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Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

ÜbersichtTschaggunsGemeindezeitung / Infoblatt

Gmes-Info August 2025

Tschagguns · Gmes-Info Tschagguns · 26.08.2025

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Amtliche Mitteilung August 2025

www.tschagguns.at | Schruns-Tschagguns | ortsmarketing_schru_tschaggu Seite 1 von 2 Montafoner Resonanzen Freitag, 05. September 2025 um 17:00 Uhr Orgel & Steirische Prozessionsorgel, Pfarrkirche

Kostenlose Rechtsberatung
Die Rechtsanwaltskanzlei Santner & Rudigier Anwaltspartnerschaft, vertreten durch Mag. Jan Rudigier, bietet jeden Monat (nächste Beratung: 04. September 2025)
eine kostenlose Rechtsberatung im Sitzungssaal der Gemeinde Tschagguns an. Eine telefonische Terminvereinbarung samt Angabe Ihrer Rechtsfrage ist empfehlenswert. Eine Anmeldung erfolgt beim Bürgerservice der Gemeinde Tschagguns unter der TelNr.: 05556 722 39.

Tschagguser Kilbi
Am Sonntag, 07. September 2025 findet die traditionelle
Kilbi auf dem Volksschulplatz statt. 09:30 Uhr Festgottesdienst Pfarrkirche | 10:00 Uhr Krämermarkt | 11:00 Uhr Frühschoppen | 13:00 Uhr Kindertrachtengruppe Schruns | 13:30 Uhr Kilbinachmittag mit der Musik „Vollgas Tirol“. Weiteres erwartet Euch Bierkrugschufpen, Tombola sowie Glücksrad und Kinderprogramm.

Flohmarkt Aktivpark Montafon
Am Sonntag, 7. September 2025 von 09:00 Uhr bis 16:00
Uhr findet wieder der große Montafoner Flohmarkt im
Aktivpark Montafon statt.

Es wird um Anmeldung bis spätestens Freitag, 5. September 2025 mittels Formulars (www.eislaufvereinmontafon.at) oder per Mail an flohmarkt@eislaufvereinmontafon.at gebeten

Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen sowie zu spät einlangende Anmeldungen nicht zu berücksichtigen.

Die Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt nach der
Reihenfolge des Eingangs. Der Veranstalter behält sich
vor, die Zahl der Anmeldungen zu limitieren.

Alpabtrieb
Der September ist traditionell die Zeit der Alpabtriebe - so auch für die Tschaggunser Alpen Tilisuna, Spora und Vollspora, Latschätz und Hora, die am Samstag, 13. September 2025 ab 10:45 Uhr mit ihren prächtig geschmückten Tieren und mit lautem Geläut wieder ins Tal zurückkehren. Die Heimkehr wird mit einem zünftigen Fest im Dorfzentrum gefeiert bei dem bereits ab 10:00 Uhr die "Harmoniemusik Tschagguns" und anschließend die "MuVukanten" aufspielen. Natürlich darf auch hier der typische Bauernmarkt nicht fehlen wo ab 09:00 Uhr unter anderem auch die Spezialitäten der Alpen angeboten werden. Für das leibliche Wohl sorgt der "Viehzuchtverein Tschagguns". Die Älpler mit ihren Tieren freuen sich schon jetzt auf zahlreiche Zuseher beim Eintreffen im Dorfzentrum von Tschagguns!

Verkehrshinweis: In der Zeit von 10:00 bis ca. 13:00 Uhr ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen! Teilweise Sperre der Latschaustraße beginnend bei der Rhätikonkreuzung (L188) bis Latschau Stausee. Der Verkehr wird fallweise über die Rasafeistraße umgeleitet. Die Zelfenstraße vom Ortszentrum bis zum Rasafeibach ist erschwert passierbar. Golm / Lautschau Besuchern wird empfohlen in der Zeit zwischen 10:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr die Gomerbahn von Vandans weg zu benutzen. Im Bereich der Rhätikonkreuzung wird der Verkehr auf der Montafonerstraße während dieser Zeit teilweise angehalten!

Firmung 2026
Alle Kinder Jahrgang 2013/2014, die sich nächstes Jahr
firmen lassen wollen, können sich jetzt anmelden. Die
Anmeldeformulare liegen beim Schriftentisch in der Kirche Tschagguns auf. Diese bitte ausgefüllt bis zum 20.
Oktober 2025 vor oder nach den Gottesdiensten in der
Sakristei oder in den Briefkasten vom Haus der Kirche
(ehemaliges Pfarrhaus Schruns) abgeben.
Auf deine Anmeldung freut sich das Firmvorbereitungs-
Team. (+43 676 832408331)

Bürgermeister
Gerhard Vonier

Amtliche Mitteilung August 2025

www.tschagguns.at | Schruns-Tschagguns | ortsmarketing_schru_tschaggu Seite 2 von 2 Alpencup Nordic Combined Anlässlich des FESA Alpencup Nordische Kombination Damen und Herren in Tschagguns, informieren wir über folgende Straßensperren geltend für Samstag, 06. September 2025 und Sonntag, 07. September 2025 jeweils in der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr:
Das Befahren des Auweges (Gemeindestraße) ist in beiden Fahrtrichtungen verboten.

Das Befahren der Illstraße (Gemeindestraße) ist in beiden Fahrtrichtungen verboten.
Das Befahren des Radweges Tschagguns ist im Bereich
zwischen der Abzweigung Illstraße und der Abzweigung
Auweg in beiden Fahrtrichtungen verboten.
Das Befahren der Zelfenstraße (Gemeindestraße) ist im
Bereich zwischen der Abzweigung Illstraße und der Abzweigung Auweg in beiden Fahrtrichtungen verboten.

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern im
Bereich von Verkehrsflächen
Die regelmäßige Pflege von Grünflächen, Hecken und
Bäumen ist eine wichtige Maßnahme zum Erhalt des
Orts- und Landschaftsbildes.

Wird die Bewirtschaftung dieser Grünanlagen über einen längeren Zeitraum ausgesetzt, kann es im Alltag – insbesondere im Nahbereich privater oder öffentlicher Verkehrsflächen – zu gefährlichen Situationen zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden kommen.

Aus diesem Grund und im Hinblick auf den bevorstehenden Schulstart weist die Gemeinde Tschagguns darauf hin, dass gemäß Straßenverkehrsordnung und Straßengesetz der jeweilige Grundeigentümer dafür verantwortlich ist, Bäume, Sträucher, Hecken und ähnliche Gewächse, die die Verkehrssicherheit – insbesondere die freie Sicht auf den Straßenverlauf oder auf Verkehrseinrichtungen – beeinträchtigen, zurückzuschneiden oder zu entfernen. Ungeschnittene, immergrüne Hecken sind darüber hinaus im Winter besonders anfällig für Schneebrüche, die oft einen radikaleren Rückschnitt oder sogar die Entfernung des betroffenen Abschnitts erforderlich machen.

Der anfallende Grünschnitt kann zu den Öffnungszeiten
beim AWSZ der Gemeinde Tschagguns in der dafür vorgesehenen Grünmüllmulde entsorgt werden.

Aufforderung zur laufenden Bewirtschaftung der Fließgewässer Neben den beiden Hauptfließgewässern Rasafei- und Gampadelsbach im Gemeindegebiet von Tschagguns bestehen im Dauersiedlungsraum zudem zahlreiche kleinere Nebenzuflüsse wie das Zelfabächli und das Juppabächli. Diese erfüllen eine wichtige Funktion für unsere Gemeinde, insbesondere im Hinblick auf die Ableitung von Hochwasser. Die Gerinne sind jedoch mittlerweile teilweise wieder stark zugewachsen. Bei Überfahrten und Durchlässen ist der Wasserdurchfluss aufgrund von Auflandungen oder Bewuchs nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich.

Die Verpflichtung zur Freihaltung dieser Gerinne obliegt grundsätzlich den jeweiligen Anrainern. Bei Durchlässen und Verrohrungen ist der jeweilige Berechtigte – in der Regel der Grundeigentümer – verpflichtet, diese von Unrat, Verschlammung, Gras, Heu usw. freizuhalten und so den ungehinderten Abfluss sicherzustellen. Bitte beachten Sie auch, dass der Grundeigentümer bzw. Berechtigte unmittelbar oder mittelbar für Schäden haftet, die durch den Bestand oder den Betrieb solcher Anlagen verursacht werden.

Die Gemeinde Tschagguns ersucht daher alle betroffenen Grundeigentümer, den Abflussquerschnitt im Bereich der Bachläufe durch Ausstechen, Ausbaggern und/oder Ausmähen entsprechend freizuhalten und gegebenenfalls Einlaufgitter zu warten. Im Bereich von Durchlässen ist zudem eine ausreichende Höhe zwischen Gerinne und Scheitel erforderlich, um auch bei Hochwasserereignissen einen ungehinderten Abfluss zu gewährleisten. Andere, nicht genehmigte Einbauten in den Bachläufen – wie Staubretter, Stege, Zäune usw. – sind umgehend zu entfernen. Weiters weist die Gemeinde Tschagguns darauf hin, dass es im Gemeindegebiet einige Bäche mit sehr geringer Wasserführung gibt. Gewässer sind empfindliche und besonders geschützte Lebensräume. Insbesondere bei kleinen, abflussschwachen Gewässern stellt bereits ein verminderter Abfluss eine Extremsituation für Pflanzen und Tiere dar, die durch eine Wasserentnahme zusätzlich verschärft wird.Jede Wasserentnahme aus Bächen mittels Maschinen (z. B. Pumpen) ist gemäß Wasserrechtsgesetz verboten und bedarf der Bewilligung durch die Wasserrechtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft Bludenz).