuhrtermine 3 Abschnitt Sammlung und Abfuhr von Sperrmüll und sperrigen Garten- und Parkabfällen S 8 Sperrmüll S 9 Sperrige Garten- und Parkabfälle
4. Abschnitt:
Sammlung und Abfuhr von Altstoffen und Verpackungsabfällen S 10 Altstoffe S 11 Verpackungsabfälle 8 t22
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5. Abschnitt:
Sammlung und Abfuhr von Altspeisefetten und -ölen, Problemstoffen und Elektroaltgeräten S 12 Altspeisefette und -öle S13 Problemstoffe, Elektroaltgeräte
6. Abschnitt
Schlussbestimmungen
S 14 Pflichten der Liegenschaftseigentümer
S 15 Öffnungszeiten der Sammelstellen, Sammel- und Abfuhrtermine, lnformation S16 lnkrafttreten,Außerkrafttreten
1. Abschnitt
Allgemeines
sl
Begriffe
Soweit die in dieser Verordnung veruvendeten Begriffe im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 des Bundes, im Abfallwirtschaftsgesetz des Landes Vorarlberg bzw in der Abfallabfuhrverordnung des Landes Vorarlberg festgelegt sind, haben sie jene Bedeutung, die ihnen nach den genannten Gesetzen bzw der genannten Verordnung zukommt.
s2
Verwahrung, Bereitstellung und Abfuhr von Abfällen, Systemabfuhr, Abfuhrpflicht (1) Die Abfallbesitzer haben nicht gefährliche Siedlungsabfälle so zu verwahren, zur Abfuhr bereitzustellen und rechtzeitig abführen zu lassen oder selbst abzuführen, dass auf der Liegenschaft, auf der sie anfallen, keine Gefährdungen, Beeinträchtigungen oder Belastungen im Sinne des $ 1 Abs. 4 V-AWG, wie z. B. der Gesundheit von Menschen, der natürlichen Lebensbedingungen von Tieren, Pflanzen oder für den Boden, des Wassers, des Orts- und Landschaftsbildes oder der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verursacht werden. Der $ 3 bleibt unberührt.

(2) Die Gemeinde Vandans ist verpflichtet, die im Gemeindegebiet anfallenden nicht gefährlichen Siedlungsabfälle zu sammeln und abzuführen (Systemabfuhr). Die Abfallbesitzer sind verpflichtet, diese Abfälle nach den Bestimmungen dieser Verordnung im Rahmen der Systemabfuhr sammeln und abführen zu lassen.
Davon ausgenommen sind

  • a) Abfälle, die vom Abfallbesitzer behandelt (zB kompostiert) werden und zu deren Behandlung der Abfallbesitzer berechtigt und imstande ist,
  • b) Abfälle, die in ein genehmigtes Sammel- und Venruertungssystem eingebracht werden,
  • c) Elektroaltgeräte, wenn sie bei Herstellern, lmporteuren oder Letztvertreibern (Handel) zurückgegeben werden.

d) Abfälle, die in gewerblichen Betriebsanlagen anfallen.

Sperrige Siedlungsabfälle sowie sperrige Garten- und Parkabfälle müssen nicht über die Systemabfuhr entsorgt werden.
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(2)

(1)
(2)
(3)
2. Abschnitt
Sammlung und Abfuhr von Siedlungsabfällen und Bioabfällen s3 Sied lu ngsabfäl le (Restabfälle)
Als Siedlungsabfälle dürfen zur Systemabfuhr nur jene Abfälle bereit gestellt werden, bei denen getrennt zu sammelnde Bioabfälle, Altspeisefette und -öle, Altstoffe und Verpackungen, Problemstoffe und Elektroaltgeräte zuvor ausgesondert wurden.

Für die Sammlung und Bereitstellung der Restabfälle müssen die von der Gemeinde Vandans zur Verfügung gestellten Abfallsäcke, Abfalltonnen oder Abfallcontainer für Restabfälle veruvendet werden. Abfalltonnen oder Abfallcontainer dürfen veruvendet werden, wo für die Abholung ein Sammelfahrzeug mit Schüttvorrichtung zur Verfügung steht.

Die Anzahl der Abfalltonnen und Abfallcontainer ist so zu bemessen, dass ein dem jeweiligen Bedarf entsprechendes Volumen zur Verfügung steht und keine unzumutbaren Belästigungen im Sinne des $ 1 Abs. 5 V-AWG entstehen.

Neben den Restabfallsäcken können auch Abfallbehälter veruvendet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Abfallbehälter mit einer von der Gemeinde Vandans ausgegebenen Banderole, die dem Fassungsvermögen des Behältnisses entspricht, versehen ist.

Fallen bei Einrichtungen wie z.B. Alters- oder Pflegeheime, Schulen, größeren Wohnanlagen, kleinere Unternehmen, Gaststätten dergleichen überdurchschnittlich große Restabfallmengen an, kann die Gemeinde eine Ausnahmegenehmigungzur Verwendung von Containern erteilen. Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung ist die Einhaltung der Bestimmungen über die Trennung der Abfälle.

Wenn festgestellt wird, dass die Abfalltrennung nicht funktioniert, ist die Ausnahmegenehmigung zu widerrufen.

Der Abfallbesitzer (Liegenschaftseigentümer) hat die Abfallcontainer, Abfallbehälter etc. auf eigene Kosten anzuschaffen. Es sind genormte Container zu veruvenden, die mit der am Sammelfahrzeug eingesetzten Schütteinrichtung entleert werden können.
(4)
(5)
(6) Die Abfallsäcke müssen ordnungsgemäß zugebunden werden. Tonnen bzw. Container dürfen nur so weit befüllt werden, dass sie noch verschlossen werden können.

(7) Die Abfallbesitzer (Liegenschaftseigentümer) haben die Abfallbehälter (Container, Tonnen) so instand zu halten und zu reinigen, dass die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet wird und keine unzumutbaren Geruchsbelästigungen entstehen.
s4
Bioabfälle
(1) Bioabfälle sind vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen ausnahmslos in den von der Gemeinde Vandans ausgegebenen Abfallsäcken für,,Bioabfall" zur Abfuhr bereitzustellen.

(2) Neben den Bioabfallsäcken können auch Biotonnen zur Entsorgung bereitgestellt werden.

ln Wohnanlagen mit mindestens 5 Wohneinheiten sind Bioabfälle in Biotonnen zu sammeln und bereitzustellen.
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(3)

(4)
(5)
Ausnahmsweise kann die Gemeinde Vandans auch in Wohnanlagen mit mehr als 5 Einheiten die Verwendung von Bioabfallsäcken genehmigen, wenn besondere Gründe dafür vorliegen wie z.B. geringe Bewohnerzahl, häufige Ortsabwesenheiten und dgl. Die einwandfreie Trennung der Bioabfälle vom Restmüll muss gewährleistet sein und durch die Lagerung von Biomüll in Abfallsäcken dürfen keine Belästigungen für die Umgebung entstehen.

Für Wohnanlagen mit weniger als 5 Wohneinheiten und für sonstige Einrichtungen oder gewerbliche Betriebsanlagen kann die Gemeinde Vandans die Veruvendung von Biotonnen auf Anfrage bewilligen.

Die Bestimmungen des $ 3 Abs. 5, 6 und 7 Über die Anschaffung, Veruvendung und lnstandhaltung der Abfallbehälter gelten auch für Bioabfälle.
s5
Aufstellung und Benützung von Abfallbehältern
Die Abfallbehälter sind in der Regel auf der eigenen Liegenschaft aufzustellen und zwar so, dass keine unzumutbaren Belästigungen für die Hausbewohner, Nachbarschaft oder die Allgemeinheit durch Geruch, Verunreinigungen, Lärm u dgl. Lärm ent stehen. Vor allem Bioabfallsäcke und Biotonnen sind nach Möglichkeit an einem schattigen oder überdachten Ort aufzustellen. ln Zeiten außerhalb des Befüll- oder Entleerungsvorganges sind die Behältnisse geschlossen zu halten.

Abfallbehälter dürfen frühestens ab 19 Uhr am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden. Container und Biotonnen sind unverzüglich nach der Entleerung von der Straße zu entfernen.
(1)
(2)
(2)
(3)
s..6
Abfuhrgebiet, Bereitstellung, Ubernahmeorte, Sammelstellen für Siedlungsabfälle-und Bioabfälle (1) Das Abfuhrgebiet umfasst das gesamte Siedlungsgebiet gemäß Räumlicher Entwicklungsplan 2024.

lnnerhalb des Abfuhrgebietes sind die Siedlungsabfälle und Bioabfälle unmittelbar an der Liegenschaft, auf der sie anfallen, rechtzeitig an geeigneter, leicht zugänglicher Stelle im unmittelbaren Nahbereich einer öffentlichen Verkehrsfläche so zur Abfuhr bereitzustellen, dass keine Belästigungen, Gesundheitsgefährdungen oder Verkehrsbehinderungen entstehen und die Abfälle ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust abgeführt werden können. Falls die Liegenschaft nicht problemlos angefahren werden kann oder die Abholung von dort wegen der Lage der Liegenschaft wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sind die Abfälle beim nächst gelegenen leicht erreichbaren Ort zur Abfuhr bereitzustellen.

ln den Teilen des Gemeindegebietes, die nicht zum Abfuhrgebiet gemäß Abs. 1 gehören, haben die Liegenschaftseigentümer die Restabfälle und Bioabfälle zur nächst gelegenen Sammelstelle zu bringen. Diese Sammelstellen sind jeweils für bestimmte Liegenschaften festzulegen und entsprechend zu kennzeichnen. Bei den Sammelstellen dürfen nur Restabfälle und Bioabfälle in den von der Gemeinde bewilligten Behältnissen bereitgestellt werden. Wenn die Liegenschaft nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt, sind die Abfälle beim nächst gelegenen geeigneten Ort im unmittelbaren Nahbereich einer öffentlichen Verkehrsfläche bereitzustellen.

Abfallbehälter (Container, Tonnen) dürfen frühestens am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden und sind nach der Entleerung unverzüglich von der Straße zu 11t22
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(4)

(1)
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(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
entfernen. Abfallsäcke dürfen erst am Abfuhrtag - ab 05.00 Uhr - zur Abfuhr bereitgestellt werden.
s7
Abfuhrtermine
Die Abfuhr der Restabfälle erfolgt wöchentlich, und zwar jeweils am Donnerstag.

Die Abfuhr der Bioabfallsäcke erfolgt ebenfalls wöchentlich, und zwar jeweils am Donnerstag, also zusammen mit dem Restmüll.

Die Abfuhr der Biotonne erfolgt ebenfalls wöchentlich, und zwar jeweils am Montag.
Die Abfuhr beginnt jeweils um 07.00 Uhr.

Fällt der Abfuhrtag auf einen Feiertag, so erfolgt die Abfuhr am darauf folgenden Werktag. Die Abfälle dürfen erst am Abfuhrtag an die Straße gestellt werden.

Der Bürgermeister ist ermächtigt, bei Bedarf die Abfuhrtage und Abfuhrzeiten vorübergehend abweichend festzulegen.

Der Abfuhrtermine sind vom Bürgermeister rechtzeitig im Gemeindeblatt oder auf andere geeignete Weise bekannt zu geben.

3. Abschnitt
Sammlung und Abfuhr von Sperrmüll
und sperrigen Garten- und Parkabfällen
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Sperrmüll
Sperrmüll kann beim Altstoffsammelzentrum (ASZ),,Gafadura" jeweils zu den verlautbarten Öffnungszeiten bei der dort eingerichteten Annahmestelle für Sperrmüll abgegeben werden. Die Abgabe ist nur in offenen Gebinden möglich. Es dürfen nur solche Abfälle übergeben werden, die in den von der Gemeinde Vandans bereitgestellten Restmüllsäcken wegen ihrer Größe keinen Platz finden.
se
Sperrige Garten- und Parkabfälle
Sperrige Garten- und Parkabfälle können beim Altstoffsammelzentrum (ASZ)
,,öafad-ura" eingerichteter Sammelstelle für Gartenabfälle zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.

4. Abschnitt
Sammlung und Abfuhr von Altstoffen und Verpackungsabfällen s10 Altstoffe Verwertbare Altkleider (Alttextilien) können zu den Offnungszeiten beim Altstoffsammelzentrum (ASZ),,Gafadura" abgegeben werden.

Altpapier ist in den von der Gemeinde bereitgestellten Sammelbehältern beim Altstoffsammelzentrum,,Gafa duta" zu den Öffnungszeiten abzugeben.
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Altmetall ist in den von der Gemeinde bereitgestellten Sammelbehältern beim Altstoffsam melzentrum,,Gafa dura" zU den verlautbarten Offnungszeiten abzugeben.

Altholz (behandelt und unbehandelt) kann in dem von der Gemeinde bereitgestellten Sammelbehälter beim Altstoffsammelzentrum (ASZ),,Gafadura" zu den Offnungszeiten abgegeben werden.

Bauschutt (rein und unrein) bis zu einer Höchstmenge von 1 m3 kann in den von der Gemeinde bereitgestellten Sammelbehältern beim Altstoffsammelzentrum ,,Gafadura" zu den Offnungszeiten abgegeben werden.

Erdaushub, Steine, humusähnliches Material bis zu einer Höchstmenge von 1 m3 kann auf der von der Gemeinde e.ingerichteten Sammelstelle beim Altstoffsammelzentrum (ASZ),,Gafadura" zu den Offnungszeiten abgegeben werden.

PKW und LKW Reifen können in dem von der Gemeinde bereitgestellten Sammelbehälter beim Altstoffsammelzentrum ,,Gafadura" zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.
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Verpackungsabfälle
Verpackungsabfälle aus Papier und Pappe sind bei den von der Gemeinde bereitgestellten Sammelbehältern beim Altstoffsammelzentrum (ASZ),,Gafadura" zu den Offnungszeiten zu entsorgen (siehe auch $ 10 Abs.2).

Verpackungsabfälle aus Glas (Flaschen etc.) sind bei den von der Gemeinde bereit gestellten Sammelbehältern ebenfalls beim Altstoffsammelzentrum (ASZ),,Gafadura"
abzugeben. Die Glasverpackungen sind in Weißglas und Buntglas zu trennen.

Zur Sammlung von Verpackungsabfällen aus Kunststoff und Verbundverpackungen sowie Verpackungsabfälle aus Metall sind vom Abfallbesitzenden zu sammeln und in die von der Gemeinde Vandans ausgegebenen Kunststoffsäcken (,,Gelber Sack") zur Abfuhr bereitzustellen.

Für die Aufstellung und Bereitstellung der Kunststoffsäcke gelten die $$ 5 bis 7 dieser Verordnung. Die Säcke können beim Gemeindeamt Vandans während den Offnungszeiten kostenlos bezogen werden. Die befüllten Kunststoffsäcke sind zu den von der Gemeinde Vandans bekannt gegebenen Zeiten zur Abfuhr bereitzustellen. Die Abfuhr erfolgt alle 4 Wochen. Darüber hinaus können befüllte ,,gelbe Kunststoffsäcke" auch beim Altstoffsammelzentrum ,,Gafadu.ra" und zwar zu den dort angeschlagenen Öffnungszeiten abgegeben werden. lm Übrigen gelten für die Abfuhr die Bestimmungen über die Abfuhr von Restabfällen und Bioabfällen sinngemäß.

