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ÜbersichtTschaggunsSitzungsprotokolle

32. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns

Tschagguns · Protokolle Tschagguns · 15.02.2024

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.tschagguns.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Vergabe / Ausschreibung

  • … anhand des Atlas Vorarlberg jene Bereiche, für welche eine neue Straßenbeleuchtung geplant ist. Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Vergabe der Straßenbeleuchtung für die Bereiche Radweg, Schulweg, Dekan-Ellensohn-Weg und der Einschaltstelle im Bereich Schwimmbadstraße an die Montafonerbahn …
  • … und der Einschaltstelle im Bereich Schwimmbadstraße an die Montafonerbahn Aktiengesellschaft. Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Vergabe der Straßenbeleuchtung für die Bereiche Radweg, Schulweg, Dekan-Ellensohn-Weg und der Einschaltstelle im Bereich Schwimmbadstraße an die Montafonerbahn …
  • … Ortsfeuerwehr Latschau Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Anschaffung des Tanklöschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Latschau und die Vergabe an die Firma Rosenbauer. Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Latschau und …
  • … Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Latschau und bestätigt die Vergabe an die Firma Rosenbauer Österreich, 4060 Leonding, in Höhe von Euro 627.185,04 inkl. MwSt gemäß Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung Tschagguns vom …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

Latschaustraße 1, 6774 Tschagguns
TelNr. 0 55 56 / 7 22 39; Fax: DW 3
gemeinde@tschagguns.at
www.tschagguns.at

Zahl: 004-1-2024/2024

Tschagguns, am 20. März 2024

NIEDERSCHRIFT

über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns am Donnerstag,
15. Februar 2024 um 20:00 Uhr, im Sitzungssaal der Gemeinde Tschagguns. Die Einladung zu dieser Sitzung erfolgte am 08. Februar 2024 durch Einzelladungen und Kundmachung der Tagesordnung. Die Sitzung war öffentlich und beschlussfähig.

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender:
X Bgm. Bitschnau Herbert OLVPT

Gemeindevertreter: Ersatzpersonen:
X Bgm. Bitschnau Herbert X Fleisch Johannes
X GR Mag. (FH) Jochum Isabelle Both Peter OLVPT
X Vzbgm. Vonier Gerhard X DI (FH) Pfefferkorn Rupert OLVPT X Haag Franz Neher Gabriela OLVPT X DI (FH) Keßler Thomas, MSc Galehr Florian OLVPT X Bitschnau Peter Tschugmell-Konzett Nadine OLVPT X Pfefferkorn Egon Düngler Patrick OLVPT Mag. (FH) Däubl-Gabrielli Daniela Oberer Manfred OLVPT X Fleisch Melanie Schuchter Sandro OLVPT X Ing. Salzgeber Stefan Frei Christoph OLVPT Jenny Franz Halper Matthias OLVPT X Galehr Egon Sirowy Christian OLVPT Weitere Ersatzpersonen OLVPT

Gemeindevertreter:

X GR Tschofen-Netzer Andrea X Sonderegger Paula GfT-PLATN X Ritter Anita GfT-PLATN X Wachter Reinald GfT-PLATN Dr. Steininger Alexandra GfT-PLATN X Mag. Peter Selia GfT-PLATN X GR Ammann Andreas GfT-PLATN Mag. (FH) Böhler Karin GfT-PLATN X Haag Hermann, MSc GfT-PLATN Ganahl Bettina GfT-PLATN

Entschuldigt: GV Mag. (FH) Daniela Däubl-Gabrielli, GV Franz Jenny, GV Dr. Alexandra Steininger, GV Mag. (FH) Karin Böhler, GV Ganahl Bettina;

Auskunftspersonen: Jessica Ganahl und Heidrun Stoiser von PIZ Montafon zum Tagesordnungspunkt 1; BM Franz Wachter zum Tagesordnungspunkt 2;

Schriftführung: Nina Stemer-Galehr, MAS;

Tagesordnung:

1) Projekt „Österreichisches Umweltzeichen für Destinationen“

a) Projektvorstellung von Montafon Tourismus und PIZ Montafon

b) Beschluss zur Unterstützung des Projektes „Österreichisches Umweltzeichen für Destinationen“

2) Beschluss Vergabe Straßenbeleuchtung für die Bereiche Radweg, Schulweg, Dekan- Ellensohn-Weg und der Einschaltstelle im Bereich Schwimmbadstraße

3) Genehmigung der Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns vom 21. Dezember 2023

4) Berichte des Bürgermeisters

5) Anträge der Fraktion Gemeinsam für Tschagguns – Parteifreie Liste Andrea Tschofen-Netzer gemäß § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz:

a) Antrag zur notwendigen Verbesserung der Transparenz in der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit

b) Antrag zum „Leistbaren Wohnen“

6) Beschluss Vergabe Tanklöschfahrzeug für die Ortsfeuerwehr Latschau

7) Beschluss der Verordnung über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters und der Entschädigungen sonstiger Gemeindeorgane

8) Beschluss der Verordnung über die Erhebung einer Abgabe für Zweitwohnungen

9) Antrag gemäß § 16a Abs. 3 lit. c Raumplanungsgesetz:
Bettina Moctezuma de la Barrera, Hora 2, 6774 Tschagguns

10) Allfälliges

Der Vorsitzende begrüßt um 20:00 Uhr alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Sitzung wurde durch Einzelladungen fristgerecht einberufen. Anwesend sind 19 Mandatare.

Beschlüsse:

Zu 1) Projekt „Österreichisches Umweltzeichen für Destinationen“

a) Projektvorstellung von Montafon Tourismus und PIZ Montafon

Die Gemeindevertretung Tschagguns hat im Vorfeld zur Sitzung eine Zusammenfassung über das „Österreichische Umweltzeichen“ erhalten. Die Vertreterinnen von PIZ Montafon stellen die Inhalte im Detail vor und beantworten die Fragen der Gemeindevertretung Tschagguns. Das „Österreichische Umweltzeichen“ ist ein touristisches Umweltlabel und unabhängiges Gütesiegel für Umwelt und Qualität. Das Zertifikat soll, unter anderem, die Zusammenarbeit im Tal fördern und ein Fundament für eine innovative und nachhaltige Entwicklung bilden. Ziel ist die Sichtbarkeit von nachhaltigen Leistungen und Maßnahmen im Montafon darzustellen. Muss- und Sollkriterien aus den Bereichen Destinationsmanagement (zB Nachhaltigkeitsstrategien), Sozioökonomie (zB Regionalwirtschaft und Infrastruktur), Umweltschutz (zB Mobilität vor Ort) und Kultur (zB Kulturgüter) werden vorgestellt.

Zur Umsetzung ist die politische Unterstützung der Gemeinden, sowie eine Ansprechperson je Gemeinde für Informationen bzw. die Erhebung von Daten, notwendig. Weitere Kosten sollen für die Gemeinden nicht entstehen.

b) Beschluss zur Unterstützung des Projektes „Österreichisches Umweltzeichen für Destinationen“

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung zur Unterstützung des Projektes „Österreichisches Umweltzeichen für Destinationen“ von PIZ Montafon im vorgestellten Umfang.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig das Projekt „Österreichisches Umweltzeichen für Destinationen“ von PIZ Montafon, im vorgestellten Umfang, zu unterstützen.

Zu 2) Beschluss Vergabe Straßenbeleuchtung für die Bereiche Radweg, Schulweg, Dekan- Ellensohn-Weg und der Einschaltstelle im Bereich Schwimmbadstraße

Franz Wachter erläutert anhand des Atlas Vorarlberg jene Bereiche, für welche eine neue Straßenbeleuchtung geplant ist.

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Vergabe der Straßenbeleuchtung für die Bereiche Radweg, Schulweg, Dekan-Ellensohn-Weg und der Einschaltstelle im Bereich Schwimmbadstraße an die Montafonerbahn Aktiengesellschaft.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Vergabe der Straßenbeleuchtung für die Bereiche Radweg, Schulweg, Dekan-Ellensohn-Weg und der Einschaltstelle im Bereich Schwimmbadstraße an die Montafonerbahn Aktiengesellschaft, 6780 Schruns, in Höhe von Euro 42.713,26 brutto.

Zu 3) Genehmigung der Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns vom 21. Dezember 2023

Franz Haag weist auf einen Tippfehler auf der 2. Seite beim Tagesordnungspunkt 1 hin.

Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung keine weiteren Gemeindevertreter wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns vom 21.12.2023 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben haben.

Die Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung vom 21.12.2023 wird von der Gemeindevertretung Tschagguns, mit der Änderung, einstimmig genehmigt.

Zu 4) Berichte des Bürgermeisters

Berichte aus den Ausschüssen:

Melanie Fleisch berichtet über die Tourismusausschusssitzung vom Jänner 2024. Unter anderem wurde über den naturverträglichen Bergsport im Montafon im Bereich Gauertal beraten. Dabei ging es um die Mountainbikestrecke und die Beschilderung. Des Weiteren wurde über den leistbaren Skisport im Montafon ausführlich diskutiert. Montafon Tourismus hat über das Alpenmosaik informiert.

Isabelle Jochum weist auf die aktuellen Vorbereitungen zum nächsten Gmesblättli hin und die Möglichkeit Berichte zu melden.

Berichte Stand Montafon, 31. Sitzung vom 12.12.2023:

Der Vorsitzende berichtet über die Musikschule Montafon (Tarife – Empfehlungsbeschluss an die Marktgemeinde Schruns), das Jugendhaus Montafon (Abschluss eines Mietvertrages), die Flüchtlingskoordination beim Sozialsprengel Bludenz, die Bibliothek Montafon (Neufestlegung der Entlehngebühren), die Entnahmen aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds für den Forstfonds des Standes Montafon und die Montafoner Resonanzen (Rückblick 2023 und Vorschau 2024).

Berichte Forstfonds, 33. Sitzung vom 12.12.2023:

Der Vorsitzende berichtet über die Vorlage und Beschlussfassung des 1. Nachtragsvoranschlages 2023 für den Forstfonds des Standes Montafon sowie die Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2024.

Berichte des Bürgermeisters:

Der Vorsitzende berichtet über die Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Latschau am 06.01.2024, die Jahreshauptversammlung der Harmoniemusik Tschagguns am 12.01.2024, den ersten Workshop zum e5-Programm am 18.01.2024 und die Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Tschagguns im Hotel TUI BLUE Montafon am 19.01.2024.

Zu 5) Anträge der Fraktion Gemeinsam für Tschagguns – Parteifreie Liste Andrea Tschofen- Netzer gemäß § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz:

a) Antrag zur notwendigen Verbesserung der Transparenz in der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit

Die Fraktion „Gemeinsam für Tschagguns – Parteifreie Liste Andrea Tschofen-Netzer“ hat, mit Bezug auf § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz, folgenden Antrag eingebracht:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns möge beschließen, dass im Sinne gesteigerter Transparenz alle Protokolle des Gemeindevorstandes, mit den getroffenen Beschlüssen, fortan im "Gmesblättle" sowie auf der offiziellen Webseite der Gemeinde veröffentlicht werden und darüber hinaus in den Sitzungen der Gemeindevertretung darüber informiert wird. Begründung: Transparenz ist ein zentrales Instrument, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in ihre Institutionen zu stärken. In einer Zeit, in das Vertrauen in die politischen Institutionen vielerorts schwinden, sind transparente Entscheidungsprozesse und ein offener Zugang zu Informationen wichtiger denn je. Der Antrag dient auch dazu, den Gemeindevorstand greifbar zu machen. Eine öffentliche Dokumentation der Be-schlüsse stellt sicher, dass Entscheidungen nachvollziehbar, begründet und im besten Interesse der Gemeinde und ihrer Bewohner getroffen werden.“

Der Vorsitzende weist auf den § 59 Abs. 3 hin, in welchem Folgendes normiert wird: „Im Übrigen gelten für den Gemeindevorstand die Bestimmungen der §§ 38 Abs. 1 bis 3, 40 bis 45, 47 bis 49 und 53 sinngemäß. Abweichend von § 47 Abs. 1 lit. f erster Satz hat die Verhandlungsschrift nur alle in der Sitzung gestellten Anträge und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis zu enthalten. Sofern die Vertraulichkeit der Beschlussfassung zu einem Tagesordnungspunkt beschlossen wurde, ist lediglich der Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit der Beschlussfassung, nicht aber der Beschluss in die Verhandlungsschrift aufzunehmen. Die Einsicht in die Verhandlungsschrift steht jedem Gemeindevertreter offen. Allen Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.“

Nach der Beurteilung des Vorsitzenden steht eine Einsicht in die Verhandlungsschrift somit jedem Gemeindevertreter offen, wie auch allen Parteifraktionen, denen auf Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift übermittelt wird. Das Gesetz räumt durch seine explizite Regelung der Einsicht in die Verhandlungsschriften des Gemeindevorstandes, der Einschränkung derselben auf die Mitglieder der Gemeindevertretung und allenfalls die Parteifraktionen, sowie durch die strengen Regelungen hinsichtlich vertraulicher Beschlüsse und der grundsätzlichen Vertraulichkeit der Beratungen im Gemeindevorstand keinen Raum ein, eine Veröffentlichung von Verhandlungsschriften des Gemeindevorstandes durch die Gemeindevertretung zu beschließen. Die Gemeindevertretungsmitglieder, denen aufgrund ihres Amtes Einsicht in die Verhandlungsschrift eingeräumt ist, sind nach den Bestimmungen über die Amtsverschwiegenheit (§ 29 Gemeindegesetz) dazu verpflichtet, gegenüber Dritten Stillschweigen über Erkenntnisse, die ihnen nur aufgrund der Einsicht in die Verhandlungsschrift bekannt wurden, zu wahren. Gleiches gilt auch für jene Personen, denen die Inhalte aufgrund der Übermittlung einer Kopie der Verhandlungsschrift an die Parteifraktionen der Gemeindevertretung bekannt werden. Aufgrund der rechtlichen Beurteilung kommt der Vorsitzende zum Schluss, dass der Gegenstand nicht in den Wirkungsbereich der Gemeindevertretung fällt.

Die Fraktion „Gemeinsam für Tschagguns – Parteifreie Liste Andrea Tschofen-Netzer“ wird eine Rechtsauskunft einholen und der Tagesordnungspunkt wird, bis zur Abklärung, vertagt.

b) Antrag zum „Leistbaren Wohnen“

Die Fraktion „Gemeinsam für Tschagguns – Parteifreie Liste Andrea Tschofen-Netzer“ hat, mit Bezug auf § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz, folgenden Antrag eingebracht:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns möge einen Grundsatzbeschluss für ein Konzept zur Schaffung von leistbarem Wohnbau fassen. Im Rahmen dieser Beschlussfassung sollte leistbares Wohnen definiert und die erforderlichen Strategien festgelegt werden. Ziel sollte es sein, dass leistbarer Wohnraum für Jungfamilien und Pensionisten in Tschagguns in den nächsten Jahren ermöglicht werden kann. Arbeitsgrundlage und Zielsetzung a)
Das Wohnprojekt "Wohnen 550" des Landes und das Vogewosi Sonderwohnbauprogramm soll in Tschagguns mit zumindest 15 Wohnungen aufgenommen werden. b) Familien soll es ermöglicht werden, mit nur einem Ein-kommen
- wieder eine leistbare Wohnung zu finden. c) Alleinerziehende sollen leistbaren Wohnraum auf Zeit bekommen können. d) Pensionisten sollte es auch im Alter möglich sein, ohne Zuschüsse und Förderungen zu wohnen. Es ist auch die Frage zu klären, welcher Bauträger bzw. Errichter von größeren Wohnbauprojekte in Tschagguns demnächst mit Projekten zur Schaffung von Wohnräumen in Tschagguns Aktivitäten entfaltet.“

Der Vorsitzende informiert über die Rahmenbedingungen zu Punkt a) und den Umstand, dass hier die Erdgeschosswohnungen barrierefrei sind und somit nur in diesen Wohnungen die notwendigen Voraussetzungen für Pensionisten vorliegen. Ein grundlegendes Ziel von „Wohnen 550“ ist, jungen Familien eine günstige Wohngelegenheit zu bieten, um finanzielle Mittel für die Schaffung von Eigentum zu ermöglichen. Des Weiteren ist dieses Wohnprojekt für Alleinerziehende gedacht.

Voraussetzung für das Wohnprojekt „Wohnen 550“ ist das Vorhandensein eines eigenen Grundstückes im Eigentum der Gemeinde. Bei Interesse eines sozialen Wohnträgers ein Grundstück in einer Gemeinde zu erwerben und Wohnraum zu schaffen, muss im Vorfeld eine Erhebung durch die Gemeinde durchgeführt werden, um den Bedarf festzustellen. Im Anschluss erfolgen die Wohnungsbewerbungen. Diese werden nach bestimmten vorgegebenen Kriterien eingeteilt und geprüft.

Vorgebracht wird, dass bereits das Thema „Leistbares Wohnen“ beim Wohnprojekt Furtner Areal von der Gemeinde eingebracht wurde. Dort seien auch Vogewosi Wohnungen geplant. Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass das Thema „Leistbares Wohnen“ sehr wichtig ist. Eine Definition für „Leistbares Wohnen“ im Rahmen der Gemeindevertretungssitzung wird als zu umfangreich gesehen und die Bildung einer Projektgruppe vorgeschlagen. Angemerkt wird, dass dieses Thema vermehrt auf Landesebene bearbeitet werden sollte und nicht nur durch eine einzelne Gemeinde. Des Weiteren wird nachgefragt, wie viele bestehende Wohnungen in Tschagguns vorhanden sind.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt stimmenmehrheitlich mit 18 zu einer Stimme (GfT- PLATN: Anita Ritter ist bei der Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal anwesend;) die Ausarbeitung des Themas „Leistbares Wohnen“ mit der Definition der erforderlichen Strategien durch eine – noch zu bildende – Arbeitsgruppe, welche ihre Vorschläge der Gemeindevertretung Tschagguns vorlegen wird.

Zu 6) Beschluss Vergabe Tanklöschfahrzeug für die Ortsfeuerwehr Latschau

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Anschaffung des Tanklöschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Latschau und die Vergabe an die Firma Rosenbauer.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Latschau und bestätigt die Vergabe an die Firma Rosenbauer Österreich, 4060 Leonding, in Höhe von Euro 627.185,04 inkl. MwSt gemäß Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung Tschagguns vom 19.01.2023.

Zu 7) Beschluss der Verordnung über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters und der Entschädigungen sonstiger Gemeindeorgane

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden erläutert und im Anschluss werden die Fragen der Gemeindevertretung diskutiert.

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Verordnung der Gemeinde Tschagguns über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters und der Entschädigungen sonstiger Gemeindeorgane wie folgt:

Verordnung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns
über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters und der Entschädigungen sonstiger Gemeindeorgane Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns vom 15.02.2024 wird gemäß
§ 9 und § 10 des Bezügegesetzes, LGBl.Nr. 3/1998 idgF, in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung über die Monatsbezüge der Bürgermeister, LGBl.Nr. 54/2011 idgF, verordnet:

§ 1

Monatsbezug des Bürgermeisters
(1) Der Monatsbezug des Bürgermeisters beträgt Euro 7.595,00.

(2) Der Bezug nach Abs. 1 gebührt 14-mal jährlich. Der 13. und 14. Bezug sind Sonderzahlungen.

§ 2

Entschädigung des Vizebürgermeisters
(1) Der Vizebürgermeister hat Anspruch auf eine monatliche Entschädigung in Höhe von Euro 353,91. Die Entschädigung gebührt jedoch nicht für jene Tage, an denen der Vizebürgermeister eine Entschädigung gemäß Abs. 3 erhält.

(2) Die Entschädigung nach Abs. 1 gebührt 14-mal jährlich. Die 13. und 14. Entschädigung sind Sonderzahlungen.

(3) Im Falle einer durchgängigen Verhinderung des Bürgermeisters iSd § 62 Abs. 3 Gemeindegesetz von mehr als zwei Wochen, gebührt dem Vizebürgermeister für die Dauer der weiteren Vertretung der Monatsbezug des Bürgermeisters gemäß § 1 inklusive anteiliger Sonderzahlungen.

§ 3

Reisegebühren
Dem Bürgermeister und dem Vizebürgermeister gebühren Reisegebühren im Sinne der Gemeindereisegebührenverordnung, LGBl.Nr. 66/2005 idgF.

§ 4

Wertsicherung
Der Monatsbezug nach § 1 sowie die Entschädigung nach § 2 erhöhen sich jährlich zum 1. Jänner entsprechend dem Anpassungsfaktor, den der Präsident des Rechnungshofes gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre veröffentlicht.

§ 5

Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt, gemäß § 32 Abs. 1 Gemeindegesetz idgF, mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters sowie der Entschädigung des Vizebürgermeisters vom 12.05.2005 außer Kraft.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt stimmenmehrheitlich mit 16 zu einer Stimme (Enthaltungen wegen Befangenheit: Herbert Bitschnau und Gerhard Vonier; Melanie Fleisch ist bei der Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal anwesend;) die Verordnung der Gemeinde Tschagguns über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters und der Entschädigungen sonstiger Gemeindeorgane.

Zu 8) Beschluss der Verordnung über die Erhebung einer Abgabe für Zweitwohnungen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden erläutert. Hinsichtlich der Ausnahmebestimmung für Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäude und insbesondere hinsichtlich der Höhe der Abgabe für Zweitwohnungen wie auch für die Wohnwagen wird eingehend und ausführlich beraten. Im Anschluss werden die Inhalte des Erläuterungsberichtes und der Musterberechnung eingehend und im Detail diskutiert und festgelegt.

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Verordnung der Gemeinde Tschagguns über die Erhebung einer Abgabe für Zweitwohnungen wie folgt:

Verordnung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns
über die Erhebung einer Abgabe für Zweitwohnungen
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns vom 15.02.2024 wird gemäß
§ 1 Zweitwohnungsabgabegesetz, LGBl.Nr. 59/2023 idgF, verordnet:

§ 1

Erhebung der Abgabe
Die Gemeinde Tschagguns erhebt eine Abgabe von Zweitwohnungen im Sinne des Zweitwohnungsabgabegesetzes.

§ 2

Ausnahmen
Der Zweitwohnungsabgabe unterliegen nicht Ferienwohnungen (§ 16 des Raumplanungsgesetzes), die Teil eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes sind, wenn

  • a) diese Wohnungen ausschließlich von der abgabepflichtigen Person oder deren nahen Angehörigen (§ 16 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes) benützt werden,
  • b) die ortsübliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im betroffenen Gebiet, sofern solche der abgabepflichtigen Person gehören, rechtlich und tatsächlich gesichert ist, und
  • c) das Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäude und die auf allfälligen dazugehörigen landwirtschaftlichen Flächen (Z. 2) befindlichen Wirtschaftsgebäude tatsächlich erhalten werden.

§ 3

Höhe der Abgabe
(1) Die Abgabe für Zweitwohnungen, ausgenommen Wohnwagen, beträgt jährlich je Quadratmeter der Geschoßfläche Euro 18,50, maximal bis zum Höchstbetrag von Euro 2.775,00.

(2) Die Abgabe für Wohnwagen beträgt für jedes Halbjahr der Aufstellung Euro 127,40.

§ 4

Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt, gemäß § 32 Abs. 1 Gemeindegesetz idgF, mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Verordnung der Gemeinde Tschagguns über die Erhebung einer Abgabe für Zweitwohnungen.

Zu 9) Antrag gemäß § 16a Abs. 3 lit. c Raumplanungsgesetz: Bettina Moctezuma de la Barrera, Hora 2, 6774 Tschagguns

Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, sowie die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen, werden erläutert. Des Weiteren werden die Bedingungen und Auflagen ausführlich besprochen.

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Bewilligung der Ferienwohnungsnutzung gemäß § 16a Abs. 3 lit. c Raumplanungsgesetz.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig (Enthaltungen wegen Befangenheit:
Egon Galehr und Andrea Tschofen-Netzer) die beantragte Bewilligung gemäß § 16a Abs. 3 lit. c Raumplanungsgesetz von Bettina Moctezuma de la Barrera für das Maisäßgebäude Hora 2 in 6774 Tschagguns, Grundstück Gst-Nrn. .805/1, .805/2 und 3001 in EZ 438, KG 90108 Tschagguns, im verordneten Maisäßgebiet Horamaisäß, zur Nutzung als Ferienwohnung mit Auflagen und Bedingungen, zu erteilen.

Zu 10) Allfälliges

Gerhard Vonier fragt bei Andrea Tschofen-Netzer nach, wann eine Nachbesetzung der beiden offenen Stellen ihrer Fraktion, für den Ausschuss Raumplanung Bau-Straßen-Wasser der Gemeinde Tschagguns, erfolgen wird. Die Amtsperiode dauert noch ein Jahr in dem nach wie vor Arbeit anfalle.

Er weist auf den öffentlichen Auftrag zur Mitwirkung in der Gemeinde hin, den die gewählten Mandatare bei der Wahl von der Bevölkerung erhalten haben und kritisiert die Arbeitseinstellung der Fraktion von Andrea Tschofen-Netzer.

Andrea Tschofen-Netzer informiert, dass sich niemand aus ihrer Fraktion eine Mitarbeit im Raumplanungsausschuss vorstellen könne. Sie weist dabei auf den historischen Zusammenhang hin. Im Jahr 2020 war die Wahl zur Gemeindevertretung. Im Anschluss wurden die Ausschüsse von den Fraktionen besetzt. Für Andrea Tschofen-Netzer sei dabei überraschend gewesen mit welcher Gesamtanzahl an Mitgliedern der Raumplanungsausschuss besetzt wurde sowie über die Zusammenstellung der Grundverkehrs-Ortskommission. Als Beispiel nennt sie weiter das Engagement eines ihrer Fraktionsmitglieder im Ausschuss Kleinkindbetreuung, Kindergarten und Schule. Aufgrund von Äußerungen von Mitgliedern der Fraktion von Herbert Bitschnau habe sich dieses Fraktionsmitglied in der Arbeit gestört gefühlt. Des Weiteren haben zwei Mandatare aus der Fraktion von Andrea Tschofen-Netzer ihr Mandat zurückgelegt, auch das habe einen Grund. Ihre Mandatare seien im Allgemeinen und auch beruflich stark gefordert und eine Mitwirkung sei dadurch aktuell nicht möglich.

Gerhard Vonier weist auf die Informationen im Internet hin. Hier seien Äußerungen der Fraktion von Andrea Tschofen-Netzer zu finden aus denen hervor gehe, dass zum Beispiel der Ausbau der Kinderbetreuung, die Widmungen, die Ortsentwicklung und Umwelt wichtige Anliegen seien.

Andrea Tschofen-Netzer äußert, dass kein Mitglied ihrer Fraktion die offenen Aufgaben übernehmen wolle und dazu auch kein Zwang bestehe, sondern dies freiwillig sei.

Herbert Bitschnau fragt nach, ob somit davon auszugehen ist, dass keine Nachbesetzung der Ausschüsse durch die Fraktionsmitglieder von Andrea Tschofen-Netzer stattfinden wird, was von Andrea Tschofen-Netzer bestätigt wird.

Egon Pfefferkorn fragt wegen dem Minigolfplatz nach.

Herbert Bitschnau berichtet über eine mögliche Alternative für den Minigolfverein (zu Trainingszwecken) zusammen mit der Gemeinde Gaschurn. Die weitere Vorgehensweise ist jedoch noch offen. Hinsichtlich des Minigolfplatzes gibt es keine Neuigkeiten zu berichten.

Ende der Sitzung um 23:28 Uhr.

Die Schriftführerin Der Vorsitzende
Nina Stemer-Galehr, MAS Bürgermeister
Herbert Bitschnau