gemeinde.montafon.biz

Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

ÜbersichtTschaggunsSitzungsprotokolle

5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns

Tschagguns · Protokolle Tschagguns · 18.09.2025

Der Browser zeigt das PDF hier nicht an – PDF öffnen.

Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.tschagguns.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404 Seite 2 von 11 Tagesordnung: 1) Beschluss einer Verordnung über den Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Tschagguns 2) Berichte des Bürgermeisters 3) Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung …
  • … öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns vom 03. Juli 2025 4) Beschluss Vergabe Belagsarbeiten Kristastraße 5) Beschluss Nachtrag Vergabe Gesamtbebauungsplan Tschagguns 6) Beschluss Änderung Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tschagguns: a) Umwidmung von Baufläche-Wohngebiet in Verkehrsfläche Straßen Gst-Nr. …
  • … Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tschagguns: a) Umwidmung von Baufläche-Wohngebiet in Verkehrsfläche Straßen Gst-Nr. 1736/1, KG 90108 Tschagguns b) Umwidmung von Baufläche-Wohngebiet in Verkehrsfläche Straßen Gst-Nrn. .594, 1957 und 1959, KG 90108 Tschagguns c) Umwidmung von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in …
  • … Straßen Gst-Nrn. .273, 935/1, 936, 939 und 957/1, KG 90108 Tschagguns 7) Beschluss Antrag gemäß § 23a Abs. 3 Raumplanungsgesetz: Änderungsvorschlag Umwidmung von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche- Sondergebiet Lagerplatz Gst-Nr. 1197/9, KG 90108 Tschagguns 8) Beschluss Ausnahmebewilligungen gemäß …

Vergabe / Ausschreibung

  • … Die Gemeindevertretung Tschagguns wird über den vorliegenden Preisspiegel informiert. Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Vergabe der Belagsarbeiten für die Kristastraße. Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Vergabe der Belagsarbeiten für die Kristastraße an die …
  • … | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404 Seite 7 von 11 Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Vergabe des Nachtrages zur Überarbeitung des Gesamtbebauungsplanes. Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Vergabe des Nachtrages zur …
  • … Die Gemeindevertretung Tschagguns wird über den vorliegenden Preisspiegel informiert. Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Vergabe der Erdarbeiten für die Kristastraße. Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Vergabe der Erdarbeiten für die Kristastraße an die Firma …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

Latschaustraße 1 | 6774 Tschagguns | +43 5556 722 39 | gemeinde@tschagguns.at | www.tschagguns.at Raiffeisenbank Bludenz-Montafon | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404

Zahl: 004-1/2025 Tschagguns, 06.10.2025

Verhandlungsschrift

über die 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns am Donnerstag,
18. September 2025 um 20:00 Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Tschagguns.

Anwesend:
Vorsitzende:
X Bgm. Gerhard Vonier

Offene Liste VP Tschagguns (OLVPT)
Gemeindevertreter: Ersatz:
X

Bgm. Gerhard Vonier X Josef Fleisch
Mag. (FH) Isabelle Jochum X Katharina Moser
X Dipl.-Ing. (FH) Rupert Pfefferkorn Erich Batlogg
X Vzbgm. Peter Bitschnau Georg Sandrell
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Keßler Gabriela Neher
Dr. Dipl. Psych. Tanja Eiselen Mag. (FH) Daniela Däubl-Gabrielli X Patrick Düngler Patrick Säly X Johannes Fleisch X Egon Pfefferkorn Mirijam Sandrell Ralf Pfefferkorn X Ing. Christoph Frei Daniel Mangeng Marion Fiel X Daniel Stemer Egon Galehr Christoph Tschohl X Mag. Daniela Walter X Andreas Walter X Ing. Stefan Salzgeber Ludwig Fleisch X Benedikt Erhard X Peter Bahl X Philipp Edelhofer X Kurt Engstler X Michaela Bitschnau Herbert Bitschnau Nadine Tschugmell-Konzett Franz Haag X Bernhard Resch Elmar Egg X Dr. Matthias Halper X Daniel Schuchter

Entschuldigt: Mag. (FH) Isabelle Jochum, Dipl.-Ing. (FH) Thomas Keßler, Dr. Dipl. Psych. Tanja Eiselen, Mirijam Sandrell, Marion Fiel, Egon Galehr, Nadine Tschugmell-Konzett;

Auskunftspersonen: Florian Lehner BSc (Falch Raumplanung, Raumwirtschaft) zu dem Tagesordnungspunkt 1, Ing. Adrian Pfefferkorn (Gemeinde Tschagguns) zu den Tagesordnungspunkten 1 und 4, BM Franz Wachter zu den Tagesordnungspunkten 5, 10 und 12;

Schriftführung: Nina Stemer-Galehr, MAS;
Gemeinde Tschagguns

Latschaustraße 1 | 6774 Tschagguns | +43 5556 722 39 | gemeinde@tschagguns.at | www.tschagguns.at Raiffeisenbank Bludenz-Montafon | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404

Tagesordnung:

1) Beschluss einer Verordnung über den Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Tschagguns

2) Berichte des Bürgermeisters

3) Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns vom 03. Juli 2025

4) Beschluss Vergabe Belagsarbeiten Kristastraße

5) Beschluss Nachtrag Vergabe Gesamtbebauungsplan Tschagguns

  • 6) Beschluss Änderung Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tschagguns:
  • a) Umwidmung von Baufläche-Wohngebiet in Verkehrsfläche Straßen Gst-Nr. 1736/1, KG 90108 Tschagguns
  • b) Umwidmung von Baufläche-Wohngebiet in Verkehrsfläche Straßen Gst-Nrn. .594, 1957 und 1959, KG 90108 Tschagguns
  • c) Umwidmung von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Verkehrsfläche Straßen Gst-Nrn. .273, 935/1, 936, 939 und 957/1, KG 90108 Tschagguns

7) Beschluss Antrag gemäß § 23a Abs. 3 Raumplanungsgesetz:
Änderungsvorschlag Umwidmung von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche- Sondergebiet Lagerplatz Gst-Nr. 1197/9, KG 90108 Tschagguns

8) Beschluss Ausnahmebewilligungen gemäß § 35 Raumplanungsgesetz:
Alpenländische Gemeinnützige WohnbauGmbH, Antrag auf Ausnahmen vom Gesamtbebauungsplan hinsichtlich Baunutzungszahl und Höchstgeschosszahl, Gst-Nr. 173/4, KG 90108 Tschagguns

9) Beschluss Gemeindearchivordnung Tschagguns

10) Beschluss über den Verzicht auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde Tschagguns, Gst- Nr. 1129/2, KG 90108 Tschagguns

11) Abberufung von Vertretern der Gemeinde Tschagguns in Organe juristischer Personen gemäß § 50 Abs. 1 lit. b Z 9 Gemeindegesetz:
Gemeindeverband Aktivpark Montafon

12) Allfälliges

Der Vorsitzende begrüßt um 20:02 Uhr alle Anwesenden und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Gemäß § 41 Abs. 3 Gemeindegesetz können Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen dann in diese aufgenommen werden, wenn dies die Gemeindevertretung mit einer

Latschaustraße 1 | 6774 Tschagguns | +43 5556 722 39 | gemeinde@tschagguns.at | www.tschagguns.at Raiffeisenbank Bludenz-Montafon | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404

Mehrheit von zwei Dritteln vor Eingang in die Tagesordnung beschließt. Diese Gegenstände dürfen erst am Schluss der Sitzung behandelt werden.

Antrag des Vorsitzenden auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes 12) Beschluss Vergabe Erdarbeiten Kristastraße.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Aufnahme des Tagesordnungspunktes 12.

Gemäß § 41 Abs. 1 Gemeindegesetz kann die Reihenfolge der Behandlung der Gegenstände nach Festsetzung der Tagesordnung nur mehr durch die Gemeindevertretung abgeändert werden.

Der Vorsitzende stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt 8) Beschluss Ausnahmebewilligungen gemäß § 35 Raumplanungsgesetz: Alpenländische Gemeinnützige WohnbauGmbH, Antrag auf Ausnahmen vom Gesamtbebauungsplan hinsichtlich Baunutzungszahl und Höchstgeschosszahl, Gst-Nr. 173/4, KG 90108 Tschagguns als Tagesordnungspunkt 4) zu behandeln.

Der Antrag wird von der Gemeindevertretung Tschagguns einstimmig genehmigt.

Beschlüsse:

Zu 1) Beschluss einer Verordnung über den Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Tschagguns

Der Gemeindevertretung Tschagguns werden die Verordnung und der Plan in den angeschlossenen Anlagen 2 bis 7 sowie der Übersichtsplan vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.

Die Anlage 1 als Textteil wird von Florian Lehner ausführlich erläutert. Dabei wird insbesondere im Detail auf die Anpassungen, welche sich seit dem Beschluss des Entwurfs einer Verordnung über den Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Tschagguns ergeben haben, eingegangen. Sämtliche während des Auflageverfahrens eingelangten Änderungsvorschläge wurden der Gemeindevertretung Tschagguns vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wie auch der Erläuterungsbericht. Inhaltlich handelt es sich bei den Änderungsvorschlägen insbesondere um die Befestigungen von Flächen bei Maisäßen, die Dacheindeckung in den Zonen Alpine Lagen und Maisäß, die Regelungen von Gebäudegrößen in der Zone Maisäß, den Abbruch und die Wiedererrichtung von Gebäuden in den Zonen Maisäß und Alpine Lagen, ganzjährig bewohnte Gebäude, die Zonenabgrenzung sowie die Gestaltung von Gebäuden in der Zone Maisäß und dem gesamten Gemeindegebiet. Jeder Änderungsvorschlag wird ausführlich dargelegt und aus raumplanungsfachlicher Sicht erläutert. Die Gemeindevertretung Tschagguns diskutiert eingehend über bzw. beurteilt umfassend die Inhalte sämtlicher Änderungsvorschläge auf Basis der Präsentationsunterlage „Behandlung Stellungnahmen“ vom 18.09.2025. Der Großteil der eingelangten Änderungsvorschläge hat die Bestimmung über die Dacheindeckung mit Holzschindeln in den Zonen Alpine Lagen und Maisäß zum Inhalt.

Die Gemeindevertretung Tschagguns legt fest, dass hinsichtlich der Dacheindeckung (Zonen Alpine Lagen und Maisäß) eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden soll, welche sich ausführ-

Latschaustraße 1 | 6774 Tschagguns | +43 5556 722 39 | gemeinde@tschagguns.at | www.tschagguns.at Raiffeisenbank Bludenz-Montafon | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404

lich mit dieser Regelung aus dem Gesamtbebauungsplan auseinander setzen soll und anschließend das Ergebnis der Gemeindevertretung Tschagguns präsentieren wird.

Nach der Beantwortung von Fragen und der eingehenden Beratung über die Änderungsvorschläge stellt der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung der vorliegenden Verordnung über den Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Tschagguns.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt stimmenmehrheitlich (vier Gegenstimmen:
Johannes Fleisch, Daniel Schuchter, Peter Bahl und Kurt Engstler) die vorliegende Verordnung über den Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Tschagguns wie folgt:

Verordnung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns
über einen Gesamtbebauungsplan

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns vom 18.09.2025 wird gemäß § 28 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 28/2011, Nr. 4/2019 und Nr. 57/2023, verordnet:

§ 1

Der Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Tschagguns wird gemäß dem Textteil in der angeschlossenen Anlage 1 und dem Plan in den angeschlossenen Anlagen 2-7 erlassen.

§ 2

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten der Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Tschagguns vom 17.01.2013, kundgemacht am 04.03.2013, geändert am 23.01.2014, kundgemacht am 17.03.2014 und der Teilbebauungsplan Zelfen vom 21.02.2013, kundgemacht am 21.03.2013 außer Kraft.

Zu 2) Berichte des Bürgermeisters

Der Vorsitzende berichtet über das M
Mountainbikerennen vom 25. bis 26.07.2025, das Eröffnungskonzert Montafoner Resonanzen am 31.07.2025, den Pensionistenausflug am 27.08.2025, die neue Geschäftsführung der Aktivpark Montafon GmbH, die Eröffnungsfeier der Kleinkindbetreuung im Haus Montafon am 04.09.2025, den Flohmarkt im Aktivpark Montafon, die Tschagguser Kilbi und den Alpencup welche am 07.09.2025 stattfanden, den Alpabtrieb am 13.09.2025, die Siegerehrung im Rahmen der Gemeinde Bättl am 16.09.2025 und über die Standesvertretungssitzung zum Thema Budget für „Muntafu macht Xsund“.

Zu 3) Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns vom 03. Juli 2025

Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung keine Gemeindevertreter:innen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns vom 03.07.2025 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben haben.

Latschaustraße 1 | 6774 Tschagguns | +43 5556 722 39 | gemeinde@tschagguns.at | www.tschagguns.at Raiffeisenbank Bludenz-Montafon | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404

Die Verhandlungsschrift über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Tschagguns vom 03.07.2025 wird von der Gemeindevertretung Tschagguns einstimmig genehmigt.

Zu 4) Beschluss Ausnahmebewilligungen gemäß § 35 Raumplanungsgesetz: Alpenländische Gemeinnützige WohnbauGmbH, Antrag auf Ausnahmen vom Gesamtbebauungsplan hinsichtlich Baunutzungszahl und Höchstgeschosszahl, Gst-Nr. 173/4, KG 90108 Tschagguns

Die Gemeindevertretung Tschagguns wird ausführlich über den Sachverhalt, das Verfahren und die gesetzlichen Bestimmungen informiert. Sämtliche während des Anhörungsverfahrens eingelangte Stellungnahmen wurden der Gemeindevertretung Tschagguns vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht und werden im Rahmen der Sitzung erläutert. Inhaltlich handelt es sich dabei insbesondere um Vorbringen zur Überschreitung der Baunutzungszahl sowie der Höchstgeschosszahl, zum Fehlen des öffentlichen Interesses, zur Sichteinschränkung und zum Wertverlust, zur Größe des Bauprojektes sowie der Überdimensionierung im Vergleich zur bestehenden Bebauung und der damit verbundenen Störung des Orts- und Landschaftsbildes. Die Gemeindevertretung Tschagguns setzt sich mit den eingelangten Stellungnahmen eingehend auseinander. Die Ausnahmen werden gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen des § 35 Abs 2 und 3 Raumplanungsgesetz behandelt. Diese sind unter anderem für derart gelagerte Projekte vorgesehen, bei denen die örtlichen Verhältnisse, die zweckmäßige Dichte der Bebauung und bzw. oder die räumliche Verteilung von Gebäuden in den zonenspezifischen Bebauungsfestlegungen nicht abgebildet bzw. berücksichtigt werden können.

Die Schaffung von leistbarem Wohnraum liegt maßgeblich im öffentlichen Interesse. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Erteilung der gegenständlichen Ausnahmen und der Gesundheit, Verkehrsinteressen und dem Schutz des Ort- und Landschaftsbildes ist nicht ersichtlich. Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich seiner raumplanungsfachlichen Vorgaben den Anforderungen an eine geordnete Nutzung von Grund und Boden. Gemäß § 16 Abs. 3 lit. b des Erläuterungsberichtes zum im Entwurf beschlossenen räumlichen Entwicklungsplan wird die Schaffung von leistbarem Wohnraum (gemeinnützigem Wohnbau) unterstützt. Sozialer Wohnbau steht nicht im Widerspruch zur Förderung des Gesamtwohls der Bevölkerung.

Der Gestaltungsbeirat hat sich in drei Sitzungen mit der Maßstäblichkeit in Relation zur umgebenden Bebauung sowie zur Kubatur des Bauprojektes eingehend befasst. Gemäß Bestimmungen des in dieser Sitzung beschlossenen Gesamtbebauungsplanes Tschagguns ist für das Bauprojekt keine Ausnahme von der Höchstgeschosszahl mehr notwendig. Hinsichtlich der Wertsicherung von Bestandsimmobilien ist kein Ziel nach § 2 Raumplanungsgesetz definiert. Auch ein Recht auf Aussicht kann hier nicht abgeleitet werden. Die beiden geplanten Baukörper werden 3-geschossig mit Satteldach ausgeführt. Die vorgesehene Höchstgeschosszahl wird somit um ein Geschoss und die Baunutzungszahl wird von 65 auf 87 überschritten. Dies ist im Sinne des § 2 Abs 3 lit. a und g Raumplanungsgesetz. Dort ist festgelegt, dass mit Grund und Boden haushälterisch umzugehen ist, insbesondere, dass Bauflächen bodensparend zu nutzen sind und günstige Rahmenbedingungen für leistbares Wohnen anzustreben sind. Die umgebenden Bebauungen bedurften zu ihrer Realisierung deutlich höherer Ausnahmen bei der Höchstgeschosszahl und der Baunutzungszahl. Im Bestand sind bis zu 6-geschossige Baukörper vorhanden. Die geplante Bebauung wird hinsichtlich der Maßstäblichkeit zu den umliegenden Gebäuden als verträglich erachtet. Es wurde speziell auf eine kurze und bodensparende Erschließung geachtet.

Latschaustraße 1 | 6774 Tschagguns | +43 5556 722 39 | gemeinde@tschagguns.at | www.tschagguns.at Raiffeisenbank Bludenz-Montafon | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404

Nach der Beantwortung von Fragen sowie der eingehenden Beratung über den Sachverhalt und über die Stellungnahmen stellt der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung der Ausnahmen vom Gesamtbebauungsplan hinsichtlich Baunutzungszahl und Höchstgeschosszahl für das vorliegende Bauprojekt.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt stimmenmehrheitlich (Gegenstimme: Peter Bahl) den Spruch und die Begründung (in Grundsätzen) wie folgt:

Spruch: Gemäß § 35 Abs. 2 und 3 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996 idgF, werden die von der Alpenländische Gemeinnützige WohnbauGmbH, Vorstadt 15, 6800 Feldkirch beantragten Ausnahmebewilligungen der Überschreitung der Baunutzungszahl von 65 auf 87 sowie der Höchstgeschosszahl von 2 auf 3 hinsichtlich des Neubaus einer Wohnanlage im Dollaweg 2 mit 21 Wohneinheiten und 24 Tiefgaragenplätzen samt 2 Parkplätzen im Freien auf Gst-Nr. 173/4, KG 90108 Tschagguns, auf Grundlage der Plan- und Beschreibungsunterlagen als Bestandteil der Baueingabe vom 26.03.2025 erteilt.

Begründung (in Grundsätzen): Gemäß § 35 Abs. 2 bzw. 3 des Raumplanungsgesetzes kann der Gemeindevorstand bzw. die Gemeindevertretung auf Antrag des Grundeigentümers Ausnahmen von den Bestimmungen der §§ 28 und 31 bis 34 bewilligen, wenn sie den in § 2 genannten Raumplanungszielen, einem Landesraumplan und dem räumlichen Entwicklungskonzept nicht entgegenstehen. Vor Erteilung der Bewilligung sind die Nachbarn zu hören. Im Anhörungsverfahren, welches im Zuge der Schaffung der raumplanungsrechtlichen Grundlagen durchgeführt wurde, wurden Einwendungen seitens der Anrainer vorgebracht. Die Festsetzung der Baunutzungszahl sowie der Höchstgeschosszahl erfolgt vor allem aus orts- und landschaftsbildlichen Überlegungen. Das gegenständliche Bauvorhaben lässt aufgrund der bestehenden Umgebungsverbauung diesbezüglich keine Beeinträchtigung erwarten. Für die Errichtung oder Erweiterung bestehender Objekte in der unmittelbaren Umgebung wurden in der Vergangenheit bereits solche Ausnahmen erteilt. Darüber hinaus liegt die Schaffung von leistbarem Wohnraum maßgeblich im Öffentlichen Interesse und ist im räumlichen Entwicklungsplan der Gemeinde Tschagguns vorgesehen.

Zu 5) Beschluss Vergabe Belagsarbeiten Kristastraße

Die Gemeindevertretung Tschagguns wird über den vorliegenden Preisspiegel informiert.

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Vergabe der Belagsarbeiten für die Kristastraße.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Vergabe der Belagsarbeiten für die Kristastraße an die Firma Swietelsky AG, Bruggfeldstraße 31, 6500 Landeck in Höhe von Euro 47.837,10 brutto.

Zu 6) Beschluss Nachtrag Vergabe Gesamtbebauungsplan Tschagguns

Die Gemeindevertretung Tschagguns wird über die anfallenden Kosten ausführlich informiert.

