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Umlaufbeschluss
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Unter § 7 Punk 1 wurde das Abfuhrgebiet wie folgt geändert: Umlaufbeschluss_02/28.12.2020 Seite 3 Stallehr, 28.12.2020 „Das Abfuhrgebiet umfasst das im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ausgewiesene Baugebiet.“ Beschluss Abfallgebührenordnung: Die Abfallgebührenordnung hat keine Änderungen erfahren. Die Tarife der …
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Umlaufbeschluss_02/28.12.2020 Seite 1 Stallehr, 28.12.2020
NIEDERSCHRIFT
über einen Umlaufbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Stallehr vom 28.12.2020.
Der Vorarlberger Landtag hat am 3. April 2020 die Covid-19-Sammelnovelle beschlossen (siehe LGBl. Nr. 19/2020), welche auch mehrere für die Gemeinden relevante Gesetzesänderungen mit sich bringt. Unter §101, Abs. 3a wurde beschlossen:
Abweichend von § 43 kann die Gemeindevertretung Beschlüsse im Umlaufweg bzw. in einer Videokonferenz fassen, sofern dies bundesverfassungsrechtlich zulässig ist. Die Beschlussfassung im Umlaufweg hat in der Weise zu erfolgen, dass der Antrag vom Bürgermeister allen Mitgliedern zugestellt wird. Zu einem Beschluss im Umlaufweg oder in einer Videokonferenz ist vorbehaltlich einer abweichenden bundesverfassungsrechtlichen Regelung die einfache Mehrheit der Mitglieder erforderlich, sofern für die betreffende Angelegenheit nicht strengere Mehrheitserfordernisse gelten. Im Übrigen gelten für die Beschlussfassung im Umlaufweg bzw. in einer Videokonferenz die Bestimmungen über die Sitzungen der Gemeindevertretung sinngemäß.
Mit Aussendung vom 21.12.2020 hat der Bürgermeister die anderen Mitglieder der Gemeindevertretung, das sind VBgm. Adolf Bitschnau, GR Andreas Hatz, die Gemeindevertreter Marlene Batlogg, Markus Luger, Achim Dünser, Kornelia Poletti, Paul Libardi jun. und Markus Bachmann darüber informiert, dass folgende Tagesordnungspunkte zu beschließen sind:
- 1) Gebühren und Abgaben für das Jahr 2021
- 2) Beschluss Verordnungen
Zum Punkt 1 der Tagesordnung:
1.) Abfallgebühr:
Die Abfallgebühren werden im Jahr 2020 nicht erhöht.
2.) Tourismusbeiträge:
a) gemäß § 1a Tourismusbeitragsgesetz, LGBl. Nr. 9/1978, i.d.F. LGBl. Nr. 5/1991, hat sich die Gemeinde Stallehr zur Tourismusgemeinde erklärt und hebt im Jahre 2021 Beiträge in Höhe von € 2.000,-- ein. Hebesatz 0,25%.
3.) Grundsteuer: Messbetrag A: 54,45
Messbetrag B (ermäßigt: 4.269,84) 4.554,98
Umlaufbeschluss_02/28.12.2020 Seite 2 Stallehr, 28.12.2020 4.) Hundeabgabe:
Die Hundeabgabe wird gemäß der Verordnung der Gemeinde Stallehr über die Einhebung der Hundesteuer vom 28. November 1991 mit € 47,-- ab 2021 festgesetzt.
Die Hundesteuer für jeden weiteren Hund beträgt ab 2021 € 82,--.
5.) Kanalgebühren:
1. Kanalisationsbeiträge:
Der Beitragssatz beträgt gem. Beschluss der Gemeindevertretung ab 1.1.2007- € 28,50 dies entspricht 12 v.H. der Durchschnittskosten für die Herstellung eines Laufmeter Rohrkanales für die Abwasserbeseitigungsanlage im Durchmesser von 400 mm in einer Tiefe von 3 m.
Der Kanalisationsbeitrag beträgt ab 2021 € 38,20 (zuzügl. MWSt.)
2. Kanalbenützungsgebühren:
Die Kanalbenützungsgebühr pro m³ Abwasser beträgt, lt. Umlaufbeschluss der Gemeindevertretung ab 1.1.2021 € 2,12 (zuzügl. MWSt.)
6.) Wassergebühren:
1. Wasseranschlussgebühr:
Der Beitragssatz beträgt, gem. Beschluss der Gemeindevertretung ab 1.1.2021 € 25,00 (zuzügl. MWSt.)
2.) Wasserbezugsgebühr:
a) die Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser beträgt bei Haushalten und Betrieben ab 1.1.2021 auf € 1,63 (zuzügl. MWSt.)
3.) Wassergrundgebühr:
die jährliche Wassergrundgebühr beträgt ab 1.1.2021 € 19,90
Alle anderen Gebühren, Abgaben, Mieten, Kostenersätze usw. bleiben in ihren Ansätzen unverändert.
Der durch den Vorsitzenden zu Punkt 1 der Tagesordnung gestellte Antrag über die Gemeindegebühren und –abgaben für das Jahr 2021 wurde mit einer Mehrheit der Stimmen beschlossen.
Zum Punkt 2 der Tagesordnung:
Nachstehende Verordnungen der Gemeinde wurden teilweise überarbeitet und aktualisiert.
Die Verordnungen liegen als Anlage der Niederschrift bei.
Beschluss Abfallabfuhordnung:
Die Abfallabfuhrordnung wurde dahingehend geändert, dass der Verordnungstext um das Landes-Abfallwirtschaftsgesetz (L-AWG) ergänzt wurde. Unter § 7 Punk 1 wurde das Abfuhrgebiet wie folgt geändert:
Umlaufbeschluss_02/28.12.2020 Seite 3 Stallehr, 28.12.2020 „Das Abfuhrgebiet umfasst das im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ausgewiesene Baugebiet.“
Beschluss Abfallgebührenordnung:
Die Abfallgebührenordnung hat keine Änderungen erfahren. Die Tarife der Abfallgebührenordnung bleiben ebenfalls unverändert.
Beschluss Hundeabgabeverordnung:
Die Hundeabgabeverordnung ist inhaltlich gleich geblieben. Die Gebühren wurden wie folgt angepasst.
erster Hund € 47,-
jeder weitere Hund € 82,-
Beschluss Tourismusbeiträgeverordnung:
Die Tourismusbeiträgeverordnung ist inhaltlich gleich geblieben.
Die Tourismusbeiträgeverordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Beschluss Wassergebührenverordnung:
Die Wassergebührenverordnung bleibt inhaltlich gleich. Die Gebühren wurden wie folgt angepasst.
Beitragssatz Wasseranschlussgebühr € 25,00 zuzügl. MWSt.
Wasserbezugsgebühr € 1,63 zuzügl. MWSt.
Wassergrundgebühr € 19,90 zuzügl MWSt.
Beschluss Kanalordnung:
Die Kanalordnung bleibt inhaltlich gleich. Die Gebühren wurden wie folgt angepasst.
Beitragssatz Kanalisationsbeiträge € 38,20 zuzügl. MWSt.
Kanalbenützungsgebühren € 2,12 zuzügl. MWSt.
Die Kanalordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Beschluss Verordnung gegen Lärmstörung:
Die Verordnung gegen Lärmstörung bleibt inhaltlich gleich.
Umlaufbeschluss_02/28.12.2020 Seite 4 Stallehr, 28.12.2020 Beschluss Wasserleitungsordnung:
Die Wasserleitungsordnung, welche bereits im Oktober dieses Jahres beschlossen wurde, bleibt inhaltlich gleich. Da diese Verordnung keine Gebühren und Abgaben beinhaltet, die indexiert werden sollten, ist eine neuerliche Beschlussfassung nicht erforderlich.
Der durch den Vorsitzenden zu Punkt 2 der Tagesordnung gestellte Antrag über den Beschluss der Verordnungen wurde mit einer Mehrheit der Stimmen beschlossen.
Gemäß § 47 Abs. 7 Gemeindegesetz wird der Beschluss dieses Umlaufwegs an der Amtstafel zwei Wochen öffentlich angeschlagen.
Der Schriftführer: Der Vorsitzende:
(Kuster Christian) (Ing. Matthias Luger)
- angeschlagen am
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- abgenommen am
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