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ÜbersichtTschaggunsVerordnungen (Gemeinderecht)

Schutz gegen Lärmstörung

Tschagguns · Verordnungen Tschagguns · 01.03.2025

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Latschaustraße 1, 6774 Tschagguns
TelNr. 0 55 56 / 722 39; Fax: DW 3
gemeinde@tschagguns.at
www.tschagguns.at

Z1.101-30/2022

Tschagguns, am 19.05.2022

Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns zum Schutz gegen Lärmstörungen

Gemäß $ 50 Abs. 1 lit. aZ 9 in Verbindung mit $ 18 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBI.Nr. 40/1985 idgF, wird aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns vom 19.05.2022 verordnet:

Lärmerregende Bautätigkeiten sowie die Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbe- sondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen sind im Gemeindegebiet Tschagguns von Montag bis Samstag in der Zeit von 07:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 20:00 Uhr gestattet.

An Sonn- und Feiertagen sind lärmerregende Bautätigkeiten sowie jede Verwendung von lärm- erregenden Gartengeräten untersagt.

Diese zeitlichen Einschränkungen gelten nicht für unbedingt notwendige Tätigkeiten von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und für die Schneeräumung.

Unter dem Begriff „lärmerregende Bautätigkeiten“ sind insbesondere maschinelle Aushub-,

Abbruch-, Planierungs-, Bohr- und Sprengarbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung und Sanierung von Objekten zu verstehen.

Aus besonders wichtigen Gründen kann der Bürgermeister auf Antrag Ausnahmen von den Be- schränkungen gemäß 8 1 bewilligen.

Die Nichtbefolgung dieser ortspolizeilichen Verordnung wird als Verwaltungsübertretung ge- ahndet.

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Gemeinde Tschagguns
Für die Gemeindevertretung
Bürgermeister

Herbert Bitschnau

An der Amtstafel angeschlagen am: 08.06.2022

Von der Amtstafel abgenommen am: