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Gmes-Info 20.12.2023
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.tschagguns.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen anlässlich des Jahreswechsels 2023/2024
Auch wenn Feuerwerke auf die Menschen eine große Faszination ausüben, so sind sie auch eine Belastung für Menschen, Tiere und die Umwelt. Wir bitten darum, die Verwendung von Silvesterfeuerwerken möglichst in Grenzen zu halten und auf die Stunden rund um den Jahreswechsel zu konzentrieren. Jedes Jahr bleiben viele Überreste insbesondere auf den Wiesen liegen, wo diese bis zur Weidesaison nicht verrotten und eine große Gefahr für die Weidetiere bedeuten. Vielen Dank für die Rücksichtnahme!
Christbaum Einsammelaktion
Die Einsammelaktion wird am Montag, 8. Januar 2024 durch die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Tschagguns durchgeführt. Die Christbäume können an diesem Tag ab 8.00 Uhr an der Straße ersichtlich bereitgestellt werden.
Tschagguser Hock für Junggebliebene
Am Mittwoch, 10. Januar 2024 findet der nächste Hock im Foyer der Volksschule Tschagguns statt. Wie gewohnt treffen wir uns von 15.00 bis 17.00 Uhr. Das Team des Hock´s für Junggebliebene freut sich auf Euer Kommen!
Kostenlose Rechtsberatung im Gemeindeamt Tschagguns
Die Rechtsanwaltskanzlei Pitschmann, Santner, Rudigier Anwaltspartnerschaft, vertreten durch Mag.
Jan Rudigier, bietet jeden ersten Donnerstag im Monat (Nächste Beratung: 11. Januar 2024) von 8.00 bis 11.00 Uhr eine kostenlose Rechtsberatung im Sitzungssaal der Gemeinde Tschagguns an. Um eine möglichst umfassende Beurteilung Ihrer Rechtsangelegenheit abgeben zu können, ist es ratsam, die relevanten Unterlagen mitzunehmen. Eine Anmeldung kann beim Bürgerservice der Gemeinde Tschagguns unter 05556 / 722 39 erfolgen.
WSV Tschagguns – Vereinsmeisterschaft Ski alpin - Vorankündigung
Am Sonntag, 28. Januar 2024 – Genaue Informationen werden plakatiert!
Euer Bürgermeister
Herbert Bitschnau
Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände (aller Klassen) in unmittelbarer Nähe von lärmempfindlichen Zonen ist generell verboten.
Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten.
Es ist zu beachten, dass die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, öffentlichen Gebäuden, usw. und in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen, verboten ist. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden.
Pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie 3 (F3, F4, T1, T2, P1, P2 und S2) dürfen von Personen unter 18 Jahren weder besessen noch verwendet werden und bedürfen einer Bewilligung!