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ÜbersichtTschaggunsVerordnungen (Gemeinderecht)

Festlegung des geschlossenen Siedlungsgebietes

Tschagguns · Verordnungen Tschagguns · 01.03.2025

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.tschagguns.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

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www.ris.bka.gv.at
VERORDNUNGSBLATT DER
GEMEINDE TSCHAGGUNS
Jahrgang 2024 Ausgegeben am 17.12.2024
22. Verordnung: Festlegung des geschlossenen Siedlungsgebietes Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Tschagguns über die Festlegung des geschlossenen Siedlungsgebietes in der Gemeinde Tschagguns

Gemäß § 6 Abs. 5 Jagdgesetz, LGBl. Nr. 32/1988 idgF, wird vom Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns verordnet:

§ 1

Nach Anhörung der betroffenen Jagdgenossenschaften werden die Grundflächen im Gemeindegebiet Tschagguns, die in der angeschlossenen Planbeilage vom 09.12.2024 mit roter Farbe gekennzeichnet sind, als geschlossenes Siedlungsgebiet im Sinne des § 6 Abs. 5 Jagdgesetz festgelegt.

§ 2

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten alle bisherigen Verordnungen über das geschlossene Siedlungsgebiet außer Kraft.
Der Bürgermeister:
H e r b e r t B i t s c h n a u
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901 08 45 9
Ba hl M a ria
Ba hl E m an uel
901 08 10 42 /3
Ste ine r R ic har d
9.12.2024
Geschlossenes Siedlungsgebiet
Maßstab:
Gemeinde Tschagguns
Datum:
Wichtiger Hinweis !

Gemäß § 3 des Grundbuchanlegungsgesetzes dient die Darstellung der Katastralmappe lediglich zur Veranschaulichung der Lage der Liegenschaften im Zusammenhang mit den Anrainergrundstücken.
Die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung gegenüber
der Datengenauigkeit und der Rechtssicherheit!
1:20.000´

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