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ÜbersichtTschaggunsSitzungsprotokolle

konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns

Tschagguns · Protokolle Tschagguns · 04.04.2025

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Zahl: 004-1/2025 Tschagguns, 14.04.2025

Niederschrift

über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns am Freitag,
04. April 2025 um 19:00 Uhr, im Turnsaal der Volksschule Tschagguns.

Anwesend:

Vorsitzende:
X Bgm. Herbert Bitschnau
X Gerhard Vonier

Offene Liste VP Tschagguns (OLVPT)
Gemeindevertreter: Ersatz:
X

Gerhard Vonier Josef Fleisch
X Mag. (FH) Isabelle Jochum Katharina Moser
X Dipl.-Ing. (FH) Rupert Pfefferkorn Erich Batlogg
X Peter Bitschnau Georg Sandrell
X Dipl.-Ing. (FH) Thomas Keßler Gabriela Neher
X Dr. Dipl. Psych. Tanja Eiselen Mag. (FH) Daniela Däubl-Gabrielli X Patrick Düngler Florian Galehr X Johannes Fleisch Patrick Säly X Mirijam Sandrell Egon Pfefferkorn X Ing. Christoph Frei Ralf Pfefferkorn X Marion Fiel Daniel Mangeng X Egon Galehr Daniel Stemer X Mag. Daniela Walter Christoph Tschohl X Ing. Stefan Salzgeber Andreas Walter X Benedikt Erhard Ludwig Fleisch X Philipp Edelhofer Peter Bahl X Michaela Bitschnau Kurt Engstler X Nadine Tschugmell-Konzett Herbert Bitschnau X Bernhard Resch Franz Haag X Dr. Matthias Halper Elmar Egg X Daniel Schuchter

Schriftführung: Nina Stemer-Galehr, MAS;

Gemeinde Tschagguns

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Tagesordnung:

1) Feststellung der Beschlussfähigkeit

2) Gelöbnis der Gemeindevertreter

3) Bestellung eines Schriftführers und seines Stellvertreters

4) Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes

5) Wahl des Gemeindevorstandes

6) Wahl des Vizebürgermeisters

7) Genehmigung der Niederschrift über die 42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns vom 27. Februar 2025

8) Genehmigung der Niederschrift über die 43. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns vom 13. März 2025

9) Allfälliges

Vor Beginn der Sitzung wendet sich Bürgermeister Herbert Bitschnau an die bisherigen und neuen Gemeindevertreter:innen sowie an die Zuhörer:innen. Er bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und die Bereitschaft an den vielen Herausforderungen gemeinsam gearbeitet zu haben. Insbesondere hebt er das Engagement und die Diskussionsfreudigkeit hervor, sowie das Zusammentreffen von unterschiedlichen Perspektiven und Ideen, welche zu konstruktiven Lösungen geführt haben.

Herbert Bitschnau blickt auf seine 30-jährige Erfahrung in der Gemeindevertretung Tschagguns zurück, davon 20 Jahre als Bürgermeister. Die Jahre seien von vielen Erwartungen und Herausforderungen geprägt gewesen. Er habe die Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung, der Gemeindeverwaltung und den Mitarbeiter:innen immer sehr geschätzt. Die vielen Kontakte zur Bevölkerung waren bereichernd und vielfältig.

Herbert Bitschnau schaut mit viel Dankbarkeit auf die vergangenen Jahre zurück. Es sei ihm eine Ehre Teil des Gemeindeteams Tschagguns gewesen zu sein.

Seinem Nachfolger Gerhard Vonier und den neuen Gemeindevertreter:innen wünscht Herbert Bitschnau alles Gute und viel Erfolg.

Zu 1) Feststellung der Beschlussfähigkeit

Gemäß § 43 Abs. 1 Gemeindegesetz kann die Gemeindevertretung Beschlüsse fassen oder Wahlen durchführen, wenn sämtliche Gemeindevertreter ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurden und zur Zeit der Abstimmung wenigstens die Hälfte der Gemeindevertreter anwesend ist.

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Bürgermeister Herbert Bitschnau, in seiner Funktion als Gemeindewahlleiter, eröffnet die Sitzung um 19:12 Uhr, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Zu 2) Gelöbnis der Gemeindevertreter

Gemäß § 37 Gemeindegesetz haben die Gemeindevertreter in der konstituierenden Sitzung vor dem Leiter der für Gemeindewahlen zuständigen Gemeindewahlbehörde folgendes Gelöbnis abzulegen:

„Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Tschagguns nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“

Die anwesenden Gemeindevertreter:innen sprechen gemeinsam den Gelöbnistext und legen im Anschluss vor dem Gemeindewahlleiter das Gelöbnis einzeln ab.

Nach Ablegung des Gelöbnisses durch die Gemeindevertreter:innen geht der Vorsitz gemäß
§ 36 Abs. 2 Gemeindegesetz vom Gemeindewahlleiter Herbert Bitschnau auf den direkt gewählten Bürgermeister Gerhard Vonier über.

Zu 3) Bestellung eines Schriftführers und seines Stellvertreters

Gemäß § 47 Abs. 2 Gemeindegesetz hat, sofern mit der Abfassung der Verhandlungsschrift von der Gemeindevertretung nicht ein Gemeindevertreter oder ein Gemeindebediensteter als Schriftführer beauftragt ist, die Gemeindevertretung damit eine in die Gemeindevertretung wählbare Person zu betrauen. Diese Person unterliegt der Amtsverschwiegenheit.

Auf Antrag des Vorsitzenden werden Nina Stemer-Galehr als Schriftführerin und Selina Seeberger als Schriftführer-Stellvertreterin einstimmig von der Gemeindevertretung Tschagguns beauftragt.

Zu 4) Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes

Gemäß § 55 Gemeindegesetz hat die Gemeindevertretung in ihrer konstituierenden Sitzung die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes festzusetzen. Diese Zahl muss mindestens drei betragen, darf aber im Übrigen den vierten Teil der Zahl der Gemeindevertreter nicht übersteigen. Für den Beschluss der Gemeindevertretung gilt § 44 mit der Maßgabe, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheidend ist.

Der Vorsitzende stellt den Antrag die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes der Gemeinde Tschagguns wie bisher mit fünf festzulegen.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes der Gemeinde Tschagguns mit fünf festzulegen.

Vor der Erledigung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden Mirijam Sandrell und Marion Fiel als Stimmenzähler für die Wahlen bestellt.

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Zu 5) Wahl des Gemeindevorstandes

Gemäß § 56 Abs. 1 Gemeindegesetz sind die Mitglieder des Gemeindevorstandes einzeln aus der Mitte der Gemeindevertreter auf die Funktionsdauer der Gemeindevertretung durch Stimmzettel zu wählen. Es bedarf hierzu der unbedingten Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen.

§ 56 Abs. 3 Gemeindegesetz legt fest, dass wenn die Gemeindevertretung, ohne dass Wahlvorschläge von Parteien vorgelegen sind, gewählt wurde oder wenn alle Gemeindevertreter derselben Partei angehören, die Mitglieder des Gemeindevorstandes in je einem gesonderten Wahlakt in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über die Wahl des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung zu wählen sind.

Der Vorsitzende erläutert den Wahlvorgang und schlägt Isabelle Jochum, Rupert Pfefferkorn, Peter Bitschnau, Thomas Keßler und Dr. Tanja Eiselen als Mitglieder des Gemeindevorstandes der Gemeinde Tschagguns vor. Gerhard Vonier wird dem Gemeindevorstand nicht angehören. Gemäß § 61 Abs. 7 Gemeindegesetz stehen dem Bürgermeister, falls er nicht Mitglied des Gemeindevorstandes ist, mit Ausnahme des Stimmrechtes alle übrigen Rechte und Pflichten eines Mitgliedes des Gemeindevorstandes ungeschmälert zu.

Der Vorsitzende lässt in je einem gesonderten Wahlakt über die Mitglieder des Gemeindevorstandes der Gemeinde Tschagguns abstimmen.

Folgende Mitglieder der Gemeindevertretung werden als Mitglieder des Gemeindevorstandes der Gemeinde Tschagguns gewählt:

Abgegebene Stimmen Ungültige Stimmen Gültige Stimmen

  • 1. Isabelle Jochum 21 1 20
  • 2. Rupert Pfefferkorn 21 1 20
  • 3. Peter Bitschnau 21 1 20
  • 4. Thomas Keßler 21 1 20
  • 5. Dr. Tanja Eiselen 21 1 20

Der Vorsitzende stellt im Anschluss an den Wahlgang fest, dass die genannten Personen jeweils mit der unbedingten Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen als Mitglieder des Gemeindevorstandes der Gemeinde Tschagguns gewählt wurden. Alle Gemeinderäte nehmen die Wahl als Mitglied des Gemeindevorstandes an. Die Gemeinderäte bedanken sich für das Vertrauen der Wähler:innen und Gemeindevertreter:innen.

Zu 6) Wahl des Vizebürgermeisters

Gemäß § 62 Abs. 1 Gemeindegesetz hat die Gemeindevertretung in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl des Gemeindevorstandes ein Mitglied des Gemeindevorstandes als Stellvertreter des Bürgermeisters durch Stimmzettel zu wählen. Es bedarf hierzu der unbedingten Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen.

Der Vorsitzende gibt das Wort an Isabelle Jochum.

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Isabelle Jochum bedankt sich für das Vertrauen der Wähler:innen und weist auf ihre zahlreichen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen und Aufgaben hin. Sie wolle ihre Aufgaben als Gemeinderätin und Gemeindevertreterin gewissenhaft erfüllen und verzichte aus den genannten Gründen auf das Amt als Vizebürgermeisterin.

Der Vorsitzende gibt das Wort an Rupert Pfefferkorn.

Rupert Pfefferkorn bedankt sich für das Vertrauen der Wähler:innen. Sowohl seine ehrenamtlichen wie auch beruflichen Funktionen und Aufgaben seien nicht mit dem Amt eines Vizebürgermeisters zu vereinbaren.

Rupert Pfefferkorn schlägt Gemeinderat Peter Bitschnau für die Wahl als Vizebürgermeister der Gemeinde Tschagguns vor.

Der Vorsitzende lässt in einem Wahlakt über Peter Bitschnau als Vizebürgermeister der Gemeinde Tschagguns abstimmen.

Abgegebene Stimmen Ungültige Stimmen Gültige Stimmen
Peter Bitschnau 21 2 19

Der Vorsitzende stellt im Anschluss an den Wahlgang fest, dass Peter Bitschnau mit einer unbedingten Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen als Vizebürgermeister der Gemeinde Tschagguns gewählt wurde. Peter Bitschnau nimmt die Wahl als Vizebürgermeister an und bedankt sich für das Vertrauen der Wähler:innen und Gemeindevertreter:innen.

Zu 7) Genehmigung der Niederschrift über die 42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns vom 27. Februar 2025

Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung keine Gemeindevertreter:innen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Niederschrift über die 42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns vom 27.02.2025 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben haben.

Die Niederschrift über die 42. öffentliche Sitzung vom 27.02.2025 wird von der Gemeindevertretung Tschagguns einstimmig genehmigt.

Zu 8) Genehmigung der Niederschrift über die 43. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns vom 13. März 2025

Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung keine Gemeindevertreter wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Niederschrift über die 43. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns vom 13.03.2025 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben haben.

Die Niederschrift über die 43. öffentliche Sitzung vom 13.03.2025 wird von der Gemeindevertretung Tschagguns einstimmig genehmigt.

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Zu 9) Allfälliges

Die nächsten drei Termine für die Gemeindevertretungssitzungen werden bekannt gegeben:
08.05.2025, 12.06.2025 und 03.07.2025.

Des Weiteren findet für die neu gewählten Bürgermeister:innen und neu konstituierten Gemeindevertretungen des Montafons ein Festgottesdienst in der Wallfahrtskirche Tschagguns am 21.04.2025 um 18:00 Uhr statt.

Gerhard Vonier bedankt sich bei den Wähler:innen für ihr Vertrauen und für die Wahlbeteiligung sowie bei seiner Familie, seinen Freunden und Bekannten.

Gerhard Vonier bedankt sich bei Herbert Bitschnau für die großartigen Projekte welche dieser in seiner Amtszeit umgesetzt hat, wie zB die Sanierung der Volksschule und des Kindergartens Tschagguns, die Umsetzung zahlreicher Infrastrukturprojekte in den Bereichen Abwasser und Wasser, die Sanierung der Zelfenstraße u. v. m. Insbesondere sein ganzheitliches Denken und der Umstand, dass für Herbert Bitschnau die Gemeinde Tschagguns wie das gesamte Montafon an erster Stelle stand, hebt er hervor. Tschagguns wurde zu einer attraktiven Gemeinde mit einem regen Dorfleben und vielen Vereinen.

Gerhard Vonier wünscht den neuen Gemeindevertreter:innen viel Erfolg für ihre künftigen Aufgaben.

Ende der Sitzung um 19:44 Uhr.

Die Schriftführerin Der Vorsitzende
Nina Stemer-Galehr, MAS Bürgermeister
Gerhard Vonier