gemeinde.montafon.biz

Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

ÜbersichtStallehrSitzungsprotokolle

Sitzungsbericht

Stallehr · Sitzungsprotokolle Stallehr · 10.06.2021

Der Browser zeigt das PDF hier nicht an – PDF öffnen.

Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.stallehr.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … und Passiva in Höhe von 6.380.058,46 einstimmig. Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 8 Stallehr, 10. Juni 2021 Zu Punkt 7 der Tagesordnung: Nach erfolgter Umwidmung der GST-NR 758 (im Eigentum von Nadine Fleisch) und im Zuge der Umlegung Ortsmitte vollständig erschlossen wurde, ist nunmehr der Kanal-Einzugsbereich …
  • … einstimmig. Zu Punkt 8 der Tagesordnung: Entgegen den Angaben des Architekten des Bauvorhabens Einfamilienwohns Fleisch ist eine Ausnahmegenehmigung des Bebauungsplanes nicht notwendig. Zu Punkt 9 der Tagesordnung: Die Vergabe Abwasserkatasters mit einem Angebotspreis von € 39.832,- netto erhält der Best- und …

Verkauf / Erwerb / Versteigerung

  • … – Fahrstreifenerweitung über die Kostentragung der Lärmschutzwand einstimmig. Zu Punkt 12 der Tagesordnung: Für den Neubau der Alfenzbrücke L92 sind Grundablösen notwendig. Für jene Teilfläche, die auf der GST-NR 475/10 im Eingangsbereich des Davennasaales (Notausgang, Notzufahrt Davennasaal) als dauernde …

Vergabe / Ausschreibung

  • … nicht notwendig. Zu Punkt 9 der Tagesordnung: Die Vergabe Abwasserkatasters mit einem Angebotspreis von € 39.832,- netto erhält der Best- und Billigstbieter Fa. Fetzel. Die Beschlussfassung der Gemeindevertretung erfolgt einstimmig. Zu Punkt 10 der Tagesordnung: Die Förderungen des Wasserversorgungsprojekts …
  • … Erstellung Kataster netto € 17.123,75 2 Regiearbeiten netto € 2.127,05 3 Wartungsbuch (optional) netto € 7.600,00 Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe des Wasserleitungsinformationssystems in Höhe von netto € 19.250,80 an das Ingenieursbüro M+ G einstimmig. Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 9 Stallehr, 10. …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 1 Stallehr, 10. Juni 2021
NIEDERSCHRIFT

über die 413. Sitzung der
Gemeindevertretung von Stallehr am Donnerstag, den 10. Juni 2021
- um 18:30 Uhr – im Davennasaal.

Gemeindevertreter:
An-
wesend
Ent-
schuldigt
Ing. Luger Matthias X
Bitschnau Adolf X
Hatz Andreas X
Batlogg Marlene X
DI (FH) Luger Markus X
Dünser Achim X
Poletti Kornelia X
Libardi Paul jun. X
Bachmann Markus X

Ersatzmitglieder:
Schwärzler Manuel X
Ing. Bachmann Jerome X
Juriatti Tanja X
Fritz Andreas X
Noventa Klaudia X
Bitschi Carmen X
Hörmann Johannes X

Schriftführer:
Kuster Christian

Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 2 Stallehr, 10. Juni 2021

1.) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.) Genehmigung der Niederschrift der 412. Sitzung der
Gemeindevertretung vom 18. Februar 2021
3.) Berichte a) Bau und Raumplanungsausschuss

  • b) Freizeit- und Kulturausschuss
  • c) allgemeine Berichte

4.) Abschluss Projekte Pumpwerk III und Steinschlagschutzdamm Sterchlis 5.) Beschluss Eröffnungsbilanz 2020 6.) Beschluss Rechnungsabschluss 2020 7.) Beschluss Kanaleinzugsbereich GST-NR 758 8.) Ausnahmegenehmigung Bebauung EFH Fleisch auf GST 758 9.) Vergabe Abwasserkataster Kanalbefahrungsarbeiten 10.) Vergabe Wasserleitungskataster Planungsleistungen 11.) Projekt S16 Kostenübereinkommen mit Land Vorarlberg 12.) Alfenzbrücke Grundabtretungsübereinkommen 13.) Vergabe Nachtragsangebot Quartiersentwicklung SBBR2030 14.) Beschluss Gemeindevermittlungsämter neu lt. §100 Abs. 17 GG 15.) Vorstellung Projekt „ghörig feschta im Muntafu“
16.) Förderungen neu Solar- und Photovoltaikanlagen
17.) Allfälliges

Zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Bürgermeister Ing. Matthias Luger begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit gem. § 43 Gemeindegesetz fest.

Nachdem 3 Gemeindevertreter verhindert sind, rücken Ersatzmitglied Manuel Schwärzler, Ersatzmitglied Bachmann Jerome und Ersatzmitglied Juriatti Tanja in die Gemeindevertretung nach. Das Gemeindevertretungsersatzmitglied Juriatti Tanja legt das Gelöbnis gem. § 37 GG ab.

Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 3 Stallehr, 10. Juni 2021 Zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Die Niederschrift der 412. Sitzung vom 18. Februar 2021, die allen Gemeindevertretungsmitgliedern zugestellt wurde, wird einstimmig zur Kenntnis genommen und genehmigt. und stellt gleichzeitig den Antrag um Erweiterung der Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt

Resolution Volksabstimmungen in Gemeinden

Die Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Tagesordnungspunkt Resolution Volksabstimmungen in Gemeinden wird als Tagesordnungspunkt 17 behandelt. Allfälliges wird Tagesordnungspunkt 18.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung:

a) Bau und Raumordnungsausschuss

Sanierung Bauhof – Das Bauhofdach wurde neu eingedeckt und die Spenglerarbeiten abgeschlossen. Das Angebot für Fenster und Tore wird in ein bis zwei Wochen eintreffen.

Gehsteigsituation Schulweg – Die Gehsteigsituation entlang der L92 und des Straßenzugs Bingser Oberfeld (zwischen Fa. Sika und Fa. Manahl) ist unbefriedigend. Der angesprochene Straßenzug wird von Kindern als Schulweg bzw. Weg zum Kindergarten stark frequentiert. Es wurde ein Schreiben an die zustängite Mitarbeiterin des Landesstraßenbauamtes Kopf Katharina zu dieser Thematik verfasst.

Prjekt „Entwicklung Bebauung alter Fußballplatz“ – Wie im Bau- und Raumordnungsausschuss besprochen, wird es voraussichtlich am 12. Juni eine Besprechung mit den Projektanten Jakob und Paul geben. Dabei wird mit ihnen ein Kriterienkatalog für die Entwicklung zur Bebauung des alten Fußballplatzes erarbeitet.

Kreuzungsbereich Innerfeld Wohnhaus Seifert – Die Steine bei Wohnhaus Innerfeld 8 Seifert Roland und Cornelia wurden entfernt. Bei der Vermessung der GST-NR 754 wird im gleichen Zuge auf der GST-NR 669 (öffentliches Gut) eine Schleppkurve bei Innerfeld 8 eingezeichnet.

Mittlerweile liegt ein erster planerischer Entwurf für den Spielplatz vor. Die Planunterlagen werden an die Gemeindevertretungs- und erstatzmitglieder versendet werden.

b) Freizeit- und Kulturausschuss

Wanderwegekonzept – Die restlichen Schilder für das Wanderwegekonzept werden mit Ende Juni bestellt. Die Beschilderung soll beidseitig bedruckt werden.

Erholungswald – Das Forstorgan der Bezirkshauptmannschaft hat von einem Erholungswald abgeraten. Grund hierfür ist, dass die Gemeinde dadurch Haftung übernimmt. Laut dem Forstorgan ist es legitim, im besagten Waldstück Asthütten und Rampen zu bauen.

Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 4 Stallehr, 10. Juni 2021 Erinnerungsorte – Die Montafoner Museen werden in jeder Gemeinde in Form von Gedenktafeln über die dunkelste Zeit der jüngeren Geschichte (Nationalsozialismus im Montafon) berichten. Aus Stallehrer Sicht ist Martin Eugenie einer jener Fälle, die zu dieser Thematik Berichtens Wert erscheinen. Frau Wilma Fend, Tocher von Martin Eugenie ist damit einverstanden, die schicksalshaften Begebenheiten von Martin Eugenie zu dieser dunklen Zeit auf der Gedenktafel festzuhalten.

