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Sitzungsbericht
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … und Beiträge 7.) Gemeindegebühren 8.) Beschluss Voranschlag und Finanzkraft 9.) Beschluss Verordnungen 10.) Beschlussfassung – Entwurf Änderung Flächenwidmungsplan für GST-NR 465/1 11.) Beschlussfassung – Entwurf Mindestmaß der baulichen Nutzung für GST-NR 465/1 12.) Allfälliges Zu Punkt 1 der Tagesordnung: …
- … beantragt die Änderung Tagesordnung des Top 8 auf Beratung Voranschlag und Finanzkraft und die Änderung des TOP 10 in Beschlussfassung – Entwurf Änderung Flächenwidmungsplan für GST-NR 465/1 und Teilfläche von GST-NR 465/2. Die Gemeindevertretung nimmt die Änderungen zustimmend zur Kenntnis. Zu Punkt 2 der Tagesordnung: Die …
Vergabe / Ausschreibung
- … der Beschlussfähigkeit 2.) Genehmigung der Niederschrift der 415. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. Oktober 2021 3.) Kenntnisnahmen, Berichte 4.) Auftragsvergabe Spielplatzgeräte und Einbauten 5.) Beratung und Beschluss Kostenbeteiligung 9. MIP der Montafonerbahn AG 6.) Subventionen und Beiträge 7.) Gemeindegebühren …
- … - Aquamühle brutto € 35.360,60 - time2move brutto € 2.700,- - Integra brutto € 16.273,74 Der Bürgermeister ersucht die Gemeindevertretung die Auftragsvergabe über die vorgelegten Angebote von Aquamühle, time2move und Integra zu beschließen. Die Beschlüsse über die Auftragsvergabe an Aquamühle in Höhe von € …
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Sitzungsprotokoll/30.12.2021 Seite 1 Stallehr, 30.12.2021
NIEDERSCHRIFT
über die 416. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von Stallehr am Montag, 30. Dezember 2021 - um 18:30 Uhr – im Davennasaal
Gemeindevertreter:
An-
wesend
Ent-
schuldigt
Ing. Luger Matthias X
Hatz Andreas X
Batlogg Marlene X
DI (FH) Luger Markus X
Dünser Achim X
Poletti Kornelia X
Libardi Paul jun. X
Bachmann Markus X
Schwärzler Manuel X
Ersatzmitglieder:
Ing. Bachmann Jerome X
Juriatti Tanja X
Fritz Andreas X
Noventa Klaudia X
Bitschi Carmen X
Hörmann Johannes X
Schriftführer:
Kuster Christian
Sitzungsprotokoll/30.12.2021 Seite 2 Stallehr, 30.12.2021
1.) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.) Genehmigung der Niederschrift der 415. Sitzung
der Gemeindevertretung vom 21. Oktober 2021
3.) Kenntnisnahmen, Berichte
4.) Auftragsvergabe Spielplatzgeräte und Einbauten
5.) Beratung und Beschluss Kostenbeteiligung 9. MIP der Montafonerbahn AG 6.) Subventionen und Beiträge 7.) Gemeindegebühren 8.) Beschluss Voranschlag und Finanzkraft 9.) Beschluss Verordnungen 10.) Beschlussfassung – Entwurf Änderung Flächenwidmungsplan für GST-NR 465/1 11.) Beschlussfassung – Entwurf Mindestmaß der baulichen Nutzung für GST-NR 465/1 12.) Allfälliges
Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Bürgermeister Ing. Matthias Luger begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit gem. § 43 Gemeindegesetz fest. Der Bürgermeister beantragt die Änderung Tagesordnung des Top 8 auf Beratung Voranschlag und Finanzkraft und die Änderung des TOP 10 in Beschlussfassung – Entwurf Änderung Flächenwidmungsplan für GST-NR 465/1 und Teilfläche von GST-NR 465/2. Die Gemeindevertretung nimmt die Änderungen zustimmend zur Kenntnis.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Die Niederschrift der 415. Sitzung vom 15. November 2021, die allen Gemeindevertretungsmitgliedern zugestellt wurde, wird einstimmig zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Weihnachtswald Stallehr – Der Weihnachtswald in Stallehr brachte ein tolles Spendenergebnis.
Kanalbefahrung, Kollaudierung ABA Ortsmitte – Die Kanalbefahrung wurde im November und Dezember zur Gänze durchgeführt. Die Kollaudierung Umlegung Ortsmitte Abwasserentsorgung hat ebenfalls stattgefunden.
Wasserversorgungsprojekt Brunnen III - Der Hydrogeologe Herr Sutterlütti wurde mit der Gutachtenerstellung zur Ausweisung der Schutzzone 2 des Wasserversorgungsprojektes beauftragt.
Wasserkataster – Das Förderansuchen durch M+G Ingenieure wurde gestellt und die Arbeiten sollen ehestmöglich durchgeführt werden.
Sitzungsprotokoll/30.12.2021 Seite 3 Stallehr, 30.12.2021 Capelli Erika – Frau Capelli Erika, langjährige Bewohnerin des GWH 4 Top 3 ist in die Senecura in Bludenz übersiedelt. In der Gemeindewohnung, in der Frau Capelli gewohnt hat, müssen diverse Sanierungsarbeiten durchgeführt werden.
Unterbringung Flüchtlinge – Für die Unterbringung von Flüchtlingen stehen derzeit keine Wohnungen in Stallehr zur Verfügung.
Feuerwerke – Der Bürgermeister hat eine Verordnung zur Ausnahme vom Verbot von Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erlassen.
Gewässerpflegeplan Alfenz – Um das Gemeindegebiet vor Überflutungen zu schützen (HQ 100 Hochwasser) müssen die Uferläufe der Flüsse freigehalten werden. Das Projekt wurde von der Wasserwirtschaft ausgearbeitet und wird gemeinsam mit der Stadt Bludenz bei der Bezirkshauptmannschaft eingereicht.
Mannschaftstransportfahrzeug – Das Mannschaftstransportfahrzeug der freiwilligen Feuerwehr Bings Stallehr ist angeschafft und bereits übergeben worden. Der Finanzierungsbeitrag von Stallehr in Höhe von € 3.866,75 (€ 9.354,75 abzgl. Strukturförderung 5.488,-)
wurde geleistet.
Verbandsversammlungen – Vom Abwasserverband hat eine Sitzung stattgefunden. Die Klärschlammtrocknung soll zukünftig an zwei Standorten im Land betrieben werden. Diese werden in den nächsten Monaten zusammen mit dem Land Vorarlberg festgelegt. Das Corona-Screening des Abwassers wird auch bei unserem Abwasserverband durchgeführt.
Weiters haben Sitzungen des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes, des Sozialsprengel Bludenz, die Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Stallehr, die Sitzung der ÖPNV Klostertal stattgefunden. Beim ÖPNV Klostertal war der angedachte Schnellbus kein Thema.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Die Spielplatzgeräte und Einbauten für den Spielraum in Stallehr müssen vergeben werden.
Die Angebote von Aquamühle, Integra und time2move haben sich wie folgt geändert
- Aquamühle brutto € 35.360,60
- time2move brutto € 2.700,-
- Integra brutto € 16.273,74
Der Bürgermeister ersucht die Gemeindevertretung die Auftragsvergabe über die vorgelegten Angebote von Aquamühle, time2move und Integra zu beschließen. Die Beschlüsse über die Auftragsvergabe an Aquamühle in Höhe von € 35.360,60, an time2move in Höhe von 2.700,- und an Integra in Höhe von 16.273,74 durch die Gemeindevertretung erfolgen einstimmig.
Bürgermeister Luger gibt zu bedenken, dass die Zaunerrichtung ebenfalls noch vergeben werden muss.
Sitzungsprotokoll/30.12.2021 Seite 4 Stallehr, 30.12.2021 Zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Bgm. Luger stellt die bisherigen MIPs der Gemeindevertretung vor. Im Schnitt wurden 6,1% der Kosten von den Standesgemeinden getragen.
Das 9. MIP mit ca. 33 Mio. – beinhaltet die Bahnhoferneuerungen, ein zweigleisiger Ausbau und die Erneuerung der Almakreuzung (letzteres muss bis 2024 fertiggestellt sein). Die Neutrassierung der Straße in Lorüns hat nach jetzigem Stand zur Folge, dass es bei der Bahn auch zu einer Neutrassierung kommt. Die Kosten sind im 9. MIP ebenfalls abgebildet.
Der Anteil der Gemeinde Stallehr beläuft sich auf ca. € 73.000,- für die nächsten 5 Jahre.
Nach Abzug der Bedarfszuweisung vom Land bleiben € 29.000,- für Stallehr übrig. Der Talschaftsfonds ist mit 5 Mio. dotiert und soll für die Begleichung der Kosten des MIP ebenfalls herangezogen werden. Die jährliche Zahlung der Gemeinde Stallehr unter Berücksichtigung der Entnahme des Talschaftsfonds beträgt ca. € 2.700,- pro Jahr.
Die Zukunftsvision der Montafonerbahn ist, dass die Bahn als Vollbahn betrachtet wird. Die Gemeinden wären dann auch an Kosten beteiligt.
Die Gemeindevertretung Stallehr genehmigt das Übereinkommen zur Finanzierung des 9.
Mittelfristige Investitionsprogrammes für die Montafonerbahn AG und beschließt die Übernahme des jährlichen Finanzierungsbeitrags gemäß Empfehlungsbeschluss aus der Standessitzung vom 14.12.2021 über die Mittelaufbringung und Verumlagung anhand des präsentierten Finanzierungsschlüssels unter Berücksichtigung von besonderen Bedarfszuweisungen des Landes sowie den gewährten Mitteln aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds mit einer durchschnittlichen Jahressumme von 2.630,72 Euro, maximal 13.153,60 Euro über die Gesamtlaufzeit.
Die Beschlussfassung erfolgt nach der Maßgabe der Leistung der Finanzierungsbeiträge aller Vertragspartner und der anteiligen Mitfinanzierungsbeiträge aller Montafoner Gemeinden.
Die Gemeindevertretung Stallehr genehmigt und beschließt das vorliegende Arbeitsübereinkommen zum 9. MIP der Montafonerbahn AG.
Zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Für Vereine ist die Abhaltung von Veranstaltungen aufgrund der Corona Pandemie momentan schwierig bis unmöglich. Es werden im Jänner und Februar die Bälle (Zunftball und Musikball) nicht abgehalten werden.
Der Bürgermeister schlägt vor, dass die üblichen Subventionen an die Vereine ausgeschüttet werden. Im Frühjahr wird erneut evaluiert, ob Veranstaltungen (aufgrund der epidemiologischen Lage) abgehalten werden können oder nicht. Es kann nach der Evaluierung über eine etwaige Sondersubvention entschieden werden.
Der Gemeindevorstand schlägt der Gemeindevertretung vor, dass für das Jahr 2022 nachstehende Subventionen und Beiträge gewährt werden sollen:
Sitzungsprotokoll/30.12.2021 Seite 5 Stallehr, 30.12.2021
a) Harmoniemusik:
Der Harmoniemusik soll eine Subvention in Höhe von € 1.200,-- gewährt werden.