Für die Benützung des Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura" gelten die Bestimmungen gemäß $ 10 Abs. 8 - 10.
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(8) Die Abgabe von Altstoffen beim Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura" darf nur zu den dort angeschlagenen Zeiten erfolgen. Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonnund Feiertagen ist eine Abgabe nicht zulässig.

(9) Bei einer Überfüllung der bereitgestellten Behälter dürfen keine Altstoffe an der Sammelstelle zurückgelassen werden.

(10) ln die Sammelbehälter dürfen ausschließlich die auf den Behältern deklarierten Abfallarten eingebracht werden. Jede Verunreinigung der Altstoffsammelstellen ist zu unterlassen. Verunreinigungen werden auf Kosten des Verursachers beseitigt.
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5. Abschnitt
Sammlung und Abfuhr von Altspeisefetten und -ölen,
Problemstoffen u nd Elektroaltgeräten
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Altspeisefette und -öle
Gemäß $
16 Abs. 6 AWG 2002 sind Altspeisefette und -öle
getrennt zu sammeln. Sie
können beim Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura" zu den bekannt gegebenen Öffnungszeiten unentgeltlich abgegeben werden.

Für die Sammlung von Altspeisefetten und -ölen stehen Wechselbehälter (so genannte ,,Öli"; zur Verfügung, die beim Altstoffsammelzentrum ,,Gafadura" zu beziehen sind.
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Problemstoffe, E lektroaltgeräte
Problemstoffe können 2 x jährlich (Problemstoffsammlung im Frühjahr und im Herbst)
beim Bauhof der Gemeinde Vandans abgegeben werden. Die Termine sind vom Bürgermeister rechtzeitig im Gemeindeblatt oder auf andere geeignete Weise bekannt zu geben. Problemstoffe können außerhalb der 2 xjährlichen Problemstoffsammlungen weder im Bauhof noch beim Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura" abgegeben werden. Problemstoffe sind nach Möglichkeit in den Originalbehältern zu übergeben. Falls dies nicht möglich ist, sollte der Behälter tunlichst mit einem Hinweis auf dessen lnhalt versehen werden.

Elektroaltgeräte können beim Altstoffsammelzentrum,,Gafadura" unentgeltlich abgegeben werden. Die Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums (ASZ) ,,Gafadura"
werden im Gemeindeblatt verlautbart. Außerhalb der Öffnungszeiten dürfen beim Altstoffsam melzentrum,,Gafad ura" keine Abfälle zurückgelassen werden.

Für Altbatterien (ausgenommen Autobatterien) sowie für Ölfilter und Mineralöl besteht eine Rücknahmepflicht des Handels. Medikamente können in Apotheken zurück-gegeben werden. Bei Elektroaltgeräten besteht für den Händler eine Rücknahme-verpflichtung nur beim Kauf eines Neugerätes und wenn die Verkaufsfläche des Händlers mehr als 150 m2 beträgt.

6. Abschnitt
Schlussbestimmungen
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Pflichten der Liegenschaftseigentümer
Nach g 11 Abs. 1. V-AWG haben Liegenschaftseigentümer zu dulden, dass auf ihren Liegenschaften Übernahmeorte eingerichtet werden und Abfallbehälter bereitgestellt werden, soweit die Einrichtung des Übernahmeortes zur Bereitstellung von Abfällen, die auf anderen nahe gelegenen Liegenschaften anfallen, notwendig ist.

Über die Notwendigkeit der Einrichtung eines Übernahmeortes und dessen Umfang hat nach g 11 Abs. 2 V-AWG erforderlichenfalls der Bürgermeister zu entscheiden.

Die für Liegenschaftseigentümer geltenden Bestimmungen dieser Verordnung finden sinngemäß auch auf Abfallbesitzer Anwendung, die in ähnlicher Weise zur Nutzung von Liegenschaften befugt sind (Mieter, Pächter, Gebrauchsberechtigte, Fruchtnießer 14122
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u. dgl.) sowie auf die Eigentümer von Bauwerken auf fremdem Grund und Boden und die lnhaber von Baurechten.
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Offnungszeiten der Sammelstellen,
Sammel- und Abfuhrtermine, lnformation
Die Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura" sowie die Abfuhrtermine und die Abfuhrzeiten werden vom Bürgermeister festgelegt und im Gemeindeblatt oder sonst in geeigneter Weise verlautbart. Der Bü.rgermeister ist ermächtigt, bei Bedarf die Abfuhrtermine und Abfuhrzeiten sowie Offnungszeiten des Altstoffsam melzentrums vorübergehend abweichend festzulegen.

Außerhalb der Öffnungszeiten dürfen keine Abfälle abgegeben bzw. zurückgelassen werden.
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I nkrafttreten, Au ßerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallabfuhrordnung vom 21. Juli 2017 außer Kraft.
Der Bürgermeister
Florian Küng
Es wird ersucht, die Verordnung über die neue Abfuhrverordnung zu beschließen.

Beschluss:
ln einer Einleitung gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass ab 01. Jänner 2025 eine gemeinsame Sammiung voÄ Kunststoff- und Metallverpackungen in ganz Österreich verpflichtend sei. Aus diesem Grund sei eine Anpassung der bestehenden Abfallabfuhrverordnung erforderlich.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, wird die ,,neue" Verordnung über die Abfuhr von Abfällen in der Gemeinde Vandans ab 01. Jänner 2025 einstimmig zum Beschluss erhoben.

7 Festsetzuno der Aboaben. und Gebühren für das Jahr 2025 Beschlussvorlaqe:
Die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2025 sind von der Gemeindevertretung so rechtzeitig zu beschließen, dass diese ordnungsgemäß kundgemacht und mit Wirksamkeit vom 01. Jänner 2025 in Kraft treten können.