Parkbänke im Ortsgebiet, Aussichtspunkt auf Stallehr – Die Gemeindeverteter Markus Bachmann und Achim Dünser haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, die Parkbänke zu evaluieren und planerisch darzustellen. Die Parkbänke müssen teilweise erneuert werden und die Betonsockel könnten z.B. mit Wasser gereinigt werden. Sämtliche Abfalleimer müssen auf jeden Fall erneuert werden.

Ein Aussichtspunkt würde sich bei der dritten Kehre des Güterweges der Argrargemeinschaft (Richtung Davenna) anbieten. Der Obmann der Agrargemeinschaft wäre damit ebenfalls einverstanden.

c) allgemeine Berichte

Gästekarte – Die Pension Alfenz würde ihren Gästen gerne eine Gästekarte anbieten. Derzeit hebt die Gemeinde € 1,30 (seit 1.1.2017) Gästetaxe pro Nächtigung ein.

Die Einnahmen betrugen im Jahr

2017 5.259,80
2018 6.527,30
2019 7.152,60

Das Gespräch mit der Geschäftsführerin der Alpenregion Bludenz Frau Kerstin Biedermann-Smith hat ergeben, dass die Migliedschaft bei der Alpenregion ca. 1,45 pro Übernachtung ausmachen würde.

Für die ca. 5.500 Nächtigungen im Jahr 2019 würde das ein Mitgliedsbeitrag von € 8.000,- pro Jahr bedeuten.

Die 2. Variante (nur Teilnahme an der Gästekarte) würde sich wie folgt zusammensetzen

Gästekarten-Lizenz 1.500,-
€ 0,084 pro Übernachtung (bei 5500 Übernachtungen) 462,- Leistungen Gästekarte 1.100.- Leistungen ÖPNV 3.300,- Meldewesen 150,- Einrichtung Software p.a. ___100,- 6.612,-

Die Kosten nur für die Gästekarte betragen € 6.612,- pro Jahr. Die Verwaltung muss die Gemeinde selber machen und bei dieser Variante gibt es keinen Support für die Beherberungsbetriebe durch die Alpenregion Bludenz.

Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 5 Stallehr, 10. Juni 2021 Für die Gemeindevertretung sind die Kosten zum Nutzen nicht verhältnismäßig. Die Gästetaxe müsste erheblich angehoben werden, nur um den Mitgliedsbeitrag der Alpenregion zu decken.

Die zweite Variante ist vom Verwaltungsaufwand her sehr umfangreich und mit € 6.612,- pro Jahr ohne den Support durch die Alpenregion ebenfalls ein K.O.-Kriterium.

Die Entscheidung wird vertagt werden und der Bgm. nimmt einen neuen Anlauf mit der Projektmanagerin der Alpenregion Bludenz Frau Engstler Anna bzw. wird nochmals das Gespräch mit Nicole Franceschini suchen.

Vergabe Jagdpacht – Die Jagdpacht wurde vom alten Jagdausschuss vergeben. Die Sitzung hat am 09. März stattgefunden. Jagdpächter sind Manahl Andreas und Keckeis Karl

Entwurf Kooperationsvereinbarung – Ein Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Bludenz über die Freiwillige Feuerwehr liegt vor. Die Details müssen noch ausgearbeitet werden.

Unfallfahrzeug Mehrparteienhaus Zementwerkstr. 40 – Das Unfallfahrzeug steht nach wie vor auf dem Parkplatz des Mehrparteienhauses Zementwerkstraße 40. Laut dem Vermieter wurde bereits Kontakt mit der BH Bludenz aufgenommen. Ein Gutachter hat sich das Fahrzeug ebenfalls angeschaut. Der Eigentümer ist nicht auffindbar. Die Schreiben der Bezirkshauptmannschaft ergehen deshalb an die Mutter des Eigentümers. Mittlerweile ist die Strafabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit der Thematik befasst.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Beim Wasserversorgungsprojekt Pumpwerk III sind die Schlussüberprüfungen in Arbeit. Das Schutzzonenprojekt (Schutzzone 2) ist noch nicht fertig ausgearbeitet. Die Schlussrechnungen des Wasserversorgungsprojekts müssen durch das Ingenieursbüro überprüft werden.

Die Fa. Liepert wird noch den Hochbehälter innen ausmalen. Die Attika des Hochbehältersmuss auch erneuert werden.

Bei der Errichtung von Steinschlagschutzdämmen zur Verbauung des Sterchlistobel liegt der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft über die wasserrechtliche Schlussüberprüfung vor.

Die durchzuführenden Nacharbeiten bezogen sich darauf, statt einer Flutmulde auszubilden eine Verrohrung einzubauen.

Zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Die Buchhaltungen der Gemeinden wurden mit 1. Jänner 2020 auf ein nach internationalen, doppischen Standards ausgerichtetes Rechnungswesen (VRV 2015) umgestellt. Die Kameralistik wurde durch ein Drei-Komponenten System (Ergebnishaushalt, Finanzierungshauhalt, Vermögensaushalt) abgelöst. Für die Umsetzung des neuen Rechnungswesens bedurfte es umfangreicher Vorarbeiten, wie etwa die komplette Neubewertung des gesamten Gemeindevermögens.

Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 6 Stallehr, 10. Juni 2021 In der doppelten Buchführung werden Rückstellungen (Abfertigungs, Jubiläums- und Urlaubsrückstellungen) erfasst. Bei Fremdwährungskrediten wird eine Fremdwährungsumrechnungsrücklage gebildet und erfasst. Die Erfassung von langfristigen Forderungen, wie etwa die Investitionszuschüsse des Bundes, die über mehrere Jahre verteilt ausbezahlt werden, ist ebenfalls neu.

Die doppelte Buchführung macht die Erstellung einer Eröffnungsbilanz per 01.01.2020 erforderlich. Der Gemeindesekretär erläutert die vorliegende Eröffnungsbilanz. Nach reger Diskussion stellt Bürgermeister Luger Matthias den Antrag, die Eröffnungsbilanz per 01.01.2020 mit einer Summe der Aktiva und Passiva in Höhe von € 6.216.762,65 zu genehmigen.

Langfristiges Vermögen 5.651.888,06 Nettovermögen 4.456.773,05 Kurzfristiges Vermögen 564.874,59 Sonderposten Investitionszuschüsse 585.735,17 Langfristige Fremdmittel 1.121.516,09 Kurzfristige Fremdmittel 52.738,34 Summe Aktiva 6.216.762,65 Summe Passiva 6.216.762,65

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Eröffnungsbilanz per 01.01.2020 mit einer Summe von Aktiva und Passiva in Höhe von € 6.216.762,65 einstimmig.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Der Prüfungsausschuss hat die Kassaprüfung des Rechnungsabschlusses 2020 durchgeführt.

Die Prüfung fiel aufgrund der Umstellung aud die VRV2015 umfangreicher aus. Zudem sind Kontenänderungen (aufgrund der VRV2015) und coronabedingte Mindereinnahmen bzw.
Mehrausgaben zu berücksichtigen gewesen.

Der Vorstitzende stellt den Antrag, den vorliegenden Rechnungsabschluss für das Jahr 2020 wie folgt zu genehmigen.

Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 7 Stallehr, 10. Juni 2021 Ergebnis- und Finanzierungshaushalt Ergebnishauhalt Finanzierungshaushalt Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 873.228,39 832.243,83 Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 715.169,98 617.449,80 SA0 Nettoergebnis / SA3 Nettofinanzierungssaldo 158.058,41 214.794,03

Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 200.000,00 Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 136.777,97 SA00 Nettoerg. nach Haushaltsrückl. / SA5 Geldfluss aus voranschlagsw. Gebarung 158.058,41 278.016,06 SA6 Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen Gebarung 113.725,62 SA7 Veränderung der liquiden Mittel 391.741,68

Vermögenshaushalt
Aktiva Passiva
(A) Langfristiges Vermögen 5.538.956,07 (C) Nettovermögen 4.622.155,42 (B) Kurzfristiges Vermögen 841.102,39 (D) Investitionszuschüsse 551.955,24 (E + F) Fremdmittel 1.205.947,80 Summe Aktiva 6.380.058,46 Summe Passiva 6.380.058,46

Weiters wird beantragt, die begründeten Voranschlagsabweichungen auf den Seiten 227 bis 249 zu genehmigen und die Gemeindeverwaltung zu entlasten.

Die Gemeindevertretung beschließt die Voranschlagsabweichungen und den Rechnungsabschluss 2020 mit einer Summe von Aktiva und Passiva in Höhe von 6.380.058,46 einstimmig.

Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 8 Stallehr, 10. Juni 2021 Zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Nach erfolgter Umwidmung der GST-NR 758 (im Eigentum von Nadine Fleisch) und im Zuge der Umlegung Ortsmitte vollständig erschlossen wurde, ist nunmehr der Kanal-Einzugsbereich festzulegen.

Der Kanal-Einzugsbereich umfasst:

GST-NR 758 – KG Stallehr = im Ausmaß von 682 m²
im Besitz von Frau Fleisch Nadine
Die Gemeindevertretung beschließt den Kanal-Einzugsbereich, lt. vorliegenden Planunterlagen, die zu einem Bestandteil der Niederschrift der Gemeindevertretungssitzung werden, einstimmig.

Zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Entgegen den Angaben des Architekten des Bauvorhabens Einfamilienwohns Fleisch ist eine Ausnahmegenehmigung des Bebauungsplanes nicht notwendig.

Zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Die Vergabe Abwasserkatasters mit einem Angebotspreis von € 39.832,- netto erhält der Best- und Billigstbieter Fa. Fetzel. Die Beschlussfassung der Gemeindevertretung erfolgt einstimmig.

Zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Die Förderungen des Wasserversorgungsprojekts wurden aufgrund der Tatsache, dass bis dato kein Wasserleitungskataster vergeben wurde, ruhend gestellt. Die vorgenommene Zustandsbewertung war für den Förderungserhalt nicht ausreichend.

Das Ingenieursbüro M+G wurde mit der Angebotslegung eines Leitungsinformationssytems der Wasserversorgungsanlage (LIS) beauftragt.

Die Kosten stellen sich wie folgt dar:

1 Erstellung Kataster netto € 17.123,75
2 Regiearbeiten netto € 2.127,05
3 Wartungsbuch (optional) netto € 7.600,00

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe des Wasserleitungsinformationssystems in Höhe von netto € 19.250,80 an das Ingenieursbüro M+ G einstimmig.

Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 9 Stallehr, 10. Juni 2021 Falls das Wartungsbuch ebenfalls angeschafft werden soll, wird die Gemeindevertretung zu gegebenem Zeitpunkt darüber entscheiden.

Zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Das Kostentragungsmodell für die Lärmschutzwand (301, 302, 303) des Projekts S16 Arlberg Schnellstraße – Fahrstreifenerweitung liegt vor. Gemeindevertretungsmitglied und Mitarbeiter des Landesstraßenbauamtes Markus Luger wurde zur vorherigen Beratung beigezogen.

Vereinbarung über Zuschuss zu Lärmschutzmaßnahmen € 525.252,00 Finanzierungsbeitrag Gemeinde Stallehr Kostenschätzung 20.11.2017 - Anteil Dritte € 650.000,- -> davon 15% € 97.500,00 Kostenschätzung 20.11.2020 – Anteil Dritte € 1.079.000,- -> davon 15% € 64.350,00 Unterstützung Land Vorarlberg (50% von € 64.350,00) € 32.175,00 Finanzierungsanteil Gemeinde Stallehr € 129.675,00

Die Gemeindevertretung beschließt das Finanzierungsübereinkommen des Projekts S16 Arlberg Schnellstraße – Fahrstreifenerweitung über die Kostentragung der Lärmschutzwand einstimmig.

Zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Für den Neubau der Alfenzbrücke L92 sind Grundablösen notwendig. Für jene Teilfläche, die auf der GST-NR 475/10 im Eingangsbereich des Davennasaales (Notausgang, Notzufahrt Davennasaal) als dauernde Beanspruchung vorgesehen ist, soll nach Ansicht der Gemeindevertretung ein Nutzungsrecht (Servetut) eingeräumt werden.

Zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Im Rahmen der Ausarbeitung des REP Stallehr wurde festgestellt, dass für Kernbereiche in Stallehr eine vertiefende Planung gewünscht ist.
Fragen wie:

- Wie sollen Grundstücke am besten erschlossen werden?

- Wer soll in Stallehr wohnen?

- Welche Wohnmodelle sind leistbar, erwünscht und passen sich in den Ort ein?

  • Welche weiteren Funktionen sind erwünscht? (Lädele, Café, Betriebe, soziale Enirchtungen)
  • Vergleich unterschiedlicher Wohnformen (Einfamilienhaus / verdichtete Wohn- formen / Geschoßwohnungsbau)

sollen beantwortet werden.

Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 10 Stallehr, 10. Juni 2021 Raumplanerin Frau Sturn hat für die Quartiersentwicklungsprozesse auf Grundlage der raumplanerischen Richtlinien ein Nachtragsangebot von netto € 11.900,- gelegt.

Der Bürgermeister merkt an, dass es für diesen Prozess um eine Aufstockung der Fördermittel angesucht werden muss.

Die Gemeindevertretung möchte die fachliche Expertise des Ingenieurbüros für Bebauungszenarien der ausgewiesenen Planungsbereiche genutzt wissen und beschließt das Nachtragsangebot in Höhe von netto € 11.900,- einstimmig.

Zu Punkt 14 der Tagesordnung:

Das Gemeindevermittlungsamt, welches bei der Gemeinde Schruns für alle Montafoner Gemeinden eingerichtet war, wurde kaum in Anspruch genommen. Aufgrund einer Gesetzesänderung kann statt der obligatorischen Gemeindevermittlungsämter ein Gemeindevermittlungsdienst eingerichtet werden. Die Einrichtung eines Gemeindevermittlungsdienstes ist jedoch freiwillig.

wesentlichste Aufgabenbereiche der Gemeindevermitllungsämter

nach bundesrechtlichen Vorschriften (Zivilrecht und Strafrecht)

  • wirksame Vergleiche über Geldforderungen und Ansprüch auf bewegliche Sachen
  • in Streitigkeiten über Bestimmung oder Berichtigung von Grenzen unbeweglicher Güter oder Grunddienstbarkeiten
  • in Streitigkeiten über die Dienstbarkeit der Wohnung und in
  • Besitzstreitigkeiten

- Vornahme von Sühneversuchen in Ehrenbeleidigungssachen (§ 111 bis 115 StGB) (Erledigung-Ehrenerklärung mündlich oder schriftlich, Abgabe einer öffentlichen Ehrenerklärung, Geldbuße f. Land od. wohltätiger Zweck)

Verwaltungsrecht
- Sühneversuch im Falle einer Ehrenerklärung (Sittenpolizei)

Bgm. Luger ist, wie auch alle anderen Bürgermeister des Montafons der Meinung, dass auf die freiwillige Einrichtung des Gemeindevermittlungsdienstes verzichetet werden soll.

Der Vorsitzende stellt folgenden Beschlussantrag:

Das bestehende Gemeindevermittlungsamt gilt bis zum Ablauf der fünfjährigen Amtsdauer als ein Gemeindevermittlungsdienst nach § 80b Gemeindegesetz in der Fassung LGBl.Nr.

62/2019, un es verzichtet die Gemeinde Stallehr nach Ablauf der fünfjährigen Amtsdauer auf die Einrichtung eines Gemeindevermittlungsdienstes gem § 80b Gemeindegesetz.

Die Gemeindevertretung beschließt den voliegenden Beschlussantrag einstimmig.

Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 11 Stallehr, 10. Juni 2021 Zu Punkt 15 der Tagesordnung:

Bgm. Luger erläutert die Initiative „Ghörig feschta im Muntafu“. Ziel ist es, eine nachhaltige Veranstaltungskultur zu fördern (Müllervermeidung, Mülltrennsysteme, Verzicht auf Feuerwerke)

Der Vorsitzende stellt folgenden Beschlussantrag:

Das Montafon setzt als veranstaltungsintensive Region gemeinsam ein starkes, konkretes Zeichen in punkto Nachhaltigkeit und sorgsamem Umgang mit unserer Natur! Die Region bekennt sich zu nachhaltig und klimafreundliche ausgerichteten Veranstaltungen und die aktive Teilnahme am Projekt

Das heißt konkret:

  • Sich in Zukunft bei der Organisation von Veranstaltungen, Sitzungen und Besprechungen an die Kriterien und Richtlinien von „ghörig feschta im Muntafu“ (Mindestkriterien und Montafon-Kriterien) zu halten.
  • Darüber hinaus aktiv auch andere Veranstalter und Vereine (sowie andere Institutionen, (Bildungs-)Einrichtungen, Betriebe, …) zu motivieren und zu unterstützen, künftig ihre Veranstaltungen auch nach den Kriterien „ghörig feschta im Muntafu“ zu organisieren und durchzuführen.
  • Es das gemeinsame Ziel ist, dass möglichst viele Veranstaltungen durch das Programm „ghörig feschta“ des Gemeinde-/Umweltverbandes zertifiziert werden.

Zu Punkt 16 der Tagesordnung:

Die Förderung von Solaranlagen wird angepasst. Zusätzlich werden auch Photovoltaikanlagen gefördert.

Förderung für privat errichtete Solaranlagen: 25% der Landesförderung, maximal € 1.000,-.

Förderung für privat errichtete Photovoltaikanlagen: 25% der Förderung des Klima- und Energiefonds, maximal € 1.000,-.

Beide Förderungen treten rückwirkend mit 0.01.2021 in Kraft.

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Förderungen für Solaranlagen und die Förderung für Photovoltaikanlagen einstimmig.

Zu Punkt 17 der Tagesordnung:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2020, G 166-168/2020 die Regelungen nach §§ 22 des Vorarlberger Gemeindegesetzes für eine Volksabstimmung wgen Widerspruchs zu dem in der Bundesverfassung verankerten repräsentativ-demokratischen Stystems aufgehoben.

Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 12 Stallehr, 10. Juni 2021 Die Gemeindevertetung ist einhellig der Meinung, dass es eine Möglichkeit geben muss, Volksabstimmungen zu gewährleisten.

Resolution
der Gemeinde Stallehr
zum Volksabstimmungsverfahren in den Gemeinden

Nach §§ 22 des Vorarlberger Gemeindegesetzes kann in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde durch eine Abstimmung der Stimmberechtigten der Gemeinde entschieden oder verfügt werden. Der Bürgermeister hat eine Volksabstimmung anzuordnen, wenn es von einer bestimmten Zahl an Stimmberechtigten verlangt wird.

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2020, Zl. G 166- 168/2020, diese Regelung wegen Wiederspruchs zu dem in der Bundesverfassung verankerten repräsentativ-demokratischen Systems aufgehoben. Der Art. 117 Abs. 8 B-VG dürfte nicht so verstanden werden, dass eine Volksabstimmung den Gemeinderat auch gegen dessen Willen zur Erlassung von verbindlichen Rechtsakten und zur Unterlassung entgegenstehender Rechtsakte verpflichten kann.

Das Instrumentarium einer vom Volk initiierten Volksabstimmung hat in Vorarlberg bereits eine lange Tradition und ist Ausdruck einer in Vorarlberg gelebten Form der direktdemokratischen Mitwirkung der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen.

Die Gemeinde Stallehr ersucht deshalb den Bundesverfassungsgesetzgeber die verfassungsgesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die den Landesgesetzgeber ermächtigen, Regelungen zu erlassen, wonach von den Stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern initiierte Volksabstimmungen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde durchgeführt werden können.

Stallehr, am 10.06.2021

Für die Gemeinde Stallehr
Der Bürgermeister

Ergeht an:

Nationalrat, z.H. Präsident Mag. Wolfgang Sobotka
Bundesrat, z.H. Präsident Mag. Christian Buchmann
Vorarlberger National- und Bundesräte
Vorarlberger Landesregierung, z.H. LH Mag. Markus Wallner

Sitzungsprotokoll/10.06.2021 Seite 13 Stallehr, 10. Juni 2021 Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Resolution zum Volksabstimmungsverfahen in Gemeinden einstimmig.

Zu Punkt 18 der Tagesordnung:

Der Bürgermeister dankt allen, die bei der Landschaftsreinigungsaktion tatkräftig mitgeholfen haben.

Aufgrund der Lockerungsschritte der COVID-19-Maßnahmenverordnung ist dem Verein Aktiv wieder erlaubt, im Vereinslokal ihre Jassnachmittage abzuhalten.

Die Jugendkoordinatorin im Montafon Martin Elke wird beim Bürgermeister in nächster Zeit vorstellig werden.

Mit dem Spielraumplaner Günter Weisskopf wird es noch eine Terminfindung geben müssen, damit die Planung und Errichtung des Spielplatzes koordiniert werden kann.

Die Wanderwege, speziell der Weg auf Zalum muss noch von der Fa. Kopf ausgeholzt werden.

Schluss der Sitzung um 21:15 Uhr

Der Schriftführer: Der Vorsitzende:

(Christian Kuster) (Ing. Matthias Luger)

angeschlagen am:

abgenommen am: ..........................