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Umlaufbeschluss
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Umlaufbeschluss_01/19.10.2020 Seite 1 Stallehr, 20.10.2020
NIEDERSCHRIFT
über einen Umlaufbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Stallehr vom 19.10.2020.
Der Vorarlberger Landtag hat am 3. April 2020 die Covid-19-Sammelnovelle beschlossen (siehe LGBl. Nr. 19/2020), welche auch mehrere für die Gemeinden relevante Gesetzesänderungen mit sich bringt. Unter §101, Abs. 3a wurde beschlossen:
Abweichend von § 43 kann die Gemeindevertretung Beschlüsse im Umlaufweg bzw.
in einer Videokonferenz fassen, sofern dies bundesverfassungsrechtlich zulässig ist.
Die Beschlussfassung im Umlaufweg hat in der Weise zu erfolgen, dass der Antrag vom Bürgermeister allen Mitgliedern zugestellt wird. Zu einem Beschluss im Umlaufweg oder in einer Videokonferenz ist vorbehaltlich einer abweichenden bundesverfassungsrechtlichen Regelung die einfache Mehrheit der Mitglieder erforderlich, sofern für die betreffende Angelegenheit nicht strengere Mehrheitserfordernisse gelten. Im Übrigen gelten für die Beschlussfassung im Umlaufweg bzw. in einer Videokonferenz die Bestimmungen über die Sitzungen der Gemeindevertretung sinngemäß.
Mit Aussendung vom 17.10.2020 hat der Bürgermeister die anderen Mitglieder der Gemeindevertretung, das sind VBgm. Adolf Bitschnau, GR Andreas Hatz, die Gemeindevertreter Marlene Batlogg, Markus Luger, Achim Dünser, Kornelia Poletti, Paul Libardi jun. und Markus Bachmann darüber informiert, dass folgender Antrag zu beschließen ist:
Entsendung der Vertreter in den Standesausschuss des Stand Montafon für die Funktionsdauer 2020-2025:
- Bürgermeister Ing. Matthias Luger
- Vizebürgermeister Adolf Bitschnau
Der durch den Vorsitzenden gestellte Antrag wurde mit einer Mehrheit der Stimmen beschlossen.
Gemäß § 47 Abs. 7 Gemeindegesetz wird der Beschluss dieses Umlaufwegs an der Amtstafel zwei Wochen öffentlich angeschlagen.
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
(Kuster Christian) (Ing. Matthias Luger)
- angeschlagen am
- 20.10.2020
- abgenommen am
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