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ÜbersichtVandansSitzungsprotokolle

38. Sitzung der Gemeindevertretung am 19. Dezember 2024

Vandans · Protokolle Vandans · 10.01.2025

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.vandans.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … Entwicklungsplanes 3. Entscheidung zum Antrag von Herrn Peter jun. und Frau Monika Scheider, Obere Venserstraße 81, Vandans, vom 16. Oktober 2024 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 354 m'von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. …
  • … gebildeten Grundstück Nr. 1650/5, GB Vandans 4. Entscheidung zum Antrag von Herrn Peter Scheider, Obere Venserstraße 81, Vandans, vom 16. Oktober 2024 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 830 m" von ,,Baueruartungsfläche Wohngebiet" bzw. ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" bzw. in …
  • … gebildeten Grundstück Nr. 165012, GB Vandans 5. Entscheidung zum Antrag von Herrn Michael Scheider, 6780 Schruns, Veltlinenueg 20, vom 16. Oktober 2024 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 585 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" bzw. ,,Freifläche Freihaltegebiet" in,,Baufläche Wohngebiet" aus dem neu …
  • … des Raumplanungsgesetzes im Jahr 2019 ist jede Gemeinde verpflichtet, einen räumlichen Entwicklungsplan (REP) als Grundlage für die Flächenwidmungsund die Bebauungsplanung unter Abwägung der lnteressen nach $ 3 RPG für das gesamte Gemeindegebiet durch Verordnung zu erlassen. Am 23. Oktober 2019 hat die Gemeindevertretung …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

GeuerNDEAMr VnlrDANS
Verhandlundsschrift
aufgenommen am 19. Dezember 2024 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Vandans anlässlich der 38. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.

Auf Grund der Einladung vom 12. Dezember 2024 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil:
Liste ,,Gemeinsam für Vandans":
Bgm. Florian Küng, Vbgm. lna Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., lng. Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Renate Neve, Helmut Robert Bitschnau sowie Heinz Scheider, Walter Bitschnau und Paul Schoder als Ersatzmitglieder;
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Ralf Engelmann, Manuel Zint (ab 20.00 Uhr), Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer, Christoph Brunold sowie August Montibeller als Ersatzmitglied;
ne Liste Vandans
Hubert Thomma als Ersatzmann;
Entschuldigt: Dl (FH) Mathias Rinderer (GFV), Arno Saxenhammer (GFV), Stefan Köberle (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Manuela Konzett (GFV), Markus Pfefferkorn (AFL), Mag." Nadine Kasper (GRU)
Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß
Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt worden sind, beginnt der Vorsitzende um 19.30 Uhr mit der 38. Sitzung der Gemeindevertretung.

Um 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, den Gemeindekassier sowie die Zuhörerin und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest.

Dem Antrag des Vorsitzenden, nämlich den Tagesordnungspunkt 6. von der Tagesordnung abzusetzen, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Taqesordnunq:
1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 37. Sitzung der Gemeindevertretung am 14.
November 2024

  • 2. Beschlussfassung der Verordnung über die Erlassung eines räumlichen Entwicklungsplanes
  • 3. Entscheidung zum Antrag von Herrn Peter jun. und Frau Monika Scheider, Obere Venserstraße 81, Vandans, vom 16. Oktober 2024 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 354 m'von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1650/5, GB Vandans
  • 4. Entscheidung zum Antrag von Herrn Peter Scheider, Obere Venserstraße 81, Vandans, vom
  • 16. Oktober 2024 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 830 m" von ,,Baueruartungsfläche Wohngebiet" bzw. ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" bzw. in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 165012, GB Vandans
  • 5. Entscheidung zum Antrag von Herrn Michael Scheider, 6780 Schruns, Veltlinenueg 20, vom
  • 16. Oktober 2024 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 585 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" bzw. ,,Freifläche Freihaltegebiet" in,,Baufläche Wohngebiet" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr.

'1650/3,
GB Vandans

  • 6. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Land- und Forstwirtschaft incl. Jagd vom 13. November 2Q24
  • 7. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Freizeit und Vereine vom 26. November 2024
  • 8. Kenntnisnahme über die gemeinsame Sitzung bzw. die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Finanzen mit dem Gemeindevorstand am 04. Dezember 2Q24
  • 9. Schulerhalterverband ,,Allgemeine Sonderschule Vandans - Sonderpädagogisches Zentrum Montafon" - Auflösung des Gemeindeverbandes per 31. August 2023
  • 10. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2025
  • 11. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2025 gemäß $ 73 des Gemeindegesetzes
  • 12. Kenntnisnahme über die eingebrachte Petition gemäß

$ 25 Vorarlberger Gemeindegesetz des
Völkerverständigungs- und Zivilschutzverein ,,Die Eiche", Lebernau 176,6883 Au, vom 05.
November 2024
13. Berichte und Allfälliges
Erlediqunq der Taqesordnunq:
1Genehmiqunq der Verhandlunqsschrift über die 37. Sitzunq der Gemeindevertretuns am 14. November 2024 Beschlussvorlaqe:
Gemäß $ 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Verhand lungssch rift zu führen.

Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.
2l 22
38. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 14. November 2024 zu genehmigen.

Beschluss:
Vbgm. lna Bezlanovits ersucht um Ergänzung ihrer Wortmeldung zu Tagesordnungspunkt 2. - Seite 4:
ln weiterer Folge werden die bestehenden Linien die Probleme und die erarbeiteten Vorschläge zur Verbesserung/Ansätze der Montafoner Landbus Linien im Detail präsentiert.
Ergänzung:
Vbgm. lna Bezlanovits gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass die kalkulierte Umsteigezeit (Bus/Bahn) in der Früh von nur 3 Minuten zu kurz sei. Gerade in den Wintermonaten komme es öfters zu Verspätungen und das habe zur Folge, dass es keinen Zug-Anschluss mehr gebe - das führe unweigerlich zu Unmut bei den Schülern und Beschwerden bei den weiteren Fahrgästen. Aus diesem Grund sollte geprüft werden, ob der Bus nicht eine Minute früher bei der Golmerbahn starten könnte, um somit die U m steigeze ite n zu verl än gern.
Nach Beantwortung,
Unter Berücksichtigung der oben angeführten Ergänzung sprechen sich alle Anwesenden für die Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 37. Sitzung am 14. November 2024 aus.

2. Beschlussfassunq Verordnuno über die Erlassunq einesmlichen Entwicklungsplanes Beschlussvorlage:
Seit der Novelle des Raumplanungsgesetzes im Jahr 2019 ist jede Gemeinde verpflichtet, einen räumlichen Entwicklungsplan (REP) als Grundlage für die Flächenwidmungsund die Bebauungsplanung unter Abwägung der lnteressen nach $ 3 RPG für das gesamte Gemeindegebiet durch Verordnung zu erlassen.

Am 23. Oktober 2019 hat die Gemeindevertretung die Vergabe eines Planungsauftrages an das Büro,,stadtland", welches auch in den Planungsprozess,,regionales Räumliches Entwicklungskonzept Montafon" eingebunden ist, beschlossen.

Der räumliche Entwicklungsplan wurde unter externer, fachlicher Begleitung in Abstimmung mit dem Land Vorarlberg, dem Stand Montafon und der Baurechtsverwaltung Montafon erarbeitet. Das zentrale Gremium für die inhaltliche Diskussion war der Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung (inkl. Verkehr) der Gemeinde Vandans. Zudem wurde auf eine umfangreiche Beteiligung der Bevölkerung geachtet.

lm Rahmen einer Fragebogenaktion, einer öffentlichen Raumwerkstatt und einer REP- 3 t22
38. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

Ausstellung konnten Bürgerinnen und Bürger ihre ldeen und Vorstellungen für die Entwicklung ihrer Gemeinde einbringen.

Der nun vorliegende räumliche Entwicklungsplan beinhaltet überörtliche Vorgaben (RPG, Konzepte, Programme und Leitbilder auf Landes- und Regionsebene, sowie der parallellaufende Prozess regREK Montafon, die fachliche Analyse, die auf statistischen Auswertungen, vorhandenen Geodaten und einigen Erhebungen aufbaut, lnputs und Erkenntnisse, die im Zuge der Bevölkerungsveranstaltung und mehrerer Termine der Gemeindevertretung bzw. der Arbeitsgruppe REP gewonnen wurden. Der REP baut zudem auf dem Teil-REK lnnerbach-Rodund (2017) und anderen bereits erarbeiteten Planungsgrundlagen (2.8. Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung, Bebauungsplan Ganeu etc.) auf.

Der REP-Entwurf, der Zielplan und der Umweltbericht wurden am 29. März 2023 zur strategischen Umweltprüfung (gemäß $ 10a Abs. 3 iVm $ 11a RPG) an das Amt der Vorarlberger Landesregierung übermittelt. Mit Schreiben vom 27. August 2Q24 wurde seitens der Umweltbehörde mitgeteilt, dass der Umweltbericht zur Kenntnis genommen werden kann und dass keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Am 17. Oktober 2024 hal die Gemeindevertretung Vandans einstimmig

  • a) die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über den räumlichen Entwicklungsplan im Entwurf
  • b) den Verordnungstext zum räumlichen Entwicklungsplan im Entwurf (Anlage 1)
  • c) den Zielplan im Entwurf (Anlagen 2 -

4)
d) den Erläuterungsbericht zur Verordnung über den räumlichen Entwicklungsplan im Entwurf genehmigt.

Der Verordnungsentwurf (Stand 03. Oktober 2024), der Zielplan, der Erläuterungsbericht samt dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung wurden vom 18. Oktober 2Q24 bis 17. November 2024 auf dem Veröffentlichungsportal der Gemeinde Vandans kundgemacht ($32e des Gemeindegesetz) sowie im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Auf die Möglichkeit jedes Gemeindebürgers oder Eigentümers von Grundstücken, auf die sich der Räumliche Entwicklungsplan bezieht, zum Entwurf während der Zeit der Veröffentlichung schriftlich Anderungsvorschläge einzubringen, wurde hingewiesen.

Während der Zeit der Veröffentlichung sind insgesamt2l Stellungnahmen im Gemeindeamt Vandans eingelangt. Die eingebrachten Stellungnahmen sind allesamt an das Büro Stadtland zur Ausarbeitung eines fachlichen Vorschlages übermittelt worden. Dieser fachliche Vorschlag soll als Grundlage für die Beschlussfassung der Gemeindevertretung dienen. Die vom Büro Stadtland ausgearbeiteten fachlichen Vorschläge sind an die Mitglieder der Gemeindevertretung übermittelt worden. ln der Sitzung des Ausschusses für Raumplanung am 11. Dezember 2024 sind die Stellungnahmen und die fachlichen Vorschläge eingehend beraten und einige Ergänzungen angeregt worden.

Anbei überlassen wir den überarbeiteten ,,Fachlichen Vorschlag" vom Büro Stadtland, Stand 12.12.2024.
Es wird ersucht,

  • a) die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über den räumlichen Entwicklungsplan,
  • b) den Verordnungstext zum räumlichen Entwicklungsplan (Anlage 1)

4l 22
38. SiEung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

)cden Zielplan (Anlagen 2 -
4)
den Erläuterungsbericht zur Verordnung über den räumlichen Entwicklungspland)
zu beschließen
Beschluss:
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Vertreter vom Büro Stadtland, nämlich Dipl. lng. Luzian Burg.staller über Zoom, dankt diesem für die Bereitschaft die eingelangten Steliungnahmen,Änderungswünsche und Außerungen den Anwesenden darzulegen.

Bgm. Florian Küng fasst in seiner Einleitung die Grundsätze des vorliegenden räumlichen Entwicklungsplanes (REP) zusammen und informiert kurz über dessen Bedeutung, und zwar als Entscheidungshilfe aufgrund der ständig steigenden Anforderungen an die örtliche Raumplanung.

Auf Ersuchen des Vorsitzenden erläutert Dl Luzian Burgstaller jede eingelangte Stellungnahme bzw. die Anderungswünsche im Detail sowie den von ihm ausgearbeiteten fachlichen Behandlungsvorschlag vom 12. Dezember 2024 mit einer ausführlichen Begründung:
1. Land Vorarlberq Abt. Raumpla,luno und Baurecht
Vorschlag von Stadtland: Der Außerung bzw. den Anregungen/Ergänzungen formeller Natur werden stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Der Außerung bzw. den Anregungen/Ergänzungen formeller Natur, werden im REP einstimmig stattgegeben;
2 Gemeinde Bürs
Vonscniäg von Stadtland: Keine Anderung im REP erforderlich;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Die Außerung der Gemeinde Bürs wird ohne weitere Wortmeldung zur Kenntnis genommen;
3 Vallaster Alfred & Bettina
Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird teilweise stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird mit 21 : 1 Gegenstimme (Helmut Robert Bitschnau) zugestimmt;
Helmut Robert Bitschnau begründet seine Gegenstimme damit, dass er dem Anderungsvorschlag der Familie Vallaster und weiteren vollinhaltlich stattgeben würde. lm $ 3 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes werde die lnteressensabwägung geregelt. lm Zweifelsfall sollte zugunsten des Eigentümers entschieden werden.

Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass eine lnteressenabwägung erfolgte, unter Berücksichtigung von öffentlichen und privaten lnteressen.

Dabei sei abgewogen worden, wie alle berührten lnteressen, wie beispielsweise sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Siedlungsentwicklung nach innen, Erhaltung der Vielfalt der Natur, aktueller Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen und die natürlichen Gegebenheiten, miteinander in Einklang gebracht werden können.
5122
38. SiEung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

Die Aufgabe bei der Erstellung des räumlichen Entwicklungsplanes sei die verschiedenen Ansprüche an den Raum zu regeln und räumlich zu ordnen, damit die Gemeinde eine geordnete Entwicklung fürdie nächsten 10 bis 15 Jahre sicherstellen könne. Diese Aufgabe sei eine große Herausforderung, da viele verschiedene Nutzungsansprüche auf engem Raum aufeinandertreffen. Daher wolle er nochmals an den umfangreichen und mehrjährigen Prozess zur Erstellung des räumlichen Entwicklungsplanes erinnern. Zu Beginn seien die Grundlagen erhoben, die Grundsätze und Ziele der örtlichen Raumplanung gemäß $ 2 Vorarlberger Raumplanungsgesetz definiert und erst in weiterer Folge der Siedlungsrand festgelegt worden. Der Siedlungsrand sei nach den Grundsätzen und Zielen festgelegt worden, die im erarbeiteten Verordnungstext mit insgesamt 28 Paragrafen festgeschrieben worden sind.

Leider seien zu Beginn beider Erstellung der Flächenwidmungpläne in Vorarlberg sehr großzügig Bauflächenausweisungen vorgenommen worden, das auch in Vandans zu einer beträchtlichen Baulandhortung bzw. Vorratswidmung geführt habe. Jetzt gebe es die Problematik, dass Vandans über sehr viel gewidmeten, unbebauten Grund und Boden verfüge, der weder verkauft noch bebaut werde. ln der Vergangenheit seien Freiflächen nicht geplant, sondern als Restflächen nach der Planung der Bauflächen in unserer Landschaft übriggeblieben. Diese Entwicklung habe dazu geführt, dass zukünftige Generationen kaum mehr Handlungsspielraum haben. Die heutige Diskussion erscheine zum Siedlungsrand erscheine daher als restriktiv, jedoch widerspreche eine zu großzügige Ausweitung des Siedlungsrandes in peripheren Gebieten den festgelegten Grundsätzen. lm vorliegenden REP seien potenzielle Bauflächen ausgewiesen, die annähernd eine Verdoppelung der Bevölkerung (bei heute durchschnittlich verdichteter Bauweise)
ermöglichen würden. Diese Umstände führten daher zum vorliegenden Behandlungsvorschlag von Stadtland. Abschließend, so der Vorsitzende, wolle er noch festhalten, dass gemäß $ 4 des Verordnungstext zum räumlichen Entwicklungsplan, kleinräumige Abrundungen der Bauflächengrenze über den Siedlungsrand hinaus bis zu einer Größe von 250 m2 möglich seien und gemäß S 1 1b) RPG, der räumliche Entwicklungsplan mit seinem Siedlungsrand jederzeit geändert werden könne, sofern es einen sachlich begründeten Anderungsvorschlag gebe.
5.

6. Amman Daniel
Vorschlag von Stadtland: DemAnderungsvorschlag wird nicht stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird mit 21 : 1 Gegenstimme zugestimmt;
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Montibeller Auqust & Eva
Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird nicht stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird mit 20 : 1 Gegenstimme zugestimmt.

August Montibeller hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Stemer-Walch Stefanie & Stemgr Bertram
Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird nicht stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird mit 21 : 1 Gegenstimme zugestimmt.

7 Wachter Franz
Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird einstimmig zugestimmt;
8.Eqele Franz
Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Nach einer ausführlichen Diskussion wird dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland mit 13 : 8 Gegenstimmen zugestimmt. Begründet werden die Gegenstimmen damit, dass die Anderung des Siedlungsrandes auch als Ausweitung in die Freifläche gesehen werden könne. Der aktuelle Siedlungsrand im REP-Entwurf folge im gegenständlichen Bereich der Bauflächengrenze bzw. der Grenze der Bauenruartungsfläche, Die Freifläche könne auch als Puffer zwischen dem Siedlungsgebiet und der Waldfläche entlang der lll gesehen werden.

Bgm. Florian Küng und Mag. Johannes Wachter geben in ihren Antworten zu verstehen, dass jeder Anderungsvorschlag einzeln geprüft und beurteilt werden müsse. Die vorliegenden Anderungsvorschläge seien auch nicht,,Eins zu Eins"
vergleichbar. Die gegenständliche Fläche liege in Zentrumsnähe und sei rund 250 m Gehdistanz vom Dorfzentrum entfernt. Gemäß dem vorliegenden REP soll die Siedlungsentwicklung vor allem auf das zentrale Siedlungsgebiet konzentriert werden. Eine Bauflächeneignung der gegenständlichen Fläche werde auch in der vorliegenden Stellungnahme von PROALP ZT GmbH aufgezeigt. Es sprechen Argumente Für und Gegen eine Ausweitung des Siedlungsrandes, wobei die Argumente für eine Ausweitung des Siedlungsrandes überwiegen. Die Einbeziehung der gegenständlichen Fläche in den Siedlungsrand stehe mehrheitlich mit den festgelegten Zielen (Verordnungstext zum Räumlichen Entwicklungsplan der Gemeinde Vandans) im Einklang.

Mag. Christian Egele hat wegen Befangenheit weder an der Bratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen.

9. Ganahl Karin
Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung :
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird einstimmig zugestimmt;
10. Nuderscher Kurt
Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird nicht stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird mit 21 : 1 Gegenstimme zugestimmt;
11. Berqer Marcel
Vorschlag von Stadtland: DemAnderungsvorschlag wird nicht stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung :
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird einstimmig zugestimmt;
12. Bitschnau Walter
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38. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

15. Rudioier Tania & Dietmar
Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird nicht stattgegeben;
Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird nicht stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird einstimmig zugestimmt;
Vor der Beratung haben Helmut Robert Bitschnau und Walter Bitschnau wegen Befangenheit auf eigenen Wunsch den Sitzungssaal verlassen und an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Bitschnau (Gebrüder)
Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird nicht stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird mit 14 : 6 Gegenstimmen zugestimmt. Die Gegenstimmen werden damit begründet, dass Verständnis für das private lnteresse der Familie Bitschnau bestehe. Mit diesem festgelegten Siedlungsrand werde der Handlungsspielraum für die nächste Generation der Familie Bitschnau genommen.

Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort, dass er Verständnis für private lnteressen habe. Die Ausweitung des Siedlungsrandes widerspreche den festgelegten REP-Zielen, und zwar einer Entwicklung nach innen bzw. dem Fokus der Siedlungsentwicklung auf gut erschlossene Lagen. Die gegenständliche Fläche liege am äußersten Rand des Siedlungsgebietes im Ortsteil Vens. Weiters gibt de.r Vorsitzende zu verstehen, dass die Gemeindevertretung verpflichtet sei, jeden Anderungsvorschlag nach objektiven öffentlichen lnteressen gemäß $ 2 Vorarlberger Raumplanungsgesetz zu beurteilen. Er wolle darauf hinweisen, dass gemäß $ 11b) RPG der Räumliche Entwicklungsplan bzw. der festgelegte Siedlungsrand in einem vereinfachten Verfahren geändert werden könne, sofern ein sachlich begründeter Anderungsvorschlag vorliege.

Vor der Beratung haben Helmut Robert Bitschnau und Walter Bitschnau wegen Befangenheit auf eigenen Wunsch den Sitzungssaal verlassen und an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Marent Lukas
Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird nicht stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird mit 21 : 1 Gegenstimme zugestimmt;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird einstimmig zugestimmt;
Wachter Burkhard
Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird nicht stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird einstimmig zugestimmt;
Mag. Johannes Wachter hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.
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38. SiEung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

17. Brändle Elisabeth, vertreten durch RA Dr. KarlSehelling Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird nicht stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird 21 :1 Gegenstimme zugestimmt;
18Dietrich Ulrich
Vorschlag von Stadtland: Keine Anderung im REP erforderlich;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird einstimmig zugestimmt;
19. Hepberqer Ronald. vertreten du,lch RA Dr. Karl Schellinq Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird nicht stattgegeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird mit 20 :2 Gegenstimmen zugestimmt;
20. Rau Joachim & Bettina
Vorschlag von Stadtland: Dem Anderungsvorschlag wird nicht stattgeben;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird 21 : 1 Gegenstimme zugestimmt;
21Barqehr Waltraud
Vorschlag von Stadtland: Keine Anderung im REP erforderlich;
Beschluss der Gemeindevertretung:
Dem Behandlungsvorschlag vom Büro Stadtland wird einstimmig zugestimmt;
Nach dieser ausführlichen Behandlung der eingelangten Anderungswünsche und Stellungsnahmen und nachdem keine weiteren Fragen an Dl Luzian Burgstaller gestellt werden, bedankt sich Bgm. Florian Küng bei Dl Luzian Burgstaller und verabschiedet diesen um ca. 21.35 Uhr über Zoom.

Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur fassen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlüsse:
a) die Kenntnisnahme der eingelangten Anderungsvorschläge und Außerungen zum räumlichen Entwicklungsplan, gemäß $ 11 Abs. 5 des Raumplanungsgesetzes, LGBI. Nr. 39/1996, in der Fassung von LGBI. Nr. 2812011,Nr.412Q19, Nr. 412022 und Nr. 5712023.

b) die Erlassung der Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über einen räumlichen Entwicklungsplan samt dem Verordnungstext (Anlage 1) und den Zielplan (Anlagen 2-4), gemäß S 11 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBI.

Nr. 39/1996, in der Fassung von LGBI. Nr. 2812011,Nr.412019,Nr.412Q22 und Nr.
5712023.

  • c) den Erläuterungsbericht zur Verordnung über den räumlichen Entwicklungsplan 9122
  • 38. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

3 Petern
Venserstraße 81. Va s. vom 16. Oktober 2024 um U einer Teilfläche Ausmaß aus N Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 11. Dezember 2024 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehrs) einstimmig für eine Anderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragsstellern beantragt, ausgesprochen und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages
- Anderung des Flächenwidmungsplanes von ca. 354 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr.
1650/5 und Grundstück Nr. 2211.

Der Erläuterungsbericht samt Planbeilage über die Anderung des Flächenwidmungsplanes wird dieser Beschlussvorlage beigelegt.

Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die.Empfehlung des Raumplanungsausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Anderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurt zu beschließen.

Das Protokoll über die 10. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 11. Dezember 2024 wird den Mitgliedern der Gemeindevertretung nachgereicht.

Beschluss
Antrag vom 16. Oktober 2024=
Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 354 m2 von ,,Bauenvartungsfläche Wohngebiet" in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr.
1650/5, GB Vandans.
Beg rü ndu ng/Sachverhalt:
Peter jun. und Monika Scheider beantragen mit Schreiben vom 16. Oktober 2024 die Umwidmung in ,,Verkehrsfläche Straßen". Begründet wird das Ansuchen damit, dass eine Realteilung (Neuaufteilung des Grundstück Nr. 1650) stattgefunden hat. Gemäß dem Schenkungsvertrag vom 30. September 2024wurden zwei Liegenschaften (neu gebildete Grundstücke Nr. 1650/2 und Nr. 1650/3) an die beiden Söhne, Peter und Michael Scheider, übertragen. Das neu gebildete Grundstück Nr. 1650/5 soll zukünftig als Erschließungsstraße dienen. Diesbezüglich wurden entsprechende Dienstbarkeiten im Schenkungsvertrag eingearbeitet.

Stellungnahme des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 11. Dezember 2024:
Aus raumplanungsfachlicher Sicht ist die Anderung des Flächenwidmungsplanes in ,,VS" zu befünruorten. Die Antragsteller haben sich mit der zukünftigen Entwicklung ihres Grundstückes auseinandergesetzt und wollen mit der Ausweisung der Verkehrsfläche die Erschließung der neuen Grundstücksteile langfristig sichern. Mit der Ausweisung der Verkehrsfläche wird auch sichergestellt, dass diese Fläche nicht für andere Zwecke venruendet wird. Mit dieser Widmung wird somit eine klare rechtliche Lage geschaffen, um die gegenständliche Liegenschaft weiterzuentwickeln. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu enivarten.
10122
38. SiEung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen,.sprechen sich alle anwesenden Mit glieder des Raumplanungsausschusses für eine Anderung des Flächenwidmungsplanes aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 354 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1650/5, GB Vandans umzuwidmen.

Beschluss der Gemeindevertretung:
Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang

  • a) die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 354 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1650/5 und Nr. 2211 , GB Vandans im Entwurf;
  • b) die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf;
  • c) sowie den dazu erstellten Erläuterungsbericht;

Auf eigenen Wunsch hat Peter Scheider jun. den Sitzungssaal während den Beratungen (TOP 3 - 5) verlassen und an den Abstimmungen nicht teilgenommen (Befangenheit).

Dieser Entwurf des Flächenwidmungsplanes samt dem Erläuterungsbericht wird mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal (Homepage) der Gemeinde Vandans veröffentlicht. Jede Person kann während der Zeit der Veröffentlichung im Gemeindeamt, während der hierfür bestimmten Amtsstunden in den Entwurf Einsicht nehmen und eine Stellungnahme abgeben.

4. Entscheidunq zumAntrao von Herrn Peter Scheider. O Venserstraße 81.

Vandans. vom 16. 2O24 um Umwidmuno einer T im Ausmaß von ca. 829 m'von ..Bauerwartunosfläche Wohnoebiet" bzw. ..Freifläche Freihalteoebiet" in ..Baufläche Wohngebiet" bzw. in ..Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu qebildeten Grundstück Nr. 1650/2. GB Vandans Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 1 1. Dezember 2024 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehrs) einstimmig für eine Anderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragssteller beantragt, ausgesprochen und empfehlen der Gemeindevertretung
a) eine Genehmigung des vorliegenden Antrages -
Anderung des Flächenwidmungsplanes einer Teilfläche von ca. 830 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" bzw.

,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" bzw. in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 165012, GB Vandans,
b) die Folgewidmung als ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" fes2ulegen, mit einer Bebauungsfrist von 7 Jahren.
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38. SiEung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

Der Erläuterungsbericht samt Planbeilage über die Anderung des Flächenwidmungsplanes wird dieser Beschlussvorlage beigelegt.

Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die.Empfehlung des Raumplanungsausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Anderung des Flächenwidmungs-planes im Entwurt zu beschließen.

Das Protokoll über die 10. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 11. Dezember 2024 wird den Mitgliedern der Gemeindevertretung nachgereicht.

Beschluss:
Antrag vom 16. Oktober 2024:
Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 829 m'von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" bzw. ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" bzw. in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 165012, GB Vandans.
Begrü ndu ng/Sachverhalt:
Peter Scheider beantragt mit Schreiben vom 16. Oktober 2024 die Umwidmung in ,,Baufläche Wohngebiet" bzw. ,,Verkehrsfläche Straßen". Begründet wird das Ansuchen damit, dass eine Realteilung (Neuaufteilung des Grundstück Nr. 1650) stattgefunden habe. Gemäß dem Schenkungsvertrag vom 30. September 2024 hat Peter Scheider das neu gebildete Grundstücke Nr. 165012 von seinen Eltern erhalten. Das neu gebildete Grundstück Nr. 1650/2 soll in den kommenden Jahren mit einem Eigenheim bebaut werden. Die Verkehrsfläche wird für die Erschließung der westlichen landwirtschaftlichen Fläche benötigt. Diesbezüglich wurden entsprechende Dienstbarkeiten im Schenku ngsvertrag eingearbeitet.
Stellungnahme des Raumplanungsausschusses:
Aus raumplanungsfachlicher Sicht ist die Anderung des Flächenwidmungsplanes in ,,8W" und ,,VS" zu befürworten. Zweck der Ausweisung ist die Sicherung von Flächen für Wohnen. Mit dieser Widmung wird auch dem Räumlichen Entwicklungsplan entsprochen. Die Bauflächenausweisung wird befristet, als Folgewidmung soll,,Baueruvartungsfläche Wohngebiet" festgelegt werden. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu erwarten. Das Mindestmaß der baulichen Nutzung ist in der Verordnung der Gemeinde Vandans über einen Bebauungsplan, vom 30.07.2024, in $ 2 Maß der baulichen Nutzung, festgelegt.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen,.sprechen sich alle anwesenden Mit glieder des Raumplanungsausschusses für eine Anderung des Flächenwidmungsplanes aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 585 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet", eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 87 m' von,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet", eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 140 m2 von ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" sowie eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 18 m2 von ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr.

165012 (vorher GST Nr. 1650), je GB Vandans umzuwidmen. Die Folgewidmung soll als,, Bauerwartungsfläche Woh ngebiet" festgelegt werden.

Beschluss der Gemeindevertretung:
Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar.
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38. SiEung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang
a) die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 585 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet", eine Teilfläche im Ausmaß von ca.

87 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet", eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 14Q m2 von ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" sowie eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 18 m2 von ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr.
165012 (vorher GST Nr. 1650), je GB Vandans im Entwurf;

  • b) die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf;
  • c) den dazu erstellten Erläuterungsbericht;
  • d) die Festlegung der Folgewidmung in ,,Baueruvartungsfläche-Wohngebiet" mit einer Bebauungsfrist von 7 Jahren;

Auf eigenen Wunsch hat Peter Scheider jun. den Sitzungssaal während den Beratungen (TOP 3 - 5) verlassen und an den Abstimmungen nicht teilgenommen (Befangenheit).

Dieser Entwurf des Flächenwidmungsplanes samt dem Erläuterungsbericht wird mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal (Homepage) der Gemeinde Vandans veröffentlicht. Jede Person kann während der Zeit der Veröffentlichung im Gemeindeamt, während der hierfür bestimmten Amtsstunden in den Entwurf Einsicht nehmen und eine Stellungnahme abgeben.

5.Entscheidund zum Antrao von Herrn Michael Scheider- 6780 Schruns. Veltlinerweq 20. vom 16. Oktober 2024 um Umwidmunq einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 585 m'?von ..Baueruvartungsfläche Wohngebiet" bzw. ..Freifläche Freihaltegebiet" in ..Baufläche Wohnqebiet" aus neu oebildeten Grundstück Nr. 1650/3.
GB Vandans
Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 11. Dezember 2Q24 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehrs) einstimmig für eine Anderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragssteller beantragt, ausgesprochen und empfehlen der Gemeindevertretung
a) eine Genehmigung des vorliegenden Antrages -
Anderung des Flächenwidmungsplanes einer Teilfläche von ca. 585 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" bzw.

,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1650/3, GB Vandans,
b) die Folgewidmung als ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" festzulegen, mit einer Bebauungsfrist von 7 Jahren.

Der Erläuterungsbericht samt Planbeilage über die Anderung des Flächenwidmungsplanes wird dieser Beschlussvorlage beigelegt.
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38. SiEung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die Empfehlung des Raumplanungsausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Anderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf zu beschließen.

Das Protokoll über die 10. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 11. Dezember 2024 wird den Mitgliedern der Gemeindevertretung nachgereicht.

Beschluss:
Antrag vom 16. Oktober 2024:
Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 585 m" von ,,Bauenrvartungsfläche Wohngebiet" bzw. ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1650/3.
Begrü ndu ng/Sachverhalt:
Michael Scheider beantragt mit Schreiben vom 16. Oktober 2024 die Umwidmung in ,,Baufläche Wohngebiet". Begründet wird das Ansuchen damit, dass eine Realteilung (Neuaufteilung des Grundstückes Nr. 1650) stattgefunden habe. Gemäß dem Schenkungsvertrag vom 30. September 2024 hat Michael Scheider das neu gebildete Grundstück Nr. 1650/3 von seinen Eltern erhalten. Das neu gebildete GrundstÜck Nr. 1650/3 soll in den kommenden Jahren mit einem Eigenheim bebaut werden.
Stellungnahme des Raumplanungsausschusses:
Aus raumplanungsfachlicher Sicht ist die Anderung des Flächenwidmungsplanes in ,,Baufläche Wohngebiet" zu befünruorten. Zweck der Ausweisung ist die Sicherung von Flächen für Wohnen. Mit dieser Widmung wird auch dem Räumlichen Entwicklungsplan entsprochen. Die Bauflächenausweisung wird befristet, als Folgewidmung soll ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" festgelegt werden. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu erwarten. Das Mindestmaß der baulichen Nutzung ist in der Verordnung der Gemeinde Vandans über einen Bebauungsplan, vom 30.07.2024, in $ 2 Maß der baulichen Nutzung, festgelegt.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen,.sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Anderung des Flächenwidmungsplanes aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 585 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1650/3 umzuwidmen. Die Folgewidmung sollals,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" festgelegt werden.

Beschluss der Gemeindevertretung:
Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang
a) die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 585 m" von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr.
'1650/3 (vorher GST Nr. 1650 und GST Nr. 1653/1 ),
je GB Vandans im Entwurf;

  • b) die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf;
  • c) den dazu erstellten Erläuterungsbericht;

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38. Si2ung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

d) die Festlegung der Folgewidmung in ,,Bauenivartungsfläche-Wohngebiet" mit einer Bebauungsfrist von 7 Jahren;
Auf eigenen Wunsch hat Peter Scheider jun. den Sitzungssaal während den Beratungen (TOP 3 - 5) verlassen und an den Abstimmungen nicht teilgenommen (Befangenheit).

Dieser Entwurf des Flächenwidmungsplanes samt dem Erläuterungsbericht wird mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal (Homepage) der Gemeinde Vandans veröffentlicht. Jede Person kann während der Zeit der Veröffentlichung im Gemeindeamt, während der hierfür bestimmten Amtsstunden in den Entwurf Einsicht nehmen und eine Stellungnahme abgeben.

6.Kenntnisnahme über die Beratunoen des Ausschusses fürnd- undForstwirtschaft incl. Jaqd der Gemeinde Vandans vom 13. November 2024 Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 13. November 2024haben sich die Mitglieder des Ausschusses Landund Forstwirtschaft incl. Jagd der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:

  • 1. Genehmigung des Protokolls über die 3. Sitzung des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft incl. Jagd am 04. März2Q24
  • 2. Beratung des Entwurfes - Richtlinien zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten, der regionalen Lebensmittelproduktion und der Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft
  • 3. Beratung des Entwurfes -

Kriterienkatalog für die Verpachtung von landwirtschaftlichen Liegenschaften der Gemeinde Vandans
4. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.

Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen Kenntnisnahme:
Bgm. Florian Küng, als Vorsitzender des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft incl. Jagd, informiert über den lnhalt dieser Sitzung und gibt in weiterer Folge zu verstehen, dass die Richtlinien zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten und der Kriterienkatalog für die Verpachtung von landwirtschaftlichen Liegenschaften eingehend beraten worden seien. lm neuen Jahr werde eine weitere Arbeitssitzung stattfinden, bei der neue Richtlinien für die Landwirtschaftsförderung und ein neuer Kriterienkatalog erarbeitet werden soll.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, werden die Beratungen zur Kenntnis genommen

  • 7. Kenntnisnahme die Beratunoen des Ausschusses für Freizeit und Vereine der Gemeinde Vandansvom 26. November 2024 15122
  • 38. SiEung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 26. November 2024haben sich die Mitglieder des Ausschusses Freizeit und Vereine der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:

  • 1. Aktuelle lnformationen aus den Ortsvereinen
  • 2. Berichte und Allfälliges

Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Peter Scheider jun., als Vorsitzender des Ausschusses für Freizeit und Vereine, über den lnhalt der abgehaltenen Sitzung am 26. November 2024, die im Vereinslokal der Schützengilde Montafon stattgefunden habe.

24 Vereine seien zu dieser Sitzung eingeladen worden, 17 Vereinsobleute bzw. deren Vertreter seien dieser Einladung gefolgt, um persönlich über Neuigkeiten aus den Vereinsleben und über die geplanten Vorhaben und Aktivitäten im kommenden Jahr zu berichten.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, werden die Beratungen zur Kenntnis genommen.

  • 8. Kenntnisnahme r die oemeinsame Sitzuno bzw. die noen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Finanzen mit dem Gemeindevorstand am
  • 04. Dezember 2024

Beschlussvorlage:
ln der Sitzung am 04. Dezember 2024hal sich der Ausschuss für Finanzen gemeinsam mit den Mitgliedern des Gemeindevorstandes mit folgenden Punkten auseinandergesetzt:
Tagesordnung am 04. Dezember 2024 -
Tagesordnungspunkt 2.:
L Gemeinsame Stellungnahme mit dem Finanzausschuss zum Voranschlagsentwurf für das Jahr 2024 gemäß $ 73 Abs. 4 des Gemeindegesetzes Auszug aus derVerhandlungsschrift GVO vom 04. Dezember2024 - Gemeinsame Stellungnahme:
,,Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen nämlich Lukas Sturm, Armin Wachter, Stephan Neugebauer sowie Mag. Edgar Palm von der Finanzverwaltung Montafon und Gemeindekassier Wolfgang Brunold.
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38. SiEung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

Der Voranschlags-Entwurf für das Jahr 2025 sei leider erst am Freitag, dem 29. November 2024 fertiggestellt und im Anschluss an alle Vorstandsmitglieder sowie an die Mitg I i e d e r d e s F i n a n zausschuss e s d i g ital zu ge ste I lt word e n.

Auf Ersuchen von Bürgermeister Florian Küng informiert Mag. Edgar Palm über die Finanzlage der Gemeinde Vandans. lm Detail erläutert dieser den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt / Finanzmonitoring 2024/2025.

In dem vorliegenden Voranschlags-Entwurf seien Erträge in Höhe von 9.581.600,00 Euro und Aufwendungen in Höhe von 11.517.600,00 Euro vorgesehen Das habe zur Folge, dass m kommenden Jahr ein Nettoergebnis von 1.936.000,00 Euro minus zu Buche sfehe. Eine neuerliche Darlehensaufnahme sei deshalb erforderlich. Auch das Jahr 2025 stelle die Gemeinde weiterhin vor große Herausforderungen.

Bedeutend sei auch der enorme Anstieg wie beispie/swerse - Beiträge an den SoziaF fonds in Höhe von 884.200,00, Euro, an den Rettungsfonds in Höhe von 50.000,00 Euro und an den Landesgesundheifsfonds in Höhe von 935.800,00 Euro. Diese Beiträge sfe//e das Land Vorarlberg in Rechnung, ohne Wenn und Aber. Die erhaltenen Ertragsanteile seifens des Landes in Höhe von rund 3,2 Mio. Euro würden in keinem Verhältnis zu den oben angeführten Aufwendungen bzw. Kosfensfergerungen stehen.

Bgm. Florian Küng gibt in weiterer Folge zu verstehen, dass sich der Aufwand für das Personal - gerade im Bereich der Kinderbetreuung und im Zusammenhang mit dem neuen Knder-, Bildungs- und Betreuungsgesetz, das im September 2023 in Kraft getreten ser, sfefrg erhöhe. Für das Jahr 2025 seien für den Personalaufwand rund 2,7 Mio. Euro vorgesehen. Obwohl die finanzielle Lage der Gemeinde Vandans a//es andere als gut sei, gebe es im kommenden Jahr einige lnvestitionen zu tätigen.

Nachdem der Voranschlagsentwurf erst am 27. November 2024 zugestellt worden sei, schlage er vor, diesen Entwurf Seite für Seite durchzuarbeiten bzw. auf die einzelnen Haushalfsstel I en ei nzugehe n.

Nach einer rund 2-stündigen Drskussion und einigen Anderungen gibt der Vorsitzende abschließend zu verstehen, dass diese r Voranschlags-Entwurf sozusagen die Basis für den Handlungsspielraum im Jahr 2025 darstelle. Angesichts der angespannten Finanzlage habe Sparen für alle Bereiche und Einrichtungen, nach wie vor oberste Priorität.

Der Gemeindekassier wird beauftragt, die angesprochenen Änderungen rechtzeitig für die Sitzung der Gemeindevertretung einzuarbeiten. Gemäß S 73 Abs. 4 des Gemeindegesefzes wird der Voranschlagsenfuurt für das Jahr 2025 einstimmig zur Kenntms genommen.

Bürgermeister Florian Küng bedankt sich bei Mag. Edgar Palm sowie beiWolfgang Brunold für ihre Ausführungen, bedankt sich bei den Mitgliedern des Finanzausschusses für lhr Kommen und die konstruktive Zusammenarbeit und verabschiedet diese."
Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen Kenntnisnahme:
Bgm. Florian Küng erläutert den lnhalt über die Beratungen von der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Finanzen und dem Gemeindevorstand am 04. Dezember
2024. Nachdem keine Fragen gestellt werden und auch keine Wortmeldungen erfolgen, werden diese von den Anwesenden zur Kenntnis genommen.
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38. SiEung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

9. Schulerhalterverband ..Allqemeine Sonderschule Vandans - Sonderpädasoqisches Zentrum M " - Auflösuno des Gemei des oer 31. Auoust 2023 Beschlussvorlaqe:
Der Gemeindeverband ,,schulerhalterverband Allgemeine Sonderschule Vandans - Sonderpädagogischen Zentrum Montafon" wurde per Verordnung vom Amt der Vorarlberger Landesregierung am 23. März 1999 bewilligt. Diesem Schulerhalterverband gehören die Gemeinden Bartholomäberg, Gaschurn, Schruns, Silbertal, St. Anton i. Montafon, St. Gallenkirch, Tschagguns und Vandans an.

Seit dem Schuljahr 2022123 sind die beiden Schulen - Volksschule Vandans sowie das Schulzentrum ASO/SPZ auf Empfehlung der Bildungsdirektion Vorarlberg zum ,,Bildungscampus Vandans" zusammengeführt worden, nachdem die Organisationsform der eigenständigen Schule ASO/SPZ als angeschlossene Kleinklassen der Volksschule Vandans geführt wird.

Gemäß Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes ,,schulerhalterverband Allgemeine Sonderschule Vandans - Sonderpädagogischen Zentrum Montafon" $ 10 ist eine Auflösung des Gemeindeverbandes nur durch einstimmigen Beschluss des Venrvaltungsausschusses und frühestens zwei Jahre nach lnkrafttreten dieser Verordnung möglich.

ln der Verbandsversammlung am 30. September 2024 haben sich die verbandsangehörigen Gemeinden einstimmig für die Auflösung des Schulerhalterverbandes ausgesprochen. Dazu bedarf es Auflösungsbeschlüsse von allen verbandsangehörigen Gemeinden, die von der Gemeindevertretung zu fassen sind ($ 4 Abs 4 Gemeindeverbandsverordnung iVm g 50 Abs I lit a Z 10 GG) und zusätzlich einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung der BH durch Verordnung. Erst mit lnkrafttreten dieser Verordnung ist die Auflösung wirksam.

Es wird nun ersucht, derAuflösung des Gemeindeverbandes Schulerhalterverband ,,Allgemeine Sonderschule Vandans - Sonderpädagogisches Zentrum Montafon" per 31.
August 2Q23 zuzustimmen.

Beschluss:
Nach einer kurzen Erläuterung durch den Vorsitzenden genehmigen die Anwesenden einstimmig die Auflösung des Gemeindeverbandes Schulerhalterverband,,Allgemeine Sonderschule Vandans - Sonderpädagogisches Zentrum Montafon" per 31. August 2023.

10. Genehmiqung des Beschäftiqunqsrahmenplanes für das Jahr 2025 Beschlussvorlaqe:
Wie dem angeschlossenen Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2025 entnommen werden kann, sieht dieser im Jahr 2025 die Beschäftigung von insgesamt 47 Frauen und 12 Männern vor.
Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6
Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14
Beschäfti gungsobergrenzen gesamt
19,04 und
19,34
38,38
18122
38. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen Angestellte 47 Frauen Angestellte in handwerklicher Venrrendung 0 Frau Summe 47 Frauen Aufstellung nach Kostenstellen für das Jahr 2025 (Vollzeitäquivalente):
10 Männer
2 Männer
12 Männer
01 00
2110
2400
2401
4290
6170
8520
Veruvaltung
Volksschule (Bildungscampus)
Kindergarten
KKB Schnäggahüsle
Betreutes Wohnen
Bauhof
ASZ Gafadura
6,95
5,35
13,93
5,90
0,25
5,30
0,70

  • 1.830.600,00 Euro,
  • 1.231.600,00 Euro,
  • 1.830.600,00 Euro,

0,00 Euro
Es wird ersucht, dem vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2Q25 zuzustimmen.

Beschluss:
Auf Ersuchen des Vorsitzenden bringt Gemeindekassier Wolfgang Brunold den Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2025 zur Kenntnis.

Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, genehmigen die Damen und Herren einstimmig den vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2025.

11. Genehmisunq des Voranschlaqes für das Jahr 2025 qemäß S 73 des Gemeinde' qesetzes Beschlussvorlaqe:
Gemäß g 73 Abs. 5 Gemeindegesetz hat die Gemeindevertretung den Voranschlag so rechtzeitig zu beschließen, dass er mit Beginn des Kalenderjahres wirksam werden kann.

Der vom Bürgermeister, Gemeindekassier Wolfgang Brunold und den Mitgliedern des Finanzausschusses ausgearbeitete Voranschlagsentwurf ist in einer gemeinsamen Sit zung dem Gemeindevorstand sowie den Mitgliedern des Finanzausschusses, am 04.

Dezember 2024 zur Stellungnahme vorgelegt worden. ln dieser Sitzung wurden einige Anderungsvorschläge eingebracht. Der Gemeindekassier wurde beauftragt, diese Anderungen rechtzeitig bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 19. Dezember 2024 einzuarbeiten. Vom Gemeindevorstand wurde der Voranschlagsentwurf mit den angesprochenen Anderungen einstimmig zur Kenntnis genommen, ohne zu den einzelnen Haushaltsstellen konkret eine Entscheidung zu treffen.

Wie dem angeschlossenen Voranschlag 2025 entnommen werden kann, sieht dieser ein Nettoergebnis (Ergebnishaushalt) in Höhe von ein Nettofinanzierungssaldo (Finanzierungshaushalt) in Höhe von ein Nettoergebnis (Ergebnishaushalt) nach Zuweisung und Entnahmen von Haushaltsrücklagen in Höhe von Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung (Finanzierungshaushalt) in Höhe von 19122
38. SiEung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

vor
Die Finanzkraft errechnet sich mit4.875.200,00 Euro
Es wird ersucht, den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2025 zu genehmigen.

Beschluss:
ln seiner Einleitung bedankt sich der Vorsitzende bei Gemeindekassier Wolfgang Brunold und seinem Team für die fristgerechte Fertigstellung des Voranschlages 2025. Wie in den letzten beiden Jahren sei es wiederum möglich, den Voranschlag im alten Jahr zu behandeln bzw. zu beschließen. Weiters gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass der Voranschlag für das Jahr 2025 mit der Einladung zur heutigen Sitzung allen Gemeindevertretern digital zugestellt worden sei. Wie schon häufig angesprochen, sei die finanzielle Situation der Gemeinde Vandans angespannt und stelle die Gemeinde Vandans im kommenden Jahr wiederum vor große Herausforderungen. lm Jahr 2025 erhöhe sich der Schuldenstand neuerlich und betrage am Jahresende rund 9,4 Millionen Euro.

Über Wunsch des Vorsitzenden erläutert sodann Gemeindekassier Wolfgang Brunold die Schwerpunkte im kommenden Jahr. lm Voranschlag für das Jahr 2025 seien im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 9.847.600,00 Euro und Aufwendungen in Höhe von 11.678.200,00 Euro vorgesehen. Das habe zur Folge, dass im Jahr 2025 für den laufenden Haushalt (Nettoergebnis minus) 1.830.600,00 Euro fehlen, daher sei im vorliegenden Voranschlag bereits eine Darlehensaufnahme in Höhe von 2,369 Mio. Euro budgetiert worden, wobei ca. 650.000,00 Euro für die Umschuldung des endfälligen Kredites für das ehemalige Seniorenheim Schmidt enthalten seien.

Nach dieser ausführlichen Darlegung des Voranschlages 2025 bedankt sich der Vorsitzende bei Gemeindekassier Wolfgang Brunold. ln weiterer Folge gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass ein Voranschlag einen Budgetrahmen vorgebe und somit einen Handlungsspielraum festlege. Es benötige Einsparungen in allen Bereichen. Auch im kommenden Jahr müsse vor jeder Anschaffung und vor jeder Ausgabe kritisch hinterfragt werden, ob diese notwendig und unaufschiebbar sei oder nicht, damit die anstehende Darlehensaufnahme nicht in voller Höhe zum Tragen komme.

Nachdem keine Fragen gestellt werden und keine Wortmeldungen erfolgen, wird der vorliegende Voranschlag für das Jahr 2Q25 mit 19 : 3 Gegenstimmen genehmigt.

Die Finanzkraft für das Jahr 2025 wud in Höhe von 4.875.200,00 Euro festgesetzt. Mit 19 : 3 Gegenstimmen wird der Finanzkraft für das Jahr 2025 zugestimmt.

12. Kenntnisnahme über die einqebrachte Petition qemäß
S 25 Vorarlberqer Gemeindeqesetz des Völ kerverständiqu nos- uZivilschutzverein ..Die Eiche". Lebernau
176. 6883 Au, vom 05. November 2024
Beschlussvorlaqe:
Gemäß $ 25 des Vorarlberger Gemeindegesetzes (1) ist jede Person berechtigt, an die Gemeinde Petitionen zu richten. Es darf ihr daraus kein Nachteil eruvachsen. (2) Petitionen müssen innerhalb von zwei Monaten beantwortet werden.

Mit Schreiben, eingelangt am 05. November 2024, ist vom Völkerverständigungs- und Zivilschutzverein ,,DlE EICHE", 6883 Au, eine Petition an die Gemeindevertretung von 20122
38. SiEung Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

Vandans mit dem Titel ,,Für den Erhalt der Kinderschutzgrenzen! Wo enden Frühsexualisierung und pädagogische Sexualaufklärung? Die bedrohlichen Vorhaben der WHO"
eingelangt.

Unterzeichnet wurde diese Petition von Frau Elisabeth Albrecht - Präsidentin des Völkerverständ igungs- & Zivilschutzverein,, Die Eiche".

ln der Beilage übermitteln wir die Petition im Original sowie die Stellungnahme vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, eingelangt am 04. Dezember 2024.

Es wird ersucht, die Petition zu behandeln bzw, zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Einleitend gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass die gegenständliche Petition mit der Bezeichnung ,,Für den Erhalt der Kinderschutzgrenzen! Wo endet Frühsexualisierung und pädagogische Sexualaufklärung? Die bedrohlichen Vorhaben der WHO." mit der Einladung zur heutigen Sitzung allen Gemeindeverterlnnen zugestellt worden sei.
Aus diesem Grunde werde auf eine Verlesung verzichtet.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, wird die vorliegende Petition gemäß $ 25 Gemeindegesetz von den Anwesenden zur Kenntnis genommen.

13. Berichte uAllfällioes
Bürgermeister Florian Küng berichtet,
sichtliche letzte Sitzung in dieser Legislaturperiode sei am 20. Februar 2025 geplant. Diese werde bereits um 18.00 Uhrstattfinden. lm Anschluss an die Sitzung wolle er alle Gemeinvertreterinnen und Gemeindevertreter, die in dieser Legislaturperiode mitgewirkt haben, recht herzlich zu einem gemeinsamen Abendessen einladen.
finden werden.

des und deren Tagesordnungspunkte. Zum Tagesordnungspunkt 2. ,,Voranschlagsentwurf" haben auch die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen teilgenommen.
tung und über deren Tagesordnungspunkte.
und über deren Tagesord nungspunkte.
finden werde. Die Einladung dazu erfolge zeitgerecht.

dermittel in Höhe von 70 % für die Machbarkeitsstudie Radverbindung Lorüns - St.
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38. Situng Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2024

Anton -
Vandans, Landesradroute genehmigt worden sind und in den kommenden Tagen an die Gemeinde Vandans übenviesen werden.
die Fördermittel in Höhe von 70
o/ofür
die Belagssanierung Böschisstraße -
Bereich
Kläranlage, Landesradroute genehmigt worden sind und in den kommenden Tagen an die Gemeinde Vandans übenviesen werden.

worden sind. lch möchte in diesem Zusammenhang neuerlich festhalten, dass auf dieser Weganlage kein Winterdienst durchgeführt wird.

U nter Punkt,,Allfäll iges" erfolgt folgende Wortmeld u ng :
Armin Wachter: Gibt es zwischenzeitlich einen Pächter für den Alpengasthof Rellstal?

Antwort des Bürgermeisters: Nein! ln der kommenden Woche haben wir ein Gespräch mit einem lnteressenten vereinbart.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.25 Uhr die Sitzung.

Angesichts der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im laufenden Jahr bedankt sich sodann der Bürgermeister bei allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2024. Alle Mitglieder der Gemeindevertreter seien bemüht um sachliche und konstruktive Mitarbeit zum Wohle der Allgemeinheit, dies erfordere auch viel ehrenamtliche Zeit.

Er wünsche allen frohe und gesegnete Weihnachten sowie ein gesundes, glückliches neues Jahr 2025.
Für die Richtigkeit DVorsitzende
/;
Eveline Breuß Florian Küng, Bgm.
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38. SiEung Gemeindevertretung vom 19. Oezember 2024