Übersicht › Tschagguns › Verordnungen (Gemeinderecht)
Schutz gegen Lärmstörung
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.tschagguns.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
Gescanntes Dokument: Der Text stammt aus der Texterkennung des Scanners/Kopierers und kann Erkennungsfehler enthalten (verdrehte Buchstaben, Unterschriften als Zeichensalat). Maßgeblich ist das PDF.
Latschaustraße 1, 6774 Tschagguns
TelNr. 0 55 56 / 722 39; Fax: DW 3
gemeinde@tschagguns.at
www.tschagguns.at
Z1.101-30/2022
Tschagguns, am 19.05.2022
Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns zum Schutz gegen Lärmstörungen
Gemäß $ 50 Abs. 1 lit. aZ 9 in Verbindung mit $ 18 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBI.Nr. 40/1985 idgF, wird aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns vom 19.05.2022 verordnet:
Lärmerregende Bautätigkeiten sowie die Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbe- sondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen sind im Gemeindegebiet Tschagguns von Montag bis Samstag in der Zeit von 07:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 20:00 Uhr gestattet.
An Sonn- und Feiertagen sind lärmerregende Bautätigkeiten sowie jede Verwendung von lärm- erregenden Gartengeräten untersagt.
Diese zeitlichen Einschränkungen gelten nicht für unbedingt notwendige Tätigkeiten von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und für die Schneeräumung.
Unter dem Begriff „lärmerregende Bautätigkeiten“ sind insbesondere maschinelle Aushub-,
Abbruch-, Planierungs-, Bohr- und Sprengarbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung und Sanierung von Objekten zu verstehen.
Aus besonders wichtigen Gründen kann der Bürgermeister auf Antrag Ausnahmen von den Be- schränkungen gemäß 8 1 bewilligen.
Die Nichtbefolgung dieser ortspolizeilichen Verordnung wird als Verwaltungsübertretung ge- ahndet.
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Gemeinde Tschagguns
Für die Gemeindevertretung
Bürgermeister
Herbert Bitschnau
An der Amtstafel angeschlagen am: 08.06.2022
Von der Amtstafel abgenommen am: