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Gmes-Info 23.12.2022

Tschagguns · Gmes-Info Tschagguns · 23.12.2022

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.tschagguns.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen anlässlich des Jahreswechsels 2022/2023

Auch wenn Feuerwerke auf die Menschen eine große Faszination ausüben, so sind sie auch eine Belastung für Menschen, Tiere und die Umwelt. Wir bitten darum, die Verwendung von Silvesterfeuerwerk möglichst in Grenzen zu halten und auf die Stunden rund um den Jahreswechsel zu konzentrieren. Jedes Jahr bleiben viele Überreste insbesondere auf den Wiesen liegen, wo diese bis zur Weidesaison nicht verrotten und eine große Gefahr für die Weidetiere bedeuten. Vielen Dank für die Rücksichtnahme!

Christbaum Einsammelaktion

Die Einsammelaktion wird am Montag, 9. Januar 2023 durch die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Tschagguns durchgeführt. Die Christbäume können an diesem Tag ab 8.00 Uhr an der Straße ersichtlich bereitgestellt werden.

Tschagguser Hock für Junggebliebene

Am Mittwoch, 11. Januar 2023 findet der nächste Hock im Foyer der Volksschule Tschagguns statt. Wie gewohnt treffen wir uns von 15.00 bis 17.00 Uhr. Das Team des Hock´s für Junggebliebene freut sich auf Euer Kommen!

Stammtischtermine 2023 – Tschagguser Bürinna

Immer mittwochs im Gasthof Löwen: 25. Januar 2023, 20.00 Uhr | 22. Februar 2023, 14.00 Uhr | 29. März 2023, 20.00 Uhr | 26. April 2023, 14.00 Uhr. Es sind alle Bäuerinnen, Bauerntöchter, Altbäuerinnen, Freundinnen, usw. herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf Euer Kommen Nadine, Heike und Ulrike.

Euer Bürgermeister
Herbert Bitschnau

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände (aller Klassen) in unmittelbarer Nähe von lärmempfindlichen Zonen ist generell verboten.

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten.

Es ist zu beachten, dass die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, öffentlichen Gebäuden, usw. und in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen, verboten ist. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden.

Pyrotechnische Gegenstände ab der Klasse III und der Kategorie F3 dürfen von Personen unter 18 Jahren weder besessen noch verwendet werden und bedürfen einer Bewilligung!