ln der Sitzung des Finanzausschusses am 24. Oktober 2024 haben sich die Mitglieder mit den Abgaben- und Gebühren für das Jahr 2Q25 eingehend auseinandergesetzt und letztlich für eine Erhöhung um die lnflation von rund 4 % ausgesprochen mit einer Ausnahme bei den Kanalbenützungsgebühren. Um hinkünftige lnvestitionen beim Abwasser tätigen zu können, wurde der Gemeindevertretung empfohlen, die Kanalbenützungsgebühr um 8 7o, alle anderen Gebühren und Abgaben um 4 o/o a'rrzuheben. Dies stellt sich wie folgt dar:
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Vorschlag Abgaben - und Gebühren2025
Entwurf Abgaben- und Gebühren 2024 Erhöhung in
2025 gerundet
Grundsteuer:
A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.H 0 500 v.H B für sonstige Grundstücke 500 v.H 0 500 v.H Vergnügungssteuer: 10 v.H 0 10 v.H Ortsansässige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten.
Gästetaxe:
ab 01.05.2024 € 2,10
ab 01.05.2025 € 2,30
ab 01.05.2026 € 13 2,60
Tou rismusbeitragssatz: 1,50 v.H 0 1,50
v.H.
Zweitwohnungsabgabe: Kategorie b)
pro m2 € 15,31 16,50
Höchstbetrag je Wohnung € 2.296,89 2.474,55
Höchstbetrag je Wohnwagen € 138,36 149,06
Hundesteuer:
Für den 1. Hund im Haushalt (sofern dieser über 3 Monate alt ist)
€ 71,00 4 73,84 74,00
für jeden weiteren Hund im Haushalt € 71,00 4 73,84 74,00 Befreit von der Hundesteuer sind Wachhunde, Blindenführerhunde, Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung, Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Lawinenhunde sowie Diensthunde der Polizei, sofern hierfür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann.
Abfallbeseitigung:
Die Abfall-Grundgebühr wird wie folgt festgelegt:
Haushalts-Grundgebühr € 53,00 4 55,12 55,00
Zuschlag pro Person (ab dem 18. Lebensjahr -
Stichtag
30.09.) unabhängig davon, ob Haupt- oder weiterer Wohnsitz € 7,00 4 7,28 7,30 Für Ferienwohnungen, die als Zweitwohnsitz genutzt werden € 107,00 4 111,28 111,00 Restmüll wird nur in den dafür vorgesehenen Müllsäcken oder den entsprechenden Banderolen abgeführt. Die Restmüllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 6 Säcken) und die Banderolen (erhältlich in 5er Einheiten) sowie die Bio-Müllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 10 Säcken) können im Gemeindeamt Vandans/Bürgerservice käuflich eruorben werden.
Der Kaufpreis pro Müllsacki Banderole beträgt bei einem
Vorschlag
Gem.Verband 5 %
Müllsack - Fassungsvermögen 20 I € 1,95 5 2,05
Müllsack - Fassungsvermögen 40 I € 3,90 5 4,10
Banderole - Fassungsvermögen 60 I € 5,85 5 6,15
Banderole - Fassungsvermögen 120 I € 11,70 5 12,30
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Banderole - Fassungsvermögen 240 I € 23,40 5 24,60
Die Kosten pro Bio-Müllsack beträgt bei einem
Bio-Müllsack-Fassungsvermögen 8l € 0,95 5 1,00
Bio-Müllsack - Fassungsvermögen 15 I € 1,55 5 1,63
Die Kosten für die Entleerung von Biotonnen incl. Behälter und Behälterservice betragen je Entleerung:
Biotonne - Fassungsvermögen 60 I (neu ab 2025!)€ 8,25
Biotonne - Fassungsvermögen 80 I € 10,60 4 11,02 1 1,00
Biotonne - Fassungsvermögen 120 I € 15,00 4 15,60
Biotonne - Fassungsvermögen 240 I € 27,20 4 28,29 28,30
Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer
für Gewerbebetriebe betragen je Entleerung:
Container- Fassungsvermögen 660 I € 76,00 4 79,04 79,00
Container- Fassungsvermögen 800 I € 92,00 4 95,68 95,70
Container - Fassungsvermögen 1.000 I € 1 15,00 4 1 19,60 Container - Fassungsvermögen 1 .1 00 I € 126,00 4 131,04 131 ,00 Gebühren auf dem Altstoffsammelzentrum (ASZ)
Gafadura:
Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg € o,21 4 0,22 Bauschutt (rein + unrein), Asche udgl. pro kg € 0,17 4 0,18 Entsorgung nur bis zu 1 ms möglich!

Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitor, Flachbildschirme) Kostenlos Elektrogroß- und -kleingeräte Kostenlos Elektroschrott (2.B. Autoradio, Boiler, Computerspiele, Durchlauferhi2er, Elektro-lnstallationsmaterial, gewerblich genutzte Geräte) pro kg € 0,50 4 0,52 Erdaushub, Steine, humusähnliches Material pro m3 € 30,00 4 31,20 Entsorgung nur bis zu 1 m'möglich!

Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesoarlamoen)
Kostenlos
Kühlgeräte (Kühl- und Gefriergeräte)
Kostenlos
Grünabfälle (Gras/Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub):
je Handwagenilaubsack € 1,00 4 1,04 1,00
je PKW-Kofferraum € 2,00 4 2,08 2,10
je PKW Anhänger Standard (ca. 1m3) € 4,00 4 4,16 4,20
je PKW Anhänger Standard mit Aufsätze (ca. 2 m3) € 8,00 4 8,32 8,30 sonstige Transportfahrzeuge bzw. G roßraumanhänger pro m3 € 4,00 4 4,16 4,20 Wurzelstöcke:
Durchmesser in cm des Wuzelstockes 00 -
15 cm = 40
kq
€ 3,00 4 3,12 3,10
Durchmesser in cm des Wuzelstockes 16 -
25 cm = 75
kq
€ 6,00 4 6,24 6,20
Durchmesserin cmdes Wuzelstockes 26- 50cm = 250
kq
€ 20,00 4 20,80
Durchmesser in cm des Wurzelstockes 51 - 80 cm = 530
kq
€ 42,O0 4 43,68 43,70
Durchmesser in cm des Wurzelstockes 81 -
100 cm= 770
kq
€ 62,00 4 64,48 64,50
Reifen (Fahrrad) pro Stück € 2,00 4 2,08 2,10
Reifen (PKW und Motorrad) mit und ohne Felge pro Stück€ 4,40 4 4,58 4,60 17122
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Reifen (LKW) ohne Felge pro kg € 0,38 4 0,40
Sperrmüll/Baumüll pro kg € 0,38 4 0,40
Abgabe ist nur in offenen Gebinden möglich!
Wasserbezugsgebühr:
Je Kubikmeter bezogenes Wasser € 2,17 4 2,26
Zählermiete pro Wassermesser und Jahr €
't7,60 4 18,30
Pro ganzjährig gehaltener Großvieheinheit sind maximal 40 m3 Wasser kostenlos. (Voraussetzung: Der Antrag auf Gewährung von Freiwasser nach der gültigen Wassergebührenverordnung muss termingerecht beim Gemeindeamt eingebracht werden.)
Wasseranschlussbeitrag
Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Gemeindewasserversorgung wird ein Wasseranschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke.
Der Beitragssatz beträgt € 66,00 4 68,64 69,00
Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (2.8. Ställe) ermäßigt sich die Anschlussgebühr um 75 o/o als indirekte Landwirtschaftsförderung.
Bauwasserpauschale: 5 v.H 5 v.H.
Für Wasserentnahmestellen, die im Zusammenhang mit
der Errichtung eines Bauwerke lediglich vorübergehend,
längstens jedoch auf die Dauer von zwei Jahren erstellt und nach Ablauf dieser Frist ersatzlos beseitigt werden, wird eine Bauwasserpauschale erhoben. Diese wird einmalig mit 5 v.H. der Wasseranschlussgebühr, die für das zur Errichtung gelangende Bauwerk festgese?t.
Kanalbenützungsgebühr:
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch € 3,30 8 3,56 Kanalerschließungsbeitrag Die Bewertungseinheit für die Berechnung des Erschließungsbeitrages beträgt 5 v.H. der in den Einzugsbereich fallenden Grundstücksfl ächen (m2).
Der Beitragssatz beträgt € 66,00 4 68,64 69,00
Kanalanschlussbeitrag :
Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Abwasserbeseitigungsanlage wird ein Kanalanschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke.
Der Beitragssatz beträgt € 66,00 4 68,64 69,00
Grabstätte-Benützun gsgebühr (1 5 Jahre)
Sondergrab Kategorie I (Erdgrab auf dem ,,alten" Friedhof incl. Sozialqrab)
€ 544,00 4 565,76 566,00
Sondergrab Kategorie ll (Urne in der Urnenwand) € 1.957,00 4 2.035,282.035,00 Sondergrab Kategorie lll (Urne auf dem Urnenfriedhof südseitio)
€ 1.957,00 4 2.035,282.035,00
Totengräbergebühr:
Sondergrab Kategorie I (einfache Tiefe bis 1,70 m) € 598,00 4 621,92 622,00 Sondergrab Kategorie I (doppelte Tiefe bis 2,40 m) € 837,00 4 870,48 871,00 18122
37. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. November2024

Für die Beise?ung einer Urne in einem Sondergrab Kateqorie I + lll € 54,00 4 56,16 56,00 Aus- und Einbau der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte zur Beschriftunq € 239,00 4 248,56 249,00 Gravur der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte: Per Buchstabe bzw. oer Zahl € 23,90 4 24,86 25,00 Es wird ersucht, die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2025 gemäß der vorliegenden Empfehlung zu beraten und festzusetzen.