€ 700,-- werden als Zuweisung für Veranstaltungen für die Gäste (Heimat, Brauchtums Abende) gewährt. Zudem soll, gesondert von den vorgenannten Zuweisungen, an die Musikjugend ein Betrag in Höhe von € 400,-- gewährt werden.
b) Verein für Stallehr:
Der Verein für Stallehr erhält für die Abhaltung von kulturellen Veranstaltungen im Davennasaal eine Subvention in Höhe von € 3.000,--.
c) Funkenzunft:
Die Funkenzunft soll eine Subvention in Höhe von pauschal € 400,-- erhalten.
d) Verein Aktiv:
Der Verein Aktiv (ehemals Frauenbund Bings-Stallehr-Radin) soll als Subvention € 400,- erhalten.
e) Feuerwehr Bings-Stallehr-Radin:
Der Kameradschaftskasse soll ein Beitrag von € 400,-- gewährt werden. Gleichzeitig soll, gesondert von dieser Zuweisung, an die Jugendfeuerwehr ein Beitrag in Höhe von € 400,-- gewährt werden.
f) Viehzuchtverein Bings-Stallehr:
Für die Vatertierhaltung wird, sofern ein entsprechendes Ansuchen einlangt, ein Betrag in Höhe von € 75,-- gewährt.
g) Kameradschaftsbund:
Es wird ein Betrag in Höhe von € 200,-- veranschlagt.
h) Krankenpflegeverein:
Es wird ein Betrag in Höhe von € 700,-- veranschlagt.
i) Sing-in(g) Bings
Es wird ein Betrag in Höhe von € 400,-- veranschlagt.
j) Musikschulbeitrag
Der Beitrag an die Eltern und die Harmoniemusik für den Besuch der städtischen Musikschule in Bludenz beträgt ein Viertel der jährlichen Kosten des Musikschulbeitrages maximal jedoch € 150,-- pro Jahr. Nicht gefördert werden allfällige Kosten für den Musikschulbesuch im Rahmen der Musikerziehung der Mittelschule Bludenz. Die Förderung wird auch auf umliegende Musikschule (z.B. Musikschule Brand etc.)
ausgeweitet.
k) Kostenbeitrag Maximoticket
Für das Maximoticket wird ein Kostenbeitrag in Höhe von € 10,- pro Jugendlichem und Jahr gewährt.
Sitzungsprotokoll/30.12.2021 Seite 6 Stallehr, 30.12.2021 Zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Die Gebühren und Abgaben, die beim TOP 9 Beschluss Verordnungen zu beschließen sind, ändern sich wie folgt:
GEMEINDEGEBÜHREN und –ABGABEN für das Jahr 2022
1.) Abfallgebühr:
Die Abfallgebühren werden im Jahr 2022 nicht erhöht.
2.) Tourismusbeiträge:
a) gemäß § 1a Tourismusbeitragsgesetz, LGBl. Nr. 9/1978, i.d.F. LGBl. Nr. 5/1991, hat sich die Gemeinde Stallehr zur Tourismusgemeinde erklärt und hebt im Jahre 2022 Beiträge in Höhe von € 3.500,-- ein. Hebesatz 0,25%.
b) Gästetaxe – wird im Jahr 2022 nicht erhöht.
3.) Grundsteuer: Messbetrag A: 54,45
Messbetrag B (ermäßigt: 4.168,65) 4.672,66
4.) Hundeabgabe:
Die Hundeabgabe wird gemäß der Verordnung der Gemeinde Stallehr über die Einhebung der Hundesteuer vom 28. November 1991 mit € 49,-- ab 2022 festgesetzt.
Die Hundesteuer für jeden weiteren Hund beträgt ab 2022 € 86,--
5.) Kanalgebühren:
1. Kanalbenützungsgebühren:
Die Kanalbenützungsgebühr pro m³ Abwasser beträgt, lt. Beschluss der Gemeindevertretung ab 1.1.2022 € 2,19 (zuzügl. MWSt.)
6.) Wassergebühren:
- 1. Wasserbezugsgebühr:
- a) die Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser beträgt bei Haushalten und Betrieben ab 1.1.2022 auf € 1,68 (zuzügl. MWSt.)
Alle anderen Gebühren, Abgaben, Mieten, Kostenersätze usw. bleiben in ihren Ansätzen unverändert.
Sitzungsprotokoll/30.12.2021 Seite 7 Stallehr, 30.12.2021 Zu Punkt 8 der Tagesordnung:
Bürgermeister Luger erläutert, dass sich beim Voranschlag ein Darstellungsfehler eingeschlichen hat. Für den Wettbewerb des Feuerwehrgerätehauses wurden 30.000,- veranschlagt. Da es sich um eine einmalige Gebarung handelt, wurde ein Haushaltskonto neu (Post an 4. Stelle mit 9 -> einmalige Gebarung) angelegt. Beim neuen Haushaltskonto war allerdings automatisiert das FIBU-Kennzeichen interne Vergütungen angelegt. Das führte dazu, dass der Saldo des Ergebnishaushalts nicht mit dem Gesamtsaldo des Ergebnishaushalts (interne Vergütungen enthalten) übereinstimmt und bei den internen Vergütungen mit 30.000,- anstatt mit 0 ausgewiesen wurden. Der Gemeindesekretär wird den Voranschlag richtigstellen und die Sitzung für den Beschluss des Voranschlags und der Finanzkraft wird auf die nächste Gemeindevertretungssitzung am 19. Jänner 2022 vertagt.
Zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Beschluss Abfallabfuhrordnung:
Die Abfallabfuhrordnung ist inhaltlich gleichgeblieben.
Die Abfallabfuhrordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Beschluss Abfallgebührenordnung:
Die Abfallgebührenordnung ist inhaltlich gleichgeblieben. Die Abfallgebühren werden im Jahr 2022 nicht erhöht.
Die Abfallgebührenordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Beschluss Taxordnung:
Die Taxordnung ist inhaltlich gleichgeblieben. Die Gästetaxe wird im Jahr 2022 nicht erhöht.
Die Taxordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Beschluss Hundeabgabeverordnung:
Die Hundeabgabeverordnung ist inhaltlich gleichgeblieben. Lediglich die Gebühren wurden angepasst
erster Hund € 49,-
jeder weitere Hund € 86,-
Die Hundeabgabeverordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Sitzungsprotokoll/30.12.2021 Seite 8 Stallehr, 30.12.2021
Beschluss Tourismusbeiträgeverordnung:
Die Tourismusbeiträgeverordnung ist inhaltlich gleichgeblieben.
Die Tourismusbeiträgeverordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Beschluss Wassergebührenverordnung:
Die Wassergebührenverordnung ist inhaltlich gleichgeblieben. Die Wasseranschlussgebühr und Wassergrundgebühr bleiben gleich. Die Wasserbezugsgebühr wird wie folgt angepasst:
Wasserbezugsgebühr € 1,68 zuzügl. MWSt.
Die Wassergebührenverordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Beschluss Kanalordnung:
Die Kanalordnung bleibt inhaltlich gleich. Der Beitragssatz der Kanalisationsbeiträge bleibt gleich. Die Kanalbenützungsgebühren werden wie folgt angepasst.
Kanalbenützungsgebühren € 2,19 zuzügl. MWSt.
Die Kanalordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Beschluss Verordnung gegen Lärmstörung:
Die Verordnung gegen Lärmstörung bleibt inhaltlich gleich.
Die Verordnung gegen Lärmstörung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Wasserleitungsordnung:
Die Wasserleitungsordnung hat inhaltlich eine Änderung erfahren und muss neu beschlossen werden. Der Bürgermeister verliest die entsprechenden Stellen im Verordnungstext, die abgeändert werden und ersucht um Beschluss der neuen Wasserleitungsordnung.
Die Wasserleitungsordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Sitzungsprotokoll/30.12.2021 Seite 9 Stallehr, 30.12.2021 Zu Punkt 10 der Tagesordnung:
Die zu widmenden Flächen befinden sich im südwestlichen Teil innerhalb des Siedlungsgebietes linksseitig der Zementwerkstraße. Das GST-NR 465/1 und die umliegenden Grundstücke sind in Bauerwartung Wohngebiet (BW) gewidmet. Das GST-NR 465/1 ist voll erschlossen. Auf der GST-NR 465/1 soll in naher Zukunft ein Einfamilienhaus errichtet werden. Die Zufahrt erfolgt über das Grundstück GST-NR 465/2.
Dünser Simon, außerbücherlicher Eigentümer der GST-NR 465/1 hat beantragt, das gesamte Grundstück im Ausmaß von 987 m² von Bauerwartung Wohngebiet (BW) in Baufläche Wohngebiet BW umzuwidmen.
Frei Christine, Eigentümerin der GST-NR 465/2 hat beantragt, eine Teilfläche des GST-NR 465/2 im Ausmaß von 99,1 m² von Bauerwartung Wohngebiet (BW) in Baufläche Wohngebiet BW umzuwidmen.
Nach § 23 Abs. 2 Raumplanungsgesetz i.d.g.F. wird gemäß den Plänen des Bautechnikers Feuerstein Christian vom 27.12.2021 Neu: Zl. 465-1/2021 die Widmung des Grundstücks GST-NR 465/1 im Umfang von 987 m² als „Baufläche Wohngebiet BW“ und die Widmung einer Teilfläche des Grundstücks GST-NR 465/2 im Ausmaß von 99,1 m“ als Entwurf einstimmig beschlossen (9 Stimmen) und für einen Monat zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt aufgelegt.
Zu Punkt 11 der Tagesordnung:
Die zu widmende Fläche befindet sich im südwestlichen Teil innerhalb des Siedlungsgebietes linksseitig der Zementwerkstraße und geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses. Für Einfamilienhäuser in diesem Bereich des Siedlungsgebietes ist eine Bauflächenzahl (BFZ) von 15 vorgesehen und sie weisen in der Regel eine Baunutzungszahl (BNZ) von 25 und eine Geschosszahl von 2 auf.
Das vorgeschlagene Mindestmaß der baulichen Nutzung bewegt sich im gegenständlichen Fall in der ortsüblichen Bebauung.
Die Gemeindevertretung beschliesst folgenden Verordnungsentwurf einstimmig (9 Stimmen)
und er wird für einen Monat zur allgemeinen Einsicht und Stellungnahme im Gemeindeamt aufgelegt.
Sitzungsprotokoll/30.12.2021 Seite 10 Stallehr, 30.12.2021 „Verordnungsentwurf über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für das Grundstück GST-NR 465/1, GB Stallehr
Gemäß § 31 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, wird verordnet:
§ 1
Diese Verordnung gilt nur für Flächen, die als Bauflächen gewidmet sind.
§ 2
Für die Fläche des Grundstücks GST-NR 465/1 GB Stallehr, die innerhalb der im Plan vom 27.12.2021, Zl.: 465-1/2021 in roter Farbe ersichtlich gemacht ist, wird das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit
einer Baunutzungszahl von 25 (BNZ 25) und
einer Geschosszahl von 2 bzw.
einer Bauflächenzahl von 15 (BFZ 15)
festgelegt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Zu Punkt 12 der Tagesordnung:
Der Bürgermeister gibt die Sitzung für den nächsten Bauausschuss mit Montag, 4.1.2022 ab 18:30 Uhr bekannt. Die nächste Vertretungssitzung findet am Mittwoch, den 19.01.2022 ab 18.30 Uhr im Davennasaal statt.
Gemeindevertretungsmitglied Schwärzler Manuel regt an, dass eine Salzstreuung 2 x täglich zu erfolgen hat. Markus Bachmann, zuständig für Bauhofagenden erklärt, dass es ganz auf die Witterungsverhältnisse ankommt und nicht pauschal beantwortet werden kann.
Grundsätzlich wird aber aus Gründen der Sicherheit zukünftig mehr Salz ausgebracht werden als bisher.
Schluss der Sitzung um 20:15 Uhr
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
(Kuster Christian) (Ing. Matthias Luger)