Latschaustraße 1 | 6774 Tschagguns | +43 5556 722 39 | gemeinde@tschagguns.at | www.tschagguns.at Raiffeisenbank Bludenz-Montafon | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Vergabe des Nachtrages zur Überarbeitung des Gesamtbebauungsplanes.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Vergabe des Nachtrages zur Überarbeitung des Gesamtbebauungsplanes der Gemeinde Tschagguns an die Firma DI Andreas Falch, Bruggfeldstraße 23, 6500 Landeck in Höhe von Euro 22.500,00 brutto.

Zu 7) Beschluss Änderung Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tschagguns: a) Umwidmung von Baufläche-Wohngebiet in Verkehrsfläche Straßen Gst -Nr. 1736/1, KG 90108 Tschagguns

Die Verordnung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tschagguns samt Plananlage und dem Erläuterungsbericht wird ausführlich vorgestellt. Die Gemeindevertretung Tschagguns hat die Unterlagen im Vorfeld zur Sitzung erhalten. Die zwischenzeitlich eingelangte Stellungnahme wird der Gemeindevertretung Tschagguns bei der Sitzung vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der vorliegenden Verordnung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tschagguns.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig (eine Enthaltung wegen Befangenheit: Stefan Salzgeber) die vorliegende Verordnung der Gemeinde Tschagguns über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes von Baufläche-Wohngebiet in Verkehrsfläche Straßen für das Grundstück Gst-Nr. 1736/1, KG 90108 Tschagguns für den von der Flächenwidmungsplanänderung erfassten Bereich.

Zu 7) Beschluss Änderung Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tschagguns: b) Umwidmung von Baufläche-Wohngebiet in Verkehrsfläche Straßen Gst-Nrn. .594, 1957 und 1959, KG 90108 Tschagguns

Die Verordnung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tschagguns samt Plananlage, dem Erläuterungsbericht und den eingelangten Stellungnahmen wird ausführlich vorgestellt. Die Gemeindevertretung Tschagguns hat die Unterlagen im Vorfeld zur Sitzung erhalten.

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der vorliegenden Verordnung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tschagguns.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die vorliegende Verordnung der Gemeinde Tschagguns über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes von Baufläche- Wohngebiet in Verkehrsfläche Straßen für die Grundstücke Gst-Nrn. .594, 1957 und 1959, KG 90108 Tschagguns für den von der Flächenwidmungsplanänderung erfassten Bereich.

Zu 7) Beschluss Änderung Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tschagguns: c) Umwidmung von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Verkehrsfläche Straßen Gst-Nrn.
.273, 935/1, 936, 939 und 957/1, KG 90108 Tschagguns

Latschaustraße 1 | 6774 Tschagguns | +43 5556 722 39 | gemeinde@tschagguns.at | www.tschagguns.at Raiffeisenbank Bludenz-Montafon | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404

Die Verordnung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tschagguns samt Plananlage, dem Erläuterungsbericht und den eingelangten Stellungnahmen wird ausführlich vorgestellt. Die Gemeindevertretung Tschagguns hat die Unterlagen im Vorfeld zur Sitzung erhalten.

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der vorliegenden Verordnung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tschagguns.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt stimmenmehrheitlich (Gegenstimme: Andreas Walter) die vorliegende Verordnung der Gemeinde Tschagguns über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Verkehrsfläche Straßen für die Grundstücke Gst-Nrn. .273, 935/1, 936, 939 und 957/1, KG 90108 Tschagguns für den von der Flächenwidmungsplanänderung erfassten Bereich.

Zu 8) Beschluss Antrag gemäß § 23a Abs. 3 Raumplanungsgesetz: Änderungsvorschlag Umwidmung von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-Sondergebiet Lagerplatz Gst-Nr. 1197/9, KG 90108 Tschagguns

Die Gemeindevertretung Tschagguns wird hinsichtlich der §§ 23 Abs. 1, 18 Abs. 4 und 23a Abs. 3 Raumplanungsgesetz informiert. Des Weiteren werden der Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes vom 17.01.2024, die Stellungnahme der Forstabteilung vom 04.10.2023 und die Stellungnahme der Abteilung Raumplanung vom 28.02.2024, beide im Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie das Planungsgespräch vom 22.03.2024 umfassend erläutert.

Nach eingehender Beratung kommt die Gemeindevertretung Tschagguns zu folgendem Ergebnis: Gemäß § 18 Abs. 4 Raumplanungsgesetz können als Sondergebiete Flächen festgelegt werden, auf denen Gebäude und Anlagen errichtet werden dürfen, die ihrer Zweckwidmung nach an einen bestimmten Standort gebunden sind oder sich an einem bestimmten Standort besonders eignen. Auf Grundlage des Sachverhaltes stellt die Fläche auf dem Grundstück Gst-Nr. 1197/9 für die beschriebene Holzlagerung und -verarbeitung für private Zwecke keine Notwendigkeit dar. Aufgrund der Zweckwidmung ergibt sich keine an diesen bestimmten Standort gebundene Nutzung. Die Topografie der gegenständlichen Fläche wurde bereits stark verändert. Dadurch kann keine besondere Standorteignung abgeleitet werden. Im Nahbereich befinden sich bereits mögliche Standorte für eine Holzlagerung und - verarbeitung. Gemäß § 23 Abs. 1 Raumplanungsgesetz darf der Flächenwidmungsplan nur aus wichtigen Gründen geändert werden. Somit sind keine wichtigen Gründe für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes festzustellen.

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung über den vorliegenden Antrag gemäß
§ 23a Abs. 3 Raumplanungsgesetz.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-Sondergebiet Lagerplatz für das Grundstück Gst-Nr. 1197/9, KG 90108 Tschagguns nicht vorliegen.

Latschaustraße 1 | 6774 Tschagguns | +43 5556 722 39 | gemeinde@tschagguns.at | www.tschagguns.at Raiffeisenbank Bludenz-Montafon | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404

Zu 9) Beschluss Gemeindearchivordnung Tschagguns

Der Vorsitzende stellt die vorliegenden Angebote vor und informiert über die Digitalisierungsförderung. Die Gemeindevertretung Tschagguns ersucht um Einholung weiterer Angebote und um detailliertere Information hinsichtlich Datenschutz, Vergaberichtlinien und den Umstand, inwieweit Akten außer Haus gegeben werden dürfen.

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Vertagung hinsichtlich des Beschlusses über die Gemeindearchivordnung der Gemeinde Tschagguns.

Zu 10) Beschluss über den Verzicht auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde Tschagguns, Gst-Nr. 1129/2, KG 90108 Tschagguns

Der Vorsitzende informiert ausführlich über das bestehende Vorkaufsrecht der Gemeinde Tschagguns das gegenständliche Grundstück betreffend.

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf das einverleibte Vorkaufsrecht der Gemeinde Tschagguns zu verzichten und in die lastenfreie Abschreibung einzuwilligen, unter der Voraussetzung, dass kein Einwand vom neuen Eigentümer gegen die Verbauung des Kilkatobels erhoben wird.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt stimmenmehrheitlich (Gegenstimmen: Daniela Walter, Andreas Walter) auf das einverleibte Vorkaufsrecht der Gemeinde Tschagguns ob dem Grundstück Gst-Nr. 1129/2 in EZ 333, KG 90108 Tschagguns, C-LNr. 15, vorbehaltslos und unwiderruflich zu verzichten und erteilt ihre ausdrückliche, unbedingte und unwiderrufliche Einwilligung zur lastenfreien Abschreibung des Grundstückes Gst-Nr. 1129/2 in EZ 333, KG 90108 Tschagguns, unter der Voraussetzung, dass der neue Eigentümer Spannring Roman, 6780 Schruns, für sich und seine Rechtsnachfolger, im Eigentum des Grundstückes Gst- Nr. 1129/2, KG 90108 Tschagguns erklärt, gegen die Verbauung des Kilkatobels keinen Einwand zu erheben.

