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Umlaufbeschluss
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Umlaufbeschluss_03/31.08.2021 Seite 1 Stallehr, 31.08.2021
NIEDERSCHRIFT
über einen Umlaufbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Stallehr vom 31.08.2021.
Der Vorarlberger Landtag hat am 3. April 2020 die Covid-19-Sammelnovelle beschlossen (siehe LGBl. Nr. 19/2020 idgF), welche auch mehrere für die Gemeinden relevante Gesetzesänderungen mit sich bringt. Unter §101, Abs. 3a wurde beschlossen:
Abweichend von § 43 kann die Gemeindevertretung Beschlüsse im Umlaufweg bzw. in einer Videokonferenz fassen, sofern dies bundesverfassungsrechtlich zulässig ist. Die Beschlussfassung im Umlaufweg hat in der Weise zu erfolgen, dass der Antrag vom Bürgermeister allen Mitgliedern zugestellt wird. Zu einem Beschluss im Umlaufweg oder in einer Videokonferenz ist vorbehaltlich einer abweichenden bundesverfassungsrechtlichen Regelung die einfache Mehrheit der Mitglieder erforderlich, sofern für die betreffende Angelegenheit nicht strengere Mehrheitserfordernisse gelten. Im Übrigen gelten für die Beschlussfassung im Umlaufweg bzw. in einer Videokonferenz die Bestimmungen über die Sitzungen der Gemeindevertretung sinngemäß.
Mit Aussendung vom 24.08.2021 hat der Bürgermeister die anderen Mitglieder der Gemeindevertretung, das sind VBgm. Adolf Bitschnau, GR Andreas Hatz, die Gemeindevertreter Marlene Batlogg, Markus Luger, Achim Dünser, Kornelia Poletti, Paul Libardi jun. und Markus Bachmann darüber informiert, dass folgende Tagesordnungspunkte zu beschließen sind:
1) Beschluss Dienstbarkeit auf GST-NR 773
Zum Punkt 1 der Tagesordnung:
Bauwerberin Fleisch Nadine möchte mit dem Bau ihres Einfamilienwohnhauses beginnen.
Die Bauverhandlung hat bereits stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass kein Geh- und Fahrrecht für die Zufahrt zum Grundstück vorhanden ist. Frau Fleisch hat bereits die Zustimmung aller Eigentümer für das Geh- und Fahrrecht eingeholt.
Die Gemeinde hat ebenfalls einen Anteil an der GST-NR 773 (14/633). Frau Fleisch hat nunmehr das Ansuchen gestellt, die Gemeinde möge ihr eine Dienstbarkeit für das uneingeschränkte Geh- und Fahrrecht für die GST-NR 773 erteilen.
Die Gemeindevertretung räumt Frau Fleisch Nadine und ihren Rechtsnachfolgern die Dienstbarkeit eines uneingeschränkten, unentgeltlichen Geh- und Fahrrechts und die Dienstbarkeit eines Nutzungsrechts für Versorgungs- und Entsorgungsleitungen für die GST-NR 773 ein.
Der Beschluss erfolgte mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Umlaufbeschluss_03/31.08.2021 Seite 2 Stallehr, 31.08.2021 Der Schriftführer: Der Vorsitzende:
(Kuster Christian) (Ing. Matthias Luger)
angeschlagen am:
abgenommen am: