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Umlaufbeschluss
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Luger, Achim Dünser, Kornelia Poletti, Paul Libardi jun., Markus Bachmann und Manuel Schwärzler ersucht, über folgende Tagesordnungspunkte abzustimmen. 1.) Umwidmung Teilflächen der Grundstücke GST-NR 465/1 und GST-NR 465/2 2.) Bürgschaftserklärung Haftung über die Umschuldung des Darlehens „Verbandssammler BA 13 …
- … GST-NR 465/2 2.) Bürgschaftserklärung Haftung über die Umschuldung des Darlehens „Verbandssammler BA 13 (Mokry)“ Zu Punkt 1 der Tagesordnung: Flächenwidmungsänderung - Die zu widmenden Flächen befinden sich im südwestlichen Teil innerhalb des Siedlungsgebietes linksseitig der Zementwerkstraße. Das GST-NR 465/1 und die …
- … Die Zufahrt erfolgt über das Grundstück GST-NR 465/2. Dünser Simon, außerbücherlicher Eigentümer der GST-NR 465/1 hat per 27.01.2022 eine Änderung des Umwidmungsantrages beantragt. Es soll statt des gesamten Grundstücks nunmehr nur eine Teilfläche des GST-NR 465/1 im Ausmaß von 592,5 m² von Bauerwartung Wohngebiet …
- … des gesamten Grundstücks nunmehr nur eine Teilfläche des GST-NR 465/1 im Ausmaß von 592,5 m² von Bauerwartung Wohngebiet (BW) in Baufläche Wohngebiet BW umgewidmet werden. Nach Rücksprache mit der Abteilung Raumplanung des Landes Vorarlberg ist bei einer Verkleinerung der zu widmenden Fläche kein erneuter Beschluss des …
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NIEDERSCHRIFT
über einen Umlaufbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Stallehr vom 11.02.2022.
Mit Aussendung vom 04.02.2022 hat der Bürgermeister die anderen Mitglieder der Gemeindevertretung, das sind VBgm. Andreas Hatz, GR Marlene Batlogg, die Gemeindevertreter Markus Luger, Achim Dünser, Kornelia Poletti, Paul Libardi jun., Markus Bachmann und Manuel Schwärzler ersucht, über folgende Tagesordnungspunkte abzustimmen.
1.) Umwidmung Teilflächen der Grundstücke GST-NR 465/1 und GST-NR 465/2 2.) Bürgschaftserklärung Haftung über die Umschuldung des Darlehens „Verbandssammler BA 13 (Mokry)“
Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Flächenwidmungsänderung - Die zu widmenden Flächen befinden sich im südwestlichen Teil innerhalb des Siedlungsgebietes linksseitig der Zementwerkstraße. Das GST-NR 465/1 und die umliegenden Grundstücke sind in Bauerwartung Wohngebiet (BW) gewidmet. Das GST-NR 465/1 ist voll erschlossen. Auf der GST-NR 465/1 soll in naher Zukunft ein Einfamilienhaus errichtet werden.
Die Zufahrt erfolgt über das Grundstück GST-NR 465/2.
Dünser Simon, außerbücherlicher Eigentümer der GST-NR 465/1 hat per 27.01.2022 eine Änderung des Umwidmungsantrages beantragt. Es soll statt des gesamten Grundstücks nunmehr nur eine Teilfläche des GST-NR 465/1 im Ausmaß von 592,5 m² von Bauerwartung Wohngebiet (BW) in Baufläche Wohngebiet BW umgewidmet werden.
Nach Rücksprache mit der Abteilung Raumplanung des Landes Vorarlberg ist bei einer Verkleinerung der zu widmenden Fläche kein erneuter Beschluss des Entwurfes sowie eines Anhörungsverfahrens erforderlich und es kann somit der endgültige Beschluss erfolgen.
Frei Christine, Eigentümerin der GST-NR 465/2 hat beantragt, eine Teilfläche des GST-NR 465/2 im Ausmaß von 99,1 m² von Bauerwartung Wohngebiet (BW) in Baufläche Wohngebiet BW umzuwidmen.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig gemäß § 23 Abs. 2 RPG idgF aufgrund der vorliegenden Planunterlagen (siehe Anhang) nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes:
Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung - Mindestmaß der baulichen Nutzung – Für die zu widmende Fläche des GST-NR 465/1 ist laut Raumplanungsgesetz das Mindestmaß der baulichen Nutzung festzulegen.
Mindestmaß der baulichen Nutzung - Die zu widmende Fläche der GST-NR 465/1 im Ausmaß von 592,5 m² befindet sich im südwestlichen Teil innerhalb des Siedlungsgebietes linksseitig der Zementwerkstraße und geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses. Für Einfamilienhäuser in diesem Bereich des Siedlungsgebietes ist eine Bauflächenzahl (BFZ) von 15 vorgesehen und sie weisen in der Regel eine Baunutzungszahl (BNZ) von 25 und eine Geschosszahl von 2 auf.
Das vorgeschlagene Mindestmaß der baulichen Nutzung bewegt sich im gegenständlichen Fall in der ortsüblichen Bebauung.
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Verordnung einstimmig.
VERORDNU NG
die Gemeindevertretung der Gemeinde Stallehr über das Mindestmaß der baulichen Nutzung des Grundstücks GST-NR 465/1, GB Stallehr
Gemäß § 31 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idgF, wird verordnet:
§ 1
Diese Verordnung gilt nur für Flächen, die als Bauflächen gewidmet sind.
§ 2
Für die Fläche des Grundstücks GST-NR 465/1 GB Stallehr, die innerhalb der im Plan vom 02.02.2022, Zl. 465-1/2021 in roter Farbe ersichtlich gemacht ist, wird das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit
einer Baunutzungszahl von 25 (BNZ 25) und
einer Geschosszahl von 2 bzw.
einer Bauflächenzahl von 15 (BFZ 15)
festgelegt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Bürgermeister
Luger Matthias
angeschlagen am:
abgenommen am:
Zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Der Gemeindevertretung liegt ein Bürgschaftsvertrag des Abwasserverbandes Region Bludenz vor.
Laut 79. Mitgliederversammlung vom 16.12.2021 wurde die Umschuldung des bestehenden Darlehens „Verbandssammler BA 13 (Mokry)“ über EUR 1,145 Mio. bei der UniCredit Bank Austria AG beschlossen. Die Gemeinde Stallehr soll die Haftung als Bürge und Zahler gem. § 1357 ABGB hinsichtlich des Teilbetrages von € 14.198,00 (1,24 %) übernehmen.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Bürgschaftsübernahme laut den Bedingungen der Bürgschaftserklärung der UniCredit Bank Austria AG – Darlehensnummer: 10035 459 493.
Der Schriftführer Der Vorsitzende
(Kuster Christian) (Luger Matthias)