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Sitzungsbericht
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Sitzungsprotokoll/29.12.2022 Seite 1 Stallehr, 29.12.2022
NIEDERSCHRIFT
über die 421. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von Stallehr am Montag, 29. Dezember 2022 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Stallehr
Gemeindevertreter:
An-
wesend
Ent-
schuldigt
Ing. Luger Matthias X
Hatz Andreas X
Batlogg Marlene X
DI (FH) Luger Markus X
Dünser Achim X
Poletti Kornelia X
Libardi Paul jun. X
Bachmann Markus X
Schwärzler Manuel X
Ersatzmitglieder:
Ing. Bachmann Jerome X
Juriatti Tanja X
Fritz Andreas X
Noventa Klaudia X
Bitschi Carmen X
Hörmann Johannes X
Schriftführer:
Kuster Christian
Sitzungsprotokoll/29.12.2022 Seite 2 Stallehr, 29.12.2022 1.) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2.) Genehmigung der Niederschrift der 420. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10. November 2022 3.) Kenntnisnahmen, Berichte 4.) Subventionen und Beiträge 5.) Gemeindegebühren 6.) Beschluss Voranschlag und Finanzkraft 7.) Beschluss Verordnungen 8.) Allfälliges
Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Bürgermeister Ing. Matthias Luger begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit gem. § 43 Gemeindegesetz fest.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Die Niederschrift der 420. Sitzung vom 10. November 2022, die allen Gemeindevertretungsmitgliedern zugestellt wurde, wird einstimmig zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Kommunales Investitionsprogramm effiziente Straßenbeleuchtung – Die teilweise Abschaltung der alten Straßenbeleuchtung ist mit der bestehenden Beleuchtung nur mit immensem Aufwand möglich. Mit der Umrüstung auf das neue Leuchtmittel (LED) ist eine teilweise Abschaltung einfacher zu realisieren. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, die Abschaltungen nach der Umrüstung auf die LED-Technik umzusetzen.
Feuerwehrgerätehaus – Seitens der Stadt Bludenz wurde ein Vorschlag zur Finanzierung (Aufteilungsschüssel, ..) übermittelt. Diesen gilt es nun intern zu analysieren und mit der Stadt Bludenz in Verhandlungen zu finalisieren. Diese Abstimmung und die noch ausständige Kostenschätzung sind Grundlage für den noch zu fällenden Baubeschluss.
Projektvorstellung Bebauung Ortskern – Jakob Batlogg und Paul Steurer haben ihr Maturaprojekt der Gemeindevertretung vorgestellt. Sie haben eine flexible, verdichtete Bauweise entworfen, die neben einem Nahversorger und dem Gemeindeamt 18 Wohnungseinheiten umfasst. Um der Stellplatzverordnung Rechnung zu tragen, wurde über den gesamten Gebäudekomplex eine Tiefgarage projektiert.
Blackout Broschüre – Eine Blackout Information wurde auf der Homepage veröffentlicht.
Eine Notrufmeldestelle, Wasser- und Abwasserversorgung müssen gewährleistet sein. Die Notrufmeldestelle soll langfristig im neuen Feuerwehrgerätehaus situiert werden. Im Moment ist die Notrufmeldestelle im Kindercampus (Kinderbetreuungseinrichtung) in Bings vorgesehen.
Ende der Umlaufbeschlüsse – Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung, dass die Umlaufbeschlüsse während der Coronapandemie mit 31.12.2022 auslaufen.
Sitzungsprotokoll/29.12.2022 Seite 3 Stallehr, 29.12.2022 Wasserversorgung – Vom Umweltinstitut wurde ein Inspektionsbericht durchgeführt.
Diverse Arbeiten müssen im Hochbehälter und im Pumpwerk 3 gemacht werden (z.B.
Ungezieferschutz anbringen). Das Pumpwerk 1 wird nicht mehr in Betrieb genommen. Das Bohrloch muss im Endeffekt versiegelt werden. Die Schutzzone 2 und Schutzzone 3 des Pumpwerks 3 muss im Schutzzonenprojekt definiert werden.
Flüchtlingsunterkunft – Evtl. könnten in einem privaten Wohnhaus in Stallehr Flüchtlinge untergebracht werden.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Der Bürgermeister macht den Vorschlag, nachstehende Subventionen und Beiträge wie in der Klausur besprochen wie folgt zu gewähren:
a) Harmoniemusik:
Der Harmoniemusik soll eine Subvention in Höhe von € 1.300,-- gewährt werden.
€ 750,-- werden als Zuweisung für Veranstaltungen für die Gäste (Heimat, Brauchtums Abende) gewährt. Zudem soll, gesondert von den vorgenannten Zuweisungen, an die Musikjugend ein Betrag in Höhe von € 450,-- gewährt werden.
b) Verein für Stallehr:
Der Verein für Stallehr erhält für die Abhaltung von kulturellen Veranstaltungen im Davennasaal eine Subvention in Höhe von € 3.000,--.
c) Funkenzunft:
Die Funkenzunft soll eine Subvention in Höhe von pauschal € 450,-- erhalten.
d) Verein Aktiv:
Der Verein Aktiv (ehemals Frauenbund Bings-Stallehr-Radin) soll als Subvention € 450,- erhalten.
e) Feuerwehr Bings-Stallehr-Radin:
Der Kameradschaftskasse soll ein Beitrag von € 450,-- gewährt werden. Gleichzeitig soll, gesondert von dieser Zuweisung, an die Jugendfeuerwehr ein Beitrag in Höhe von € 450,-- gewährt werden.
f) Viehzuchtverein Bings-Stallehr:
Für die Vatertierhaltung wird, sofern ein entsprechendes Ansuchen einlangt, ein Betrag in Höhe von € 80,-- gewährt.
g) Kameradschaftsbund:
Es wird ein Betrag in Höhe von € 250,-- veranschlagt.
h) Krankenpflegeverein:
Es wird ein Betrag in Höhe von € 1.000,- (als Sondersubvention 1.500,-), also insgesamt € 2.500,- veranschlagt.
Sitzungsprotokoll/29.12.2022 Seite 4 Stallehr, 29.12.2022
i) Sing-in(g) Bings
Es wird ein Betrag in Höhe von € 450,-- veranschlagt.
j) Musikschulbeitrag
Der Beitrag an die Eltern und die Harmoniemusik für den Besuch der städtischen Musikschule in Bludenz beträgt ein Viertel der jährlichen Kosten des Musikschulbeitrages maximal jedoch € 200,-- pro Jahr. Nicht gefördert werden allfällige Kosten für den Musikschulbesuch im Rahmen der Musikerziehung der Mittelschule Bludenz. Die Förderung wird auch auf umliegende Musikschule (z.B. Musikschule Brand etc.)
ausgeweitet.
k) Kostenbeitrag Maximoticket
Für das Maximoticket wird ein Kostenbeitrag in Höhe von € 10,- pro Jugendlichen und Jahr gewährt.
Die Gemeindevertretung beschließt die Subventionen einstimmig.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Die Gebühren und Abgaben, die beim TOP 7 Beschluss Verordnungen zu beschließen sind, ändern sich wie folgt:
GEMEINDEGEBÜHREN und –ABGABEN für das Jahr 2023
1.) Abfallgebühr:
Die Abfallgebühren werden im Jahr 2023 nicht erhöht.
2.) Tourismusbeiträge:
a) gemäß § 1a Tourismusbeitragsgesetz, LGBl. Nr. 9/1978, i.d.F. LGBl. Nr. 5/1991, hat sich die Gemeinde Stallehr zur Tourismusgemeinde erklärt und hebt im Jahre 2023 Beiträge in Höhe von € 3.500,-- ein. Hebesatz 0,25%.
b) Gästetaxe – wird im Jahr 2023 nicht erhöht.
3.) Grundsteuer: Messbetrag A: 52,69
Messbetrag B (ermäßigt: 4.168,65) 4.621,57
4.) Hundeabgabe:
Die Hundeabgabe wird gemäß der Verordnung der Gemeinde Stallehr über die Einhebung der Hundesteuer vom 28. November 1991 mit € 54,-- ab 2023 festgesetzt.
Die Hundesteuer für jeden weiteren Hund beträgt ab 2023 € 95,--.
Sitzungsprotokoll/29.12.2022 Seite 5 Stallehr, 29.12.2022 5.) Kanalgebühren:
Kanalbenützungsgebühren:
Die Kanalbenützungsgebühr pro m³ Abwasser beträgt bei Haushalten und Betrieben ab 1.1.2023 € 2,37 (zuzügl. MWSt.)
6.) Wassergebühren:
Wasserbezugsgebühr:
Die Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser beträgt bei Haushalten und Betrieben ab 1.1.2023 auf € 1,81 (zuzügl. MwSt.)