Zu 11) Abberufung von Vertretern der Gemeinde Tschagguns in Organe juristischer Personen gemäß § 50 Abs. 1 lit. b Z 9 Gemeindegesetz: Gemeindeverband Aktivpark Montafon

Die Gemeinde Tschagguns kann fünf Vertreter:innen in den Gemeindeverband Aktivpark Montafon entsenden. Um dieser Zahl zu entsprechen wird vorgeschlagen Isabelle Jochum und Mirijam Sandrell abzuberufen. Im Vorfeld wurde über eine Abberufung beraten. Isabelle Jochum und Mirijam Sandrell sind mit einer Abberufung einverstanden.

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Abberufung von Isabelle Jochum als Vertreterin und Mirijam Sandrell als Ersatzmitglied aus dem Gemeindeverband Aktivpark Montafon.

Latschaustraße 1 | 6774 Tschagguns | +43 5556 722 39 | gemeinde@tschagguns.at | www.tschagguns.at Raiffeisenbank Bludenz-Montafon | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Abberufung von Isabelle Jochum als Vertreterin und Mirijam Sandrell als Ersatzmitglied aus dem Gemeindeverband Aktivpark Montafon.

Auf die bereits entsendeten Vertreter:innen und Ersatzmitglieder wird hingewiesen:
Gemeindeverband Aktivpark Montafon
Vertreter: Ersatzleute:
Bgm. Gerhard Vonier Benedikt Erhard
Rupert Pfefferkorn Patrick Düngler
Vzbgm. Peter Bitschnau Philipp Edelhofer
Thomas Keßler Daniela Walter
Dr. Tanja Eiselen Daniel Schuchter

Zu 12) Beschluss Vergabe Erdarbeiten Kristastraße

Die Gemeindevertretung Tschagguns wird über den vorliegenden Preisspiegel informiert.

Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Vergabe der Erdarbeiten für die Kristastraße.

Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt einstimmig die Vergabe der Erdarbeiten für die Kristastraße an die Firma Kessler bewegt‘s GmbH, Galinastraße 2, 6710 Nenzing in Höhe von Euro 73.227,66 brutto.

Zu 13) Allfälliges

Patrick Düngler fragt nach, ob es zur bereits in einer Gemeindevertretungssitzung angesprochenen Ortskerngestaltung und Begegnungszone Neuigkeiten gibt.

Gerhard Vonier berichtet, dass es dahingehend noch keine Neuigkeiten gibt. Er weist auf den Umstand hin, dass es sich um eine Landesstraße handelt und um eine Bebauung eines fremden Grundstückes. Des Weiteren sind im Moment keine finanziellen Mittel für dieses Projekt vorhanden bzw. vorgesehen.

Diskutiert wird das Thema an den Raumplanungsausschuss Tschagguns zu übergeben.

Peter Bahl fragt nach, ob die Gemeinde Tschagguns die Kosten der Feuerwehr für einen Ölunfall übernehmen muss.

Gerhard Vonier informiert, dass diese Kosten an den Verursacher weiterverrechnet werden.

Egon Pfefferkorn ersucht um Bereitstellung eines Klimatickets für die Bürger durch die Gemeinde Tschagguns.

Latschaustraße 1 | 6774 Tschagguns | +43 5556 722 39 | gemeinde@tschagguns.at | www.tschagguns.at Raiffeisenbank Bludenz-Montafon | IBAN: AT65 3746 8000 0381 0348 | BIC: RVVGAT2B468 | UID: ATU 3799 8404

Gerhard Vonier berichtet, dass darüber bereits diskutiert wurde. Falls dieser Service angeboten wird, müssten zwei Klimatickets bereit gestellt werden. Die Kosten dafür trägt die Gemeinde. Gerhard Vonier wird Erhebungen zu diesem Thema machen.

Philipp Edelhofer fragt hinsichtlich der Kostenverrechnung für die Kindergartenbetreuung nach.

Gerhard Vonier versucht hier eine Lösung seit April 2025 zu finden und geht von einer zeitnahen Erledigung durch die Verwaltung aus.

Kurt Engstler fragt nach, ob es keinen Funken im Dorfzentrum mehr geben wird.

Gerhard Vonier berichtet, dass dies zutreffend ist und dazu ein Bericht für das Gmesblättli geplant ist.

Ende der Sitzung um 00:15 Uhr.

Die Schriftführerin Der Vorsitzende
Nina Stemer-Galehr, MAS Bürgermeister
Gerhard Vonier