Beschluss:
ln seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng, dass sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen in der Sitzung am 24. Oktober 2024 mit den Abgaben- und Gebühren für das Jahr 2025 auseinandergesetzt und letztlich für eine Erhöhung um die lnflation von rund 4 % (o VPI 1112023-1012024) ausgesprochen haben. Ausnahmen gebe es bei den Kanalbenützungsgebühren sowie bei den Müllsäcken/Banderolen gemäß dem Vorschlag des Gemeindeverbandes. Um hinkünftige lnvestitionen beim Abwasser tätigen zu können, sei der Gemeindevertretung empfohlen worden, die Kanalbenützungsgebühr um 8 %, alle anderen Gebühren und Abgaben um 4o/o und die Müllsackgebühren& Banderolen um 5o/o anzuheben.

Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig die oben angeführten Tarifänderungen mit den Rundungen gemäß der dieser Niederschrift angeschlossenen Abgaben- und Gebührenverordnung für das Jahr 2025 und billigen ausdrücklich die Erlassung der dafür notwendigen Verordnungen.

IDarlehensaufnahme diverse lnvestitionen (Feuerwehr. Bildudscamnus Vandans.
WVA. ABA und PV-Anlaqen) und Haushaltsausqleich
Beschlussvorlaoe:
Die laufenden Ausgaben (incl. Schuldentilgung und lnvestitionen) sind höher als die laufenden Einnahmen. Um den Betrieb aufrecht zu erhalten und um im Jahr 2025 anstehende lnvestitionen tätigen zu können, ist eine Darlehensaufnahme unumgänglich.

Für diese Darlehensaufnahme sind insgesamt acht Geld- und Kreditinstitute eingeladen worden.

Die Angebotsfrist endet am Montag, dem 1 1. November 2Q24 und wird in der Folge sachlich und rechnerisch geprüft. ln der kommenden Sitzung wird der Darlehensspiegel präsentiert.

Hinweis: Die Finanzkraft für das Jahr 2024 beträgt 4.879.600,00 Euro.

Es wird ersucht, über die Darlehensaufnahme in Höhe von € 1.400.000,00 eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:
Auf Ersuchen des Bürgermeisters erläutert Gemeindekassier Wolfgang Brunold die vorliegenden Darlehensangebote. Nachdem diese gemeinsam mit Mag. Edgar Palm geprüft worden seien, gebe es die Empfehlung, das Darlehen bei der Sparkasse Bludenz Bank AG mit einer variablen Verzinsung von 3,373 o/o, 0,45 % Aufschlag und dem O-Monats-EURIBOR aufzunehmen.
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Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur sprechen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.400.000,00 Euro aus und genehmigen in diesen Zusammenhang die Auftragsvergabe an die Sparkasse Bludenz Bank AG mit folgenden Konditionen:
Zinssatz: 3,373
o/o
Aufschlag: Q,450
o/o
lndikator: 6 Monats-EURIBOR
Stichtag EURIBOR: 05.11.2024
Halbjährliche Zinsanpassung (variable Verzinsung
Laufzeit: 25 Jahre
9. Berichte und Allfällises
Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass
ihm - als Obmann des Alten- und Krankenpflegevereines Außermontafon - das Wort übergeben, um sozusagen aus erster Hand über den ,,KPV" lnformationen zu erhalten.

Peter Matt bedankt sich für diese Gelegenheit und gibt zu verstehen, dass der Verein eine tragende Säule für jene unter uns sei, die aufgrund von Krankheit oder Alter auf Pflege und Betreuung angewiesen sind. Dabei stehe nicht nur die professionelle Pflege und Beratung im Vordergrund, sondern auch die menschliche Zuwendung. Zum Verein gehöre auch der Mobile Hilfsdienst - MOHI. Unabhängig vom Alterwerden Hilfen im Alltag angeboten, z.B. Einkaufen, Begleitung zu Arztterminen, Spazierengehen, Tagesbetreuung oder einfach nur ein offenes Ohr zu haben. 21 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitärbeiter - Krankenschwestern, Pflegerinnen und Pfleger sowie zusätzliche ehrenamtliche Mitglieder kümmern sich um Menschen, die Hilfe benötigen. Neben den Mitgliedsbeiträgen sowie geringen Selbstbehalten und vielen großzügigen Spenden werden die Kosten so weit wie möglich durch Förderungen der Gemeinden und des Landes Vorarlberg gedeckt. Rund 1.950 Haushalte aus den sechs Gemeinden St. Anton, Vandans, Bartholomäberg, Tschagguns, Schruns und Silbertal seien Mitglieder des Alten- und Krankenpflegevereines und somit knapp die Hälfte aller Haushalte. Je mehr Mitglieder den Krankenpflegeverein unterstützen, desto größer sei der Einfluss auf Politik und Sponsoren. Er bitte daher alle Anwesenden um ihre Mithilfe bzw. Bewerbung, damit möglichst viele Haushalte mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 37,00 Euro (pro Haushalt)
den KPV unterstützen. Weiters werde für den Mobilen Hilfsdienst dringend bezahlte Helferinnen und Helfer gesucht.

Bürgermeister Florian Küng bedankt sich für die ausführlichen lnformationen. Er wolle sich beim gesamten Team des Krankenpflegeverein & Mobiler Hilfsdienst Außermontafon für diese wertvolle und wichtige Aufgaben bedanken. Mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von 37,00 Euro könne viel bewirkt werden.

tagen vorliege. Das Ergebnis falle leider mit einem Minus von rund 6.500,00 Euro in der heurigen Wandersaison negativ aus.

eingelangt sei. ln diesem Schreiben informiere das JAM, dass der Förderbeitrag für das kommende Jahrfür die Gemeinde Vandans 25.500,00 Euro betrage. Die Mitarbeiter vom Jam leisten eine tolle Jugendarbeit und dieser Förderbeitrag sei eine wichtige lnvestition für bzw. in unsere Jugend.
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37. SiEung Gemeindevertretung vom 14. November 2024

er wolle kurz über die Tagesordnung informieren.
sam mit dem Finanzausschuss stattfinde.

Unter Punkt,,Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen:
Dl (FH) Mathias Rinderer: Am kommenden Sonntag, dem 17. November 2024 findet ein Kirchenkonzert unter dem Titel ,,Emotionen" der Harmoniemusik Vandans statt. lm Namen der Harmoniemusik möchte ich alle Anwesenden in die Alte Pfarrkirche einladen. Der Eintritt ist frei.

Arno Saxenhammer: Wie ist der aktuelle Stand bezüglich Weihnachtsbeleuchtung und wird es vor dem Gemeindeamt wieder einen schönen beleuchteten Christbaum geben?

Antwort des Bürgermeisters: Beim Gemeindeamt gibt es heuer wieder einen beleuchteten Christbaum. Die geplante Weihnachtsbeleuchtung an den Straßenlaternen entlang der Dorfstraße kann nicht umgesetzt werden, da die bestehenden alten Laternen technisch dafür nicht geeignet sind. Eine Umsetzung ist erst möglich, wenn das Landesstraßenbauamt die Straße inklusive der gesamten Beleuchtung erneuert. Dies wird sich jedoch noch einige Jahre hinziehen.

Armin Wachter: Wie viele Sonnenscheine sind bei der Bürgerbeteiligungsaktion ,,PV- Sonnenkraftwerk lll" verkauft worden und wie wird der restliche Aufirvand der PV-Anlagen finanziert? Der Einspeisetarif ist momentan sehr niedrig.

Antwort des Bürgermeisters: Es wurden rund die Hälfte von den insgesamt 400 Sonnenscheine verkauft. Derzeit wird amtsintern abgeklärt, ob ein Teil vom Klimacent zur Finanzierung herangezogen werden kann, die restliche Summe muss aus dem laufenden Haushalt finanziert werden.

Walter Stampfer: Gibt es Neuigkeiten bezüglich der Venruertung des ehemaligen Seniorenheim Schmidt. Bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Tourismus hat GF Manuel Bitschnau von Montafon Tourismus informiert, dass es einige junge lnteressenten aus den bestehenden Hotelbetrieben gebe. Gab es dazu bereits Gespräche?

Antwort von Mag. Ghristian Egele: Manuel Bitschnau hat in der letzten Sitzung des Tourismusausschuss lediglich darüber informiert, dass es Anfragen von jungen Nachfolgern aus den einheimischen Hoteliersfamilien gegeben hat. Konkrete Gespräche sind noch keine geführt worden.

Antwort des Bürgermeisters: Das Büro Kohl & Partner bemüht sich weiterhin potenzielle lnteressenten zu finden. Die Gemeinde Vandans hat das Büro Kohl & Partner einst beauftragt, um eine touristische Prüfung des Seniorenheims Schmidt vorzunehmen, dazu gab es verschiedene Varianten, die untersucht wurden, um die Möglichkeiten an diesem Standort zu evaluieren. Wir werden mit den Verantwortlichen von Kohl & Partner Kontakt aufnehmen, um den aktuellen Stand zu erfahren.

Walter Stampfer: ln der Verhandlungsschrift über die 35. Sitzung der Gemeindevertretung vom 26. September 2O24 wlld nicht dezidiert angeführt, dass kein Winterdienst auf der Weganlage Ganeu stattfinden wird, wie es in dieser Sitzung besprochen wurde. lch frage deshalb nochmals an und bitte dies auch zu protokollieren, ob ein Winterdienst auf dem GW Ganeu hinkünftig stattfindet oder nicht.
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37. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. November 2024

Antwort des Bürgermeisters: Die Sanierungsarbeiten wurden letzten Samstag abgeschlossen - dabeiwurde ein Teilabschnitt (ab Lende bis Maisäß,,Adolf Neyer") asphaltiert und viele Querrinnen eingebaut. lch betone es nochmals: Auf dem Gütenveg Ganeu findet weiterhin kein Winterdienst statt.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.45 Uhr die Sitzung.
Für die Richtigkeit r Vorsitzende
e ,'(,
Eveline Breuß
O'.--
Florian Küng, Bgm.
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37. SiEung Gemeindevertretung vom 14. November 2024

VERORDNUNGSBLATT DER
GEMEINDE
VANDANS
Jahrgang2024 Ausgegeben am 04. Dezember 2024
12. Verordnung: Abfuhr von Abfällen in der Gemeinde Vandans (Abfallabfuhrverordnung)
Verordnung
der Gemeinde Vandans
über die Abfuhr von Abf?illen in der Gemeinde Vandans
(Abfallabfuhrverordnung)
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 14. November 2024 wird gemäß gg 7 und 9 Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz (V-AWG), LGBI. Nr. 1/2006 i.d.g.F. und der dazu erlassenen Verordnungen der Vorarlberger Landesregierung, sowie der $$ 28 und 28a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBI. I Nr. 102/2002 i.d.g.F., verordnet:
Inhalt
l. Abschnitt:
Allgemeines
$ I Begriffe
$ 2 Verwahrung, Bereitstellung und Abfuhr von Abftillen, Systemabfuhr, Abfuhrpflicht
2. Abschnitt:
Sammlung und Abfuhr der Siedlungsabftille und Bioabfülle $ 3 Siedlungsabftille $ 4 Bioabftille $ 5 Aufstellung und Benützung von Abfallbehälter $ 6 Abfuhrgebiet, Bereitstellung, Übernahmeorte, Sammelstellen fiir Siedlungsabftille und Bioabfülle $ 7 Abfuhrtermine $8 $e
3. Abschnitt:
Sammlung und Abfuhr von Sperrmüll und sperrigen Garten- und Parkabfüllen Sperrmüll Sperrige Garten- und Parkabftille www.ris.bka.gv.at
4. Abschnitt:

2 vonT
Altstoffe
Verpackungsabftille
5. Abschnitt:
Sammlung und Abfuhr von Altspeisefetten und
-öleno
Problemstoffen und Elektroaltgeräten
$ 12 Altspeisefette und -öle
$ 13 Problemstoffe,Elektroaltgeräte
6. Abschnitt:
Schlussbestimmungen
Sammlung und Abfuhr von Altstoffen und Verpackungsabftillen Pfl ichten der Liegenschaft seigentümer Öffnungszeiten der Sammelstellen, Sammel- und Abfuhrtermine, Information Inkrafttreten, Außerkrafttreten $10 $ ll $14 $15 $16
l. Abschnitt
Allgemeines
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Begriffe
Soweit die in dieser Verordnung verwendeten Begriffe im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 des Bundes, im Abfallwirtschaftsgesetz des Landes Vorarlberg bzw in der Abfallabfuhrverordnung des Landes Vorarlberg festgelegt sind, haben sie jene Bedeutung, die ihnen nach den genannten Gesetzen bzw der genannten Verordnung zukommt.
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Verwahrung, Bereitstellung und Abfuhr von Abf?illen, Systemabfuhr, Abfuhrpflicht (l) Die Abfallbesitzer haben nicht geftihrliche Siedlungsabftille so zu verwahren, zur Abfuhr bereitzustellen und rechtzeitig abführen zu lassen oder selbst abzuflihren, dass aufder Liegenschaft, aufder sie anfallen, keine GeI?ihrdungen, Beeinträchtigungen oder Belastungen im Sinne des $ I Abs. 4 V- AWG, wie z. B. der Gesundheit von Menschen, der natürlichen Lebensbedingungen von Tieren, Pflanzen oder fi.ir den Boden, des Wassers, des Orts- und Landschaftsbildes oder der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verursacht werden. Der $ 3 bleibt unberührt.

(2) Die Gemeinde Vandans ist verpflichtet, die im Gemeindegebiet anfallenden nicht geftihrlichen Siedlungsabf?ille zu sammeln und abzuliihren (Systemabfuhr). Die Abfallbesitzer sind verpflichtet, diese Abftille nach den Bestimmungen dieser Verordnung im Rahmen der Systemabfuhr sammeln und abfiihren zu lassen.
Davon ausgenommen sind

  • a) Abftille, die vom Abfallbesitzer behandelt (zB kompostiert) werden und zu deren Behandlung der Abfallbesitzer berechtigt und imstande ist,
  • b) Abftille, die in ein genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem eingebracht werden,
  • c) Elektroaltgeräte, wenn sie bei Herstellem, Importeuren oder Letztvertreibem (Handel) zurückgegeben werden.

d) Abftille, die in gewerblichen Betriebsanlagen anfallen.

(2) Sperrige Siedlungsabfülle sowie sperrige Garten- und Parkabftille müssen nicht über die Systemabfuhr entsorgt werden.
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2. Abschnitt
Sammlung und Abfuhr von Siedlungsabfüllen und Bioabfällen $3 Siedlungsabftille (Restabftille)
(1) Als Siedlungsabftille dürfen zur Systemabfuhr nur jene Abftille bereit gestellt werden, bei denen getrennt zu sammelnde Bioabftille, Altspeisefette und -öle, Altstoffe und Verpackungen, Problemstoffe und Elektroaltgeräte zuvor ausgesondert wurden, (2) Für die Sammlung und Bereitstellung der Restabftille müssen die von der Gemeinde Vandans zur Verfligung gestellten Abfallsäcke, Abfalltonnen oder Abfallcontainer für Restabftille verwendet werden. Abfalltonnen oder Abfallcontainer dürfen verwendet werden, wo für die Abholung ein Sammelfahrzeug mit Schüttvorrichtung zur Verfligung steht.

Die Anzahl der Abfalltonnen und Abfallcontainer ist so zu bemessen, dass ein dem jeweiligen Bedarf entsprechendes Volumen zur Verfügung steht und keine unzumutbaren Belästigungen im Sinne des $ 1 Abs. 5 V-AWG entstehen.

(3) Neben den Restabfallsäcken können auch Abfallbehälter verwendet werden. Voraussetzung hierfiir ist, dass der Abfallbehälter mit einer von der Gemeinde Vandans ausgegebenen Banderole, die dem Fassungsvermögen des Behältnisses entspricht, versehen ist.

(4) Fallen bei Einrichtungen wie z.B. Alters- oder Pflegeheime, Schulen, größeren Wohnanlagen, kleinere Unternehmen, Gaststätten dergleichen überdurchschnittlich große Restabfallmengen an, kann die Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Containem erteilen. Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung ist die Einhaltung der Bestimmungen über die Trennung der Abftille. Wenn festgestellt wird, dass die Abfalltrennung nicht funktioniert, ist die Ausnahmegenehmigung zu widemrfen.

(5) Der Abfallbesitzer (Liegenschaftseigentümer) hat die Abfallcontainer, Abfallbehälter etc. auf eigene Kosten anzuschaffen. Es sind genormte Container zu verwenden, die mit der am Sammelfahrzeug eingesetzten Schütteinrichtung entleert werden können.

(6) Die Abfallsäcke müssen ordnungsgemäß zugebunden werden. Tonnen bzw. Container dürfen nur so weit beftillt werden, dass sie noch verschlossen werden können.

(7) Die Abfallbesitzer (Liegenschaftseigentümer) haben die Abfallbehälter (Container, Tonnen) so instand zu halten und zu reinigen, dass die Gesundheit von Menschen nicht geftihrdet wird und keine unzumutbaren Geruchsbelästigungen entstehen.
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Bioabftille
(l) Bioabf?ille sind vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen ausnahmslos in den von der Gemeinde Vandans ausgegebenen Abfallsäcken für ,,Bioabfall" zur Abfuhr bereitzustellen.

(2) Neben den Bioabfallsäcken können auch Biotonnen zur Entsorgung bereitgestellt werden.

(3) In Wohnanlagen mit mindestens 5 Wohneinheiten sind Bioabftille in Biotonnen zu sammeln und bereitzustellen.

(4) Ausnahmsweise kann die Gemeinde Vandans auch in Wohnanlagen mit mehr als 5 Einheiten die Verwendung von Bioabfallsäcken genehmigen, wenn besondere Gründe dafiir vorliegen wie z.B.

geringe Bewohnerzahl, häufige Ortsabwesenheiten und dgl. Die einwandfreie Trennung der Bioabftille vom Restmüll muss gewährleistet sein und durch die Lagerung von Biomüll in Abfallsäcken dürfen keine Belästigungen für die Umgebung entstehen.
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Abfuhrgebiet, Bereitstellung, Ubernahmeorte, Sammelstellen für Siedlungsabftille und Bioabfülle (l) Das Abfuhrgebiet umfasst das gesamte Siedlungsgebiet gemäß Räumlicher Entwicklungs-plan 2024.
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Für Wohnanlagen mit weniger als 5 Wohneinheiten und flir sonstige Einrichtungen oder gewerbliche Betriebsanlagen kann die Gemeinde Vandans die Verwendung von Biotonnen auf Anfrage bewilligen.

(5) Die Bestimmungen des g 3 Abs. 5, 6 und 7 über die Anschaffung, Verwendung und Instandhaltung der Abfallbehälter gelten auch flir Bioabftille.
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Aufstellung und Benützung von Abfallbehältern
(1) Die Abfallbehälter sind in der Regel auf der eigenen Liegenschaft aufzustellen und zwar so, dass keine unzumutbaren Belästigungen fiir die Hausbewohner, Nachbarschaft oder die Allgemeinheit durch Geruch, Verunreinigungen, Lärm u dgl. Lärm entstehen. Vor allem Bioabfallsäcke und Biotonnen sind nach Möglichkeit an einem schattigen oder überdachten Ort aufzustellen. In Zeiten außerhalb des Befiill- oder Entleerungsvorganges sind die Behältnisse geschlossen zu halten.

(2) Abfallbehälter dürfen frühestens ab l9 Uhr am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden Container und Biotonnen sind unverzüglich nach der Entleerung von der Straße zu entfernen.

(2) Innerhalb des Abfuhrgebietes sind die Siedlungsabftille und Bioabftille unmittelbar an der Liegenschaft, auf der sie anfallen, rechtzeitig an geeigneter, leicht zugänglicher Stelle im unmittelbaren Nahbereich einer öffentlichen Verkehrsfläche so zur Abfuhr bereitzustellen, dass keine Belästigungen, Gesundheitsgeftihrdungen oder Verkehrsbehinderungen entstehen und die Abftille ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust abgeführt werden können. Falls die Liegenschaft nicht problemlos angefahren werden kann oder die Abholung von dort wegen der Lage der Liegenschaft wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sind die Abftille beim nächst gelegenen leicht erreichbaren Ort zur Abfuhr bereitzustellen.

(3) In den Teilen des Gemeindegebietes, die nicht zum Abfuhrgebiet gemäß Abs. I gehören, haben die Liegenschaftseigentümer die Restabl?ille und Bioabftille zur nächst gelegenen Sammelstelle zu bringen. Diese Sammelstellen sind jeweils flir bestimmte Liegenschaften festzulegen und entsprechend zu kennzeichnen. Bei den Sammelstellen dürfen nur Restabftille und Bioabftille in den von der Gemeinde bewilligten Behältnissen bereitgestellt werden. Wenn die Liegenschaft nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt, sind die Abftille beim nächst gelegenen geeigneten Ort im unmittelbaren Nahbereich einer öffentlichen Verkehrsfl äche bereitzustellen.

(4) Abfallbehälter (Container, Tonnen) dürfen frühestens am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden und sind nach der Entleerung unverzüglich von der Straße zu entfernen. Abfallsäcke dürfen erst am Abfuhrtag - ab 05.00 Uhr - zur Abfuhr bereitgestellt werden.
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Abfuhrtermine
(1) Die Abfuhr der Restabftille erfolgt wöchentlich, und zwar jeweils am Donnerstag.

(2) Die Abfuhr der Bioabfallsäcke erfolgt ebenfalls wöchentlich, und zwar jeweils am Donnerstag, also zusammen mit dem Restmüll.

(3) Die Abfuhr der Biotonne erfolgt ebenfalls wöchentlich, und zwar jeweils am Montag.
(4) Die Abfuhr beginnt jeweils um 07.00 Uhr.
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(5) Fällt der Abfuhrtag auf einen Feiertag, so erfolgt die Abfuhr am darauf folgenden Werktag. Die Abf?ille dürfen erst am Abfuhrtag an die Straße gestellt werden.

(6) Der Bürgermeister ist ermächtigt, bei Bedarf die Abfuhrtage und Abfuhrzeiten vor-übergehend abweichend festzulegen.

(7) Der Abfuhrtermine sind vom Bürgermeister rechtzeitig im Gemeindeblatt oder auf andere geeignete Weise bekannt zu geben.

3. Abschnitt
Sammlung und Abfuhr von Sperrmüll
und sperrigen Garten- und Parkabftillen
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Sperrmüll
(1) Sperrmüll kann beim Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura"
jeweils zu den verlautbarten Öffnungszeiten bei der dort eingerichteten Annahmestelle für Spermüll abgegeben werden. Die Abgabe ist nur in offenen Gebinden möglich. Es dürfen nur solche Abftille übergeben werden, die in den von der Gemeinde Vandans bereitgestellten Restmüllsäcken wegen ihrer Größe keinen Platz finden.
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Sperrige Garten- und Parkabftille
(1)Spenige Garten- und Parkabliille können beim Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura" eingerichteter Sammelstelle fi.ir Gartenabftille zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.

4. Abschnitt
Sammlung und Abfuhr von Altstoffen und Verpackungsabfällen s10 Altstoffe (1) Verwertbare Altkleider (Alttextilien) können zu den Öffnungszeiten beim Altstoffsammelzentrum (ASZ),,Gafadura" abgegeben werden.

(2) Altpapier ist in den von der Gemeinde bereitgestellten Sammelbehältem beim Altstoffsammelzentrum ,,Gafadura" zu den Öffnungszeiten abzugeben.

(3) Altmetall ist in den von der Gemeinde bereitgestellten Sammelbehältern beim Altstoffsammelzentrum,,Gafadur a" zu den verl autbarten Öffnun gszeiten abzu geben.

(4)Altholz (behandelt und unbehandelt) kann in dem von der Gemeinde bereitgestellten Sammelbehälter beim Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura" zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.

(5) Bauschutt (rein und unrein) bis zu einer Höchstmenge von I m3 kann in den von der Gemeinde bereitgestellten Sammelbehältern beim Altstofßammelzentrum ,,Gafadura" zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.

(6) Erdaushub, Steine, humusähnliches Material bis zu einer Höchstmenge von 1 m3 kann auf der von der Gemeinde eingerichteten Sammelstelle beim Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura" zu den öffnungszeiten abgegeben werden.

(7) PKW und LKW Reifen können in dem von der Gemeinde bereitgestellten Sammelbehälter beim Altstoffsammelzentrum,,Gafadura" zu den Öffnungszeiten abgegeben rverden.
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(8) Die Abgabe von Altstoffen beim Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura" darf nur zu den dott angeschlagenen Zeiten erfolgen. Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist eine Abgabe nicht zulässig.

(9) Bei einer Überflillung der bereitgestellten Behälter dürfen keine Altstoffe an der Sammelstelle zurückgelassen werden.

(10) In die Sammelbehälter dürfen ausschließlich die auf den Behältern deklarierten Ab-fallarten eingebracht werden. Jede Verunreinigung der Altstoffsammelstellen ist zu unterlassen. Verunreinigungen werden auf Kosten des Verursachers beseitigt.
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Verpackungsabftille
(1) Verpackungsabftille aus Papier und Pappe sind bei den von der Gemeinde bereitgestellten Sammelbehältern beim Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura" zu den Öffnungszeiten zu entsorgen (siehe auch $ l0 Abs.2).

(2) Verpackungsabf?ille aus Glas (Flaschen etc.) sind bei den von der Gemeinde bereitgestellten Sammelbehältern ebenfalls beim Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura" abzugeben. Die Glasverpackungen sind in Weißglas und Buntglas zu trennen.

(3) Zur Sammlung von Verpackungsabftillen aus Kunststoff und Verbundverpackungen sowie Verpackungsabftille aus Metall sind vom Abfallbesitzenden zu sammeln und in die von der Gemeinde Vandans ausgegebenen Kunststoffsäcken (,,Gelber Sack") zur Abfuhr bereitzustellen.

Für die Aufstellung und Bereitstellung der Kunststoffsäcke gelten die $$ 5 bis 7 dieser Verordnung.

Die Säcke können beim Gemeindeamt Vandans während den Offnungszeiten kostenlos bezogen werden. Die beflillten Kunststoffsäcke sind zu den von der Gemeinde Vandans bekannt gegebenen ZeiIen zur Abfuhr bereitzustellen. Die Abfuhr erfolgt alle 4 Wochen. Darüber hinaus können befi.illte ,,gelbe Kuns.tstoffsäcke" auch beim Altstoffsamme Fentrum ,,Gafadura" und zwar zu den dort angesöhlagenen Öffnungszeiten abgegeben werden. Im Übrigen gelten für die Abfuhr die Bestimmungen über die Abfuhr von Restabftillen und Bioabfiillen sinngemäß.

(4) Für die Benützung des Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura" gelten die Bestimmungen gemäß $ l0 Abs. 8 - 10.

5. Abschnitt
Sammlung und Abfuhr von Altspeisefetten und älen,
Problemstoffen und Elektroaltgeräten
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Altspeisefette und äle
(1) Gemäß g l6 Abs. 6 AWG 2002 sind Altspeisefette und -öle getrennt zu sammeln. Sie können beim Altstoffsammelzentrum (ASZ),,Gafadura" zu den bekannt gegebenen öffnungszeiten unentgeltlich abgegeben werden.
(2) Für die Sammlung von Altspeisefetten und -ölen
stehen Wechselbehälter (so genannte ,,öli") zur
Verfügung, die beim Altstoffsammelzentrum ,,Gafadura" zu beziehen sind.
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Problemstoffe, Elektroaltgeräte
(l) Problemstoffe können 2 x jährlich (Problemstoffsammlung im Frühjahr und im Herbst) beim Bauhof der Gemeinde Vandans abgegeben werden. Die Termine sind vom Bürgermeister rechtzeitig im Gemeindeblatt oder auf andere geeignete Weise bekannt zu geben. Problemstoffe können außerhalb www.ris.bka.gv.at

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der 2 x jährlichen Problemstoffsammlungen weder im Bauhof noch beim Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura" abgegeben werden. Problemstoffe sind nach Möglichkeit in den Originalbehältern zu übergeben. Falls dies nicht möglich ist, sollte der Behälter tunlichst mit einem Hinweis auf dessen Inhalt versehen werden.

(2) E,lektroaltgeräte können beim Altstoffsammelzentrum ,,Gafadura" unentgeltlich abgegeben werden.

Die öffnungszeiten des Altstoffsammelzenttums (ASZ) ,,Gafadura" werden im Gemeindeblatt verlautbart. Außerhalb der öffnungszeiten dürfen beim Altstoffsammelzentrum ,,Gafadura" keine Abftille zurückgelassen werden.

(3) Für Altbatterien (ausgenommen Autobatterien) sowie fiir Ölfilter und Mineralöl besteht eine Rücknahmepflicht des Handels. Medikamente können in Apotheken zurück-gegeben werden. Bei Elektroaltgeräten besteht für den Händler eine Rücknahme-verpflichtung nur beim Kauf eines Neugerätes und wenn die Verkaufsfläche des Händlers mehr als 150 m'zbeträgt.

6. Abschnitt
Schlussbestimmungen
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Pflichten der Liegenschaftseigentümer
(1) Nach $ I I Abs. I V-AWG haben Liegenschaftseigentümer zu dulden, dass auf ihren Liegenschaften Übernahmeorte eingerichtet werden und Abfallbehälter bereitgestellt werden, soweit die Einrichtung des Übernahmeortes zur Bereitstellung von Abftillen, die aufanderen nahe gelegenen Liegenschaften anfallen, notwendig ist.

(2) Über die Notwendigkeit der Einrichtung eines Übernahmeortes und dessen Umfang hat nach $ I I Abs. 2 V-AWG erforderlichenfalls der Bürgermeister zu entscheiden.

(3) Die für Liegenschaftseigentümer geltenden Bestimmungen dieser Verordnung finden sinngemäß auch auf Abfallbesitzer Anwendung, die in ähnlicher Weise zur Nutzung von Liegenschaften befugt sind (Mieter, Pächter, Gebrauchsberechtigte, Fruchtnießer u. dgl.) sowie auf die Eigentümer von Bauwerken auffremdem Grund und Boden und die Inhaber von Baurechten.
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Offnungszeiten der Sammelstellen,
Sammel- und Abfuhrtermine, Information
(1) Die Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrum (ASZ) ,,Gafadura" sowie die Abfuhrtermine und die Abfuhrzeiten werden vom Bürgermeister festgelegt und im Gemeindeblatt oder sonst in geeigneter Weise verlautbart. Der Bürgermeister ist ermächtigt, bei Bedarf die Abfuhrtermine und Abfuhrzeiten sowie Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums vorübergehend abweichend festzulegen.

(2) Außerhalb der Öffnungszeiten dürfen keine Abftille abgegeben bzw. zurückgelassen werden s16 lnkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 01. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallabfuhrordnung vom 21. Juli 2017 außer Kraft.
Der Bürgermeister
Florian Küng
www.ris.bka.gv.at

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