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Übertragung von Aufgaben des Gemeindevorstandes auf den Bürgermeister
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Latschaustraße 1, 6774 Tschagguns
TelNr. 0 55 56 / 7 22 39; Fax: DW 3
gemeinde@tschagguns.at
www.tschagguns.at
Zahl: 101-12/2023
Tschagguns
Tschagguns, am 22.05.2023
Verordnung
des Gemeindevorstandes der Gemeinde Tschagguns
über die Übertragung von Aufgaben des Gemeindevorstandes auf den Bürgermeister
Gemäß 8 60 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG), LGBI. Nr. 40/1985 idgF, wird aufgrund des Beschlusses des Gemeindevorstandes der Gemeinde Tschagguns vom 22.05.2023 verordnet:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Tschagguns überträgt dem Bürgermeister die Ent- scheidungen über folgende Angelegenheiten:
a) Angelegenheiten des Straßenverkehrs im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde gemäß $ 94d Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) idgF, mit Ausnahme von Z. 1 (Erlassung von Verordnungen nach $ 20 Abs. 2a StVO 1960);
b) Angelegenheiten der Sperrstunde und der Aufsperrstunde im Sinne des & 113 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) idgF;
c) Zustimmung zur vorübergehenden Inanspruchnahme von öffentlichem Gut sowie von Grundstücken der Gemeinde Tschagguns für Veranstaltungen, Werbezwecke, für die Einrichtung von Baustellen sowie für das Aufstellen von Verkaufseinrichtungen für die Dauer von längstens einem Jahr;
{1) Diese Verordnung tritt gemäß $ 32 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG) idgF, mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die bisherige Verordnung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Tschagguns gemäß 8 60 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG) über die Übertragung von Aufgaben des Gemeindevorstandes auf den Bürgermeister außer Kraft.
Gemeinde Tschagguns
Bürgermeister
Herbert Bitschnau
An der Amtstafel angeschlagen am: 26.05.2023
Von der Amtstafel abgenommen am: 12. 06. 2022