Alle anderen Gebühren, Abgaben, Mieten, Kostenersätze usw. bleiben in ihren Ansätzen unverändert.
Sitzungsprotokoll/29.12.2022 Seite 6 Stallehr, 29.12.2022 Zu Punkt 6 der Tagesordnung:
und wird auf Antrag des Gemeindevorstandes in der vorliegenden Fassung, gemäß § 73 Abs. 5 Gemeindegesetz einstimmig beschlossen.
Gleichfalls wird von der Gemeindevertretung die Finanzkraft der Gemeinde Stallehr für das Jahr 2023 mit € 403.500,-- (auf Grundlage des Voranschlages 2022)
festgestellt.
Der Voranschlag der Gemeinde Stallehr für das Jahr 2023, welcher vom Gemeindevorstand in der Sitzung vom 12.12.2022 ausführlich behandelt und zur Kenntnis genommen wurde, stellt sich wie folgt dar:
Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt
Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung)
852.000 816.800
Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung)
1.265.500 1.219.900
Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo
-413.500 -403.100
Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
0 495.000
Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 107.400
Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung -413.500 -15.500
Sitzungsprotokoll/29.12.2022 Seite 7 Stallehr, 29.12.2022 Der Bürgermeister bringt der Gemeindevertretung den Mittelfristigen Finanzplan (2024 bis 2027) zur Kenntnis.
Der Mittelfristige Finanzplan wird von der Gemeindevertretung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 869 400,00 834 200,00 891 400,00 856 600,00 Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 1 288 000,00 1 236 800,00 993 900,00 803 000,00 Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo -418 600,00 -402 600,00 -102 500,00 53 600,00 Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 94 100,00 0,00 73 500,00 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung -418 600,00 -496 700,00 -102 500,00 -19 900,00 Plan 2024 Plan 2025 Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 910 000,00 875 700,00 917 400,00 883 100,00 Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 900 000,00 709 600,00 903 500,00 713 400,00 Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo 10 000,00 166 100,00 13 900,00 169 700,00 Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 73 700,00 0,00 73 900,00 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung 10 000,00 92 400,00 13 900,00 95 800,00 Plan 2026 Plan 2027
Sitzungsprotokoll/29.12.2022 Seite 8 Stallehr, 29.12.2022 Zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Die Abfallabfuhrordnung und die Abfallgebührenordnung sind inhaltlich gleichgeblieben. Die Abfallgebühren werden im Jahr 2023 nicht erhöht.
Die Wasserleitungsordnung ist inhaltlich gleichgeblieben.
Die Taxordnung ist inhaltlich gleichgeblieben. Die Gästetaxe wird im Jahr 2023 nicht erhöht.
Die Verordnung gegen Lärmstörung bleibt inhaltlich gleich.
Beschluss Hundeabgabeverordnung:
Die Hundeabgabeverordnung ist inhaltlich gleichgeblieben. Lediglich die Gebühren wurden angepasst
erster Hund € 54,-
jeder weitere Hund € 95,-
Die Hundeabgabeverordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Beschluss Tourismusbeiträgeverordnung:
Die Tourismusbeiträgeverordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Beschluss Wassergebührenverordnung:
Die Wassergebührenverordnung ist inhaltlich gleichgeblieben. Die Wasseranschlussgebühr und Wassergrundgebühr bleiben gleich. Die Wasserbezugsgebühr wird wie folgt angepasst:
Wasserbezugsgebühr € 1,81 zuzügl. MwSt.
Die Wassergebührenverordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Beschluss Kanalordnung:
Die Kanalordnung bleibt inhaltlich gleich. Der Beitragssatz der Kanalisationsbeiträge bleibt gleich. Die Kanalbenützungsgebühren werden wie folgt angepasst.
Kanalbenützungsgebühren € 2,37 zuzügl. MwSt.
Die Kanalordnung wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Sitzungsprotokoll/29.12.2022 Seite 9 Stallehr, 29.12.2022 Zu Punkt 8 der Tagesordnung:
Der Bürgermeister ruft den Anwesenden den 2. Teil der Klausur und den Neujahrshock am 07.01.2023 in Erinnerung. Er wünscht den Gemeindevertretern, den Ersatzmitgliedern und dem Gemeindesekretär einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Schluss der Sitzung um 19:45 Uhr
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
(Kuster Christian) (Ing. Matthias Luger)
angeschlagen am:
abgenommen am: