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Sitzungsbericht

Stallehr · Sitzungsprotokolle Stallehr · 28.12.2023

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NIEDERSCHRIFT

über die 426. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von Stallehr am Donnerstag, 28. Dezember 2023 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Stallehr

Gemeindevertreter:
An-
wesend
Ent-
schuldigt
Ing. Luger Matthias X
Hatz Andreas X
Batlogg Marlene X
DI (FH) Luger Markus X
Dünser Achim X
Poletti Kornelia X
Libardi Paul jun. X
Bachmann Markus X
Schwärzler Manuel X

Ersatzmitglieder:
Ing. Bachmann Jerome X
Juriatti Tanja X
Noventa Klaudia X
Bitschi Carmen X
Hörmann Johannes X

Schriftführer:
Kuster Christian

1.) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.) Genehmigung der Niederschrift der 425. Sitzung der
Gemeindevertretung vom 07. Dezember 2023
3.) Berichte
4.) Subventionen und Beiträge
5.) Beschlussfassung Gemeindegebühren und Abgaben
6.) Beschlussfassung Verordnungen
7.) Beschlussfassung Voranschlag und Finanzkraft
8.) Vorstellung Projekt „Unterbindung Stauausweichverkehr Bludenz-Klostertal“
9.) Beschluss Gebührenbremse
10.) Allfälliges

Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Bürgermeister Ing. Matthias Luger begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit gem. § 43 Gemeindegesetz fest.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Die Niederschrift der 425. Sitzung vom 07. Dezember 2023, die allen Gemeindevertretungsmitgliedern zugestellt wurde, wird einstimmig zur Kenntnis genommen und genehmigt.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Sitzung Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband – Die Geburtenstation in Bludenz ist über die Sommermonate geschlossen, dadurch gibt es weniger Fälle bei den Geburten.

Sitzung Bahnstrategie Landesregierung – Die Fahrstreifenumlegung in Lorüns betreffend die zweite Gleisanlage muss noch untersucht werden.

Generalversammlung Sozialsprengel – Themen der Sitzung waren u.a. die Krankenhaussituation und die viel zu wenigen Pflegebetten. Der Personalmangel macht sich hier bemerkbar. Das Budget wird sich stark erhöhen. Die Integrationsfachstelle wird nicht mehr wie bisher gefördert, daher wird sich das Budget stark erhöhen.

ASFINAG – Die Beleuchtung für die Umfahrung über die Hilfsbrücke und der Gehwegstreifen muss noch errichtet werden.

Brückenabbruch – Die Brücke über die S16 wird von 15. auf 16.1.2024 abgebrochen, dabei wird die S16 für die Dauer gesperrt.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Die Subventionen wurden letztes Jahr stark erhöht. Es wird keine automatische Indexierung der Subventionen stattfinden. Der Viehzuchtverein Bings-Stallehr soll ersatzlos gestrichen werden.

Ein Subventionsansuchen vom Chörle Sunshine, der zwischenzeitlich ein Verein ist, ist eingelangt.

Die Gemeindevertretung beschließt für das Chörle Sunshine eine Subvention in Höhe von € 250,-- einstimmig.

a) Harmoniemusik:
Der Harmoniemusik soll eine Subvention in Höhe von € 1.300,-- gewährt werden.

€ 750,-- werden als Zuweisung für Veranstaltungen für die Gäste (Heimat, Brauchtums Abende) gewährt. Zudem soll, gesondert von den vorgenannten Zuweisungen, an die Musikjugend ein Betrag in Höhe von € 450,-- gewährt werden.

b) Verein für Stallehr:
Der Verein für Stallehr erhält für die Abhaltung von kulturellen Veranstaltungen im Davennasaal eine Subvention in Höhe von € 3.500,--.

c) Funkenzunft:
Die Funkenzunft soll eine Subvention in Höhe von pauschal € 450,-- erhalten.

d) Verein Aktiv:
Der Verein Aktiv (ehemals Frauenbund Bings-Stallehr-Radin) soll als Subvention € 450,- erhalten.

e) Feuerwehr Bings-Stallehr-Radin:
Der Kameradschaftskasse soll ein Beitrag von € 450,-- gewährt werden. Gleichzeitig soll, gesondert von dieser Zuweisung, an die Jugendfeuerwehr ein Beitrag in Höhe von € 450,-- gewährt werden.

f) Kameradschaftsbund:
Es wird ein Betrag in Höhe von € 250,-- veranschlagt.

g) Krankenpflegeverein:
Es wird ein Betrag in Höhe von € 1.000,- (als Sondersubvention 1.500,-), also insgesamt € 2.500,- veranschlagt.

h) Sing-in(g) Bings
Es wird ein Betrag in Höhe von € 450,-- veranschlagt.

i) Musikschulbeitrag
Der Beitrag an die Eltern und die Harmoniemusik für den Besuch der städtischen Musikschule in Bludenz beträgt ein Viertel der jährlichen Kosten des Musikschulbeitrages maximal jedoch € 200,-- pro Jahr. Nicht gefördert werden allfällige Kosten für den Musikschulbesuch im Rahmen der Musikerziehung der Mittelschule Bludenz. Die Förderung wird auch auf umliegende Musikschule (z.B. Musikschule Brand etc.)
ausgeweitet.

j) Kostenbeitrag Maximoticket
Für das Maximoticket wird ein Kostenbeitrag in Höhe von € 10,- pro Jugendlichen und Jahr gewährt.

Die Gemeindevertretung beschließt die Subventionen einstimmig.

Zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Wie in der Gemeindevertretungssitzung vom 07.12. vorgeschlagen, werden die Gemeindeabgaben mit 7% indexiert. Die Beitragssätze für Kanalisations- und Wasserversorgungsbeiträge werden mit 3,8% indexiert.

Die Abfallgebühren werden nicht indexiert. Die Gästetaxe wird von € 1,30 auf € 1,40, das sind 7,69% indexiert.

Beitragssatz Kanalisationsbeiträge
Die Gemeindevertretung beschließt den Beitragssatz für Kanalisationsbeiträge ab 01.01.2024 mit € 39,65 zuzüglich 10% USt. = € 43,62 einstimmig.

Kanalbenützungsgebühren
Die Gemeindevertretung beschießt den Gebührensatz pro m³ Schmutzwasser ab 01.01.2024 mit € 2,54 zuzüglich 10% Ust = € 2,79 einstimmig.

Wasserversorgungsbeiträge
Die Gemeindevertretung beschießt den Beitragssatz ab 01.01.2024 mit € 25,95 zuzüglich 10% Ust.
= € 28,55 einstimmig.

Wasserbezugsgebühren
Die Gemeindevertretung beschießt den Gebührensatz per m³ Wasserbezug bei Haushalten und Betrieben ab 01.01.2024 mit € 1,94 zuzüglich 10% Ust. = € 2,13 einstimmig.

Hundeabgabe
Die Gemeindevertretung beschließt die Höhe der Hundeabgabe ab 01.01.2024 für

a.) den ersten Hund mit € 57,78
b.) jeden weitern Hund mit € 101,65

einstimmig.
Tourismusbeiträge 2024 - Hebesatzfestsetzung
Gemäß § 11 Abs. 1 des Tourismusgesetzes, LGBl.Nr. 86/1997 hat die Gemeindevertretung jährlich durch Verordnung den Hebesatz festzusetzen. Dieser Hebesatz is nach Beschlussfassung den

Abgabepflichtigen zur Kenntnis zu bringen. Die Abgabenschuldner haben bis spätestens 15. Juni 2024 die Abgabe zu bemessen und der Gemeinde Stallehr abzuführen.

Der Hebesatz 2024 ergibt sich aus dem veranschlagten Gesamtaufkommen, geteilt durch die Summe der Bemessungsgrundlagen der für das vorangegangene Kalenderjahr 2023 zu entritchtenden Tourismusbeiträge.

Bemessungsgrundlagen 2023
Tourismusbeitrag 2023 EUR 3.273,21
Hebesatz 2023 0,25 v.H. EUR 1.309.284,00
Hebesatz 2024
EUR 3.300,- veranschlagtes Gesamtaufkommen 2024
EUR 1.309.284,00 Bemessungsgrundlage 2023 = 0,25 v.H.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, durch Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 Tourismusgesetz, LGBl. Nr. 86/1997 i.d.g.F., den Hebesatz für die Tourismusbeiträge 2024 mit 0,25 v.H. festzusetzen.

Einhebung Gästetaxe
Die Gemeindevertretung beschießt die Höhe der Gästetaxe der Gemeinde Stallehr ab 01.01.2024 pro Person und Nächtigung für gewerbliche und private Vermieter sowie für Campingplätze mit € 1,40 einstimmig.

Hebesatz Grundsteuer
Der Hebesatz der Grundsteuer bleibt mit 500% (Höchstsatz) gleich.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Die Verordnung über die Kanalordnung der Gemeinde Stallehr wird wie folgt von der Gemeindevertretung beschlossen.

Die Verordnung über die Wassergebühren der Gemeinde Stallehr wird wie folgt von der Gemeindevertretung beschlossen.

Die Verordnung über die Einhebung einer Hundeabgabe der Gemeinde Stallehr wird wie folgt von der Gemeindevertretung beschlossen.

Die Verordnung über die Festsetzung des Hebesatzes über die Einhebung von Tourismusbeiträgen für das Jahr 2024 der Gemeinde Stallehr wird wie folgt von der Gemeindevertretung beschlossen.

Die Verordnung über die Einhebung der Gästetaxe der Gemeinde Stallehr wird wie folgt von der Gemeindevertretung beschlossen.

Zu Punkt 7 der Tagesordnung:

und wird auf Antrag des Gemeindevorstandes in der vorliegenden Fassung, gemäß § 73 Abs. 5 Gemeindegesetz einstimmig beschlossen.

Gleichfalls wird von der Gemeindevertretung die Finanzkraft der Gemeinde Stallehr für das Jahr 2023 mit € 415.800,-- (auf Grundlage des Voranschlages 2023)
festgestellt.

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Gemeindevorstand, das Beschlussrecht für finanzielle Verpflichtungen bei Geschäften, bis zum Höchstausmaß von 1 v.H. (€ 4.158,-) auszuüben.

Der Voranschlag der Gemeinde Stallehr für das Jahr 2023, welcher vom Gemeindevorstand in der Sitzung vom 27.11.2023 ausführlich behandelt und zur Kenntnis genommen wurde, stellt sich wie folgt dar:

Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt

Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung)

856.600 819.900
Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung)

1.911.300 2.025.600
Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo

-1.054.700 -1.205.700

Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0 1.248.00
Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 84.100

Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung -1.054.700 -41.800

Der Bürgermeister bringt der Gemeindevertretung den Mittelfristigen Finanzplan (2025 bis 2028) zur Kenntnis.

Zu Punkt 8 der Tagesordnung:
Gemeindevertretungsmitglied Luger Markus präsentiert den Gemeindevertretern die Maßnahmen für die Unterbindung des Stauausweichverkehrs.

Jahrelange Beobachtungen zeigen, dass die Samstage im Februar aufgrund der Ferienstarts in Bayern, in den Niederlanden und in Österreich zu den verkehrsstärksten Reisetagen im Vorarlberger Winter zählen. Daher wird an den Samstagen am 3., 10., 17. und 24. Februar versucht mit gezielten Maßnahmen das Ausweichen der Verkehrsteilnehmer auf das niederrangige Straßennetz zu verhindern. Dies geschieht darum, weil dieser sogenannte Stauausweichverkehr die Gesamtsituation nur verschlimmert.

Das heißt, dass an den Samstagen von 8 bis 18 Uhr die Auf- und Abfahrt in Fahrtrichtung Arlberg gesperrt werden. Das vorrangige Ziel ist laut Land Vorarlberg, die Leistungsfähigkeit auf der S 16 voll auszunützen. Analysen haben nämlich gezeigt, dass an starken Reisetagen aufgrund von vielen Auf- und Abfahrten im Bereich der S16 mit nur einem Fahrstreifen je Richtung die Leistungsfähigkeit auf der Schnellstraße teilweise auf die Hälfte des möglichen Werts einbricht.

Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, die Bevölkerung im Vorfeld darüber zu informieren, dass an diesen Samstagen auf nicht notwendige Fahrten nach Möglichkeit verzichtet werden soll.

Zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Der Beschluss der Gebührenbremse wird auf die nächste Vertretungssitzung vertagt. Die Verrechnungsmodalitäten müssen zuerst geklärt werden.

Zu Punkt 10 der Tagesordnung:
Am 5. Jänner findet ab 15:00 Uhr die Klausur und ab 19:00 Uhr der Neujahrshock im Verein Aktiv Lokal statt.

Der Bürgermeister ruft den Gemeindevertretern die Präsentation des Straßen- und Wegekonzeptes am 16. Jänner im Davennasaal in Erinnerung.

Der umgestürzte Baum im Innerfeld muss entfernt werden. Der Bauhofmitarbeiter nimmt sich dieser Sache an.

Schluss der Sitzung um 22:00 Uhr

Der Schriftführer: Der Bürgermeister:

(Kuster Christian) (Ing. Matthias Luger)

angeschlagen am:

abgenommen am: